Kindersitz im Oldtimer

Hi, ich hab da eine Frage.
Ich bin Schwede und habe geplant mit meinem Oldsmobile ninety Eight Cabrio nach Deutschland zu reisen. Ich hab ein bis dahin 6 jährigen Sohn der noch im Kindersitz sitzt hab aber hinten nur 2 Punkt gute und es lässt sich kein 3 Punkt Gurt nachrüsten.

Darf ich sein 3 Punktkindersitz an den 2 Punkt Gurt befestigen da 2 Punktkindersitze keine Zulassung mehr haben.

Ich bedanke mich im voraus
Markus

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19 Antworten

Hallo Markus,

hat das Auto vorne einen Dreipunktgurt?

Leider nein war 1967 nicht Standard

Wenn kein Gurt verbaut, darf ohne gefahren werden. Alles was besser ist als ohne Gurt ist zulässig.

Die Kinderbeförderung in Fahrzeugen ohne Gurte ist nur für Kinder unter 3 Jahren unzulässig.

Ältere Kinder dürfen in Fahrzeugen ohne vorgeschriebene Gurte dürfen ihn Fahrzeugen ohne Gurte nur auf dem Rücksitz befördert werden.

Da bei 1967er Baujahr (in Deutschland!) noch keine Gurte vorgeschrieben waren, darf die Sicherung hier nach eigenem Ermessen erfolgen.

Wobei man wohl strenggenommen das Recht des Zulassungsstaats heranziehen müsste für die Frage, ob die (vorhandenen) Gurte vorgeschrieben sind oder nicht...

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Zitat:

@hk_do schrieb am 25. März 2025 um 23:04:37 Uhr:

Zitat:

Die Kinderbeförderung in Fahrzeugen ohne Gurte ist nur für Kinder unter 3 Jahren unzulässig.Ältere Kinder dürfen in Fahrzeugen ohne vorgeschriebene Gurte dürfen ihn Fahrzeugen ohne Gurte nur auf dem Rücksitz befördert werden.Da bei 1967er Baujahr (in Deutschland!) noch keine Gurte vorgeschrieben waren, darf die Sicherung hier nach eigenem Ermessen erfolgen. Wobei man wohl strenggenommen das Recht des Zulassungsstaats heranziehen müsste für die Frage, ob die (vorhandenen) Gurte vorgeschrieben sind oder nicht...

Du meintest hier sicherlich die Nachrüstpflicht für Gurte vorn. Da galt bzw. gilt Ja Stichtag 01.04.1970. Da das Fahrzeug hier deutlich davor erstzugelassen ist sollte es „passen“. Es ist aber wichtig, dass das Fahrzeug erkennbar nie Gurte hatte, denn ein späteres Ausbauen ist ausdrücklich nicht von dieser Vorschrift abgedeckt. In Stuttgart hat die Polizei in den frühen 80ern regelrecht Jagd auf gurtlose Autos gemacht und wehe die Gewinde waren sichtbar oder es waren Stopfen drauf, dann war ein „Ticket“ fällig.

Vielen Dank für die Antworten das hat mich weiter gebracht.

Zitat:

@111erBernd schrieb am 26. März 2025 um 12:40:25 Uhr:


Du meintest hier sicherlich die Nachrüstpflicht für Gurte vorn. Da galt bzw. gilt Ja Stichtag 01.04.1970. Da das Fahrzeug hier deutlich davor erstzugelassen ist sollte es „passen“. Es ist aber wichtig, dass das Fahrzeug erkennbar nie Gurte hatte, denn ein späteres Ausbauen ist ausdrücklich nicht von dieser Vorschrift abgedeckt.

Im vorliegenden Fall hat das Fahrzeug ja (vermutlich auch erkennbar) Gurte. Da es vor dem 01.04.1970 erstmalig zugelassen wurde wären diese Gurte aber (in Deutschland!) nicht vorgeschrieben. Das wirkt sich auf die Benutzungspflicht und auf die BG-Pflicht aus, und: ja, sie dürften auch ausgebaut werden.

Denn die Nachrüstpflicht für Fahrzeuge mit vorhandenen Gurtverankerungen gilt nur zwischen EZ 01.04.1970 und EZ 01.01.1974 (danach war schon die Erstausrüstung vorgeschrieben)

Im vorliegenden Fall ist da Fahrzeug aber mutmaßlich ohnehin nicht in Deutschland zugelassen...

Das ist leider inhaltlich falsch! Es geht (der legale Ausbau nach 1976) mir um Fahrzeuge vor 1.04.1970. Ich hatte z.B. bei meinem Mercedes 230S Heckflosse von EZ 07/66 die Gurte ausgebaut und die Gewinde mit Plastikschraubdeckeln versehen. Damit habe ich dann 1983 oderc1984 mit dem Hinweis auf den offerbar erfolgten Ausbau einen Strafzettel (Verkehrskontrolle auf angelegte Gurte; damals oft) bekommen. Natürlich wurde das alles erst mit der Anschnallpflicht 1976 relevant-davor hat es sicher niemand interessiert. Bei der später erfolgten HU dieses Autos beim TüV Stuttgart genau das Gleiche: Ausbau nicht gestattet; daher erheblicher Mangel und Wiedervorführung mit vorderen Gurten. Nur wenn das Fahrzeug nie Gurte hatte ist es von der Guttpflicht befreit. Habe dann zähneknirschend nachgerüstet und nach einer S-Flosse ohne Gurte gesucht und diese auch mit meinem 220SE von 01/63 auch gefunden. Der hatte nie Gurte und ist somit „safe“. Bei allen Fahrzeugen nach 01.04.70 müssen vorne Gurte nachgerüstet werden-unanbhängig davon ob schon mal Gurte verbaut waren.

Ich hab hinten 3 Beckengurte und der ist in Schweden zugelassen.
Bei uns sind Fahrzeug ab 30 Jahre steuerfrei und ab 50 Jahre vom TÜV befreit stand 2025

zeig mal bitte ein Bild. Ich hatte mal einen 1978 ninety eight regency.

Ein 1967 Oldsmobile ninety Eight Cabrio mit dem 7,0 V8 starfire Rocket Motor 380ps und 637nm

Img-20241003
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Lecker! Meiner hatte den 402 mit um die200 PS.

Zitat:

@111erBernd schrieb am 26. März 2025 um 19:34:21 Uhr:


Das ist leider inhaltlich falsch! Es geht (der legale Ausbau nach 1976) mir um Fahrzeuge vor 1.04.1970.

Ich habe bisher keine Vorschrift gefunden, die dem entgegen spricht. Die einschlägigen Regelungen des §35a gelten laut §72 immer erst ab 01.04.1970 bzw. 01.01.1970.

Gleiches findet sich in den Tabellen der Prüforganisationen.

Zitat:

Nur wenn das Fahrzeug nie Gurte hatte ist es von der Guttpflicht befreit.

und das ergibt sich aus welcher Vorschrift?

Gute Frage! Ich kann nur sagen, dass es hier stets so gehandhabt wird. Als das Anschnallen Pflicht wurde (bzw. als der Verstoß begann Geld zu kosten) hat Ja die Polizei regelrecht Jagd gemacht auf „Gurtmuffel“ und der erste Blick bei (damals) alten Autos galt da immer den B-Säulen. Und der TüV-Südwest schaut auch alle 2Jahre hin. Ich weiß aber nicht in welcher der sehr zahlreichen Vorschriften zu diesem Thema das steht. Der 220SE hat in 08/25 wieder HU; da frage ich mal nach.

Ich denke, dass ist eine juristische Spitzfindigkeit. Anwalt.de hat dazu auch einen Beitrag. Da heisst es dass bei werksseitig verbauten Gurten immer Anschnallpflicht besteht (unabhängig vom Baujahr) und daraus wird ein Verbot des Ausbaus im Motiv der Umgehung der Gurtpflicht abgeleitet.

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