Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren

Hallo,

in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.
Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.
Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?
Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?
Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...

Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge 🙂

Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?

Grüße

Dsc-1791-1
Dsc-1792-1
Beste Antwort im Thema

Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.

Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.

Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.

Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.

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In ein paar Tagen wirst Du es wissen. Oder Du benutzt das Fernübertragungsnetz und kloppfst diese Frage als Morsecode an die Versicherung durch. Die aus der Antwort dann sicher resultierende Frage wird man mit: "Nein dürfen sie nicht, aber die Mehrwertsteuer musst Du erst nachweisen/belegen durch eine Quittung. Wegen dem Rest must Du halt den Klageweg beschreiten." beantworten können.

Also wird mir die Mehrwersteuer vom Schadensbetrag abgezogen, wenn ich mir das Geld auszahlen lasse?
Wenn ich 19% abziehe komme ich dann aber nicht auf 670€, sondern auf etwas über 730€...hmm 😁

Das mit der Steuer macht aber auf jeden Fall Sinn, an sowas hatte ich noch gar nicht gedacht 😉

Da machst Du doch immer noch nen Reibach ... 😛

Ich weiß, bin auch nicht unzufrieden mit dem Betrag..ich bin froh, dass die Versicherung überhaupt zahlt 😁

Ich lerne aber gerne Sachen dazu und würde daher schon gerne wissen, wie sich das alles zusammensetzt und wie die Versicherung auf 670€ kommt, wenn ich auf gut 730€ komme, nachdem ich die MWST von den 904€ abziehe^^

Grüße

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Stell das Schreiben der Versicherung (ohne persönliche Daten) dann doch mal ein. Mal sehen, was die alles abgezogen haben.

Mache ich, wenn es da ist. Die Vermutung ist aktuell, dass sie den vom Gutachter angesetzten Stundenlohn von 95€ gekürzt haben.

Bin auf das Schreiben gespannt und hoffe, dass es bald kommt. 😉

Grüße

Beliebte Abzugspositionen sind auch Verbringungskosten und Ersatzteilezuschlag. Weil sie bei fiktiver Abrechnung nicht anfallen. Gibt aber etliche Gerichte, die beide Positionen gleichwohl zuerkannt haben. Kann dir bei Bedarf einige Gerichte bennen.

Ich habe mal die im Gutachten angeführten Posten angehängt 😉

Die Gerichte brauche ich erst mal nicht, wegen den paar Euro möchte ich keinen Streit anfangen 😁

Grüße

Dsc-1849
Dsc-1850

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 18. Oktober 2016 um 20:41:22 Uhr:


Ich weiß, bin auch nicht unzufrieden mit dem Betrag..ich bin froh, dass die Versicherung überhaupt zahlt 😁

Ich lerne aber gerne Sachen dazu und würde daher schon gerne wissen, wie sich das alles zusammensetzt und wie die Versicherung auf 670€ kommt, wenn ich auf gut 730€ komme, nachdem ich die MWST von den 904€ abziehe^^

Grüße

Wenn man von 904 € die MWST abzieht, erhält man gut 759 €
(Rechenweg: 904 € : 1,19).

O.

759,53 € - wie dem zuvor eingestellten Bild 2 zu entnehmen ist.

Gibt aber noch eine allgemeine Kostenpauschale von rund 25,- €, sollte man auch nicht vergessen.

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:02:40 Uhr:



Die Gerichte brauche ich erst mal nicht, wegen den paar Euro möchte ich keinen Streit anfangen 😁

Stelle Dir bitte vor, Du gehst im Supermarkt für 10,- Euro einkaufen. An der Kasse bezahlst Du mit einem Hunderteuroschein. Die Kassiererin nimmt 90,- Euro Wechselgeld aus der Kasse, gibt Dir 40,- Euro und steckt sich den Rest demonstrativ in die eigene Tasche. Sagst Du dann auch, wegen den paar Euro möchte ich keinen Streit anfangen?
Ich kenne niemanden, der das tun würde.
Erstaunlicherweise gibt es aber viele Leute, die bei Versicherungen einen solch dreisten Diebstahl von teilweise noch weit höheren Summen klaglos hinnehmen.

Das Problem ist halt, dass da ohne Anwalt garantiert nichts ginge. Zumindest für mich, der viel zu wenig Ahnung von all dem hat.
Und das könnte für mich, der keine Rechtsschutzversicherung hat (würde die hier überhaupt greifen?), sehr teuer werden, sollte die gegnerische Versicherung gewinnen.

Jetzt warte ich erst mal auf das Schreiben mit der Kostenaufstellung der Versicherung, dann melde ich mich nochmal hier und gucke, ob nur Posten gekürzt wurden, wo es auch Sinn macht, oder auch andere 😉

Grüße

Mit der Versicherung hast Du überhaupt nichts zu tun. Dein Anspruch besteht ausschließlich gegen den Schädiger.
Kürzungen am Gutachten dürfen übrigens nicht vorgenommen werden.
Schreibe der Familie einen Brief und teile mit, dass ihre Versicherung nur unvollständigen Schadensersatz geleistet hat. Sie mögen den noch offenen Betrag von 111,63 Euro bitte innerhalb von 14 Tagen an Dich überweisen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, sähest Du Dich gezwungen, einen Mahnbescheid zu beantragen. Und frage vorher beim Sachverständigen nach, ob dessen Rechnung bezahlt ist, andernfalls musst Du diesen Betrag mit einfordern.
Der Schädiger muss sich schon selbst mit seiner zahlungsunwilligen Versicherung herumärgern.

Brauchst wohl Arbeit ......

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 19. Oktober 2016 um 13:22:42 Uhr:


Das Problem ist halt, dass da ohne Anwalt garantiert nichts ginge. Zumindest für mich, der viel zu wenig Ahnung von all dem hat.
Und das könnte für mich, der keine Rechtsschutzversicherung hat (würde die hier überhaupt greifen?), sehr teuer werden, sollte die gegnerische Versicherung gewinnen.

Jetzt warte ich erst mal auf das Schreiben mit der Kostenaufstellung der Versicherung, dann melde ich mich nochmal hier und gucke, ob nur Posten gekürzt wurden, wo es auch Sinn macht, oder auch andere 😉

Grüße

Anwaltskosten pro Partei - rund 160,- €
Gerichtskosten bei Klage - rund 105,- €
Wer verliert zahlt also rund 425,- € an Verfahrenskosten - ohne etwaige Zeugen und/oder Sachverständige.

Eine RS würde dir zwar eine Kostenzusage erteilen, aber die meisten Verträge haben heute eine SB von mind. 150,- €. Wenn du verlierst, müsstest du also 150,- € selbst zahlen, die restlichen 275,- € zahlt die RS.

Eine Klage über den Betrag ist somit wirtschaftlich betrachtet unsinnig.

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