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Kind wird volljährig - Wechsel des Versicherungsnehmers?

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 18:43

Unsere Situation: Unsere ältestes Kind wird nächsten Monat volljährig. Es hat den Führerschein im letzten Jahr erworben und war auf unseren Erstwagen als Kind (Fahren ab 17) kostenlos mitversichert (R+V 24). Im Herbst wurde ein eigenes Auto gekauft. Unser Kind ist Fahrzeughalter. Der Wagen ist seit Sep. 2022 als 2. Wagen auf uns Eltern bei der gleichen Versicherung versichert, wir sind aber tatsächlich nur Begleitperson und das Kind der Hauptnutzer. Das neue Versicherungsjahr ist am 01.01.2023 gestartet und der Jahresbeitrag bezahlt. Bei der Versicherung sind Kinder im Rahmen von „Fahren ab 17“ kostenlos mitversichert.

Wir möchten nun, das unser Kind möglichst früh als Versicherungsnehmer eigene Schadensfreiheitsrabatte erwirbt, damit es irgendwann die Chance hat die Versicherungsbeträge aus einem eigenen Einkommen bezahlen zu können. Bei den Prämien am Anfang ist das natürlich utopisch, sodass wir diese übernehmen werden.

So wie sich die Situation für uns darstellt müssten wir vermutlich mit Volljährigkeit unser Kind als neuen Fahrzeugnutzer eintragen, da es auferlegt Regelung „Fahren ab 17“ rausfällt. Ist das richtig? Wenn wir das tun, wird sich die Prämie auf über 1000 Euro pro Jahr ändern. Das Fahrzeug wird tatsächlich aber nur vom Kind gefahren.

Wir haben nun einen Versicherungsvergleich im Internet durchgeführt und dort Prämien unter 1000 Euro angeboten bekommen, wenn die Versicherung auf dem Namen des Kindes abgeschlossen wird. Kann ein solcher VS-Wechsel in der o. g. Ausgangssituation überhaupt durchgeführt werden? Oder müssten wir unsere Versicherung bis 31.12 laufen lassen, vorher regulär kündigen und ab 01.01.2024 eine neue VS auf den Namen des Kindes abschließen? Das wäre nur dann ein vergeudetes Jahr, weil das Kund selbst keine SF-Klasse bis nächstes Jahr erwirbt.

Welche Möglichkeiten gibt es für uns Eltern bzw. was wäre Euer Tipp? Vielleicht gibt es hier erfahrene Eltern, die bereits dieses durchlebt haben und nun einen Ratschlag geben können.

Vielen Dank für jede Hilfe :-)

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43 Antworten
Themenstarteram 25. Februar 2023 um 8:25

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Februar 2023 um 16:18:10 Uhr:

Ich glaub hier braucht jemand einen Berater und weder ein Forum, noch eine Online-Versicherung.

Das stimmt. Die Beratung ist aber auch nur deshalb erforderlich, weil die R+V ihr Produkt (Zusatzfahrer, https://www.ruv.de/.../20190628-ruv-kfz-police-zusatzfahrer) bewirbt, das offensichtlich in der Realität nur auf bestimmte Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge nutzbar ist. Das diese Ergänzung nicht für alle R+V Bestandskunden gilt und auch nicht online gebucht werden kann steht in der Beschreibung der R+V wo genau?

Ohne Forum wäre ich auf diese Möglichkeit überhaupt nicht aufmerksam geworden. Also hatte das für mich schon einen Sinn ergeben. Und eine Online-Versicherung brauche ich warum genau nicht? Ich glaube eher, das ich eine Versicherung brauche, die auch ihre online beworbenen Produkte für Kunden online zugänglich macht.

Ich bin kein Versicherungskaufmann sondern Informatiker. Und die R+V schafft es nicht mir über ihre Plattform zu erklären, unter welchen Bedingungen ich den Zusatzfahrer buchen kann noch mir online diese Option im Online-Kundencenter zugänglich zu machen. Und auf Nachfrage, warum das auf keinem der beiden KFZ-Haftpflichtversicherungsverträge (1x Altvertrag aus R+V24 und 1x Neuvertrag direkt R+V) möglich ist, kommt die Rückmeldung, dass diese Option bei unseren beiden Verträgen nicht möglich ist. Super Rückmeldung, war mir im Online-Kundencenter nicht selbst aufgefallen. Und das soll ein R+V Kunde selbst aus welchem Kleingedruckten herauslesen können?

Vielleicht ist es auch so, dass die R+V kein Onlinegeschäft braucht. Aus diesem Grund haben wir jetzt wohl auch einen Termin mit einem R+V Direktberater erhalten. Was für ein Witz. Vermutlich bekommen wir dann die Auskunft, dass das nur geht, wenn wir das Bankkonto auch noch zur Volksbank wechseln und weitere Versicherungsprodukte dort abschließen.

Und da schimpfen die Menschen immer auf die öffentliche Verwaltung und deren unzureichende Digitalisierung. In der Privatwirtschaft ist es auch nicht viel besser (zumindest an diesem Beispiel).

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Februar 2023 um 07:56:44 Uhr:

Bei neueren Verträgen gehen die SFR bis 50, bei älteren Verträgen zählen die Jahre über 35 (25) im Hintergrund weiter.

Auf der Rechnung wird/werden neben der Schadenfreiheitsklasse auch die schadenfreien Jahre ausgewiesen.

Stimmt genau, und bei SFR 50 ist der Beitragssatz dann nur noch 15%, beim Motorrad geht es leider nur bis SFR 20, da ist der Beitragssatz dann 20%.

Führt dann zu dem lustigen Ergebnis, dass ich meinen CE 04 mit 42 PS für 17,44 € im Jahr versichert habe (zzgl. 46,21 € Vollkasko).

Manchmal ist es daher empfehlenswert, auf einen neuen Tarif umzustellen.

Ich kann mir gut vorstellen dass die R+V da vielleicht selber nicht ganz durchblickt bzw. das Produkt in die Vertriebsstruktur eingepflegt werden muss.

Weil es mich interessiert hat habe ich nochmal die Bedingungen gesucht und nur bei der WGV welche gefunden. Baut das Kind einen Unfall wird das Fahrzeug hochgestuft, die Young Driver Versicherung zahlt es NICHT aber man hat halt wegen dem Fahrerkreis den günstigeren Tarif und das Kind kriegt schneller ne bessere SF Klasse.

Einen alten Schadenverlauf zum reaktivieren hast du keinen? Geht ggf. auch nach mehr als 7 Jahren wenn du eine Bescheinigung vom Vorversicherer zeigen kannst (zumindest bei der R+V ging es).

Wenn man dem Kind die SF26 anvertraut oder zumindest die Rückstufung bei einem Unfall in Kauf nehmen möchte:

-Auto von Kind kriegt die SF26+Young Driver Versicherung, Mutter bleibt Versicherungsnehmer.

-Auto der Mutter läuft als Zweitwagen mit Eltern als Fahrer (dann geht glaube ich SF8) oder Mutter als Alleinfahrer (dann geht aich SF26). Von den Bedingen her sollte das klappen.

Wie gesagt, sonderlich günstig ist die R+V nicht. Ob man deshalb welchselt muss man sehen.

Witzig fände ich ob man über so eine Young Driver Versicherung höhere Tarife für Senioren umgehen könnte, d.h. man gibt im Tarif als ältesten Fahrer Jahrgang 1970 an und der senile 90-jährige Opa schließt eine Young Driver Versicherung ab ;-))

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 18:41

Zitat:

@andifux schrieb am 26. Februar 2023 um 18:46:38 Uhr:

Ich kann mir gut vorstellen dass die R+V da vielleicht selber nicht ganz durchblickt bzw. das Produkt in die Vertriebsstruktur eingepflegt werden muss.

Weil es mich interessiert hat habe ich nochmal die Bedingungen gesucht und nur bei der WGV welche gefunden. Baut das Kind einen Unfall wird das Fahrzeug hochgestuft, die Young Driver Versicherung zahlt es NICHT aber man hat halt wegen dem Fahrerkreis den günstigeren Tarif und das Kind kriegt schneller ne bessere SF Klasse.

Einen alten Schadenverlauf zum reaktivieren hast du keinen? Geht ggf. auch nach mehr als 7 Jahren wenn du eine Bescheinigung vom Vorversicherer zeigen kannst (zumindest bei der R+V ging es).

Wenn man dem Kind die SF26 anvertraut oder zumindest die Rückstufung bei einem Unfall in Kauf nehmen möchte:

-Auto von Kind kriegt die SF26+Young Driver Versicherung, Mutter bleibt Versicherungsnehmer.

-Auto der Mutter läuft als Zweitwagen mit Eltern als Fahrer (dann geht glaube ich SF8) oder Mutter als Alleinfahrer (dann geht aich SF26). Von den Bedingen her sollte das klappen.

Wie gesagt, sonderlich günstig ist die R+V nicht. Ob man deshalb welchselt muss man sehen.

Witzig fände ich ob man über so eine Young Driver Versicherung höhere Tarife für Senioren umgehen könnte, d.h. man gibt im Tarif als ältesten Fahrer Jahrgang 1970 an und der senile 90-jährige Opa schließt eine Young Driver Versicherung ab ;-))

In der Tat hatten wir schon einmal bis vor etwas mehr als 7 Jahren 2 Fahrzeuge versichert (auch beide auf meine Frau). Zuletzt waren wir beim 2. Wagen bei SF6 bis zur KFZ-Abmeldung Ende April 2015. Dann bekam ich einen Dienstwagen weshalb wir wieder nur noch einen Wagen brauchten. Vielleicht lässt sich damit noch etwas machen.

Ich selbst hatte bislang noch nie eine KFZ-Versicherung auf meinem Namen. Aber vielleicht können die letzten 7-8 Jahre in denen ich unfallfrei mit dem Dienstwagen gefahren bin angerechnet werden?

Darüber hinaus ich bin auch die ganze Zeit bei der Versicherung meiner Frau als Ehemann namentlich mit angegeben und mitversichert. Falls diese Jahre (mind 19 Jahre) auch anerkannt werden, könnte die 2. Wagenversicherung günstiger werden.

In diesem Fall wäre auch die Konstellation möglich, dass ich als 2. Elternteil die Versicherung des 2. Wagen auf meinem Namen laufen lasse. Ich bin mal gespannt, was die Direktberatung der R+V anzubieten hat. Warten jetzt auf Terminbestätigung für das Gespräch in der nächsten Woche.

Wenn die SF6 vom April 2015 ist, kann man die wieder aktivieren.

Man muss halt wissen, bei welcher Versicherung die war.

Vom Arbeitgeber kann man einen Schadenverlauf übernehmen, aber ich weiß nicht wie das genau funktioniert. Die WGV übernimmt auch einen Schadenverlauf wenn die Unterbrechung maximal 10 Jahre betragen hat (in den AKB i.6.3.1, damit könntet ihr die SF6 retten die jetzt nicht genutzt werden, ruft am besten die alte

Versicherung und die WGV mal an ob das klappt), bei der R+V bräuchtest du diese Bescheinigung vom Vorversicherer. Ihr müsst halt schauen was ihr noch von der Vorversicherung wisst und findet. (Nachtrag: Viele Versicherungen übernehmen den Schadenverlauf nach einer gewissen Zeit nicht mehr, meist 7 Jahre aber es gibt auch Ausnahmen)

Ehrlich gesagt, ich würde nach dem Kenntnisstand das Auto vom Kind auf ein Elternteil (eher Frau) ummelden (oder nur versichern wenn man das Ende der Vertragslaufzeit abwarten kann), bei der WGV mit SF6 (von dem alten 2. Vertrag) versichern und diese Young Driver Versicherung für das Kind abschließen. Einziges Manko an der WGV ist dass man für Autos älter als 20 Jahre keine Kasko kriegt (Schwabentipp: Wenn man Teilkasko mit maximalem Selbstbehalt angibt sinkt oft die Gesamtprämie).

Dass du bei der Frau als Fahrer mit angegeben warst hilft nichts wenn es keinen zusätzlichen Schadenverlauf gibt. Man kann den Schadenverlauf im Allgemeinen nicht verdoppeln oder einzelne Jahre abtreten. Man kann ihn leider soweit ich weiß nur insgesamt übertragen.

Weil du so über die höheren Prämien geschimpft hast: Prozentual stiegen beide Prämien gleicht, etwas über 100%. Ich finde es aber auch etwas schade dass so Versicherungen nicht die Formel nach der sie die Prämie berechnen veröffentlichen (müssen).

Zweiter Nachtrag: Beim Tarifrechner bei "jüngstem Fahrer" müsst ihr dran denken das der Jüngste Fahrer z.B. 1980 geboren ist weil das Kind ja über dieses Young Driver Ding eingebunden ist. Oder ihr probiert aus ob ein 18-jähriger Fahrer weniger als 180€ höhere Pramie ausmacht was ich eher bezweifle. Ich hab mich nur vorher mal mit SF6 durchgeklickt, Halter/VN Jahrgang 1970, jüngster Fahrer 1980 und dann kam bei meinem Auto rd.460€ Prämie raus.

Zitat:

Das stimmt. Die Beratung ist aber auch nur deshalb erforderlich, weil die R+V ihr Produkt (Zusatzfahrer, https://www.ruv.de/.../20190628-ruv-kfz-police-zusatzfahrer) bewirbt, das offensichtlich in der Realität nur auf bestimmte Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge nutzbar ist. Das diese Ergänzung nicht für alle R+V Bestandskunden gilt und auch nicht online gebucht werden kann steht in der Beschreibung der R+V wo genau?

Der Einschluß der Option "Zusatzfahrer" scheitert in Deinem Fall daran, daß der Zusatzfahrer nicht Halter und / oder Versicherungsnehmer sein darf.

Themenstarteram 28. Februar 2023 um 11:38

Zitat:

@Weizenmarc schrieb am 28. Februar 2023 um 11:31:43 Uhr:

Der Einschluß der Option "Zusatzfahrer" scheitert in Deinem Fall daran, daß der Zusatzfahrer nicht Halter und / oder Versicherungsnehmer sein darf.

Und das steht wo genau, dass der Halter nicht der Zusatzfahrer sein kann? Ich finde das nirgends.

Morgen Nachmittag ist übrigens das Beratergespräch mit der R+V.

Steht im Tarifanhang Stand Juli 2022 unter B.7.5

Themenstarteram 28. Februar 2023 um 18:39

Zitat:

@Weizenmarc schrieb am 28. Februar 2023 um 13:45:17 Uhr:

Steht im Tarifanhang Stand Juli 2022 unter B.7.5

Sind diese öffentlich zugänglich? Unter Service finde ich nichts in den Versicherungsbedingungen für Kfz-Produkte. Ein Link wäre hilfreich.

Hmmm... Da habe ich jetzt tatsächlich auf die Schnelle über Google nichts gefunden...

Themenstarteram 1. März 2023 um 17:00

Hat sich heute alles geklärt. Hier kann ich mal ein großes Lob an die R+V Beraterin geben. Wir sind wohl ein Opfer der unvollständigen Migration der R+V24 zurück in die R+V. Die IT-Systeme legen nämlich neue Verträge von Alt-R+V24 Kunden als R+V24-Vertrag ab, obwohl inzwischen eigentlich alles als R+V-Vertrag angesehen wird. Das kann von den Beratern manuell umgestellt werden, dauert allerdings, da alles von Hand aus System A in System B eingetragen werden muss. Und man muss selbst aktiv werden, wenn man die Umstellung jetzt haben möchten.

Nach 45 Minuten waren nun unsere beiden Verträge umgestellt. Im Altsystem werden die vorherigen R+V Verträge storniert bzw. auf die im neuen System umgezogen. Kind wurde danach als Zusatzfahrer für 318,- Euro eingetragen und darf alle bei R+V versicherten Fahrzeuge fahren. Außerdem sind die aktuellen Prämien im direkten 1:1 Vergleich gesunken. Darüber hinaus wird nach der Umstellung von heute (muss durch die Buchungssysteme laufen) anschließenden der Vertrag vom Zweitwagen auf die SF6 von unserem Zweitwagen aus 2015 umgestellt. Aktuell liegen die Prämien für beide Fahrzeuge (noch mit SF1 beim 2. Wagen) inkl. Zusatzfahrer-Police für das Kind bei 850 Euro pro Jahr. Mit Umstellung auf SF6 wird die Prämie beim Zweitwagen von aktuell etwa 440 Euro (mit der heutigen R+V Umstellung) noch mal günstiger.

Dieses Beratungsgespräch hat sich gelohnt. Wenn nun die heutige Umstellung reibungslos funktioniert sind wir sehr zufrieden.

Allen einen schönen Abend.

Also sind Service Versicherer nicht so schlecht.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 20. Februar 2023 um 10:34:31 Uhr:

 

Ich würde als allererstes das Gespräch mit deiner jetzigen Versicherung wo du vielleicht mit mehreren Fahrzeugen oder weiteren anderen Versicherungen versichert bist, suchen.

..........

:rolleyes: Ich sage es ja immer: Nur Sprechenden ( Reklamierenden) kann geholfen werden :D

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