Kind beschädigt Auto bei Unfall, wer zahlt?

Hi,
mir ist ein Flüchtlingskind vor das Auto gefahren mit seinem Fahrrad. Der Junge fährt hier generell immer unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln durch die Gegend.
So fuhr er heute wahnsinnig schnell auf eine Kreuzung zu, ich kam von rechts, der Junge wollte in meine Straße abbiegen, bremste weder ab noch fuhr er langsamer und natürlich wieder mitten auf der Straße. Ich konnte den erst sehr spät sehen und trotz Vollbremsung knallte er mir gegen das Auto.

Der Junge war wohl unverletzt (ok das Knie tat weh), auf die Idee mein Auto anzuschauen bin ich nicht gekommen. Habe auch keine Polizei gerufen, da für mich erstmal kein Schaden ersichtlich war. Habe nur das Kind nach Hause gebracht.

Doch dann habe ich doch gemerkt, dass mein Auto eine größere Beschädigung hat (jetzt habe ich doch Zweifel, ob der Junge wirklich unverletzt blieb). Da muss ich morgen zur Polizei oder?

Bleibe ich nun auf dem Schaden sitzen?

Ich bin aus meiner Sicht nicht zu schnell gefahren, kann es aber auch nicht 100%ig sagen. Man sieht aber keine Bremsspuren trotz Vollbremsung, also kann es nicht so schnell gewesen sein oder? Da ist 30 erlaubt und die 30 war ich wohl auch gefahren. Könnte man das noch irgendwie nachvollziehen wie schnell ich gefahren bin? Auf jeden Fall würde ich sagen war der Junge schneller als ich....

LG

Beste Antwort im Thema

Willkommen im geistigen Tieffluggebiet!

Die Meldung eines Verkehrsunfalls ist niemals eine Missbrauch von Notrufsystemen.

Wenn man offensichtlich nicht miteinander kommunizieren kann, woraus folgt denn dann der Verzicht der Eltern auf die Mitteilung der Personalien? Da füßelt man aber heftig im Bereich des Tatbestandes der Unfallflucht!

Wenn der TE bis hier immer noch nicht begriffen hast, warum er seiner Kfz-Haftpflicht den Unfall mitteilen muss, dann mag ihm niemand mehr helfen können. Das ist aber schaaaaaade. 😉

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Uwe, bei einem Verkehrsunfall mit einem 6-jährigen radfahrenden Kind haftet - mindestens anteilig - der "TE-Führer", selbst wenn das schuldunfähige Kind am Unfall die Alleinschuld trüge.

Der TE dreht und windet sich wie ein Aal. Wie soll denn die Meldung eines Verkehrsunfalles ein Mißbrauch von Notrufeinrichtungen sein? Wenn ich auf der Autbahn unterwegs bin und auf der Fahrbahn liegende Gegenstände, melden will, kann ich auch nicht erst nach der Amtrufnummer gogglen. Dann wird der Notruf genutzt, dafür ist er da!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2016 um 11:22:01 Uhr:


Uwe, bei einem Verkehrsunfall mit einem 6-jährigen radfahrenden Kind haftet - mindestens anteilig - der "TE-Führer", selbst wenn das schuldunfähige Kind am Unfall die Alleinschuld trüge.

Das ist mir schon klar, deswegen habe ich ja auch geschrieben, wenn es die Meinung des TE ist, dass er keine Schuld hat. Dass diese Meinung nicht korrekt ist, wissen außer des TEs wir alle hier.

Es ist aber noch schlimmer, denn da der Unfall nicht aufgenommen wurde, der TE auch noch Unfallflucht begangen hat, ist seine Glaubwürdigkeit nicht gerade groß. Weil er ja auch noch, wenn man ihn erwischt, der Beschuldigte sein wird und ohne somit rechtliche Konsequenzen lügen darf, trägt das auch nicht gerade dazu bei, dass man seiner Aussage Glauben schenkt.

Insofern ist es fast egal, wie sich das Ganze abgespielt hat und wieviel Schuld das Kind hat, der TE wird immer der Dumme sein.

Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass bereits gegen ihn ermittelt wird, also er als Unfallverursacher gesucht wird, denn dafür wird die Betreuungseinrichtung der Flüchtlinge wohl schon sorgen.

Weiterhin haben wir bisher nur von den Verletzungen des Kindes und den Behandlungskosten geredet. War das Kind nicht auch mit dem Fahrrad unterwegs und ist das nicht auch ein Schaden, der entstanden ist?

Also das Ganze kann für den TE folgende Konsequenzen haben:

  • Seine Versicherung muss die Behandlungskosten des Kindes zahlen
  • Seine Versicherung muss den Schaden am Fahrrad bezahlen
  • Weil er den Unfall der Versicherung nicht gemeldet hat, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen
  • Wegen der Unfallflucht kann die Versicherung ihn ebenso in Regress nehmen
  • Der TE kann in der KFZ-Haftpflicht hochgestuft werden, auch dann wenn aufgrund der Regressforderungen der TE alles selber bezahlen muss
  • Ein Strafverfahren wegen der Unfallflucht, was eine Geldstrafe und gar einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann

Gruß

Uwe

Also bei uns sind die Polizeidienststellen immer besetzt und immer erreichbar.

Feierabend haben die bei uns nie.

@ Uwe

Aber auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Unfallflucht kommt hier bestimmt nich auf den Tisch!

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Denke ich auch, ist zwar nicht optimal gelaufen, Restrisoko besteht, aber Schwarzmalen muss man nun auch nicht.

Wenn es tatsächlich praktisch keine Nachfolgen hat und nur ein typisches "Aua" eines Kindes ist, war´s das.

Erst recht wenn das Kind gegen ein stehendes Auto gefahren ist, man wo bin ich als Jungspunt überall gegengefahren, umgestürzt und sonst was. Wie oft hat Mutti mich entsetzt angeschaut weil ich zerkratz, blutend und humpelnd nach Hause kam sind halt Jungs😁😁.

Wenn es tatsächlich ein Flüchtlingskind war kommen die Familien meist aus regionen wo wegen sowas nicht mal im Ansatz an Polizei und ähnliches gedacht wird. Denke auch die haben ganz andere Sachen erlebt.
Und die betreuer sind oftmals Freiwillige von "Uns" die werden nun auch nicht das große Staunen bekommen wenn ein 6 Jähriger nen Kratzer hat.😉

Zitat:

@Stione schrieb am 28. August 2016 um 13:08:15 Uhr:


Aber auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Unfallflucht kommt hier bestimmt nich auf den Tisch!

So sicher wäre ich mir da nicht. Auch eine im ersten Moment leichte Verletzung kann sich doch als etwas schwerer herausstellen. Auch braucht es nur zufällig jemand mitbekommen, der etwas mit der Betreuung der Flüchtlinge zu tun hat und schon ist es möglich, dass sich derjenige an die Polizei wendet.

Also kann der TE nur hoffen, dass da nichts kommt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 28. August 2016 um 10:46:11 Uhr:


Wieso soll ich den Schaden meiner Versicherung melden? Eine Teilkasko übernimmt da nichts.

Und spätestens nach diesem Satz gibt es nur noch 2 Möglichkeiten:

1) Der TE ist ein Troll
2) Der TE ist strunzdumm.

Ich wähle Antwort 2.... Wobei eher beides zusammen zutrifft....

Du hältst die "Eingangsdarbietung" also für ansatzweise glaubhaft. Kann man natürlich machen ... 🙂

*lach, hüstel und weg*

Die Wahrheit in der Geschichte ist eher schwer zu durchschauen 😉 Zumindest ist alles gewürzt mit Gründen warum der TE natürlich seines Erachtens nicht von Schuld betroffen ist... Da schüttelts mich von Beitrag zu Beitrag. Deswegen Antwort 2....

@berlin-paulUnd mal ernsthaft: Du kommst als Flüchtling in ein fremdes Land. Freundlicherweise vermietet dir und seiner Familie jemand eine Wohnung und die netten Deutschen aus der Nachbarschaft spenden dir auch noch einen halben Hausrat incl. Fahrrad für dein Kind. Dann fährt das Kind damit gegen dein Auto, wohlgemerkt, du lässt dein 5 jähriges Kind den ganzen Tag ohne Aufsicht und ohne Helm draußen rum fahren. Das Auto wird beschädigt. Und dann gehst du ernsthaft zur Polizei, weil du von deiner Nachbarin den Schaden am geschenkten Fahrrad ersetzt haben möchtest? Sorry, aber so asozial dürften sich die allerwenigsten Menschen verhalten, egal ob in Deutschland, Syrien oder wo auch immer.

hinky123Welche Schaden hatte das Kind denn?
23:
@Uwe Mettmann:
Welche Verletzungen hatte das Kind denn? Das konnte ich hier bislang nicht lesen. Und in welcher Gegend Deutschlands braucht man die Personalien seiner Nachbarn? Also ich weiß auch so, wo meine Nachbarn wohnen und wie sie heißen.

Zitat:

@Sternenbande schrieb am 28. August 2016 um 17:22:21 Uhr:


@berlin-paulUnd mal ernsthaft: Du kommst als Flüchtling in ein fremdes Land. Freundlicherweise vermietet dir und seiner Familie jemand eine Wohnung und die netten Deutschen aus der Nachbarschaft spenden dir auch noch einen halben Hausrat incl. Fahrrad für dein Kind. Dann fährt das Kind damit gegen dein Auto, wohlgemerkt, du lässt dein 5 jähriges Kind den ganzen Tag ohne Aufsicht und ohne Helm draußen rum fahren. Das Auto wird beschädigt. Und dann gehst du ernsthaft zur Polizei, weil du von deiner Nachbarin den Schaden am geschenkten Fahrrad ersetzt haben möchtest? Sorry, aber so asozial dürften sich die allerwenigsten Menschen verhalten, egal ob in Deutschland, Syrien oder wo auch immer.
.....

Du träufelst die Wahrheit nur in homäopathischen Dosen in deinen thread. Jetzt bist Du also der Vermieter und Nachbar der Eltern, die sich ebensowenig verständlich machen können wie das verunfallte Kind. Erwartest Du jetzt auch noch Applaus dafür, dass Du Leerstand an Flüchtlinge vermietest und dafür eine "Marktmiete" vereinnahmst? Und den 6-jährigen Jungen um seine Ansprüche zu bringen, das ist - im Gegensatz zur Wahrung der Ansprüche nach der Rechtslage - nicht asozial auf armseeligste Weise? Du bist echt der größte .....! 🙄

Ich kotz gleich....

Du sollst das melden...da du nach deinem Mä...äh Story ja durchaus am Rande der Fahrerflucht warst...

Frag doch mal deine netten hilfsbereiten deutschen Nachbarn. Vielleicht haben die da auch noch ne Meinung zu

Also echt keine Ahnung auf was der TE hinaus möchte.... Ständig ändert er den Sachverhalt.

Hier komme ich auch nur zu dem Schluss dass eigentlich bereits alles gesagt ist was dem TE helfen könnte.

Daher schließe ich hier.

Grüße
Steini

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