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Versicherungsnehmer stirbt?

Themenstarteram 30. August 2005 um 17:39

Hallo,

kurze Frage,

nur mal rein hypothetisch:

Situation Versicherungsnehmer stribt... die Versicherung ist aber komplett bezhalt.

Was passiert im Falle eines Unfalls wenn die Versicherung dann mitbekommt das der VN gestorben ist?

Oder anders gesagt, das Auto ist auf einen verstorbenen angemeldet....

??

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19 Antworten
am 30. August 2005 um 17:49

Wenn der Autofahrer, dem der Unfall passiert ist, laut Versicherungsvertrag fahren durfte, wird die Versicherung problemlos zahlen. Ansonsten würde wohl eine Vertragsstrafe fällig werden, aber wer die bezahlt ist fragwürdig ;) .

Stirbt der Versicherte so ist umgehend eine entsprechende Anzeige an die Versicherung zu machen.

Bestimmte, persönliche Versicherungen enden mit dem Tod.

Überzahlte Prämien sind ab dem Tage nach dem Tode zurückzuzahlen - es sei denn, der TOd ist der Versicherungsfall. Dann wird die vereinbarte Leistung fällig, die restliche Prämie verfällt.

Andere können von den Erben übernommen werden,

wieder andere müssen übernommen werden.

Kommt also ganz darauf an.

Die Kfz-Versicherung sollte man innerhalb eines halben Jahres auf den überlebenden Ehepartner oder eines der Kinder (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) überschreiben.

Nach Ablauf des halben Jahres ist der Rabatt für immer verfallen.

Die Zulassungsbehörde fordert ohnehin eine kurzfristige Ummeldung - bekommt den Todesfall in der Regel allerdings nicht mit.

Themenstarteram 30. August 2005 um 18:52

kann denn der beitragssatz dann auf den Enkel übertragen werden?

am 30. August 2005 um 19:11

Nur insoweit er selbst schadenfreie Jahre gemäß der Führerscheinbesitzdauer angesammelt haben könnte.

Zudem stellen sich bei Übertragung über 2 Generationen einige Versicherer quer, verlangen u.a. das Merkmal "gleicher Haushalt".

Sowas ist meist mit unnötogem Verlust verbunden - dann doch lieber die Variante Opa auf Vater - Vater auf Sohn.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 30. August 2005 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Nur insoweit er selbst schadenfreie Jahre gemäß der Führerscheinbesitzdauer angesammelt haben könnte.

Zudem stellen sich bei Übertragung über 2 Generationen einige Versicherer quer, verlangen u.a. das Merkmal "gleicher Haushalt".

Sowas ist meist mit unnötogem Verlust verbunden - dann doch lieber die Variante Opa auf Vater - Vater auf Sohn.

Grüße

Schreddi

Also selber Haushalt wäre gegeben.... zumindest haben beide die selbe Straße/Hausnummer....

Mit Opa auf Vater / Vater auf Sohn geht leider nicht.

In dem Fall müsste es direkt von Opa auf Enkeltochter gemacht werden..... Aber muss der Opa dafür was unterschreiben? Wenn ja isses dafür leider zu spät. :(

am 30. August 2005 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Kaierlei

(...)

In dem Fall müsste es direkt von Opa auf Enkeltochter gemacht werden..... Aber muss der Opa dafür was unterschreiben? Wenn ja isses dafür leider zu spät. :(

Zunächst mein Beileid - und entschuldigung, dass Unterschrift nimmer geht, habsch nich gewusst.

Zum Fall:

Unterschrift braucht man dann natürlich nicht - es reicht der Totenschein. Jedoch muss auch geprüft werden, ob evtl. andere Personen, die in der Erbfolge vornan stehen ebenso berechtigt sind, den SFR anrechnen zu lassen.

Also evtl. zunächst Kinder.

Nächste Frage: War der bisheige Vwrsicherungsnehmer als alleiniger Fahrer im Vertrag? Dann könnte es durchaus schwierig werden, da eine sekundäre Bedingung meist auch ist, dass der Übernehmende das Fahrzeug theoretisch hätte fahren können.

Ablauf:

Es wird ne Erklärung unterschrieben, in dem die bisher erworbenen SF-Klassen abgetreten werden an dne neuen Versicherungsnehmer - hier die Enkelin.

Ganz genau kanns die Versicherung des Versicherungsnehmers sagen - und wie gesagt, es können nur maximal soviel SF-Klassen übrtragen werden wie die Enkeltochter den Führerschein hat.

(sollten in den letzten Jahre gar Schäden drin sein wirds mit eingerechnet)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Stirbt der Versicherte so ist umgehend eine entsprechende Anzeige an die Versicherung zu machen.

Was ist zu beachten, wenn der Versicherte nur als verschollen gilt, sein Tod also nicht festgestellt werden kann?

Themenstarteram 30. August 2005 um 20:09

Also Kinder gibt es zwar, allerdings haben die selber alle eigene Versicherungen und sind auf dem Mindestbeitrag unterwegs...

Der Opa ist selber nie mit dem Wagen gefahren.... die Versicherung lief über Ihn... gefahren sind seine Enkeltochter (meine Freundin) und ich als hauptnutzer....

Mit den SF-Klassen ist mir schon klar... meine Freundin hat seit 4 jahren den Lappen.... habs eben bei der Versicherung ausgerechnet sie würde dann auf 70% rumgurken können.

Zusätzlich bekommt sie so wie ich das verstanden habe bei der HUK24 noch den Beamtentarif weil der Opa Beamter war.

Ich hoffe ich kann mich nochmal an Euch wenden wenn ich Fragen habe.

Die Versicherung ist jetzt bis Ende des Jahres gezahlt. Ich wollte das auch jetzt erstmal weiterlaufe lassen und dann Anfang Januar ummelden.... dann halt auf die Ekelin respektive meine Zukünftige..... scheiße scheiße scheiße.... alles ist so komliziert im moment :(

Warum fragt ihr nicht zuerst die Versicherung?

Oder bemüht die Suche?

Auch der Fall ist hier im Forum nicht neu,

sondern wurde schon diskutiert.

Auch mal unter Fahranfänger und Versicherung schauen.

Themenstarteram 30. August 2005 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Warum fragt ihr nicht zuerst die Versicherung?

Oder bemüht die Suche?

Auch der Fall ist hier im Forum nicht neu,

sondern wurde schon diskutiert.

Auch mal unter Fahranfänger und Versicherung schauen.

Ich glaube wenn ich zur Versicherung gehe und der den Fall schildere wird die mir sofort das Auto still legen da der VN ja verstorben ist..... das muss nicht auch noch sein. Hab im moment genug probleme..

am 30. August 2005 um 20:58

Warum sollte die Versicherung dies tun?

Nebenher:

Ist deine Freundin nicht selber Beamte muss sie sich den entsprechenden Tarif aus dem Kopf schlagen.

Und wie gesagt - die Suche benutzen - denen was auch geht:

SF-Klassen auf Mutter oder Vater deiner Freundin übertragen (je nachdem wessen Vater es war) und dann das Auto auf diesen Vertrag ummelden - da werden wohl keine SF-Klassen verloren gehen und deine Freundin fährt weiterhin günstig.

Grüße

Schreddi

Die Probleme könnten noch sehr viel schlimmer werden,

wenn mit dem Wagen ein Unfall passiert und herauskommt, dass dieser auf einen Toten zugelassen ist.

Also entgegen der StVZO halterlos.

Ich würde hier die Dringlichkeit erkennen und entsprechend handeln.

Themenstarteram 30. August 2005 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Warum sollte die Versicherung dies tun?

Nebenher:

Ist deine Freundin nicht selber Beamte muss sie sich den entsprechenden Tarif aus dem Kopf schlagen.

So ne Tussi bei der HUK hatte mir damals gesagt das das für Familienangehörige auch gilt!?

Man man man...

BTW: Suche nutze ich ja... aber genau dieses Konstrukt hab ich nicht gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von Kaierlei

Ich glaube wenn ich zur Versicherung gehe und der den Fall schildere wird die mir sofort das Auto still legen da der VN ja verstorben ist..... das muss nicht auch noch sein. Hab im moment genug probleme..

Es bringt eher mehr Ärger ein, jetzt nichts zu unternehmen. Wenn ihr offensiv tätig werdet und mit der Versicherung die Übernahme des Vertrages regelt, dann sehe ich nicht, warum sie Ärger machen sollte. Schließlich ist es in ihrem Interesse, einen eindeutigen Vertragspartner zu haben.

Den Beamtenbonus werdet ihr nicht mehr bekommen, zum einen gilt der sowieso nicht für die ganze Familie, sondern nur für den Beamten als Versicherungsnehmer, und zum anderen ist, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, der Beamten-Tarif-Berechtigte verstorben.

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