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Kind wird volljährig - Wechsel des Versicherungsnehmers?

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 18:43

Unsere Situation: Unsere ältestes Kind wird nächsten Monat volljährig. Es hat den Führerschein im letzten Jahr erworben und war auf unseren Erstwagen als Kind (Fahren ab 17) kostenlos mitversichert (R+V 24). Im Herbst wurde ein eigenes Auto gekauft. Unser Kind ist Fahrzeughalter. Der Wagen ist seit Sep. 2022 als 2. Wagen auf uns Eltern bei der gleichen Versicherung versichert, wir sind aber tatsächlich nur Begleitperson und das Kind der Hauptnutzer. Das neue Versicherungsjahr ist am 01.01.2023 gestartet und der Jahresbeitrag bezahlt. Bei der Versicherung sind Kinder im Rahmen von „Fahren ab 17“ kostenlos mitversichert.

Wir möchten nun, das unser Kind möglichst früh als Versicherungsnehmer eigene Schadensfreiheitsrabatte erwirbt, damit es irgendwann die Chance hat die Versicherungsbeträge aus einem eigenen Einkommen bezahlen zu können. Bei den Prämien am Anfang ist das natürlich utopisch, sodass wir diese übernehmen werden.

So wie sich die Situation für uns darstellt müssten wir vermutlich mit Volljährigkeit unser Kind als neuen Fahrzeugnutzer eintragen, da es auferlegt Regelung „Fahren ab 17“ rausfällt. Ist das richtig? Wenn wir das tun, wird sich die Prämie auf über 1000 Euro pro Jahr ändern. Das Fahrzeug wird tatsächlich aber nur vom Kind gefahren.

Wir haben nun einen Versicherungsvergleich im Internet durchgeführt und dort Prämien unter 1000 Euro angeboten bekommen, wenn die Versicherung auf dem Namen des Kindes abgeschlossen wird. Kann ein solcher VS-Wechsel in der o. g. Ausgangssituation überhaupt durchgeführt werden? Oder müssten wir unsere Versicherung bis 31.12 laufen lassen, vorher regulär kündigen und ab 01.01.2024 eine neue VS auf den Namen des Kindes abschließen? Das wäre nur dann ein vergeudetes Jahr, weil das Kund selbst keine SF-Klasse bis nächstes Jahr erwirbt.

Welche Möglichkeiten gibt es für uns Eltern bzw. was wäre Euer Tipp? Vielleicht gibt es hier erfahrene Eltern, die bereits dieses durchlebt haben und nun einen Ratschlag geben können.

Vielen Dank für jede Hilfe :-)

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43 Antworten

Sucht Euch doch einen Autoversicherer mit "Zusatzfahrer unter 23". Police wird normal berechnet. Der Zusatzfahrer kostet pauschal um die 318 Euro. Fertsch.

Die Möglichkeit eine eigene Versicherung abzuschließen gibt es ja auch noch.

WGV wurde ja schon genannt

Axa und Generali bieten sowas auch an. Ob es noch weitere Anbieter gibt, weiß ich nicht.

Preis-/ Leistung vergleichen, abschließen oder sein lassen und weiter rechnen.

Themenstarteram 24. Februar 2023 um 7:36

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Februar 2023 um 10:22:39 Uhr:

Ich verstehe die ganzen Gedankenspiele nicht, sobald ein 18 jähriger Fahrer im Fahrerkreis ist, kostet es halt knapp das Doppelte.

Das ist bei allen Versicherungen so ähnlich

Wenn man es billiger haben will, den SF zwischen den Autos tauschen und das Kind dann nur mit Auto 2 fahren lassen. Nachteil, macht der Sohnemann einen Unfall ist der SF erst auch Mal hin.

Wenn das mal so einfach wäre, die SF zwischen den Fahrzeugen zu tauschen. Ist es nämlich nicht, zumindest bei R+V. Und einen Mehrpreis für einen Zusatzfahrer von 150 Euro (bei FZ1) oder 650 Euro (FZ2) für die gleiche Leistung ist schon ein großer Unterschied. In beiden Fällen ist es der gleiche Zusatzfahrer. Die SF bezieht sich schließlich auf das Fahrzeug. Bei einem Unfall wird die SF schliesslich nicht für den verantwortlichen Fahrer, sondern das Fahrzeug/den VN herabgestürzt.

Vielleicht bin ich auch der Einzige der diese unterschiedliche Bepreisung eines Zusatzfahrers auf 2 versicherte Fahrzeuge innerhalb der selben Versicherungsgesellschaft als ungerecht empfindet?

Zitat:

@lejockel schrieb am 23. Februar 2023 um 10:54:29 Uhr:

Sucht Euch doch einen Autoversicherer mit "Zusatzfahrer unter 23". Police wird normal berechnet. Der Zusatzfahrer kostet pauschal um die 318 Euro. Fertsch.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. Februar 2023 um 11:02:36 Uhr:

Die Möglichkeit eine eigene Versicherung abzuschließen gibt es ja auch noch.

WGV wurde ja schon genannt

Axa und Generali bieten sowas auch an. Ob es noch weitere Anbieter gibt, weiß ich nicht.

Preis-/ Leistung vergleichen, abschließen oder sein lassen und weiter rechnen.

Das ist aber keine Option für einen laufenden Vertrag, sondern regulär für den Jahreswechsel/Vertragsende. Daher auch das Gedankenspiel mit der FZ-Abmeldung.

Update: Wir haben jetzt die Rückmeldung bekommen, dass die von R+V beworbene Zusatzpolice bei unserer R+V Kfz-Versicherung nicht buchbar wäre. Super von R+V ein Produkt anzubieten, dass nicht für alle R+V Verträge gilt. Jetzt wird ein Beratungstermin mit einem Direktberater koordiniert. Bin mal gespannt, was der uns dazu zu erzählen und anzubieten hat.

Bei der Generali kannst Du Young & Drive sofort abschließen und das Fahrzeug des Kindes zur nächsten Hauptfälligkeit dort hinbringen, nur muss das Fahrzeug des Kindes auf eine andere Person angemeldet sein. Bei der WGV und der Axa wird es ähnlich sein.

Themenstarteram 24. Februar 2023 um 10:24

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Februar 2023 um 10:16:44 Uhr:

Bei der Generali kannst Du Young & Drive sofort abschließen und das Fahrzeug des Kindes zur nächsten Hauptfälligkeit dort hinbringen, nur muss das Fahrzeug des Kindes auf eine andere Person angemeldet sein. Bei der WGV und der Axa wird es ähnlich sein.

Dann ist das in unserem Fall nicht möglich, da das betreffende FZ2 auf das Kind zugelassen ist (Steuer-reduziert wegen Schwerbehinderung, 50% + H-Merkmal).

Bieten einige Versicherer nicht auch günstige Sondertarife für stärker eingeschränkte Personen an?

Ich meine sowas mal gehört zu haben, evtl haben die doch manchmal ein bischen soziales Gewissen.

Zitat:

@metaner schrieb am 24. Februar 2023 um 11:24:10 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Februar 2023 um 10:16:44 Uhr:

Bei der Generali kannst Du Young & Drive sofort abschließen und das Fahrzeug des Kindes zur nächsten Hauptfälligkeit dort hinbringen, nur muss das Fahrzeug des Kindes auf eine andere Person angemeldet sein. Bei der WGV und der Axa wird es ähnlich sein.

Dann ist das in unserem Fall nicht möglich, da das betreffende FZ2 auf das Kind zugelassen ist (Steuer-reduziert wegen Schwerbehinderung, 50% + H-Merkmal).

Dann rechne mal, wie hoch die KFZ-Steuerermäßigung gegenüber der Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen ist. Was Anderes ist es natürlich, wenn Ihr das Auto des Kindes mit einem Nachlass wegen der Behinderung gekauft habt und deswegen dieses auf den Namen des Kindes für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 6 Monate) zugelassen sein muss.

Themenstarteram 24. Februar 2023 um 13:18

Die ganze Rechenbeispiele bringen uns aber aktuell im laufenden VS-Jahr nicht weiter. Zum Jahreswechsel kann man das (Sondertarife, Gegenrechnung von Steuerermäßigung, …) natürlich alles berücksichtigen. Aber dann sind vermutlich die ersten 1200 Euro an die R+V geflossen.

Nein, das Auto wurde nicht mit einer Ermäßigung gekauft. Ist ein einfacher Gebrauchtwagen (VW Polo von 2012) als Privatkauf.

Ich glaub hier wird die Steuerersparnis vom abweichenden Halter aufgefressen

Ich glaub hier braucht jemand einen Berater und weder ein Forum, noch eine Online-Versicherung.

Edit: @celica1992 gibt es bei der HUK den Halterzuschlag bei VN = Eltern, Halter = Kind?

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 24. Februar 2023 um 13:43:30 Uhr:

Bieten einige Versicherer nicht auch günstige Sondertarife für stärker eingeschränkte Personen an?

Ich meine sowas mal gehört zu haben, evtl haben die doch manchmal ein bischen soziales Gewissen.

Das gab es mal, so bis Anfang der Achziger Jahre.

Durfte damals ab 1974 selber als Fahranfänger mit 0 SFR davon profitieren.

Und soziales Gewissen gibt es hier und da sicher noch, aber bestimmt nicht bei Versicherungen.

Wieso hast Do mir SFR 0 profitiert? das war/ist doch der normale Einstieg.

Ich habe 1977 mit SF 2 ohne (mir damals bekannter Behinderung :D) mit Zweitwagenregelung über meinen Vater begonnen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Februar 2023 um 17:56:41 Uhr:

Wieso hast Do mir SFR 0 profitiert? das war/ist doch der normale Einstieg.

Damit bezog ich mich auf das zitierte von Moorteufelchen mit dem Sondertarif für Behinderte.

Da gab es am Anfang 25% Rabatt auf den Beitrag, Jahre später wurde es auf 25% reduziert und Anfang der 80ziger ganz abgeschafft.

Und da damals die SFR Tabelle nur bis SF 12 ging, dann bis SF 25, war ich in der Stufung schon im Grünen Bereich mit den Beiträgen als es ganz wegfiel mit der Vergünstigung.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2023 um 20:25:41 Uhr:

Das Kind kann später diesen Vertrag übernehmen und erhält dann den SFR für den Zeitraum, den es hätte selbst erfahren können.

Beispiel: Der Vertrag hat SFR 20, das Kind seit 10 Jahren die Fahrerlaubnis = SFR 10 kann übernommen werden.

Ändert sich auch nichts mit der Volljährigkeit. Kind bleibt gemeldeter Fahrzeugnutzer, Prämie steigt aber, weil unter 25 Jahre. Ob es dann günstiger ist, das Kind selbst als VN anzugeben, ist ein Rechenbeispiel.

Meine Tochter, jetzt 24 Jahre alt, fährt auch mit einem Fahrzeug, welches auf mich zugelassen, auf meine Schwester versichert ist und sie ist gemeldete Nutzerin unter 25 J.. SFR irgendwas um 48, Prämie dürfte an ihrem 25. Geburtstag sinken.

Wie erreicht man bei maximal 35 Stufen die Stufe 48?

Bei neueren Verträgen gehen die SFR bis 50, bei älteren Verträgen zählen die Jahre über 35 (25) im Hintergrund weiter.

Auf der Rechnung wird/werden neben der Schadenfreiheitsklasse auch die schadenfreien Jahre ausgewiesen.

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