Kilometer zurückgedreht
Hallo.
Ich weiß zwar nicht, ob das hier genau hingehört aber hoffe trotzdem um Hilfe.
Ich habe mir gestern einen Golf 1 Cabrio gekauft. Auf dem Tacho und im Internet-Inserat standen 164000km, genau so habe ich den Wagen gekauft.
Heute wollte ich Ihn zulassen und sah mir die AU/HU Papiere genauer an und sah das da 261000km stand (TÜV war im 03.2007).
Den TÜV hat noch eine Frau gemacht und kurze Zeit später den Wagen verkauft an einem Jungen Mann, der den Wagen dann ca. 1,5 Monate hatte und von dem ich Ihn jetzt abgekauft habe.
Ich habe mal diese Frau angerufen und Sie bestätigte mir, dass der Wagen im März 261000km hatte. Also hat mein Verkäufer den Tacho manipuliert. Ich möchte den Wagen mit der Laufleistung natürlich nicht. Was kann ich tun? Will den Wagen zurückgeben und mein Geld wiederhaben.
Welche möglichkeiten habe ich?
Bitte daher um eure Hilfe...
37 Antworten
Kann auch durch einen Austauschtacho sein.
Das wird auf einen rechtlichen Thread hinauslaufen und so Threads sind bei Motor-Talk nicht gerne gesehen...
Threads zu Rechtsangelegenheiten sind nirgends gerne gesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Re: Kilometer zurückgedreht
Zitat:
Original geschrieben von ronny2185
Welche möglichkeiten habe ich?
genau zwei...
1. das freundliche gespräch mit dem verkäufer suchen
2. anzeige + einschaltung eines anwaltes, sofern 1. nicht gefunzt hat
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ok, vielen dank.
Habe schon mit Ihm gesprochen-er meinte das er dann selbst verarscht wurde.
Werden morgen nochmal telefonieren, wenn er dran geht. im moment drückt er mich nur weg
Zitat:
Original geschrieben von ronny2185
im moment drückt er mich nur weg
dann weißt du ja hoffentlich, wo du bei im drann bist......
1400€
Werde ihn eine sms schreiben, dass ich den wagen am freitag zurückbringe und das Geld haben will, sowie zur Polizei gehe und Anzeige erstatte-mal schauen was er dazu meint.
Werde aber morgen so oder so zur Polizei gehen-mal schaun was die auf die schnelle machen können.
Vielleicht rufen die mal an...
und Anzeige erstatten
hab momentan ne ganz ähnliche sache am laufen, geht grade üer nen rechtsanwalt
habe ne karre als mängelfrei (schriftlich) gekauft.
hatte aber diverse mängel, z.B. lagerschäden etc, hab ihn leider nicht lange genug probegefahren
im juni kommt ne klage wnn er auf diesen brief vom anwalt wieder nicht reagiert
deine chancen stehen sehr gut das zu gewinnen, das prob ist nur die ewige zeit und das tote kapital wasu hast und es ist viel stress wenn er sich stumm stellt
Guten Abend !
Wie bereits gesagt, wird es Rechtsberatungen hier nicht geben.
Da hilft dann nur der Gang zum Rechtsanwalt, wenn man sich nicht einigen kann.
Zitat:
Tachomanipulation jetzt strafbar
Nach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
@Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Viel zuwenig 🙁 das iss harter Betrug und sollte nicht unter 2Jahre Bestraft werden !
Gruß ...
Zitat:
Original geschrieben von silbergolf139
polizei wird da garnichts machen... ist zivilrecht und da schalten die sich nich gerne ein...
Das ist Unfug.
Es handelt sich auf jeden Fall um Betrug, wenn er den Wagen mit zu gering angegebener Laufleistung verkauft hat. Damit ist es eine Straftat und die Polizei MUSS tätig werden. Allerdings wird der Beamte nicht beim Verkäufer anrufen und um Rückabwicklung bitten.
Ich wäre vorsichtig, ihm Tachomanipulation vorzuwerfen, da er den Tacho auch ausgetauscht haben kann. Für den Betrugsvorwurf reicht der beim Verkauf angegebene km-Stand und die Aussage der Vorbesitzerin.