Kind beschädigt Auto bei Unfall, wer zahlt?

Hi,
mir ist ein Flüchtlingskind vor das Auto gefahren mit seinem Fahrrad. Der Junge fährt hier generell immer unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln durch die Gegend.
So fuhr er heute wahnsinnig schnell auf eine Kreuzung zu, ich kam von rechts, der Junge wollte in meine Straße abbiegen, bremste weder ab noch fuhr er langsamer und natürlich wieder mitten auf der Straße. Ich konnte den erst sehr spät sehen und trotz Vollbremsung knallte er mir gegen das Auto.

Der Junge war wohl unverletzt (ok das Knie tat weh), auf die Idee mein Auto anzuschauen bin ich nicht gekommen. Habe auch keine Polizei gerufen, da für mich erstmal kein Schaden ersichtlich war. Habe nur das Kind nach Hause gebracht.

Doch dann habe ich doch gemerkt, dass mein Auto eine größere Beschädigung hat (jetzt habe ich doch Zweifel, ob der Junge wirklich unverletzt blieb). Da muss ich morgen zur Polizei oder?

Bleibe ich nun auf dem Schaden sitzen?

Ich bin aus meiner Sicht nicht zu schnell gefahren, kann es aber auch nicht 100%ig sagen. Man sieht aber keine Bremsspuren trotz Vollbremsung, also kann es nicht so schnell gewesen sein oder? Da ist 30 erlaubt und die 30 war ich wohl auch gefahren. Könnte man das noch irgendwie nachvollziehen wie schnell ich gefahren bin? Auf jeden Fall würde ich sagen war der Junge schneller als ich....

LG

Beste Antwort im Thema

Willkommen im geistigen Tieffluggebiet!

Die Meldung eines Verkehrsunfalls ist niemals eine Missbrauch von Notrufsystemen.

Wenn man offensichtlich nicht miteinander kommunizieren kann, woraus folgt denn dann der Verzicht der Eltern auf die Mitteilung der Personalien? Da füßelt man aber heftig im Bereich des Tatbestandes der Unfallflucht!

Wenn der TE bis hier immer noch nicht begriffen hast, warum er seiner Kfz-Haftpflicht den Unfall mitteilen muss, dann mag ihm niemand mehr helfen können. Das ist aber schaaaaaade. 😉

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Würd mal beim BAMF anrufen und die Sache melden oder direkt bei Angie, die hat sie bestellt

Zitat:

@marc2512 schrieb am 27. August 2016 um 14:01:17 Uhr:


Würd mal beim BAMF anrufen und die Sache melden oder direkt bei Angie, die hat sie bestellt

oh nein🙄 Herr lass bitte bitte Hirn regnen😁😁 Ach bin ich froh das wir kaum Volksentscheide haben.😛

Wenn man schon betont dass es ein F.-Kind ist :-)

Bei einem Flüchtlings Kind kannst du davon ausgehen, dass die Eltern weder eine private Haftpflicht noch Vermögen haben.

Daher ist das natürlich schon erwähnenswert.

Muss ja nicht alles einen rassistischen Hintergrund haben.

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Evtl. besteht ja Haftpflichtschutz übers LRA, BAMF wie auch immer bei Flüchtlinge

Zitat:

@Stione schrieb am 27. August 2016 um 14:32:50 Uhr:


Bei einem Flüchtlings Kind kannst du davon ausgehen, dass die Eltern weder eine private Haftpflicht noch Vermögen haben.

Da das keine Pflichtversicherung ist und es auch einheimische "Arme" gibt, möchte ich nicht wissen wieviele einheimische Familien genauso zahlungsunfähig sind.

Was da nun die Bemerkung mit Merkel hier zu suchen hat, versteht man wahrscheinlich nur nach dem 5 Bier am Stammtisch🙄

An den TE, wenn du schätz das es ein 6 Jähriger war, was dann noch ein ganz schön kleiner Wurm sein müsste, sieht es allgemein recht schlecht aus, allgemein nennt man die Schuldlose egal was die machen.

Ich würde fast behaupten, du kannst jetzt froh sein wenn aus der Richtung vom Kind nichts weiter kommt, ansonsten kann es erstmal sehr unangenehm werden. Es wär aufjedenfall besser gewesen, direkt beim Geschehen die Polizei zu rufen.

Wird schon seine Gründe gehabt haben warum er die Polizei nicht gerufen hat.

Ich glaub dem troll kein Wort.

Hi, ist schon etwas merkwürdig: da hat jemand einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Dieser ist 6 Jahre alt. Alle anderen Umstände beiseite gelassen (ich hab nichts gelesen, dass dessen Eltern vor Ort waren usw.) und die Schuldfrage mal ganz hinten angestellt, hat der TE aus meiner Sicht (und aus Sicht der Eltern sicher auch) Unfallflucht begangen.

Solange das Kind nicht 18 ist, kann im Fall eines Unfalls (vor allem mit Personenschaden, wie gering der auch sein mag) niemals das Kind alleine den Unfall als erledigt anerkennen. Wenn also der kleine Flüchtlingsjunge (ist eigentlich total egal was für ein Junge oder Mädchen) alleine nach Hause geradelt ist, weil der TE und seine 9 Zeugen nicht die Polizei gerufen haben, dann wäre ich als Vater sowas von schnell bei der Polizei und würde Anzeige erstatten. Kann ja sein, dass da mehr passiert ist und der kleine sich kein Kennzeichen merken kann, weil er noch nicht lesen kann...

Bei jedem Rettungseinsatz mit Kindern im Straßenverkehr den ich bisher gemacht habe, haben wir ausnahmslos immer die Eltern (sofern nur ein Eigenunfall vorlag) oder die Polizei informiert!

edit: Und auch wenn es ein Troll ist, es wäre einfach Unfallflucht!

Er schreibt doch im Eingangsposting, dass er das Kind nach Hause gebracht hat.

Wo soll da also eine Unfallflucht vorliegen?

Es wird zum einen nicht klar, was das genau heißt, also ob z.B. mit den Eltern gesprochen wurde. Zum anderen ist das dennoch ein Verlassen des Unfallortes, denn das Kind kann nicht seine Einwilligung dazu geben, den Unfallort und das Geschehen nicht von der Polizei aufnehmen zu lassen.

Unfälle mit Kindern => immer Polizei rufen, dafür sind die (unter anderem) da!

@Uwe Mettmann:
Nein es war eine Ampel an einem Bahnübergang.
Wieso soll ich den Schaden meiner Versicherung melden? Eine Teilkasko übernimmt da nichts.

Also erstens wollte ich die Polizei rufen, es ging aber keiner ans Telefon, da die schon Feierabend hatten. (Und nein ich missbrauche bei sowas nicht die 110, da diese für Notfälle da ist und sowas ist kein Notfall) und zweitens konnte ich mit den Eltern schlecht reden, da diese praktisch kein Deutsch können.

Ein Unfall mit Personenschaden (dann noch ein Kind, das deine Sprache nicht spricht, also nicht einmal klar sagen kann was wie wo weh tut) ist ein Notfall und durchaus ein Fall für die 110. Auch wenn du als (vermutlich) medizinischer Laie sagst: das ist nur ein Kratzer.

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Die Meldung eines Verkehrsunfalls ist niemals eine Missbrauch von Notrufsystemen.

Wenn man offensichtlich nicht miteinander kommunizieren kann, woraus folgt denn dann der Verzicht der Eltern auf die Mitteilung der Personalien? Da füßelt man aber heftig im Bereich des Tatbestandes der Unfallflucht!

Wenn der TE bis hier immer noch nicht begriffen hast, warum er seiner Kfz-Haftpflicht den Unfall mitteilen muss, dann mag ihm niemand mehr helfen können. Das ist aber schaaaaaade. 😉

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 28. August 2016 um 10:46:11 Uhr:


@Uwe Mettmann:
Nein es war eine Ampel an einem Bahnübergang.
Wieso soll ich den Schaden meiner Versicherung melden? Eine Teilkasko übernimmt da nichts.

Liest du auch die Beiträge hier. Das Kind ist verletzt, daher könnten Ansprüche an dich bzw. deine

KFZ-Haftpflicht

-Versicherung gestellt werden, einmal Schmerzensgeld aber auch die Behandlungskosten.

Es ist zwar deine Meinung, dass du keine Schuld trägst, wenn das aber im Nachhinein anders gesehen wird (z.B. durch ein Gericht), bist du deinen Pflichten gegenüber deiner Versicherung nicht nachgekommen und die kann ein Teil der Kosten auf dicht abwälzen. Daher ist es bei einem Unfall immer sinnvoll die Versicherung zu informieren, egal, ob man nun am Unfall schuld ist oder nicht.

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 28. August 2016 um 10:48:58 Uhr:


Also erstens wollte ich die Polizei rufen, es ging aber keiner ans Telefon, da die schon Feierabend hatten. (Und nein ich missbrauche bei sowas nicht die 110, da diese für Notfälle da ist und sowas ist kein Notfall) und zweitens konnte ich mit den Eltern schlecht reden, da diese praktisch kein Deutsch können.

Daher hast du den Eltern nicht deine Daten gegeben. Somit ist das eine ganz klare Unfallflucht und das kann aufgrund der Verletzung des Kindes ganz böse Konsequenzen für dich haben. Dabei spielt die Schuldfrage überhaupt keine Rolle.

Gruß

Uwe

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