ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wohnsitz Frankreich - KFZ Zulassung Deutschland

Wohnsitz Frankreich - KFZ Zulassung Deutschland

Themenstarteram 13. Juli 2021 um 8:01

Hallo,

1.

Frank ist deutsche Staatsbürger und hat seinen Hauptwohnsitz in Frankreich. Seit kurzem bezieht er Rente und hat sich in Deutschland ein Auto gekauft. Er möchte dieses nun in Frankreich fahren . Die Zulassung in Frankreich würde sehr viel Geld kosten und wäre eine Menge Arbeit. Er fragt sich nun, ob es möglich ist, sein Auto in Deutschland zuzulassen, auch wenn er in Frankreich wohnt. Frank recherchiert und findet heraus, das es ein Gesetz gibt, das ihm dies scheinbar ermöglicht.

§46 FZV (2) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__46.html

"Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig."

https://www.frag-einen-anwalt.de/...-Wohnsitz-Frankreich--f311341.html

Ist dieses Gesetz so auslegbar, das Frank sein Auto auch in Deutschland zulassen kann, wenn er dort eine Person hat, die als Empfangsberechtigter agiert?

 

2.

Eine andere Möglichkeit sähe Frank darin, sein Auto auf eine Person in Deutschland zuzulassen, die als Halter fungiert, er aber das Auto fährt.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ähnliche Themen
18 Antworten

1.) Nein, u.a. aus Steuergründen.

 

2.) Ja, aber an die Versicherung und Zustellung von Bußgeldbescheiden denken.

Nein, geht nicht. Wenn das Auto seinen Standort im Ausland hat, dann ist es auch dort anzumelden, zu versichern. Genau so wie der Halter „Frank“ sich dort anzumelden hat, seine Steuern dort bezahlt und auch die Krankenversicherung. Das ausweichen auf einen anderen Halter ist nicht legal. Zumal auch in Frankreich die halterhaftung greift. Und die Tarife für Post vom Präsidenten der Republik sind aus eigener Erfahrung heftig. 3 km/h zu schnell, 90€. Und HU müsste auch in Deutschland gemacht werden. Leider gibt moch keine Europa Zulassung.

am 13. Juli 2021 um 8:32

Zitat:

@habanos schrieb am 13. Juli 2021 um 10:12:43 Uhr:

heftig. 3 km/h zu schnell, 90€.

Nur, wenn man nicht innerhalb der Frist bezahlt.

1-20 km/h nach Abzug Toleranz: 45 EUR - 90 EUR - 180 EUR.

Zitat:

Nein, geht nicht. Wenn das Auto seinen Standort im Ausland hat, dann ist es auch dort anzumelden, zu versichern.

 

Aber wieso stehen in meiner Nachbarschaft (Innenstadt einer NRW-Großstadt) seit mehreren Jahren einige Luxusschlitten mit Zulassung in RO (Rumänien), sogar mit einer Jahresparkerlaubnis für Anlieger.

Zitat:

@DB-Neuling schrieb am 13. Juli 2021 um 10:44:17 Uhr:

 

Aber wieso stehen in meiner Nachbarschaft (Innenstadt einer NRW-Großstadt) seit mehreren Jahren einige Luxusschlitten mit Zulassung in RO (Rumänien), sogar mit einer Jahresparkerlaubnis für Anlieger.

Weil in deiner Nachbarschaft kräftig gegen das Zulassungsrecht verstoßen wird.

Hi,

ob man den Wagen dauerhaft nutzen darf der in D auf eine andere Person zugelassen ist hängt in dem Fall von den Französischen Regelungen ab.

Die kenne ich nicht aber ich denke die werden sich in den Punkt nicht groß von den deutschen unterschieden. Wenn ein Fahrzeug dauerhaft im Land genutzt wird dann hätte das entsprechende Land auch gerne die Steuern dafür.

Rosinen picken gibt´s nicht. Wer in Frankreich leben will darf eben nicht nur die Vorteile genießen sondern muss auch die Nachteile in kauf nehmen.

Zitat:

@Jonny9999 schrieb am 13. Juli 2021 um 10:01:14 Uhr:

 

Eine andere Möglichkeit sähe Frank darin, sein Auto auf eine Person in Deutschland zuzulassen, die als Halter fungiert, er aber das Auto fährt.

Das ist aus Steuergründen nicht erlaubt. Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug wird mit Grenzübertritt nach Frankreich vorübergehend in Frankreich eingeführt und darf dann dort nicht an in Frankreich ansässige Personen verliehen werden. So steht es in der EU-Richtlinie 83/182/EWG und ich gehe davon aus, dass diese in Frankreich sinngemäß umgesetzt wurde.

Zitat:

Bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen... wird je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung Befreiung von den in Artikel 1 genannten Steuern und Abgaben unter folgenden Bedingungen gewährt:

a) Die Privatperson, die diese .. einführt, muß

aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) als dem der vorübergehenden Einfuhr (hier: Frankreich) haben,

bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen;

b) die Verkehrsmittel dürfen im Mitgliedstaat der vorübergehenden Einfuhr weder veräußert noch vermietet oder an einen Gebietsansässigen dieses Staates (hier: Frank) verliehen werden.

Zitat: "Die Zulassung in Frankreich würde sehr viel Geld kosten und wäre eine Menge Arbeit."

Was ist hier sehr viel Geld und was viel Arbeit? ... Wir leben in EU-Europa!

Machen lässt sich trotz rechtlicher Gegebenheiten hinsichtlich Hauptwohnsitz immer viel,

wenn sich der Aufwand dann immer noch lohnen sollte!

Ohne Nachweis vom Wohnsitz in DE, geht man vom KFZ Amt wieder heim ohne DE Kennzeichen. Anmelden in FR kostet gar nicht viel, es sei denn man mag nen Schlitten fahren, auf welchen die FR-Steuer mit beiden Händen zupackt. Welch Luxus Problem. Wenn man sich es nicht leisten kann, nicht gleich an Betrug denken.

Siieht mir ganz nach Werbung für den Link mit kostenpflichtiger Beratung aus!

Ich wohne 1km von FR entfernt und diese Idee vom TE ist nicht schlau mit Verlaub. Was wir glaube ich verschwiegen bekommen, ist dass die KFZ Rummel extra teuer wäre in FR. Seine Wahl.

Mahlzeit!

Ich bilde mir ein bei den Franzosen gäbe es keine Kfz Steuer, oder hat sich das geändert?

Auto umschreiben geht, ist aber tatsächlich mit etwas Aufwand verbunden.

ciao, Jockel

am 14. Juli 2021 um 12:42

Zitat:

@jockelSZJ schrieb am 14. Juli 2021 um 14:37:27 Uhr:

Mahlzeit!

Ich bilde mir ein bei den Franzosen gäbe es keine Kfz Steuer, oder hat sich das geändert?

Auto umschreiben geht, ist aber tatsächlich mit etwas Aufwand verbunden.

ciao, Jockel

Es gibt eine Einmalsteuer.

Selbstverständlich ist das Vorhaben aus Sicht der Franzosen illegal.

Aus der Sicht der deutschen Versicherung auch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wohnsitz Frankreich - KFZ Zulassung Deutschland