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Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren

Themenstarteram 29. September 2016 um 17:42

Hallo,

in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.

Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.

Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?

Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?

Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...

Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge :)

Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?

Grüße

Dsc-1791-1
Dsc-1792-1
Beste Antwort im Thema

Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.

Die rechtliche:

Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.

Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.

Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.

Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.

Die moralische Seite:

Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.

Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.

Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.

Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.

Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. September 2016 um 20:28:05 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. September 2016 um 20:07:53 Uhr:

Ganz normal wie immer: ja, kann man auch fiktiv abrechnen.

Äh, du warst nicht gefragt :D. Auch wenn deine Antwort richtig ist.

Über Kleinigkeiten schau ich schon mal großzügig hinweg. :)

Dann werde ich mal nachsichtig sein.

Schadenshöhe zwischen 400 € (würde es hier in der Lackiererei etwa kosten und 1.500 € in der Fachwerkstatt.

Themenstarteram 29. September 2016 um 20:28

Für die fiktive Abrechnung wäre eine so möglichst hohe Schadenssumme von Vorteil.

Von was für einer Reparatur geht ein Gutachter aus? Lackiererei oder Fachwerkstatt (ich vermute letzteres)?

Und wie läuft das ab mit der fiktiven Abrechnung? Dafür brauche ich zwingend ein Gutachten, nehme ich an? Wie sollte sonst die Schadenshöhe bestimmt werden?

Grüße

Frag erst in der Fachwerkstatt nach, was das so ungefähr kosten wird. Dann frag bei der Versicherung, ob denen ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt reicht oder ob d u (nicht die Versicherung) einen SV beauftragen sollst.

Themenstarteram 29. September 2016 um 20:36

Ok super, danke Dir!

Falls es zum SV kommen sollte, dann nehme ich an, dass die Versicherung die Kosten für diesen übernimmt, auch wenn ich ihn auswähle?

am 29. September 2016 um 20:41

Ja. Du hast die selben Rechte, wie bei jedem anderen Unfall auch.

Läuft so ab, die Eltern melden Schaden ihrer PHV und danach bekommst Du ein Fragebogen für den Anspruchsteller zugeschickt, dieser muß von Dir ausgefüllt werden und zurückgeschickt (Post, Fax oder Mail) werden.

Daraufhin meldet sich der Versicherer und will einen KVA oder schickt einen Gutachter oder teilt mit, bis zu welcher Höhe sie den Schaden freigeben.

Bitte vorher nicht reparieren lassen.

Themenstarteram 29. September 2016 um 20:50

Gut zu wissen!

Demnach müsste ich jetzt erst mal einfach gar nichts machen?

"Schickt einen Gutachter" - idealer ist ein selbst beauftragter Gutachter.

am 29. September 2016 um 20:52

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. September 2016 um 22:49:37 Uhr:

oder schickt einen Gutachter

würde ich nicht zulassen.

Themenstarteram 29. September 2016 um 20:55

Ne, darauf werde ich mich, falls es soweit kommen sollte, auch nicht einlassen. Da habe ich schon genügend Horrorstorys zu gelesen :D

Wenn Gutachter, dann definitiv ein von mir beauftragter.

Soooo .... und damit der Vollständigkeit halber nichts fehlt: beauftrage einen Anwalt deines Vertrauens. Dessen Kosten sind auch zu erstatten. :) *duck und weg*

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 18:20

So, es gibt nennenswerte Neuigkeiten. Und zwar war ein von MIR beauftragter Gutachter da. Er hat folgendes im Gutachten festgehalten:

- Schadenshöhe: 903,84€

- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 1700€

Das Gutachten hat er an die Versicherung geschickt welche mir nun, 2,5 Wochen später, einen Brief geschickt hat, in dem folgendes steht:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

anbei erhalten Sie einen Verrechnungsscheck über 672,90€.

Unsere Nachricht über die Zusammensetzung des Betrages geht Ihnen gesondert zu.

Blablabla Grüße."

Wie kommen die auf 672,90€ wenn der Gutachter sagt, dass die Schadenshöhe bei 903,84€ liegt?!

Grüße

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