Kilometer zurückgedreht

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo.

Ich weiß zwar nicht, ob das hier genau hingehört aber hoffe trotzdem um Hilfe.

Ich habe mir gestern einen Golf 1 Cabrio gekauft. Auf dem Tacho und im Internet-Inserat standen 164000km, genau so habe ich den Wagen gekauft.

Heute wollte ich Ihn zulassen und sah mir die AU/HU Papiere genauer an und sah das da 261000km stand (TÜV war im 03.2007).

Den TÜV hat noch eine Frau gemacht und kurze Zeit später den Wagen verkauft an einem Jungen Mann, der den Wagen dann ca. 1,5 Monate hatte und von dem ich Ihn jetzt abgekauft habe.

Ich habe mal diese Frau angerufen und Sie bestätigte mir, dass der Wagen im März 261000km hatte. Also hat mein Verkäufer den Tacho manipuliert. Ich möchte den Wagen mit der Laufleistung natürlich nicht. Was kann ich tun? Will den Wagen zurückgeben und mein Geld wiederhaben.
Welche möglichkeiten habe ich?

Bitte daher um eure Hilfe...

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von urian05


das iss harter Betrug und sollte nicht unter 2Jahre Bestraft werden !

"harter Betrug" ?

Seh dir den Kaufpreis an und zeig mir was da 2 Jahre rechtfertigen soll.
So überzogene Forderungen hört man normalerweise nur von der Contentmafia.

Er hat so oder so einen Betrug begangen. Selbst wenn er einen Austauschtacho drin hat muss er den tatsächlichen km-Stand angeben. Spätestens auf Nachfrage hätte er das sagen können/müssen. Auch wenn es "nur" 1400 EUS sind bleibt es doch eine Straftat. Ich würde gar nicht erst lange fackeln und zum Anwalt gehen. Wenn er den Wagen jetzt zurücknimmt zieht er dann den nächsten über den Tisch. Mit der Vorbesitzerin als Zeugin hast du ja auch allerbeste Karten. Zudem frage ich mich: Hat der Knabe den Wagen nur gekauft, um ihm eine "Verjüngungskur" zu verabreichen und ihn dann mit Gewinn weiter zu verkloppen oder hat er noch Mängel gefunden und will sich deshalb davon trennen? Denn mal ehrlich, wer kauft im Frühjahr ein Cabrio und verkauft es nach 1,5 Monaten zu Beginn des Sommers wieder?

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini


Er hat so oder so einen Betrug begangen.

richtig

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini


Ich würde gar nicht erst lange fackeln und zum Anwalt gehen.

Wofür zum Anwalt gehen? Strafverfolgung ist Sache der Polizei und des Staatsanwalts.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini


Zudem frage ich mich: Hat der Knabe den Wagen nur gekauft, um ihm eine "Verjüngungskur" zu verabreichen und ihn dann mit Gewinn weiter zu verkloppen

Was sonst? Liegt doch auf der Hand. Wenn die Vorbesitzerin so bereitwillig den Kilometerstand genannt hat, wird sie wohl den richtigen wissen.

Allerdings ist der Typ ja selten doof, wenn er die alte Tüvbescheinigung im Auto gelassen hat. Der war wohl so geldgeil, dass er noch zu geizig war um mit dem falschen km-Stand neu TÜV und AU zu machen um den Betrug zu vertuschen.

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Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II


Wofür zum Anwalt gehen? Strafverfolgung ist Sache der Polizei und des Staatsanwalts.

Stimmt. Aber man möchte sein Geld ja auch schnell wiederhaben. Abgesehen davon: Der Anwalt weiß, was zu tun ist und wird von dem bösen Wicht bezahlt....

Ja,aber erst nachdem ein Richter sein Urteil gefällt hat.
Bis dahin muss man wohl erstmal alles vorstrecken....

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini


und wird von dem bösen Wicht bezahlt....

Nur wenn der zahlen kann.

Hat der den Wagen verkauft, weil er dick im roten Bereich ist, hebt der die Hand zum Offenbarungseid und der Anwalt holt sich das Geld beim Mandanten.

Falls du ADAC Mitglied bist, hast du KFZ Rechtsschutz und der kann dann im Notfall bezahlen.
Kann eigentlich auch nur einen Anwalt empfehlen. Der schreibt dann Briefe und es kommt vielleicht schenller zu einem Ende als mit Polizei und Gericht!

Wenn Dir der Wagen ansonsten gefällt, würde ich auch eine Lösung ohne Anwalt in Erwägung ziehen. Vielleicht kannst du die Situation zu Deinen Gunsten drehen.

Erstmal musst du ihm sachlich die Konsequenzen aufzeigen, die er nun im Normalfall mit Anwalt/Polizeit zu erwarten hätte. (Gerichtskosten, Verurteilung)

Dann kannst du ihm das Angebot machen, dieses ganze "Mißverständnis" aus der Welt zu räumen, indem Du den zuviel gezahlten Preis erstattet bekommst - wobei Du natürlich saftig draufschlägst, damit es diesem Schuft auch im Geldbeutel wehtut.
Frag doch auch mal die Vorbesitzerin, wieviel er selber gezahlt hatte.

Mit bissl Glück kommste so zu ´nem günstigen Golf.

Zitat:

Original geschrieben von silbergolf139


polizei wird da garnichts machen... ist zivilrecht und da schalten die sich nich gerne ein...

...kein Zivilrecht mehr. Tachomanipulation ist eine Straftat und wird dementsprechend vom Staatsanwalt verfolgt. Die Polizei wird die Anzeige wegen Betruges gerne aufnehmen (müssen!!!)

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini


Denn mal ehrlich, wer kauft im Frühjahr ein Cabrio und verkauft es nach 1,5 Monaten zu Beginn des Sommers wieder?

Ich, damit verdiene ich u.a mein Geld. Bevor so ne Cabriosaison anfängt bekommt man solche Autos zu einem guten Kurs zu kaufen. Wenn dann die Sonne am brennen ist liegt der VK Preis im Durchschnitt ca 800€ höher. 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Ich, damit verdiene ich u.a mein Geld. Bevor so ne Cabriosaison anfängt bekommt man solche Autos zu einem guten Kurs zu kaufen. Wenn dann die Sonne am brennen ist liegt der VK Preis im Durchschnitt ca 800€ höher. 😁 😁 😁

Böser Wicht, böser Wicht 😁

hi, also den Typ erreiche ich gar nicht mehr. Handy ist nur noch aus.

Ich komme eben von der Polizei. Diese hat alles aufgenommen. Dazu habe ich auch mit der Vorbesitzerin gesprochen, was auch nochmal der Polizist getan hat und sie wird den Kaufvertrag zu der Ploizeidienststelle faxen-indem dann zu erkennen ist, dass der Typ den Wagen mit ca. 262000km von der Vorbesitzerin gekauft hat. Und an mich mit 164000km weiter verkauft hat. Mein Kumpel war dabei und wurde als Zeuge vernommen. Auch wurde festgehalten, dass der typ alles auf die Vorbesitzerin abschieben wollte.

Nun ja das wird jetzt erstmal seinen weg gehen.
Der Polizist hat aber auch gesagt, dass ich davon nicht personlich was haben werde. Da diese Angelegenheit Zivilrechtlich wäre und die Polizei nur dem Betrug nachgeht-wobei er meinte, dass Sie ihn wegen diesem sicher drankriegen werden, was mich schon mal fürs erste etwas beruhigt (was kann der da so aufgebrummt bekommen-zahlen&fakten).

Wenn ich das Geld wieder haben möchte oder über einen anderen Preis handeln möchte muss ich das mit ihm tun, wenn er nicht erreichbar ist über einen Anwalt. Nur muss ich wissen, ob es das auch Wert wäre zum Vergleich des Wagenwertes usw. Habe ja leider kein Rechtsschutz-bis jetzt.
Bin eben erst 22geworden und fertig mit der Lehre, sowie ne eigene Wohnung. Habe daran noch nie gedacht-leider.

naja,aber trotzdem tausend dank für eure netten Hilfen und Tips!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Vor allem ist das auch immer so eine Sache, ob Rechtschutzversicherung eine Deckungszusagen gibt bzw. in welchem Rahmen.

"Schwiegervater" ist Jurist und der sagt mir immer, dass so Streitigkeiten immer Zeit, Geld und vor allem Nerven kosten.
Meist ist dann noch nicht mal eine zufriedenstellende Lösung sichergestellt. Daher würde ich den juristischen Weg wirklich nur in schwerwiegenden Fällen zwingend gehen bzw. wenn man sichere Erfolgchancen hat.

Wünsche dir alles gute in dieser Sache!

Zitat:

Original geschrieben von ronny2185


hi, also den Typ erreiche ich gar nicht mehr. Handy ist nur noch aus.

Es gibt da noch ein Relikt aus der Zeit vor Internet und Mobilfunk.

Die nannten das Post oder so. 😉

Schreib ihm dass du aufgrund des falsch angegebenen Kilometerstands von dem Kauf zurücktreten willst und bitte ihn, sich deswegen mit dir in Verbindung zu setzen, da du sonst zivilrechtlich dein Geld einfordern musst, was weitere Kosten für ihn bedeutet. Keine Beleidigungen, keine Anschuldigungen, nur Fakten.

Zitat:

Original geschrieben von ronny2185


(was kann der da so aufgebrummt bekommen-zahlen&fakten).

Das kann dir doch egal sein. Überlass den Strafrechtspart dem Staat und konzentrier dich auf dein Geld.

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