Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren
Hallo,
in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.
Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.
Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?
Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?
Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...
Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge 🙂
Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.
Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.
Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.
Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.
99 Antworten
Zitat:
Anwaltskosten pro Partei - rund 160,- €
Gerichtskosten bei Klage - rund 105,- €
Wer verliert zahlt also rund 425,- € an Verfahrenskosten - ohne etwaige Zeugen und/oder Sachverständige.
Eine RS würde dir zwar eine Kostenzusage erteilen, aber die meisten Verträge haben heute eine SB von mind. 150,- €. Wenn du verlierst, müsstest du also 150,- € selbst zahlen, die restlichen 275,- € zahlt die RS.
Eine Klage über den Betrag ist somit wirtschaftlich betrachtet unsinnig.
Eben 😉
Ziemlich viel Risiko für "das wenige" Geld. Und die Familie (die eigentlich gleich ums Eck wohnt) nochmal anpampen...hmm.
Jetzt warte ich erst mal auf die Kostenaufstellung von der Versicherung....heute kam zwar nochmal ein Wisch von denen, da stand aber nur das selbe drin wie im ersten Brief, bloß anders formuliert.
Zitat:
Brauchst wohl Arbeit ......
Hä?
PS: 759€ - 670€ = 89€, nicht 111€. Und wegen 89€ nochmal einen Aufstand anzetteln der ziemlich teuer für mich werden könnte? Hmm.
Grüße
Zitat:
@HalbesHaehnchen schrieb am 19. Oktober 2016 um 20:49:18 Uhr:
PS: 759€ - 670€ = 89€, nicht 111€. Und wegen 89€ nochmal einen Aufstand anzetteln der ziemlich teuer für mich werden könnte? Hmm.
Grüße
Nettoreparaturkosten: 759,53 € + Kostenpauschale: 25,- € = 784,53 € - bereits gezahlt: 672,90 € =
111,63 €.
Da kann nichts teuer für Dich werden. Die Rechtslage ist zu 100 % klar.
Aber Du darfst selbstverständlich auf Dein Geld verzichten! 😁
Grüße
Na ja, erst einmal darf ein Kläger die Gerichtskosten verauslagen, eventuell auch vorher seinen Anwalt bezahlen. Je nach Kassenlage oder Vertrauen des Anwalts.
Und nach dem Gewinnen muss man das Geld auch bekommen. Wenn beim Gegner nichts zu holen ist und sich seine Haftpflicht weiterhin quer stellt, hat man mit Zitronen gehandelt. Und zur Rechtslage ist 100 % klar? Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2016 um 22:17:41 Uhr:
Na ja, erst einmal darf ein Kläger die Gerichtskosten verauslagen,
Immerhin ganze 32,- €.🙂
Zitat:
Und nach dem Gewinnen muss man das Geld auch bekommen. Wenn beim Gegner nichts zu holen ist
...dann lasse ich seinen Anspruch an seine Privathaftpflicht pfänden!
Mein Geld inclusive der Kosten bekomme ich immer.
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Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.
Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.
Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.
Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.
Matsches, bei Streitwerten der ersten Stufe (bis 500-, €) ist auch beim Anwalt der natürliche Reflex der, dass ein Tränchen kullert.
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. Oktober 2016 um 08:00:58 Uhr:
Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.
Es ist einfach immer wieder erbärmlich, wenn versucht wird, Geschädigte in die Schmuddelecke zu schieben,
wenn sie nicht bereit sind, auf einen Teil ihres Schadensersatzes zu verzichten.
Der Geschädigte kann als Einziger nichts für die Geschehnisse. So etwas noch als Glücksfall zu bezeichnen, ist absolut zynisch.
Verantwortlich für eigentlich nicht notwendige rechtliche Maßnahmen sind ausschließlich Versicherungen, die sich einen feuchten Dreck um Recht und Gesetz scheren und nicht nur den Geschädigten, sondern auch den eigenen Kunden mit ihren Leistungsverweigerungen betrügen.
Wer so handelt oder dies gut heißt, hat jeden Bezug zu Anstand und Moral verloren.
Und wer nicht weiß, was Moral ist, sollte davon auch nicht reden.
Gerichtskosten fallen bei Klagerhebung in Höhe von 105,- € an, nicht nur 32,- €. Wie kommst du auf diesen Betrag???
Und niemand hat bisher versucht, den Geschädigten in eine Schmuddelecke zu schieben. Hier hat jemand einen Sachschaden erlitten, der ihm in voller Höhe zu erstatten ist, unabhängig davon, ob er das Geld dann mir spendet oder für die Reparatur ausgibt. Und klar, es ist eine Schweinerei, wie manche (oder auch alle) Versicherungen versuchen, die Ansprüche von Geschädigten zu kürzen.
Das sollte einen Geschädigten aber nicht daran hindern, selbst wirtschaftlich zu denken und zu handeln. Was hatte er vorher? Einen Uraltwagen mit (vermutlich) altersbedingten Gebrauchsspuren. Was hat er jetzt? Einen Uraltwagen mit altersbedingten Gebrauchsspuren und rund 700,- € zusätzlich auf dem Konto - und nur dieser Geldeingang ohne einen "richtigen" Schaden erlitten zu haben, wird als Glücksfall bezeichnet. Soll er jetzt noch für einen 100er mehr eine Klage riskieren? Vernünftig betrachtet doch wohl eher nicht. Leider führt damit das Verhalten der Versicherung zum gewünschten Erfolg.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:10:10 Uhr:
Mit der Versicherung hast Du überhaupt nichts zu tun. Dein Anspruch besteht ausschließlich gegen den Schädiger.
Kürzungen am Gutachten dürfen übrigens nicht vorgenommen werden.
Schreibe der Familie einen Brief und teile mit, dass ihre Versicherung nur unvollständigen Schadensersatz geleistet hat. Sie mögen den noch offenen Betrag von 111,63 Euro bitte innerhalb von 14 Tagen an Dich überweisen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, sähest Du Dich gezwungen, einen Mahnbescheid zu beantragen. Und frage vorher beim Sachverständigen nach, ob dessen Rechnung bezahlt ist, andernfalls musst Du diesen Betrag mit einfordern.
Der Schädiger muss sich schon selbst mit seiner zahlungsunwilligen Versicherung herumärgern.
Selbstverständlich kann ich 20 Schadenersatzforderungen gegen die Familie stellen, die dann an den Versicherer weitergeleitet werden und dieser eventuell sich dann mit Dir in Verbindung setzt oder auch nicht.
Auch hier gilt, dass der Versicherer berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt. Also ist eine Haftplichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung für die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Dem TE sei angeraten, sich einen RAW zu nehmen und gegenüber dem Versicherer seine Ansprüche geltent zu machen.
In wie weit es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt vom Versicherer ab.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 20. Oktober 2016 um 10:57:34 Uhr:
Auch hier gilt, dass der Versicherer berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt. Also ist eine Haftplichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung für die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Hier geht es aber nicht um die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, sondern um die unberechtigte Kürzung von berechtigten Ansprüchen!
Zitat:
Dem TE sei angeraten, sich einen RAW zu nehmen und gegenüber dem Versicherer seine Ansprüche geltent zu machen.
Völlig falsch! Der TE hat keine Ansprüche gegen den Versicherer.
Zitat:
In wie weit es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt vom Versicherer ab.
Genau so falsch! Dies hängt ausschließlich vom Geschädigten ab.
Es ist wahrlich erschreckend, wie jemand, der immer wieder betont, über 30 Jahre in diesem Metier tätig gewesen zu sein, durch seine Beiträge beweist, dass er nicht den blassesten Schimmer davon hat, was er in seinem Berufsleben eigentlich getan hat!
@ rrw
Eben, deshalb leitet die versicherte Familie auch die Forderungen an den Versicherer weiter, der sich dann ggf auf die Forderung einrichten kann.
In der Mitteilung an den Versicherungsnehmer steht immer drin, dass ggf weitere Forderungen unverzüglich an den Versicherer weiter zu leiten sind.
Damit hat dann der Verursacher seine Schuldigkeit getan.
Nix aus dem privaten Säckl zahlen, weiterleiten an den Versicherer.