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Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren

Themenstarteram 29. September 2016 um 17:42

Hallo,

in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.

Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.

Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?

Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?

Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...

Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge :)

Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?

Grüße

Dsc-1791-1
Dsc-1792-1
Beste Antwort im Thema

Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.

Die rechtliche:

Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.

Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.

Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.

Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.

Die moralische Seite:

Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.

Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.

Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.

Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.

Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.

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am 22. Oktober 2016 um 2:38

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 22. Oktober 2016 um 00:05:08 Uhr:

Und von dem Geld, das ihm nicht überwiesen wird, kann der Versicherer auch halbwegs die Streichexperten für ihr freundliches Mitwirken finanzieren. :)

Warum der negative Unterton?

Alles was hie gekürzt wurde sind die Stundenlöhne auf ein ortübliches Maß. Und das vorschriftsmäßig mit Nachweis.

Verbringungskosten wurden nicht gefordert. Aufwandspauschale auch nicht.

Die Versicherung hat sich hier vorbildlich verhalten. Wieso also der Seitenhieb mit den Streichexperten?

Den Ausfall der Nutzung muss er erst nachweisen. Vorher wird der hier nicht bezahlt. Nachweise wären Rechnung, Bestätigung des SV, Foto mit Datumsnachweis [Bildzeitung]. Falls die gegn. Versicherung eine örtliche Vertretung hat, einfach dort das rep. Auto zeigen.

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 21. Okt. 2016 um 14:36:02 Uhr:

Hier ist viel wahres dabei, die Delle und die Kratzer im "Schrotthaufen" stören mich aber schon gewaltig...und die werden auch auf jeden Fall behoben.^^

Da der TE ja reparieren lässt, wird der Schaden sicherlich im vollem Umfang übernommen. Es sei denn dass der TE wird weniger aufwenden als im Gutachten steht. Dann wird es wohl bei dem etwas gekürzten Betrag bleiben mit dem er sich zufrieden gibt.

 

Ich denke dass dies in den meisten Fällen so läuft und man hier in diesem Thema wieder ein mal gut erkennen kann das sich jeder selbst eben der nächste ist ;)

 

Der Anwalt will gern den Prozess

Der Gutachter gern das Gutachten

Die Werkstatt begnügt sich mit dem KVA

Die Versicherung will so wenig wie möglich zahlen

Der Geschädigte will das Meiste für sich

Der Schädiger will den Schaden mit Tesa und Edding beheben

 

Und am Ende jammern alle dass die Beiträge steigen :D

 

Meiner Meinung nach hat es der TE hier genau richtig gemacht, evtl noch die Pauschale fordern, und kann dann sein Auto reparieren lassen. Evtl ist er ja so nett und informiert uns über Art und Kosten der Reparatur.

 

 

Grüße

Steini

@TE

Die Verbringungskosten kannst Du fiktiv verlangen, wenn der günstigere Stundensatz der Vergleichswerkstatt der Versicherung damit verbunden ist, dass Du im Reparaturfall diese Verbringung durchführen müsstest. Dabei geht es um deine fiktiven Mehrkosten die nötig sind, um die billigere Werkstatt zu erreichen. Zum zustehenden Nutzungsausfall wurde weiter oben schon richtiges gesagt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Oktober 2016 um 04:38:26 Uhr:

 

Alles was hie gekürzt wurde sind die Stundenlöhne auf ein ortübliches Maß. Und das vorschriftsmäßig mit Nachweis.

Das ist nicht richtig. Der durchschnittliche Dekra-Reparaturstundenverrechnungssatz am Ort des TE liegt deutlich über dem im GA berücksichtigten Satz. Von den Sätzen der markengebundenen Werkstätten ganz zu schweigen.

Ob der angegebene Stundensatz der "Referenzwerkstatt" korrekt ist, darf zumindest bezweifelt werden.

Ich habe mir gerade den Spaß gemacht, dort anzurufen und als potentieller Kunde nach dem Stundensatz gefragt. Die Auskunft wurde vom Inhaber mit der Begründung verweigert, womöglich sei ich ja Sachverständiger...

Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

 

 

das ist in der Tat so...........:)

du bekommst auf telefonische Nachfrage fast keine Informationen zu den "Aushanglöhnen"

Schon merkwürdig, warum wohl.....:D

Wir Schelme wir ... :D

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 21. Oktober 2016 um 17:33:28 Uhr:

 

Deiner Meinung nach könnte ich jetzt noch 25€ fordern, nichts weiter?

Grüße

ja

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Oktober 2016 um 04:38:26 Uhr:

Die Versicherung hat sich hier vorbildlich verhalten.

:D:D:D

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. Oktober 2016 um 04:38:26 Uhr:

Wieso also der Seitenhieb mit den Streichexperten?

Ich teile Deine Begeisterung für das Handeln der Versicherung und ihrer "Streichexperten" nicht.

Was durch diesen weisungsgebundenen, nicht selten schwachverständigen Unsinn an vollkommen unnötigen, immens kostspieligen, wirtschaftlich nicht sinnvollen und die Gerichte überlastenden Rechtstreitigkeiten losgetreten wird, wofür dann letztlich ein Jeder mit seinen Prämien Jahr für Jahr viel Geld abdrücken muss, ist wirklich nicht mehr normal.

Und das alles bei Begehren einer fiktiven Schadenabrechnung, die im Vergleich zu jeder konkreten für den Versicherer an sich wesentlich kostengünstiger wäre!

Haften bleibt letzten Endes, dass alle stinksauer werden, angesichts

- bei der Regulierung rumzickender Versicherer

- (scheinbar) sich widersprechender "Expertisen"

- elendig langer Verfahrensdauern bei Gericht

- steigender Versicherungsprämien

Wenn man sich nur vor Augen führt, wie viele in einem wie dem vom TE beschriebenen Fall für eine mit Konfliktpotential behaftete Kürzung von letztlich nicht einmal 90,- rumwerkeln, könnt´ ich ko... :rolleyes:

Aber für MT ist´s natürlich gut - sorgt so wenigstens für´n bisschen Traffic. :);)

 

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Oktober 2016 um 11:10:59 Uhr:

@TE

Die Verbringungskosten kannst Du fiktiv verlangen, wenn der günstigere Stundensatz der Vergleichswerkstatt der Versicherung damit verbunden ist, dass Du im Reparaturfall diese Verbringung durchführen müsstest. Dabei geht es um deine fiktiven Mehrkosten die nötig sind, um die billigere Werkstatt zu erreichen.

Eine Vergleichswerkstatt OHNE auf dem Papier kostenlosen Hol-/Bringservice, gibt es das?

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