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Kind wird volljährig - Wechsel des Versicherungsnehmers?

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 18:43

Unsere Situation: Unsere ältestes Kind wird nächsten Monat volljährig. Es hat den Führerschein im letzten Jahr erworben und war auf unseren Erstwagen als Kind (Fahren ab 17) kostenlos mitversichert (R+V 24). Im Herbst wurde ein eigenes Auto gekauft. Unser Kind ist Fahrzeughalter. Der Wagen ist seit Sep. 2022 als 2. Wagen auf uns Eltern bei der gleichen Versicherung versichert, wir sind aber tatsächlich nur Begleitperson und das Kind der Hauptnutzer. Das neue Versicherungsjahr ist am 01.01.2023 gestartet und der Jahresbeitrag bezahlt. Bei der Versicherung sind Kinder im Rahmen von „Fahren ab 17“ kostenlos mitversichert.

Wir möchten nun, das unser Kind möglichst früh als Versicherungsnehmer eigene Schadensfreiheitsrabatte erwirbt, damit es irgendwann die Chance hat die Versicherungsbeträge aus einem eigenen Einkommen bezahlen zu können. Bei den Prämien am Anfang ist das natürlich utopisch, sodass wir diese übernehmen werden.

So wie sich die Situation für uns darstellt müssten wir vermutlich mit Volljährigkeit unser Kind als neuen Fahrzeugnutzer eintragen, da es auferlegt Regelung „Fahren ab 17“ rausfällt. Ist das richtig? Wenn wir das tun, wird sich die Prämie auf über 1000 Euro pro Jahr ändern. Das Fahrzeug wird tatsächlich aber nur vom Kind gefahren.

Wir haben nun einen Versicherungsvergleich im Internet durchgeführt und dort Prämien unter 1000 Euro angeboten bekommen, wenn die Versicherung auf dem Namen des Kindes abgeschlossen wird. Kann ein solcher VS-Wechsel in der o. g. Ausgangssituation überhaupt durchgeführt werden? Oder müssten wir unsere Versicherung bis 31.12 laufen lassen, vorher regulär kündigen und ab 01.01.2024 eine neue VS auf den Namen des Kindes abschließen? Das wäre nur dann ein vergeudetes Jahr, weil das Kund selbst keine SF-Klasse bis nächstes Jahr erwirbt.

Welche Möglichkeiten gibt es für uns Eltern bzw. was wäre Euer Tipp? Vielleicht gibt es hier erfahrene Eltern, die bereits dieses durchlebt haben und nun einen Ratschlag geben können.

Vielen Dank für jede Hilfe :-)

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43 Antworten

Das Kind kann später diesen Vertrag übernehmen und erhält dann den SFR für den Zeitraum, den es hätte selbst erfahren können.

Beispiel: Der Vertrag hat SFR 20, das Kind seit 10 Jahren die Fahrerlaubnis = SFR 10 kann übernommen werden.

Ändert sich auch nichts mit der Volljährigkeit. Kind bleibt gemeldeter Fahrzeugnutzer, Prämie steigt aber, weil unter 25 Jahre. Ob es dann günstiger ist, das Kind selbst als VN anzugeben, ist ein Rechenbeispiel.

Meine Tochter, jetzt 24 Jahre alt, fährt auch mit einem Fahrzeug, welches auf mich zugelassen, auf meine Schwester versichert ist und sie ist gemeldete Nutzerin unter 25 J.. SFR irgendwas um 48, Prämie dürfte an ihrem 25. Geburtstag sinken.

Vergleiche einfach mal R+V, WGV und HUK. Mache ich zumindest wenn ich rumspiele.

An sich kann dein Kind später den Schadenverlauf übernehmen, muss dafür aber als Fahrer eingetragen sein bzw. zum Fahrerkreis gehören (also dass z.B. Fahrer ab 18 eingetragen sind, was er jetzt mit 17 fährt kann er nicht übernehmen glaube ich).

Bei vielen Versicherern gibt es so ein Young Driver Paket, das ist ein Zusatzbaustein der den Versicherungsschutz auf Fahrer ab 18 ausweitet unabhängig vom Fahrerkreis im Versicherungsschein.

https://www.wgv.de/.../?...

Sowas gibt's auch von der R+V, nur teurer. Die R+V24 gibt es übrigens nicht mehr, ist in die normale R+V integriert worden. Normal ist die WGV günstiger. Ich bin bei der R+V, aber überlege zu wechseln.

Vergleiche einfach mal:

- Prämie mit 18jährigem Fahrer und Eltern als Fahrerkreis, Eltern als Halter und VN: Vorteil: Kind kann in paar Jahren den SF Rabatt sicher bei fast jeder Versicherung übernehmen, Nachteil: Evtl. teurer.

- Eltern als Versicherungsnehmer und Fahrer, Kind mit so einem Young Driver Modul. Aber da heißt es dass es bei der r+v dass es keine Sondereinstufung wegen Fahrerkreis geben darf, ist also wahrscheinlich weniger interessant. Und es ist die Frage, wenn das Kind nicht vom Alter her zum Fahrerkreis gehört, ob er später den Schadenverlauf übernehmen kann.

Insgesamt kann man an Onlinerechnern viel rumspielen. Wichtig ist, wahrscheinlich ist die Prämie am günstigsten wenn ein Elternteil Halter und Versicherungsnehmer ist und auch als Fahrer eingetragen, parallel zum Kind. Nach ein paar Jahren kann das Kind den Schadenverlauf übernehmen (in etwa die SF Klasse). Wird am sinnvollsten sein. Bei der WGV könnte Eltern als regulare Fahrer + dieses Young Driver Modul auch interessant sein. Müsst ihr halt mal online durchrechnen. Ansonsten, heute steigt man als Fahranfänger nicht mehr so extrem hoch ein, die Prozente wurden vor rd. 10 Jahren geändert. Früher als Fahranfänger 230%, heute 95% oder so.

Aber das wichtigste was ich dir erklären wollte: Dein Kind muss keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt erfahren, es kann auch später den übernehmen. Ansonsten, wahrscheinlich würde ich wohl mit dem Auto zur WGV gehen, nur mich/die Eltern als Fahrer eintragen und das Kind über diese Young Driver Versicherung einbinden. Die schreiben nach 2 Jahren kriegt man SF4 (ist aber dann an die WGV gebunden, aber wenn ich verglichen habe war die meist am günstigsten und es gibt schneller SF4 als wenn er regulär den Rabatt fährt. Und ihr habt einen Schadenverlauf mehr. Vielleicht hast du auch einen Elternteil von dem du einen Schadenverlauf übernehmen kannst.

Schwierig könnte sein flexibel die Versicherung zu wechseln. Wenn du das Auto auf dich ummeldest könnte es gehen da ein Halterwechsel vorliegt.

Gut, war etwas unstrukturiert aber vielleicht hilft es dir weiter.

Ich kann als erfahrenes Kind schreiben :p

Mein erstes Auto hatte ich mit 38 auf dem Papier. Bis dahin war Papa immer Halter und Versicherungsnehmer, war schlicht günstiger. Da lief noch eine alte Versicherung von meinem Opa weiter und ich hatte vorher nicht genug Jahre den Führerschein um die schadenfreien Jahre übernehmen zu können. Erst als das ging haben wir das Fahrzeug umgemeldet und ich habe die Versicherung mit den %en übernommen.

Letztlich einfach vergleichen, was muss Kind mit eigenem Vertrag zahlen, was kostet der als Zweitwagen. Und dann einfach die günstigere Variante laufen lassen. Bis 25 ist eh teurer, egal ob eigener Vertrag oder als gemeldeter Fahrer bei dem Vertrag der Eltern. War bei mir auch schon so.

Solange der Halter nicht geändert wird, gilt Ablauf 01.01.24.

In den sauren Apfel beißen zum 01.01.24 kündigen und dem Sohn die SF1 mitgeben. Der kann sich seine neue Versicherung dann selbst aussuchen.

Ein viel billiger Lösung gibt es eh nicht, wenn halt 18 jährige mit einem Auto fahren, kostet es halt so bis 100% Aufschlag.

Oder mit der R+V sprechen, ob die einem VN-Wechsel jetzt zustimmen würden.

Ob das aber viel günstiger wird, muss man ausrechnen lassen.

Die "billige Lösung" heißt Firmenwagen. Lässt sich halt nur bei wenigen umsetzen.

Frage Mal nach der Sondereinstufung für Kinder bei der RV24. Upps, unerlaubte Versicherungsberatung.

Ich habe es gerade mal mit meinen Daten überprüft. Es ist deutlich günstiger, die Versicherung über die Eltern laufen zu lassen und das Kind als berechtigten Fahrer einzutragen.

Wenn das 18jährige Kind selber VN wird, würde der Preis bei mir auf mehr als das Doppelte steigen. Meine Berechnungsgrundlage ist die Hu*24

Zitat:

@lejockel schrieb am 20. Februar 2023 um 08:38:01 Uhr:

Frage Mal nach der Sondereinstufung für Kinder bei der RV24. Upps, unerlaubte Versicherungsberatung.

Ich würde als allererstes das Gespräch mit deiner jetzigen Versicherung wo du vielleicht mit mehreren Fahrzeugen oder weiteren anderen Versicherungen versichert bist, suchen.

Das Stichwort ist Sondereinstufung. Das ist doch keine Versicherungsberatung sondern allgemeine Lebenserfahrung.:D

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 18:00

Vielleicht Dank für die zahlreichen Antworten. Wir werden als erstes dem Ratschlag folgen, mit der jetzigen Versicherung zu sprechen bei der unsere beiden Fahrzeuge versichert sind und dabei das Schlagwort „Sondereinstufung“ fallen lassen.

Ansonsten bleibt uns wohl nur der Wechsel zum regulären Vertragsende. Die WGV (oder ein anderer Anbieter) ist dann vielleicht eine Alternative. Allerdings so günstig, wie es die von der WGV beworbenen 180€ für die Fahranfänger-Mitversicherung vermuten lassen, ist es dann am Ende auch nicht. Die Versicherung für das Fahrzeug ohne Kind als Mitfahrer ist bereits mehrere 100 Euro teurer als bei der aktuellen Versicherung. Irgendwoher holen die sich also auch die Prämie in vergleichbarer Höhe … ist ja auch ein gewinnorientiertes Unternehmen. ;-)

Ich wünsche allen einen schönen Abend.

Auch wenn keine weitere Antwort gewollt sein könnte...

Bei der R+V geht dieses Zusatzmodul nicht wenn der Fahrerkreis durch eine Sondereinstufung eingeschränkt ist, was bei einer Sondereinstufung meist der Fall ist.

https://www.ruv.de/.../20190628-ruv-kfz-police-zusatzfahrer

Falls beide Elternteile je ein Auto jetzt bei der R+V haben könnte es eine Option sein, das Auto vom Kind auf einen Elterteil zu versichern und einen Schadenverlauf darauf zu übertragen, dabei das Kind über so eine Zusatzversicherung dazubuchen. Für das Auto dessen Schadenverlauf abgegeben wurde könnte man dann eine Sondereinstufung nutzen die den Fahrerkreis aber halt stark einschränkt. Die Bedingungen (AKB) von den Versicherungen sind meist sehr ähnlich aufgebaut, So Sondereinstufungen sind meist in I und dann Ersteinstufung geregelt.

Ist auch krass wie viel SF-Rabatt dann junge Fahrer gleich bekommen, in Der R+V gleich SF5 (ist aber an die alte Gesellschaft gebunden und bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft wird so eine Sondereinstufung nicht berücksichtigt. Auf jeden Fall würde ich nicht krampfhaft an dem Dogma festhalten dass es günstiger kommen muss wenn alle Autos bei der gleichen Versicherung sind.

Viel Erfolg dann noch.

Themenstarteram 21. Februar 2023 um 16:19

Das mit der Zusatzpolice klingt auch interessant - Danke für den Hinweis. Werden wir uns heute Abend mal einlesen.

Bei uns ist es so, dass sowohl unser Erstwagen (SF26) als auch das FZ des Kindes (SF1) auf meine Frau versichert sind. Unser 1. Fahrzeug ist auf meine Frau zugelassen; der Wagen vom Kind auf Kind. Ich bin Dienstwagenfahrer und über meinen AG versichert.

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 21:05

Kleines Update und eine weitere Nachfrage zu einer Überlegung, Die R+V hat sich schriftlich gemeldet aber die gestellte Frage zur Sindereinstufung noch zum verlinkten Zusatzfahrer-Angebot von „andifux“ beantwortet. Stattdessen wurde uns nur das beschriebenen, was bereits über das Kundenportal von uns geändert werden kann. In beiden Verträgen haben wir beispielhaft einen 18-jährigen Fahrer hinzugefügt. Dabei kam folgendes Ergebnis:

1. Fahrzeug mit SF26: Prämie steigt von aktuell 140€ auf etwas über 300€

2. Fahrzeug mit SF1: Prämie steigt von aktuell ca. 550€ auf über 1200€

Was für ein Missverhältnis, wenn man bedenkt, dass in beiden Fällen ein bei R+V versichertes Fahrzeug von einem Fahranfänger gefahren wir. Oder anders gesagt: Gleiche Leistung für 150€ und den 4-fachen Aufpreis (650€).

Wir haben der R+V noch einmal zurückgeschrieben und hoffen auf eine Klärung. Für den Fall, dass die Versicherung sich nicht bewegt, haben wir folgende Idee:

Was würde passieren, wenn wir den 1. Wagen vorläufig abmelden. Wird der 2. Wagen dann automatisch zum 1. Wagen und übernimmt die SF26? Falls ja, gilt das dann anteilig bis zum Laufzeitende 31.12?

Ein weiteres Gedankenspiel: Würde unser Kind als aktueller FZ-Halter vom Zweitwagen das Fahrzeug an ein anderes Familienmitglied verkaufen, könnte die Versicherung doch gekündigt werden. Gibt es irgendwelche Sperrfristen, wann der vorherige Versicherungsnehmer dieses Fahrzeug bei einer anderen VS wieder versichern kann. Oder kann die vorherige Versicherung die Weitergabe der SF verzögern/behindern? Ein solches Gedankenspiel dürfte doch sicherlich schon einmal jemand gemacht haben - oder?

Ich verstehe die ganzen Gedankenspiele nicht, sobald ein 18 jähriger Fahrer im Fahrerkreis ist, kostet es halt knapp das Doppelte.

Das ist bei allen Versicherungen so ähnlich

Wenn man es billiger haben will, den SF zwischen den Autos tauschen und das Kind dann nur mit Auto 2 fahren lassen. Nachteil, macht der Sohnemann einen Unfall ist der SF erst auch Mal hin.

Ist mir auch schon aufgefallen. Bin am recherchieren für meine Lütte.

Macht kaum einen Unterschied ob ich das Auto als zweitfahrzeug anmelde und sie ist Fahrer, oder ob sie gleich VN und Halter wird.

Da kann sie sich selbst ihre SF erfahren.

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