Kind fährt fremden Roller gegen den Zaun. Wer zahlt?
Hallo Leute,
brauche dringend Euren Rat!!
Meine Tochter, 15 Jahre alt, hat von einem Freund, 16 Jahre alt, seinen Roller zum Probierenfahren genommen und ist damit gegen den Zaun gerauscht..
Das Mädle trägt Schürfwunden auf dem Rücken davon. Der Schaden am Roller beträgt ca. 950,00 Euro lt. Eltern des Junges..
Muss ich wirklich alleine das zahlen?
Der Junge dürfte ja niemanden ohne FS mit dem Roller fahren lassen..
Bedanke mich schon mal im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von anasti
da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu
moment mal....
deine tochter ist doch freiwillig mit dem roller gefahren oder......
ich würde es an deiner stelle definitiv nicht auf einen rechtsstreit anlegen...
für den jungen dürften es wohl auf 50€ strafe, 3punkte sowie einen b-verstoß rauslaufen......ansonsten was deine tochter betrifft, kannst du ja mal nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" googlen.....
133 Antworten
Macht mal halblang Leute!
Jeder ist war mal jung. Ich wette ihr habt nie nen Klingelstreich gemacht oder seid mal mit nem Mofa gefahren das 28 anstatt 25 lief oder habt euch mal in den Kinofilm gemogelt, der erst ab 16 oder 18 war? Diejenigen die hier äußern, dass der Vater mal seine Tochter besser erziehen soll, wissen nicht was Erziehung ist und wie schwer es ist. Irgendwann ist der Zuga abgelaufen. Auch aus der noch so bräftsten Barby-Puppen spielenden Tochter kann mit der Pupertät und ein oder zwei falschen Freunden in der Schule schnell mal ein anstrengendes Kind werden. Ich krieg ja meinem 3 jährigen Sohn schon manche Dinge nicht weg "erzogen" und der ist noch in der "Pappa ist mein Liebling-Phase".
Also macht alle mal halblang mit solchen Äußerungen. Gewisse Dinge muss ein Kind bzw. ein Jugendlicher auf dem Weg des Erwachsenwerdens selbst lernen. Man kann nicht alles durch Erziehung lösen. Jeder hat ein eigenes Bewusstsein und entscheidet selbst. Gerade mit 15 Jahren denke ich kann man der Tochter ein selbstständiges, selbstverantwortliches Verhalten zusprechen. Sie wusste selbst, dass sie nicht fahren durfte und hat das Risiko selbst in Kauf genommen. Schaut euch mal die 15 jährigen an heutzutage.
Wenn ein Vater die 15 jährige Tochter erzieherisch so im Griff hat, dass sie immer, überall, zu jeder Zeit so einen Respekt und vielleicht schon Angst hat, dass sie nie auch nur annähern daran denkt etwas anzustellen oder der Vater sie vielleicht schon gar nicht erst aus dem Haus lässt, damit sie sowas anstellt, dann trägt sie wahrscheinlich ein Kopftuch....
Ja das klingt jetzt vielleicht ein bisschen Rassistisch, aber wie will man sowas bei der 15 jährigen erzieherisch verhindern? Es geht nicht.
Zu den Kosten noch:
Ich sehe es erzieherisch so, dass beide 50/50 zahlen sollten.
ABER: Rechtllich allerdings sehe ich es so, dass für die Fremdschäden die Haftpflicht des Fahrzeugs aufkommen muss, da es sich um einen Verkehrsunfall handelt. Die privaten Haftpflichten winden sich deshalb da komplett raus, da beim Führen eines Kfz passiert.
Den eigenen Schaden am Roller hat dann also erst mal der Halter, welchen er bei der 15 jährigen (nicht beim Vater, da gibts nen paar Urteile dazu), die vermutlich noch nicht arbeitet und Geld verdient einklagen könnte. Ungeachtet dessen: Klag mal den Schaden zivilrechtlich ein, wenn du als immerhin Fahrerlaubnisinnhaber jemanden ohne Faherlaubnis fahren lässt. Das will ich sehen.
Kann man der 15 jährigen was den Unfall anbelangt denn eigentlich wirklich was vorwerfen? Ok, sie ist gefahren obwohl sie nicht durfte. Ich meine aber vom Fahrfehler her, der zum Unfall führte. Sie hatte keine Fahrschule, keine Erfahrung, keine Kenntnis, wie man so einen Roller richtig fährt und hat wie man sich dann denken kann vermutlich deswegen den Unfall gebaut. Vielleicht wusste sie nicht wie schwer es sein kann das Gefährt richtig zu steuern. Wer hätte es denn wissen müssen und es deshalb sein lassen müssen? Genau, der 16 jährige mit Führerschein.
Bei einem Rechtsstreit bleibt der 16 jährige auf den Kosten komplett sitzen wie ich vermute. Er hatte die Verantwortung und als Fahrerlaubnisinhaber auch theoretisch das Wissen.
Zitat:
Original geschrieben von anasti
auf der Zufahrt zum Haushof, daneben ist eine Baustelle.
Damit ist es öffentlicher Verkehrsraum, ode rist die Zufahrt so gesichert, dass niemand unbefugten Zutritt hat?
Zitat:
Original geschrieben von anasti
Übrigens, wir haben den Zaun heute schon angeschaut, er ist nicht mal verkratzt. Da er nicht neu ist, weist er dementsprechend schon mehrere Beulen und Verbiegen aus. Wenn man nicht genau die Stelle weiss, wo man reingekracht war, würde man es nicht ein mal vermuten, dass da was war.
Diese Aussage zeigt wie es um das Rechts- bzw. Unrechtsempfinden des TEs bestellt ist. Wie sollen die Kids da bitte zwischen falsch und richtig unterscheiden!?
Zitat:
Wenn ein Vater die 15 jährige Tochter erzieherisch so im Griff hat, dass sie immer, überall, zu jeder Zeit so einen Respekt und vielleicht schon Angst hat, dass sie nie auch nur annähern daran denkt etwas anzustellen oder der Vater sie vielleicht schon gar nicht erst aus dem Haus lässt, damit sie sowas anstellt, dann trägt sie wahrscheinlich ein Kopftuch....
lol ^^
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Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Zu Recht oder zu Unrecht - der Zaun ist nicht beschädigt. Was soll man noch dazu sagen? Auf eigene Schuld bei dem Besitzer pochen, wo gar kein Schaden entstanden ist?Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Diese Aussage zeigt wie es um das Rechts- bzw. Unrechtsempfinden des TEs bestellt ist. Wie sollen die Kids da bitte zwischen falsch und richtig unterscheiden!?Zitat:
Original geschrieben von anasti
Übrigens, wir haben den Zaun heute schon angeschaut, er ist nicht mal verkratzt. Da er nicht neu ist, weist er dementsprechend schon mehrere Beulen und Verbiegen aus. Wenn man nicht genau die Stelle weiss, wo man reingekracht war, würde man es nicht ein mal vermuten, dass da was war.
Bremst euch wieder ein. Genau in dieser blinden formaljuristischen Klauberei liegen mE so viele Probs in diesem Lande begründet... und graben sich nicht selten welche ihr eigenes Grab. Aber RECHT hatten sie...
Und genau deswegen kann mE nur das Ziel sein, dass beide dabei lernen, wie sie ihr Leben auch ohne Jurastudium anständig hinbekommen - und genau dafür sucht anasti eine Lösung, würd ich zwischenzeitlich sagen und genau so sollts sein.
Fakt ist, dass beide bei juristischen Orgasmen eine fette vor´s Brett bekommen werden - das ist doch überzogener Quatsch und bei den hier überschaubaren Folgen völlig verzichtbar.
Die beiden müssen (eben durch "Anleitung"😉 eine saubere Lösung finden (mit der sie sich selbst und dem anderen auch zukünftig in die Augen schauen können!) - bei der sie beide Vor- aber auch Nachteile in Kauf nehmen müssen. Der Jung hat die Alternative, für seine "Verfehlung" als Denkzettel ernsthafte jur. Konsequenzen zu tragen oder eben einen Teil des Schadens auf seine Kappe zu nehmen - den Effekt "wenn ich Scheisse bau, dann tuts weh" werden beide Konsequenzen erfüllen. Und? Welche ist für beide Seiten besser? Eben... Lösungsfähigkeit basiert nunmal nicht auf Paragraphen oder Hardline - Recht haben und recht tun sind oft zweierlei Paar Schuh...
Dem Mädel tut ja schon das Kreuz weh (Lektion 1: Führerschein macht Sinn), wenn sie 50% des Schadens auch wirklich zeitnah abarbeitet (Lektion 2: Geld(bedarf/wert) > Arbeit) und auch sich evtl. auch noch mit dem Spezi zusammen auf dem Bau für Schönwetter sorgen muss - hat auch sie eine ganze Menge gelernt, u.a. auch dass man für seine Scheisse selbst bluten muss.
Mit den Versicherungen würde ich mich aus diversen Gründen zurückhalten - das kann u.a. eine ganz ungute Eigendynamik entwickeln.... vergesst es besser.
Watschn - nunja, in dem Fall wäre das im Affekt sicher verständlich (wenn auch schlechtes Vorbild), aber was soll die "Erleuchtung" dadurch sein? Strafen machen doch nur Sinn, wenn sie einen direkten Bezug zur "Tat" haben und den sähe ich hier nicht (anderswo kann das mE durchaus angebracht sein).
Man kann "Dummheit" nicht rausprügeln und "Gscheitheit" nicht rein 😉
Hier ist die schwere Übung, mit Ruhe aber Konsequenz die Deliquenten zu Einsichten und Lösungen zu "ermuntern"... und auch wenn sie dafür eine verdammt lange Fleppe ziehen (ist ja auch verständlich)... werden ihnen die dabei erlangten Fähigkeiten und Einsichten ihr ganzes Leben lang mehr nutzen, als die beste Rechtsschutz (...was sie nach einer Weile selber merken und drüber froh sind). 😉
Für die Regelerotik noch gesagt:
Imho würde die Verletzung für den Jung in der Bemessung des §21 StVG durchaus eine nicht angenehme Rolle spielen. Man darf hier nicht den Themenbereich Schadenersatzrecht und StVG vermischen - der Schaden ist ein Thema (und dessen Zuweisung), StVG ein anderes...
Auch dem StVG gehts ja um Einsicht durch Denkzettel - der Kern ist also ein Lerneffekt und den kann man hier auch (mE sogar besser) für beide ohne Justiz erreichen. Kirche im Dorf lassen...
Privatgrund ist egal - öffentlich zugänglich ist die Frage.
Ich habs schonmal gesagt: Dummheit ist ein Recht der Jugend - und das hat schon seinen Sinn.
Da ist ein Fehler eine Chance und die Konsequenz sorgt für einen Lerneffekt - darum gehts mE und nicht um die grosse Keule.
Nen Kumpel von mir hat ne Klage am Hals weil er nem Freund von ihm seinen Fz Schlüßel gegeben hat um etwas aus dem Handschuhfach zu holen... Der Idiot setzt sich ohne Schein hinters Steuer, fährt los und baut nen Unfall... ratet mal wer das Zahlen durfte...richtig der Halter des Fahrzeugs...
So würde es bei dem Roller sicherlich auch kommen...
Zitat:
Original geschrieben von anasti
Leider sieht es Gesetz anders, als Frechheit jemanden an die Pelle zu rücken, weil er nett ist und das zugelassen hat:Zitat:
boa was bist du für ein affiger Spieser !
Ich finde es eine Frechheit hier dem Jungen noch was aufzubinden. Er hat deine Tochter bestimmt fahren lassen, weil er nett ist und richtiges fahren war das bestimmt nicht, eher "rollen" bei 10km/h.
Ich an deiner Stelle würde für den Schaden aufkommen und gut!Aufsichtspflicht verletzt, mein Gott....das sind "jugendliche"....ich wette deine Tochter hat in ihrer Gruppe sogar schon geraucht und Bier getrunken (ob regelmäßig oder nur zum Testen sei dahin gestellt!)
Alle die da über 16 sind sollten jetzt vor Gericht .........Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Wortlaut [Bearbeiten](1)
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (hier: meine Tochter) oder ...., oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (hier: der Spetzi) oder .....
....statt irgendwelchen § zu zitieren solltest du oder deine Tochter den angerichteten Schaden begleichen und beide eine Lehre daraus ziehen.Bei dir ist kein Deut Einsicht zu erkennen.Deine Tochter wollte mal Moped fahren,-Mann hat ihr das gestattet,-deine Tochter hat Mist gebaut also kommt gefälligst dafür auf.In meinen Augen bist du ein Korryhnten-Kacker der sich aus der Verantwortung stiehlt indem du versuchst,eine Gefälligkeit,wenn diese auch nicht ganz in Ordnung war,ins Gegenteil zu verkehren.
Deine Einstellung ist einfach nur ätzend.
Mann schreibt ihr viel und schnell... 😉
Erziehung - da musste ich jetzt bisserl schmunzeln. Da ist anasti doch grad dabei... je älter die Kids werden, desto mehr besteht Erziehung daraus, dass man die Kids selbst "leben" lässt... und sie dabei bei Bedarf in der Richtung leicht zurechtschubst oder in der Konsequenz etwas unterstützt (..hier liegen evtl. grad keine 500 Taler rum... leih ich sie halt, fordere aber zeitnah einen eigenen, wie auch immer gearteten, Verdienst und Rückzahlung). Erziehung - ist hier das Ermöglichen von Einsicht. Denn nur dieses "eigene Empfinden" lenkt einen Menschen - nicht ein "Jurastudium".
Und da kannst vorher reden was Du magst - der Mensch lernt aus Fehler und Konsequenz und deren Tragweite bzw. Effekt hängt dann von der "Vorbereitung" und "Begleitung" durch die Eltern ab. Machen müssen sie die Fehler aber selber... der eine diesen... der andere jenen... früher... oder eben auch später... und die Konsequenzen tragen halt auch.
Aber der angelegte Maßstab kann nicht der eines "weisen alten Mannes" sein... genau das wäre erst der Quatsch schlechthin. Ich persönlich sehe es ohnehin so, dass Heranwachsende heute viel zu wenig Chancen auf Fehler und auf "bildende" Konsequenz haben... ist mir etwas zu hardline und regelmechanistisch. Vermutlich haben wir deshalb mit Pipifax verstopfte Gerichte, Kampf ums Recht allenthalben usw.... ich weis es nicht, könnts mir aber vorstellen. Verstand, Pragmatismus und Vernunft... muss man sich erarbeiten, das kann man nicht als sture Regel nachlesen.
Frage also: Was wollen "wir" eigentlich erreichen?
Dass "nur" dem Gesetzestext genüge getan wird - oder dass Menschen etwas WICHTIGES lernen und eine Lösung erreicht wird?
Übrigens sehe ich den Bauzaun eher symbolisch - da geht´s nicht um 30 Euro Neuwert... es geht ums Einstehen und eine Sache "sauber" hinzubiegen. Ich bin mir sicher, dass allein der gemeinsame Canossagang zur Baustelle eine enorme Wirkung hat und Schlüsselerfahrung mit sich bringt - für beide. Das fällt unter Charakterbildung und Befreiungserlebnis 😉
Jedenfalls ist das alles nicht so "mal eben easy", jede Erziehung hat ihre Fehler und ich wette einen Panetone, dass wir aus diesem Lebensabschnitt alle alle alle "unseren Dreck am Stecken" haben 🙂
Und das ist gut so...
An der Stelle: Dass anasti sich hier über das alles unterhält... dass er eine Lösung sucht... nach "richtig" und "falsch" frägt... zeigt mE doch, dass er das Thema Erziehung wirklich ernst nimmt. Das machen nicht sooo viele - da kann man ihm nichts ankreiden, im Gegenteil.
Naja, ich zumindest war auch nicht immer der Engel mit der weissen Weste, trotzdem ist was Gescheites aus mir geworden.
Lasst die Jugendlichen draus lernen, sich selber aus diesem Schlamassel rauszubugsieren. Wenn es weh tut oder Geld kostet, lernt man leider nun mal am meisten.
Menschen machen Fehler, aus denen sie lernen können. Ich hab auch mit 19 einem Anderen die Tür beim Einparken eingedrückt, die 550 Mark nach gütlicher Einigung aus eigener Tasche bezahlt, ohne VS und ohne Polizei.
Und als Lehrgeld bin ich damit recht gut weggekommen.
Sicher, man kann sich vor den Kadi zerren. Aber meiner Meinung nach erkämpft man da einen Phyrrhussieg. Denn man wird sich niemals in die Augen schauen können und alles kriegt einen faden Beigeschmack.
Lasst die Jugendlichen die Kohle durch Arbeiten selbst wieder reinkriegen. So lernen sie den Wert von Geld und die Tragweite ihrer Handlungen einzuschätzen.
Wichtig ist, dass man lernt und ein Bewusstsein für Unrecht und seine Mitmenschen bekommt.
Und bitte nichts vor den Kadi zerren, man wird davon einfach nicht alt und langfristig bringt einem ein Rechtspruch gar nichts, weil man sich aufgerieben hat an läppischen 900 Euro.
Und das ist es langfristig im Endeffekt nur.
Darüber hinaus halte ich es für falsch, mit der Einstellung "mein Anwalt haut mich mit Tricksen und ein bissel Bakschisch schon wieder raus" an Dinge heranzugehen- auch im Hinblick auf die Jugendlichen.
Aber tec-doc hat schon recht, dass sich der TE hier auseinandersetzt, ist schon sehr viel wert und nicht mehr selbstverständlich, leider.
Denn seien wir doch mal ehrlich: Eltern, bei denen die Kinder schon die Namen Kevin, Marvin, Justin, Jaquelyne oder Chantal haben, kümmern sich doch längst nicht mehr um sowas 😉
Ich hoffe, Ihr wisst, wie ich es meine...
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Past0r
Nen Kumpel von mir hat ne Klage am Hals weil er nem Freund von ihm seinen Fz Schlüßel gegeben hat um etwas aus dem Handschuhfach zu holen... Der Idiot setzt sich ohne Schein hinters Steuer, fährt los und baut nen Unfall... ratet mal wer das Zahlen durfte...richtig der Halter des Fahrzeugs...So würde es bei dem Roller sicherlich auch kommen...
Aus diesem Grund ziehe ich immer den Zündschlüssel ab, wenn ich das Auto verlasse und gebe ihm niemanden in die Hand, den ich nicht genau kenne oder von dem ich weiß, dass er nen Fahrverbot oder noch überhaupt keinen Lappen hat!
Gruß
Zitat:
Aus diesem Grund ziehe ich immer den Zündschlüssel ab, wenn ich das Auto verlasse und gebe ihm niemanden in die Hand, den ich nicht genau kenne oder von dem ich weiß, dass er nen Fahrverbot oder noch überhaupt keinen Lappen hat!
Gruß
und wenn doch mal nicht? oder ein nettes Mädel mit schönem Augenaufschlag will nur a bissl rumfahren? Und dann kracht es? Wie ist denn deine Vorstellung von: Wer ist schuld? Wer zahlt?
😰 ... Zipfe.. wo isn dein Avatar??
Ganz so simpel kann man die Frage von anasti aber mE nicht beantworten...
Nachdem §21 StVG ja das Zulassen klar unter Strafe stellt... ist dem auch eine Mitschuld in dem Sinne involvent. Das geht sogar soweit, dass selbst bei einem sorglosem Rumliegenlassen des Fzg. schlüssels mit daraus folgender unbemerkter Fahrt der "Liegenlasser" in Schwulitäten kommen kann. Insbesondere bei aktivem Zulassen, würde ich Verletzungen usw. nicht grad als strafmildernd einschätzen....
Jedenfalls trägt er insofern genauso "Schuld" an der Sache, nedwahr?
Sachschadensrechtlich ist das eine andere Kiste - auf die ich aber auch nicht meinen Hintern verwetten würde.
Ist aber doch (wie ausführlich erläutert) völlig einerlei - der normale Menschenverstand sagt uns doch:
Hier haben zwei Menschen gemeinsam ihr Schärflein zum Desaster beigetragen.
Und da sagt doch dann der Anstand und die Fairness:
Auch gemeinsam ausbaden.
Ganz simpel, oder?
Und wenn man alles hin und her wäägt... ist das auch die optimale Win-Win Lösung in meinen Augen.
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, finde es aber doch etwas "erschreckend" dass Papa seiner Tochter scheinbar jegliche Schuld abspricht und den Jungen auf dem Schaden sitzen lassen will. Recht hin oder her, DAS ist für mich keine Erziehung.
Wie wäre es mit dem Angebot, dass deine Tochter in den Ferien bissl jobbt (Zeitungen austragen etc.), und dem Bub das Geld zurückzahlt? Keiner hat sie gezwungen zu fahren, und mit 15 ist man alt genug um solche Entscheidungen zu treffen. Wenn sie für den Schaden selbst aufkommen wird, kann sie vielleicht lernen und ERFAHREN dass das großer Bockmist war und eben nicht Papa alles wieder ausbügelt und man sich eben, wenn man schon erwachsen sein will, auch mal VOR dem Handeln Gedanken machen sollte über die Auswirkungen.
Ansonsten versucht sie sich vielleicht in zwei Jahren am Autofahren, und ob das dann so glimpflich endet?!
(Das ganze erinnert mich etwas an einen abgelutschten Text über die gute alte Zeit, der mal im Netz kursierte. Da ging es u.a. darum, dass damals bei einer 6 in der Schule eben das Kind einfach nicht genug gelernt hat und Stubenarrest bekam; heute dagegen der Lehrer angezweifelt wird usw.)