Kippt ein LKW mit Flüssigkeit (hier Wasser) als Ladung leichter aus der Kurve ?

Dieses Video hat mich schon etwas geschockt. Hier sind ja auch Feuerwehrleute im Forum, das ist doch eine alltägliche Situation.

Drängt Flüssigkeit als Ladung in der Kurve eher geradeaus, gibt es für für Flüssigkeiten eine fahrzeugspezifische Maximalgeschwindigkeit o.ä. pro Tonne in Kurven ? Hier waren es wohl "nur" 4.000 Liter. Normalerweise müssten doch Separationsvorrichtungen ein übermäßiges Schwappen verhindern.

Man möchte ja doch ungerne als VT, womöglich Fahrradfahrer oder Fußgänger, von soetwas getroffen werden.

https://www.kleinezeitung.at/.../...-auf-dem-Weg-zum-Einsatz-umgekippt

105 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 24. August 2022 um 16:56:23 Uhr:


Gewerbliche LKW und Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen.

Ebenfalls ist eine Grundqualifikation Pflicht.

Also so ganz blauäugig fahren die nicht los.

Ja, jetzt. Zu "meiner" Zeit war das anders. Und soweit ich weiß, ist die Ladungssicherung Bestandteil der Ausbildung zum Kraftfahrer bzw. der Weiterbildung, nicht des Führerscheins.

Naja ist doch richtig, wird doch im Anschluss an den frischen Führerschein gemacht.

Das gilt natürlich auch für altinhaber > 50 Jahre.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 24. August 2022 um 17:00:59 Uhr:


Das gilt natürlich auch für altinhaber > 50 Jahre.

Aber nur, wenn sie ihn gewerblich nutzen. Tue ich nicht, ich fahre nur noch für Feuerwehr, in der Landwirtschaft oder mal als Umzugshelfer. Da brauche ich keine Module...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Aug. 2022 um 16:56:23 Uhr:


Gewerbliche LKW und Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen.

Ebenfalls ist eine Grundqualifikation Pflicht.

Also so ganz blauäugig fahren die nicht los.

Die Grundqualifikation ist ein WITZ, ebenso die 5 Auffrischungsmodule, die man alle 5 Jahre vorweisen muss.
Wer die Grundqualifikation nicht schafft, der ist schlicht und ergreifend etwas minderbemittelt, wer vorher schon was von Ladungssicherung kannte, kann eigentlich ohne eine Stunde Ausbildung zur Prüfung gehen!

Und die Module? Da werden einem deutschen Fahrer, die zu 90% nur in Deutschland fahren was von Kabotageverkehr vorgekaut, was nur Polen etc betreiben! Das nächste Mal geht man da hin, kriegste was von Ernährungsmethoden und Pyramiden vorgekaut. Dass Chips und Schnitzel nicht die beste Ernährung sind, danke, wusste ich auch vorher.
Nur selten hat man einen Dozenten, der überhaupt von der Praxis eine Ahnung hat. Das ist fürchterlich.

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. August 2022 um 16:16:18 Uhr:



Zitat:

@9891 schrieb am 23. August 2022 um 18:22:58 Uhr:


Die Zuladung muss ja nur einmal drauf, danach wird die bis zum Verkauf einfach nicht mehr abgeladen.
Der Fahrschüler lernt damit aber nicht, wie Ladung korrekt zu verladen ist, weil er unpassende Ladesituationen, im wahrsten Sinne des Wortes, ja gar nicht "erfährt"?

"Erfährt" das, oder das unpassende Fahrmanöver also solches, der normale PKW-Fahrschüler? Nein, da kannst schon froh sein wenn die auf Kommando beim ersten Versuch eine Vollbremsung hinbekommen der den kompletten Bremskreis anspricht.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2022 um 11:20:50 Uhr:


...
Einen PKW schmeißt du niemals so um in 1000 kalten Wintern nicht.
Beim Fahrsicherheitstraining Feuerwehr mit unserem MLF (nummer kleiner, 7,5t mit 600l Wasser) hast du es nicht geschafft den Bock umzuschmeißen, der hat einfach übersteuert und fertig. Der fällt nur um wenn du über die Vorderräder rutschst und irgendwo an den Randstein kommst, oder wenn du den aufschaukelst.
Mit einem größeren LKW (mit sicher höherem Schwerpunkt) geht das, wie man sieht, natürlich nicht mehr.

Gruß Metalhead

...ich habe davon geschrieben, dass selbst ein PKW mit einer derart hohen Geschwindigkeit in der Situation Probleme bekommen würde... von Umschmeißen war meinerseits keine Rede, bewußt nicht, weil mir klar ist, dass es dazu schon noch einen Randstein, eine Bodenkante, etc. braucht damit ein PKW fliegen lernt... keine Ahnung, wie du darauf kommst.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. August 2022 um 17:52:56 Uhr:


"Erfährt" das, oder das unpassende Fahrmanöver also solches, der normale PKW-Fahrschüler? Nein, da kannst schon froh sein wenn die auf Kommando beim ersten Versuch eine Vollbremsung hinbekommen der den kompletten Bremskreis anspricht.

Alles wohl eine Frage der Risikobereitschaft der Fahrschule und des Umstandes,

wo

derartiges geübt wird?

Vielleicht müsste ja jedes Bundesland über sowas verfügen, wie es die Verkehrs-Versuchsanlage in Horstwalde ist, nur eben für Lkw und Co.? Da sollte sich alles fahrerisch trainieren lassen, ohne für den öffentlichen Verkehr ein Risiko darzustellen? Ist aber sicher bloße Theorie, da solch Training den meisten Speditionen etc. zu teuer sein dürfte.

Link zur Verkehrs-Versuchsanlage in Horstwalde
https://www.fkvv.de/

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 24. August 2022 um 16:56:23 Uhr:


Gewerbliche LKW und Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen.

Ebenfalls ist eine Grundqualifikation Pflicht.

Also so ganz blauäugig fahren die nicht los.

In der Ausbildung zum Führerschein wird das sichere führen eines solchen KFZ vermittelt.
Der Rest muss das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz machen.

... das ist nicht alle 5 Jahre, sondern 5x7 Stunden = 35 Stunden... die jeder nur absitzt, weil die meisten Referenten, die solche Schulungen abhalten vom LKW-Fahren noch weniger Ahnung haben, als einer der pfiffig, halbwegs gebildet ist und mind. 5 oder 10 Jahre aufm Bock in der Praxis gelernt hat.
Also quasi jedes Jahr ein Samstag an Freizeit den du knicken kannst... und dafür zahlste dann noch zwischen 80 und 120,-€

Ein Großteil der Fahrer, die solche Schulungen absitzen können allein schon aus sprachlichen Gründen garnicht folgen... hab ich z.B. in den letzten Monaten wieder einmal selbst erlebt... Modulschulung, dann gibt der Referent z.B. gegen Mittag bekannt, dass jetzt von 12°° bis 13°° Mittagspause ist und sich alle bitte kurz vor 13°° wieder einfinden sollen... da kommts dann raus, wenn ein Teil der Anwesenden nicht einmal diese organisatorischen Ansagen versteht.

Zitat:

@Bamako schrieb am 24. August 2022 um 17:40:55 Uhr:


...Das nächste Mal geht man da hin, kriegste was von Ernährungsmethoden und Pyramiden vorgekaut. Dass Chips und Schnitzel nicht die beste Ernährung sind, danke, wusste ich auch vorher.
Nur selten hat man einen Dozenten, der überhaupt von der Praxis eine Ahnung hat. Das ist fürchterlich.

...letztens auch so einen Spezialisten gehabt, der die Fahrer in Bioladen & Co. "zum Salat kaufen" schicken wollte - ich hab mich zu Wort gemeldet und nur gefragt, wie er den gedenkt, dass ein Fahrer auf einem Fernverkehrs-LKW 2 oder 3 Wochen am Stück auf Tour überhaupt zu so einem Laden kommen soll und wo er da parken soll - LKWs sind überall ausgesperrt und die Fahrer können froh sein, wenn sie überhaupt irgendetwas zu essen bekommen.

Ich glaube, beladene Fahrten und Bremsmanöver üben Fahrschulen schon alleine nicht gerne, weil der Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß deutlich erhöht wird. So ein Reifen kostet gut 800€.

Ausweichmanöver übt man nicht, weil sie im LKW eine schlechte Idee sind. Das geht nicht gut aus. Vollbremsung und draufhalten ist die Devise...

Die Module für den BKF gehören so nicht zur FS-Ausbildung C an sich, sind aber verpflichtend für den BKF und der hängt nur an der gewerblichen Nutzung (also alles ausser ausschließliche Selbstfahrer).

Sieht man von Um- und Quereinsteigern ab, absolviert jeder gewerblich fahrende CE/DE Fahrerlaubnis-Anwärter zumindest eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden nebst schriftl. Prüfung von 90 Minuten vor der IHK.
140 Stunden (à 60 Minuten), homogen aufgeteilt auf 5 Themenbereiche, u. a. Sozialvorschriften und natürlich Ladungssicherung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. August 2022 um 19:39:40 Uhr:


..., sind aber verpflichtend für den BKF und der hängt nur an der gewerblichen Nutzung (also alles ausser ausschließliche Selbstfahrer).

Wie kommt man auf so etwas? Die Module sind für alles verpflichtend, das nicht durch eine der Ausnahmen in § 1 Absatz 2 BKrFQG ausgenommen ist - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__1.html

Zitat:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) ...
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit

1. Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die eingesetzt werden von
a) der Bundeswehr, der Truppe, dem zivilen Gefolge der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
b) den Polizeien des Bundes und der Länder,
c) dem Zolldienst,
d) dem Zivil- und Katastrophenschutz oder
e) der Feuerwehr
oder die den Weisungen dieser Dienste unterliegen, wenn die Beförderung im Rahmen der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben ausgeführt wird,
3. Kraftfahrzeugen, die von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten zur Notfallrettung eingesetzt werden,
4. Kraftfahrzeugen, die
a) zur technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
b) in Wahrnehmung von Aufgaben eingesetzt werden, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, oder
c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder einer Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7. Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen,
8. Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, wenn
a) die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
c) die Beförderung gelegentlich erfolgt und
d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt oder

9. Kraftfahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden.

(3) Im Sinne des Absatzes 2
1. bezeichnet eine nichtgewerbliche Beförderung eine Beförderung, die keinen Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit aufweist, das heißt, die Beförderung wird nicht durchgeführt, um damit Einnahmen zu erzielen,
2. bestimmt sich der ländliche Raum anhand der Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist,
3. erfolgt eine Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens, wenn
a) die beförderten Güter im Eigentum des Unternehmens stehen oder von diesem verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sind und
b) die Beförderung der Anlieferung dieser Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens dient,
4. erfolgt eine Beförderung gelegentlich, wenn sie häufiger als einmal, jedoch nicht regelmäßig oder dauerhaft erfolgt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 24. August 2022 um 19:48:43 Uhr:


Sieht man von Um- und Quereinsteigern ab, absolviert jeder gewerblich fahrende CE/DE Fahrerlaubnis-Anwärter zumindest eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden nebst schriftl. Prüfung von 90 Minuten vor der IHK.
140 Stunden (à 60 Minuten), homogen aufgeteilt auf 5 Themenbereiche, u. a. Sozialvorschriften und natürlich Ladungssicherung.

...die sitzen 140 Stunden in den ganz normalen Modulschulungen ab - bei sämtlichen Modulen die ich bei einer Fahrschule gemacht hab waren eigentlich immer solche Anwärter auf die Grundqualifikation dabei.

Zitat:

..die sitzen 140 Stunden in den ganz normalen Modulschulungen ab - bei sämtlichen Modulen die ich bei einer Fahrschule gemacht hab waren eigentlich immer solche Anwärter auf die Grundqualifikation dabei.

Ist ja toll, wie Du verallgemeinern kannst.

In meinem Fall bestand die beschl. Grundqualifikation (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG) aus einem eigenständigen, siebenwöchigen Lehrgang, in dem ausschließlich Fahrerlaubnisanwärter saßen.

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