Kind fährt fremden Roller gegen den Zaun. Wer zahlt?
Hallo Leute,
brauche dringend Euren Rat!!
Meine Tochter, 15 Jahre alt, hat von einem Freund, 16 Jahre alt, seinen Roller zum Probierenfahren genommen und ist damit gegen den Zaun gerauscht..
Das Mädle trägt Schürfwunden auf dem Rücken davon. Der Schaden am Roller beträgt ca. 950,00 Euro lt. Eltern des Junges..
Muss ich wirklich alleine das zahlen?
Der Junge dürfte ja niemanden ohne FS mit dem Roller fahren lassen..
Bedanke mich schon mal im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von anasti
da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu
moment mal....
deine tochter ist doch freiwillig mit dem roller gefahren oder......
ich würde es an deiner stelle definitiv nicht auf einen rechtsstreit anlegen...
für den jungen dürften es wohl auf 50€ strafe, 3punkte sowie einen b-verstoß rauslaufen......ansonsten was deine tochter betrifft, kannst du ja mal nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" googlen.....
133 Antworten
Hmm, aber wenn es nur ein Bauzaun ist an dem keine sichtbaren Schäden entstanden sind, wie zum Geier verbiegt sich da ein Rahmen?? Ich würd da mal noch nen Gutachter hinzuziehen oder ne andere Werkstatt befragen.
Ansonsten würd ich da auch zu 50/50 tendieren 😉
grüße
Steini
wenn der roller beim fahren umkippt passiert sowas schneller als man vermuten würde.
bei mir damals war der rahmen auch verzogen, und die vordere lenkaufhängung KOMPLETT verbogen, obwohl ich mich bei vllt 10-15 km/h auf die strasse gepackt habe.
Wenn ich das richtig sehe, liegt das Problem nur noch beim Rollerbesitzer bzw. dessen Eltern. Da kann dir aber wirklich keiner einen genauen Rat geben außer sich Zusammenzusetzen und zu verhandeln.
Er hat Argumente (sie ist gefahren), du aber auch (er ist der "Fahrzeug-Halter" und hätte ihr den Schlüssel nicht geben dürfen).
Vor Gericht werden alle Konsequenzen erwarten, die sehr viel schwerwiegender sind, wurde ja auch schon beschrieben.
Vielleicht ist auch nur die Werkstatt scharf auf die 1000 €, aber genau dann ist die 50 : 50 Lösung die allerbeste :
Beide Seiten werden sich bemühen den Schaden gering zu halten. Und dann werden aus anfänglich 1000 € für eine Person vielleicht nur 200 € je Kind, die mit einer Taschengeldkürzung schnell beglichen sind. Ob die Kinder einen hassen sollen die sich überlegen. Zu Fuß-Laufen und Busfahren (auf eigene Kosten) ist nicht amüsant und Trocken-Brot alleine hat bestimmt mehr Nährstoffe als manch andere Speise.
Zitat:
Original geschrieben von currykampfwurst
Bei mir zu Hause hätte es die Diskussion garnicht gegeben, da hätte ich erstmal eine ordentliche Tracht prügel von meinem Vater einstecken können und dann sehen können, wie ich das gerade bieg, von wegen Anwalt und Anzeige 🙄
Genau! Ich hätte zu Hause auch erstmal nen paar vorn Latz und dann ne Standpauke gekriegt und hätte den Schaden selber zahlen dürfen! Heute nehmen die Eltern sowas ja anscheinend relativ emotionslos hin, oder sehe ich das falsch!? Wahrscheinlich hätte ich auch das Geld vorgestreckt bekommen, aber ich hatte in dem Alter ein zumindest einigermaßen gefülltes Sparbuch, wo 450€ mir zwar ziemlich weh getan hätten, mich aber nicht in vor das finanzielle Nichts gestellt hätten.
Ich versteh auch nicht, wieso die Kids heutzutage zwar immer mehr Taschengeld kriegen (höre teilweise 50€/Woche) mit 15/16, aber so gut wie keine Ersparnisse mehr haben!?
OK, ich musste mit 15 auch nicht mit Markenklamotten rumrennen und dafür mein ganzes Geld rausschmeissen, was meine Eltern sich hart erarbeitet haben, nur um da in nem halben Jahr wieder rausgewachsen zu sein! 🙄
Hatte halt das Ziel mir mit 18 nen Auto zu kaufen und darauf habe ich gespart.
@TE
Kann mich meinen meinen Vorrednern nur anschließen und euch nur raten, euch gütlich zu einigen, sonst kommt ihr mit 950€ nicht hin und deine Tochter wird am schlechtesten davon kommen, da sie wahrscheinlich Solzialstunden und ne Führerscheinsperre bekommen wird, da die Richter zu Recht wahrscheinlich davon ausgehen werden, dass es ihr an der sittlichen Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs mangelt!
Und auch eine Hofeinfahrt gilt nur dann nicht als öffentlicher Verkehrsraum, wenn dieser durch einen geschlossenen Zaun klar von der Straße abgegrenzt ist!
Gruß
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Klar hat der Junge das Mädchen mit dem Roller fahren lassen. Strafrechtlich unstreitig - es sind beide gem. § 21 StVG im Boot.
Dass der Roller im Dutt ist, hat das Mädchen zu verantworten. IMHO muss sie (oder der TE) deshalb auch dafür geradestehen. Alles andere wäre ein Gentlemen-Agreement. Mehr nicht.
Denn der Bengel hat sie ja nicht gezwungen, mit dem Ding zu fahren. Mit 15 ist sie eingeschränkt geschäftsfähig und daher auch für den Schaden verantwortlich.
Na ja.....zumindest sehe ich das so!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Klar hat der Junge das Mädchen mit dem Roller fahren lassen. Strafrechtlich unstreitig - es sind beide gem. § 21 StVG im Boot.
Dass der Roller im Dutt ist, hat das Mädchen zu verantworten. IMHO muss sie (oder der TE) deshalb auch dafür geradestehen. Alles andere wäre ein Gentlemen-Agreement. Mehr nicht.Denn der Bengel hat sie ja nicht gezwungen, mit dem Ding zu fahren. Mit 15 ist sie eingeschränkt geschäftsfähig und daher auch für den Schaden verantwortlich.
Na ja.....zumindest sehe ich das so!
seh ich anders. er hat billigend in kauf genommen, dass eine unerfahrenes mädchen ohne jede fahrerfahrung einen unfall baut und sich verletzt. der junge kann froh sein, dass er nicht noch ne schmerzensgeldforderung an den kopf bekommt.
-> 50/50
hmm, hab zwar nicht alles gelesen, also versuch ich es mal zusammenzufassen:
-> deine 15-jährige Tochter fährt nachts ohne führerschein einen roller, macht diesen kaputt, fährt auch gegen einen zaun und begeht fahrerflucht?
deine frage ist ja: wer zahlt?
meine antwort: deine tochter soll die hälfte zahlen. die andere hälfte solltest du zahlen, da du anscheinend nicht in der lage bist, ein kind richtig zu erziehen! (meine persönliche meinung, die sich aus deinen beiträgen ergibt). zudem lernt sie daraus nichts, wenn du ihr recht gibst...
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
seh ich anders. er hat billigend in kauf genommen, dass eine unerfahrenes mädchen ohne jede fahrerfahrung einen unfall baut und sich verletzt. der junge kann froh sein, dass er nicht noch ne schmerzensgeldforderung an den kopf bekommt.
-> 50/50
Schmerzensgeld wofür? Er hat ihr weder den Schaden zugefügt, noch hat er sie gezwungen mit dem Roller zu fahren! Dafür das sie freiwillig mit einem Kraftfahrzeug fährt, welches sie nicht beherrscht und sich dabei selber verletzt? 😁 LOL
Das wäre genauso, wie wenn ich nen Kumpel auf Schmerzensgeld verklagen würde, weil er mir ein Küchenmesser gegeben hat, und ich mir damit in den Finger geschnitten hätte! 🙄
Ich würde mir lieber erstmal rechtliche Grundlagen suchen, bevor ich sowas hier schreibe!
Gruß
P.S.:
Im übrigen sehe ich die Sache so wie winjen. Wenn 50/50 dabei rauskommt solltet ihr froh sein!
Zitat:
Original geschrieben von ql3oc
meine antwort: deine tochter soll die hälfte zahlen. die andere hälfte solltest du zahlen, da du anscheinend nicht in der lage bist, ein kind richtig zu erziehen! (meine persönliche meinung, die sich aus deinen beiträgen ergibt). zudem lernt sie daraus nichts, wenn du ihr recht gibst...
Erstens: 19 Uhr ist keine Nacht.
Zweitens: Richtige Erziehung hat anscheinend deiner Meinung jedem gefehlt, der als Jugendlicher oder gar Erwachsener etwas, was nicht erlaubt ist oder verbotenes, jemals gemacht hat. "Der Unschuldiger, werf den ersten Stein"
Das ich ihr kein Recht gebe, kann man wohl aus meinen Beiträgen rauslesen. Dass ich aber nicht für jeden Mist zahlen möchte, was mein Kind gebaut hat, ist glaube ich auch verständlich. Es geht nicht darum, dass ich die Eltern oder den Bur auf ihren Kosten sitzen lassen möchte, sondern wie der Schaden möglichst gering gehalten wird und so schnell wie möglich behoben wird. Und dass nicht nur meine Börse darunter leidet, sondern dass die zwei "Übeltäter" was daraus lernen.
Zitat:
Original geschrieben von anasti
aber was kann denn da passieren?Der Bur hat seine Aufsichtspflicht verletzt, da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu (sie hatte nicht mal den Helm an!!)
boa was bist du für ein affiger Spieser !
Ich finde es eine Frechheit hier dem Jungen noch was aufzubinden. Er hat deine Tochter bestimmt fahren lassen, weil er nett ist und richtiges fahren war das bestimmt nicht, eher "rollen" bei 10km/h.
Ich an deiner Stelle würde für den Schaden aufkommen und gut!
bzw frag mal deine Tochter was sie dazu meint, vielleicht hat sie mit ihrem Kumpel schon lange eine viel bessere Lösung gefunden und wenn es keine Lösung gibt, außer den kompletten Schaden bezahlen, dann solltest du das machen und deiner Tochter dafür aber auch eine Strafe geben, mit sie sich das merkt.
Aufsichtspflicht verletzt, mein Gott....das sind "jugendliche"....ich wette deine Tochter hat in ihrer Gruppe sogar schon geraucht und Bier getrunken (ob regelmäßig oder nur zum Testen sei dahin gestellt!)
Alle die da über 16 sind sollten jetzt vor Gericht .........
Zitat:
boa was bist du für ein affiger Spieser !
Ich finde es eine Frechheit hier dem Jungen noch was aufzubinden. Er hat deine Tochter bestimmt fahren lassen, weil er nett ist und richtiges fahren war das bestimmt nicht, eher "rollen" bei 10km/h.
Ich an deiner Stelle würde für den Schaden aufkommen und gut!Aufsichtspflicht verletzt, mein Gott....das sind "jugendliche"....ich wette deine Tochter hat in ihrer Gruppe sogar schon geraucht und Bier getrunken (ob regelmäßig oder nur zum Testen sei dahin gestellt!)
Alle die da über 16 sind sollten jetzt vor Gericht .........
Leider sieht es Gesetz anders, als Frechheit jemanden an die Pelle zu rücken, weil er nett ist und das zugelassen hat:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Wortlaut [Bearbeiten](1)
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (hier: meine Tochter) oder ...., oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (hier: der Spetzi) oder .....
Diejenigen, die den Teenis mal Zigaretten aus dem Automaten holen oder Bier kaufen, sind auch nett, sie tun doch nur mal helfen bei der Beschaffung bzw. ermöglichen den Konsum von den Sachen, die für die Teenis aber noch verboten sind.
Soll man denen dafür vielleicht danken? Sie sind ja nett.
Zitat:
Original geschrieben von anasti
Erstens: 19 Uhr ist keine Nacht.Zitat:
Original geschrieben von ql3oc
meine antwort: deine tochter soll die hälfte zahlen. die andere hälfte solltest du zahlen, da du anscheinend nicht in der lage bist, ein kind richtig zu erziehen! (meine persönliche meinung, die sich aus deinen beiträgen ergibt). zudem lernt sie daraus nichts, wenn du ihr recht gibst...
Zweitens: Richtige Erziehung hat anscheinend deiner Meinung jedem gefehlt, der als Jugendlicher oder gar Erwachsener etwas, was nicht erlaubt ist oder verbotenes, jemals gemacht hat. "Der Unschuldiger, werf den ersten Stein"Das ich ihr kein Recht gebe, kann man wohl aus meinen Beiträgen rauslesen. Dass ich aber nicht für jeden Mist zahlen möchte, was mein Kind gebaut hat, ist glaube ich auch verständlich. Es geht nicht darum, dass ich die Eltern oder den Bur auf ihren Kosten sitzen lassen möchte, sondern wie der Schaden möglichst gering gehalten wird und so schnell wie möglich behoben wird. Und dass nicht nur meine Börse darunter leidet, sondern dass die zwei "Übeltäter" was daraus lernen.
Wenn du nicht für jeden Mist zahlen möchtest solltest du deinem Kind beibringen was Richtig und Falsch ist. Daher sehe ich es auch wie ql3oc. Erziehe deine Tochter vernünftig.
Ich für meinen Teil hoffe das Ihr eine Anzeige bekommt von einem lieben Nachbarn der alles beobachtet hat. Deine Tochter zeigt jetzt schon, der Junge übrigens auch, das die Eignung fehlt ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von Downfire
Ich finde es eine Frechheit hier dem Jungen noch was aufzubinden. Er hat deine Tochter bestimmt fahren lassen, weil er nett ist und richtiges fahren war das bestimmt nicht, eher "rollen" bei 10km/h.Zitat:
Original geschrieben von anasti
Der Bur hat seine Aufsichtspflicht verletzt, da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu (sie hatte nicht mal den Helm an!!)
Ich an deiner Stelle würde für den Schaden aufkommen und gut!
Tatsächlich hat der Junge, indem er das Mädchen hat fahren lassen, gegen ein Gesetz verstoßen (§ 21 StVG (1) Fahren ohne Fahrerlaubnis). Dieses Gesetz dient dem Schutze des Mädchens, das dabei verletzt wurde.
Demnach könnte man doch eventuell Schadensersatz (nach § 823 BGB (2)) vom Junge einfordern.
Nach § 832 BGB ist von den Eltern jedenfalls nichts zu holen.
Aber es gibt ja noch weitere interessante Paragraphen :
§ 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 254 BGB Mitverschulden
§ 9 StVG Mitverschulden
Nach diesen Paragraphen ^^ muss (wenn ich das richtig verstehe) weder der Junge dem Mädchen Schmerzensgeld bezahlen, noch das Mädchen den Schaden am Roller. Beide tragen durch ihr Verhalten eine erhebliche Mitschuld bei den Schäden des jeweils anderen ...
Nur eine Anmerkung, ich habe keine Ahnung von der Materie ...
Ehrlich gesagt bin ich inzwischen auch dafür vor Gericht zu ziehen, rein aus Interesse, was der Richter dazu sagt.