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Kind beschädigt Auto bei Unfall, wer zahlt?

Hi,
mir ist ein Flüchtlingskind vor das Auto gefahren mit seinem Fahrrad. Der Junge fährt hier generell immer unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln durch die Gegend.
So fuhr er heute wahnsinnig schnell auf eine Kreuzung zu, ich kam von rechts, der Junge wollte in meine Straße abbiegen, bremste weder ab noch fuhr er langsamer und natürlich wieder mitten auf der Straße. Ich konnte den erst sehr spät sehen und trotz Vollbremsung knallte er mir gegen das Auto.

Der Junge war wohl unverletzt (ok das Knie tat weh), auf die Idee mein Auto anzuschauen bin ich nicht gekommen. Habe auch keine Polizei gerufen, da für mich erstmal kein Schaden ersichtlich war. Habe nur das Kind nach Hause gebracht.

Doch dann habe ich doch gemerkt, dass mein Auto eine größere Beschädigung hat (jetzt habe ich doch Zweifel, ob der Junge wirklich unverletzt blieb). Da muss ich morgen zur Polizei oder?

Bleibe ich nun auf dem Schaden sitzen?

Ich bin aus meiner Sicht nicht zu schnell gefahren, kann es aber auch nicht 100%ig sagen. Man sieht aber keine Bremsspuren trotz Vollbremsung, also kann es nicht so schnell gewesen sein oder? Da ist 30 erlaubt und die 30 war ich wohl auch gefahren. Könnte man das noch irgendwie nachvollziehen wie schnell ich gefahren bin? Auf jeden Fall würde ich sagen war der Junge schneller als ich....

LG

Beste Antwort im Thema

Willkommen im geistigen Tieffluggebiet!

Die Meldung eines Verkehrsunfalls ist niemals eine Missbrauch von Notrufsystemen.

Wenn man offensichtlich nicht miteinander kommunizieren kann, woraus folgt denn dann der Verzicht der Eltern auf die Mitteilung der Personalien? Da füßelt man aber heftig im Bereich des Tatbestandes der Unfallflucht!

Wenn der TE bis hier immer noch nicht begriffen hast, warum er seiner Kfz-Haftpflicht den Unfall mitteilen muss, dann mag ihm niemand mehr helfen können. Das ist aber schaaaaaade. 😉

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Dann wird das strafrechtlich voraussichtlich gut für Dich ausgehen. Aber es kommen Schadenersatzansprüche des Jungen in Betracht. Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Häh wieso? Was kann ich dafür, dass der Junge gegen mein Auto gefahren ist?

Nichts, aber weiteres hätte dann die Staatsanwaltschaft beurteilt.

Wieso soll man wegen nichts zur Staatsanwaltschaft gehen?

Ich nehme mal an, dass an der Unfallkreuzung die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" gilt.
Wenn du bereits gestanden hast und das Kind dir, unter Missachtung der Vorfahrt, in das stehende Fahrzeug gefahren ist, dann sehe ich die Hauptschuld beim Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigten, sofern du dich nicht selbst um Kopf und Kragen redest, denn wenn du das Verhalten des Kindes kanntest, dann hättest du auch damit rechnen müssen.
Es wäre jedenfalls klüger gewesen, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, um die Situation und die Zeugenaussagen aufzunehmen.

Was Oetteken schreibt, meinte ich.

Zivilrechtlich geht es da um die Haftung. Nicht um die Schuld. Das erst 6-jährige Kind haftet sowieso nicht. Die Mithaftung kommt über die Betriebsgefahr des Pkw und auch über einen relevanten Beitrag zum Unfall in Betracht. Es kann also sein, dass die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird. Wenn das Kind - und das ist zu erwarten - Leistungen aus dem Sozialsystem erhält, dann wird der Leistungsträger z.B. durch Bezahlen einer Arztrechnung zum Inhaber der betreffenden Schadensposition. Da kannst Du davon ausgehen, dass der Leistungsträger (z.B. das Sozialamt) die Chance nutzt, sich wenigstens einen Teil der Arztrechnung von der Versicherung zurückzuholen. Die sind dazu auch verpflichtet. Du selbst äußertest, dass der Junge wohl nicht ohne Verletzung geblieben sein kann. Jetzt schalte mal im Kopf um auf das, was Du machen würdest, wenn dein 6-jähriger Junge einen Unfall mit einem Auto hatte und am Auto ist ein reparaturwürdiger Schaden vorhanden. Du würdest deinen Jungen doch bestimmt auch einem Arzt vorstellen. 😉

Also das ist alles weniger harmlos, als es auf den ersten Blick aussieht.

Welche Arztrechnung denn? Selbst wenn das Kind zum Arzt ginge: Was kann ich dafür, wenn es in mein Auto fährt? Wenn ich mit dem Fahrrad gegen das Kanzleramt fahre muss mir dann auch Frau Merkel meine Behandlung bezahlen?

Wäre das mein 6 jähriger Junge dann würde ich als erstes mal dafür sorgen, dass er einen Helm auf hätte. Und vermutlich würde ich ein Kind in dem Alter auch nicht alleine durch die Gegend fahren lassen.

Betriebsgefahr ist hier das Stichwort! 😉

@TE
Du benutzt ein Auto im Straßenverkehr. Von jedem Auto geht im Straßenverkehr eine Betriebsgefahr aus. Für die haftet man zivilrechtlich. Diese Haftung tritt zurück, wenn ein Verschulden des Geschädigten überwiegt. Ein 6-jähriges Kind ist aber per se schuldunfähig. 😉

@ TE

Hier ein Urteil, dass du dir mal durchlesen solltest.

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Gerade der Ausschnitt daraus ist für dich interessant:

Zitat:

Stehen sich in der Abwägung der Mitverschuldensanteile die einfache Betriebsgefahr des unfallverursachenden PKWs und das einfach fahrlässige Verschulden eines erst 12 Jahre alten Radfahrers gegenüber, besteht im Regelfall kein Anlass, die Haftung des Halters auf eine Quote von weniger als 50% zu beschränken.

Egal ob 50% oder 100%. 50% von nichts - ist - nichts. Was bekommt der TE? Nichts? Darum geht es doch oder?

Ich laß den Beitrag des TE. Die Wortwahl ist so halbe halbe, so wie ich auch zweigeteilter Meinung bin. Zum einen leben unter uns Migranten, die nur auf dicke Hose machen und sich der Zorn der Gesellschaft entläd. Das kann ich voll und ganz nachvollziehen. Zum anderen leben aber auch wirklich Schutzsuchende und ganze Familien unter uns, denen man den Schrecken und Erlebnisse in ihrem Heimatland ansieht. Der Imagefilm von "Save the Children" allabendlich kommt mir in den Sinn. Wem diese Bilder nicht zu Herzen gehen, naja mehr sage ich nicht... Die Syrer die nun hier bei uns leben, sind wirklich freundlich, nett und auch zurückhaltend. Keinesfalls sind diese Menschen vergleichbar mit den Asylanten aus dem ehemaligen Kosovo und jenen alten Erfahrungen. Die neuen Flüchtlinge sind mit dem gekommen, was sie am Körper trugen. Sie und die Kinder haben nichts. Langsam normalisiert sich auch ihr Leben. Welche Perspektive sie haben, wird die Politik in Zukunft zeigen. Vielleicht haben sie nach langer Zeit ein Fahrrad per Spende oder durch Ansparen erworben und lange auf ein Spielzeug dieser Art gewartet. In meinem Wohngebiet fahren auch solche Kinder wie wild mit dem Rad. Es ist letztlich auch psychologisch ein Ausdruck ihrer neuen Lebensfreude. Teils schmunzel ich auch, wenn ich sie sehe. Ich fahre auch nur äußerst vorsichtig, weil die Kinder wirklich kreuz und quer frasen. 30km/h können da zuviel sein, das ist bei allen Kindern so. Jedoch ist nicht er in ein Kind gefahren, sondern das Kind in ihn.
Was aber nun nicht geht, dass ein Bürger wie der TE es schriebt, einen Schaden davon trägt, egal jetzt mal wie hoch der Schaden beziffert ist, einfach, weil diese Mitmenschen erst unsere Gesellschaft kennen lernen und sich nicht über Rechte und Pflichten bewusst sind.
Würde mir so ein Kind rein knallen, dann würde ich mir Zeugenaussagen sichern und als nächstes wäre mein Weg zum Betreuer. Sehr oft sind hier die Diakonie die Ansprechpartner. Verletzung der Aufsichtspflicht und Unterlassung der Unterrichtung der allgemeinen Verkehrsregeln sehe ich hier nicht nur die Eltern, die überhaupt nicht wissen, was das in Deutschland bedeutet, sondern vielmehr die Betreuer und deren Betriebshaftpflicht als gegeben. Etwas weit hergeholt, aber verzwickte Situationen erfordern pfiffige Lösungsansätze. Von den Migranten ist sicher nichts einzuklagen, da sie nichts besitzen und sicher auch keine Versicherung haben. Zwischenmenschlich wäre der Schritt zur Klage auch überzogen. Da sich Vater Staat laut GG für diese Menschen verpflichtet fühlt, haftet dieser auch im übertragenem Sinn, ggf würde ich das Bundesministerium anschreiben und um eine Weisung bitten, wer in diesem Fall haftet, zumindest den Schaden steuerwirksam absetzen. Da sich aus der Betreuung der Flüchtlinge auch eine "Betriebsgefahr" ergibt, sollten jene Einrichtungen versichert sein. Bei 100 Euro Schaden macht es wenig Sinn, bei 2000 Euro sicherlich.

Ein sehr merkwürdiger Fall, bei dem so einiges nicht zusammenpasst. Nach und nach immer etwas anderes, bis hin zu 9 Zeugen. War wohl ein Bus.

Ich verstehe es nicht, da möchte man hier hilfreiche Antworten, schildert aber alles im Ausgangsbeitrag nur lückenhaft und so manche wichtige Details (wie grüne Ampel) kommen dann erst später zum Vorschein.

@Sternenbande
Also was denn nun, Kreuzung rechts vor links, Vorfahrtsstraße oder ampelgeregelte Kreuzung. Kann es auch sein, dass es eine einfache Fußgängerampel hinter einer Kreuzung war?

Wenn du also eine passende Antwort haben möchtest, solltest du mit allen Infos rausrücken und den Unfall und die Gegebenheiten dort detailliert schildern. Es gibt auch Google-Maps oder du kannst eine Zeichnung erstellen, die die Situation darstellt.

Weiterhin, es ist völlig irrelevant, ob du nun eine Schuld an dem Unfall mitträgst oder nicht, du musst den Unfall deiner Versicherung melden. Wird dir später entgegen deinen Erwartungen doch eine Teilschuld gegeben, kannst du Probleme mit deiner Versicherung bekommen, wenn du den Unfall nicht gemeldet hast. Die holt sich dann möglicherweise einen Teil des gezahlten Geldes von dir zurück.

Gruß

Uwe

Scheint mal wieder der häufig hier aktive Spammer zu sein!

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