Kia EV6 GT

Kia EV6 1. Gen

Hier ein neuer Versuch die neuesten Daten und Fakten für den GT zu sammeln.Bin wirklich gespannt,wann der Erste seine VIN erhält.

648 Antworten

Zitat:

@chaostrucker schrieb am 18. Oktober 2022 um 20:43:28 Uhr:



Zitat:

@newOutlaw schrieb am 18. Oktober 2022 um 20:41:54 Uhr:


Wie schaut's aus wie lautet deine Produktions Nummer gerne auch per PN .

Was nutzt Dir seine Nummer?

Will es abgleichen mit meinen Nummer was ich habe .

Was nützt dir jetzt diese Info ?

Normalerweise würde ich auf so eine Frage nicht Antworten, aber wir sind ja hier in einem Forum da kann ja der eine von dem anderen lernen .

Zitat:

@Jan-Linus1 schrieb am 18. Oktober 2022 um 20:44:53 Uhr:


Ich nerve den Händler nicht jeden Tag.Gebe hier Bescheid,sobald die VIN da ist.

OK Danke ...

Zitat:

@newOutlaw schrieb am 18. Oktober 2022 um 14:17:19 Uhr:


Da werden einige wirklich überlegen ob Sie ihn nehmen oder nicht weil erstens Preiserhöhung und Förderung weniger.

Da werden einige GT s auf den Markt sofort verfügbar sein. Wenn Start erst 2023 wird.

Für 9k mehr würde ich meinen sicher nicht abnehmen.

Ich denke auch... bei mir wäre die niedrigere Förderung die Grenze

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Zitat:

@Amok83 schrieb am 19. Oktober 2022 um 10:33:31 Uhr:



Zitat:

@newOutlaw schrieb am 18. Oktober 2022 um 14:17:19 Uhr:


Da werden einige wirklich überlegen ob Sie ihn nehmen oder nicht weil erstens Preiserhöhung und Förderung weniger.

Da werden einige GT s auf den Markt sofort verfügbar sein. Wenn Start erst 2023 wird.

Für 9k mehr würde ich meinen sicher nicht abnehmen.

Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?
Sonst macht der Händler das 15%-Spiel auf.

Zitat:

@Nipo schrieb am 19. Oktober 2022 um 12:05:20 Uhr:


Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?
Sonst macht der Händler das 15%-Spiel auf.

Was aber nur funktioniert wenn er spätestens 8 Wochen nach vereinbartem Liefertermin oder, wenn es keinen vereinbarten Liefertermin gab, spätestens 8 Wochen nach Vertragsschluss liefern kann.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:35:03 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 19. Oktober 2022 um 12:05:20 Uhr:


Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?
Sonst macht der Händler das 15%-Spiel auf.

Was aber nur funktioniert wenn er spätestens 8 Wochen nach vereinbartem Liefertermin oder, wenn es keinen vereinbarten Liefertermin gab, spätestens 8 Wochen nach Vertragsschluss liefern kann.

Kannst du erklären, was du meinst mit keinen vereinbarten Liefertermin und 8 Wochen nach Vertragsschluss. Ich habe bei mir folgendes stehen: "Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen ohne Liefertermin und vorbehaltlich einer Produktion bestätigt."

Was heißt das für mich? Kann ich einfach nach 8 Wochen aus dem Vertrag raus?

Zitat:

@Nipo schrieb am 19. Oktober 2022 um 12:05:20 Uhr:


Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?

Ja, lt. Vertrag kann der Händler bei >= 4 Monaten Lieferzeit die Preise anpassen.

Ab 5% Preissteigerung kann ich zurücktreten.

Zitat:

@Amok83 schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:55:22 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 19. Oktober 2022 um 12:05:20 Uhr:


Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?

Ja, lt. Vertrag kann der Händler bei >= 4 Monaten Lieferzeit die Preise anpassen.
Ab 5% Preissteigerung kann ich zurücktreten.

Gleiche Klausel wie bei mir.

Das wird aber vielen Händlern egal sein wenn der Kunde zurücktritt. Dann verkaufen Sie ihn jetzt günstiger als aktueller Stand aber immer noch besser als bei der Bestellung damals.

Bei dem irrwitzigen Preis verglichen mit heute den ich zahle wundere ich mich, dass mein Händler bisher noch nichts gesagt hat.

Der wartet bis das dein GT da ist und zeigt ihn dir und bei dir läuft's Wasser im Mund. Nach der Wartezeit dann kommt er dann mit dem ABER Sie müssen noch ........

Will dich ja nicht vorzeitig verschrecken.

Er hat ja bestimmt noch Intressenten in seiner Schublade dir sofort ein GT nehmen.

Ich habe noch eine andere Startegie wie ich die Preiserhöhung und niedrigere Förderung kompensieren kann.

Dazu später mehr !

Zitat:

@chaostrucker schrieb am 19. Oktober 2022 um 14:17:33 Uhr:



Zitat:

@Amok83 schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:55:22 Uhr:



Ja, lt. Vertrag kann der Händler bei >= 4 Monaten Lieferzeit die Preise anpassen.
Ab 5% Preissteigerung kann ich zurücktreten.

Gleiche Klausel wie bei mir.
Das wird aber vielen Händlern egal sein wenn der Kunde zurücktritt. Dann verkaufen Sie ihn jetzt günstiger als aktueller Stand aber immer noch besser als bei der Bestellung damals.
Bei dem irrwitzigen Preis verglichen mit heute den ich zahle wundere ich mich, dass mein Händler bisher noch nichts gesagt hat.

Zitat:

@newOutlaw schrieb am 19. Oktober 2022 um 15:00:23 Uhr:


Der wartet bis das dein GT da ist und zeigt ihn dir und bei dir läuft's Wasser im Mund. Nach der Wartezeit dann kommt er dann mit dem ABER Sie müssen noch ........

Will dich ja nicht vorzeitig verschrecken.

Er hat ja bestimmt noch Intressenten in seiner Schublade dir sofort ein GT nehmen.

Ich habe noch eine andere Startegie wie ich die Preiserhöhung und niedrigere Förderung kompensieren kann.

Dazu später mehr !

Zitat:

@newOutlaw schrieb am 19. Oktober 2022 um 15:00:23 Uhr:



Zitat:

@chaostrucker schrieb am 19. Oktober 2022 um 14:17:33 Uhr:



Gleiche Klausel wie bei mir.
Das wird aber vielen Händlern egal sein wenn der Kunde zurücktritt. Dann verkaufen Sie ihn jetzt günstiger als aktueller Stand aber immer noch besser als bei der Bestellung damals.
Bei dem irrwitzigen Preis verglichen mit heute den ich zahle wundere ich mich, dass mein Händler bisher noch nichts gesagt hat.

Ich antworte auf solche Mails eigentlich nicht, aber da wir ja in einem Forum sind, kann ja der eine vom anderen lernen ;-)

Wie schon geschrieben hat der Händler gesagt es ist nur die Förderung, der Rest betrifft mich nicht.

Da mir da mit Sicherheit nicht das Wasser im Mund zusammenläuft und ich auch gerade nicht untermotorisiert unterwegs bin, trete ich vom Kaufvertrag zurück wenn es mir die Sache nicht wert ist.
Auch das habe ich bereits bei Vertragsabschluss aufgrund der damaligen Situation mit den Chips vereinbart.
Von daher.... für meine 6km Arbeitsweg wird sich schon was anderes finden...

#stichelnbeendetbevorausgründenthreadwirderzu

Zitat:

@Amok83 schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:55:22 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 19. Oktober 2022 um 12:05:20 Uhr:


Hast du eine Rücktrittsklausel im Kaufvertrag vereinbart?

Ja, lt. Vertrag kann der Händler bei >= 4 Monaten Lieferzeit die Preise anpassen.
Ab 5% Preissteigerung kann ich zurücktreten.

Und was genau hat das mit dem Wegfall der staatlichen Förderung zu tun?

Zitat:

@Halabaluza schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:39:48 Uhr:


Ich habe bei mir folgendes stehen: "Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen ohne Liefertermin und vorbehaltlich einer Produktion bestätigt."

Was heißt das für mich? Kann ich einfach nach 8 Wochen aus dem Vertrag raus?

Ich gehe davon aus Du kaufst privat.

Für Privatkunden (im Juristensprech Verbraucher genannt) gilt dass, wenn kein Liefertermin im Kaufvertrag vereinbart ist, die Ware vom Verkäufer sofort zu liefern ist. Liefert er nicht sofort kannst Du den Verkäufer dem Grunde nach jederzeit in Verzug setzen.

In Verträgen mit Liefertermin beginnt der mögliche Verzug dem Grunde nach am 1. Tag nach dem vereinbarten Liefertermin. Wurde also zum Beispiel als Liefertermin das 3. Quartal 2022 in den Vertrag geschrieben dann könnte man den Verkäufer ab dem 1. Oktober 2022 in Verzug setzen.

In der Regel ist jedoch in den Verträgen vereinbart dass man den Verkäufer erst 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug sezen und, wenn er dann nicht innerhalb 2 Wochen liefert, zurücktreten kann. Daher die von mir angegebenen 8 Wochen.

Wenn bei Dir kein Liefertermin angegeben ist dann kannst Du den Verkäufer (bei der im vorigen Absatz genannten Regelung) 6 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages in Verzug setzen und 2 Wochen später bei Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten wenn die Karre nicht da ist. Selbstverständlich darf der Verkäufer (er kommt ja seiner Lieferverpflichtung nicht nach) dann KEINEN Schadenersatz von Dir verlangen.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 20. Oktober 2022 um 07:09:12 Uhr:



Zitat:

@Halabaluza schrieb am 19. Oktober 2022 um 13:39:48 Uhr:


Ich habe bei mir folgendes stehen: "Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen ohne Liefertermin und vorbehaltlich einer Produktion bestätigt."

Was heißt das für mich? Kann ich einfach nach 8 Wochen aus dem Vertrag raus?

Ich gehe davon aus Du kaufst privat.

Für Privatkunden (im Juristensprech Verbraucher genannt) gilt dass, wenn kein Liefertermin im Kaufvertrag vereinbart ist, die Ware vom Verkäufer sofort zu liefern ist. Liefert er nicht sofort kannst Du den Verkäufer dem Grunde nach jederzeit in Verzug setzen.

In Verträgen mit Liefertermin beginnt der mögliche Verzug dem Grunde nach am 1. Tag nach dem vereinbarten Liefertermin. Wurde also zum Beispiel als Liefertermin das 3. Quartal 2022 in den Vertrag geschrieben dann könnte man den Verkäufer ab dem 1. Oktober 2022 in Verzug setzen.

In der Regel ist jedoch in den Verträgen vereinbart dass man den Verkäufer erst 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug sezen und, wenn er dann nicht innerhalb 2 Wochen liefert, zurücktreten kann. Daher die von mir angegebenen 8 Wochen.

Wenn bei Dir kein Liefertermin angegeben ist dann kannst Du den Verkäufer (bei der im vorigen Absatz genannten Regelung) 6 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages in Verzug setzen und 2 Wochen später bei Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten wenn die Karre nicht da ist. Selbstverständlich darf der Verkäufer (er kommt ja seiner Lieferverpflichtung nicht nach) dann KEINEN Schadenersatz von Dir verlangen.

Danke für deine Info. Die Frage ist, ob die Angabe wie bei mir, dass es keinen Liefertermin gibt (ist ja auch eine Angabe), rechtlich in Ordnung ist. Habe lange gegoogelt und kaum was gefunden.
Mir hat der Händler angeboten, das ich gegen eine Zahlung von 1% der UVP (aus Kulanz) zurücktreten kann vom Vertrag.
Hast du vielleicht noch einen Link, der sich damit, vor allem bei Bestellungen ohne Liefertermin, auseinandersetzt? Danke.

Zitat:

@Halabaluza schrieb am 20. Oktober 2022 um 07:17:39 Uhr:



Zitat:

@Andimp3 schrieb am 20. Oktober 2022 um 07:09:12 Uhr:


Ich gehe davon aus Du kaufst privat.

Für Privatkunden (im Juristensprech Verbraucher genannt) gilt dass, wenn kein Liefertermin im Kaufvertrag vereinbart ist, die Ware vom Verkäufer sofort zu liefern ist. Liefert er nicht sofort kannst Du den Verkäufer dem Grunde nach jederzeit in Verzug setzen.

In Verträgen mit Liefertermin beginnt der mögliche Verzug dem Grunde nach am 1. Tag nach dem vereinbarten Liefertermin. Wurde also zum Beispiel als Liefertermin das 3. Quartal 2022 in den Vertrag geschrieben dann könnte man den Verkäufer ab dem 1. Oktober 2022 in Verzug setzen.

In der Regel ist jedoch in den Verträgen vereinbart dass man den Verkäufer erst 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug sezen und, wenn er dann nicht innerhalb 2 Wochen liefert, zurücktreten kann. Daher die von mir angegebenen 8 Wochen.

Wenn bei Dir kein Liefertermin angegeben ist dann kannst Du den Verkäufer (bei der im vorigen Absatz genannten Regelung) 6 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages in Verzug setzen und 2 Wochen später bei Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten wenn die Karre nicht da ist. Selbstverständlich darf der Verkäufer (er kommt ja seiner Lieferverpflichtung nicht nach) dann KEINEN Schadenersatz von Dir verlangen.

Danke für deine Info. Die Frage ist, ob die Angabe wie bei mir, dass es keinen Liefertermin gibt (ist ja auch eine Angabe), rechtlich in Ordnung ist. Habe lange gegoogelt und kaum was gefunden.
Mir hat der Händler angeboten, das ich gegen eine Zahlung von 1% der UVP (aus Kulanz) zurücktreten kann vom Vertrag.
Hast du vielleicht noch einen Link, der sich damit, vor allem bei Bestellungen ohne Liefertermin, auseinandersetzt? Danke.

Hi Halabaluza ,

Wenn ich so etwas lese , du sollst ihn 1 % Zahlen da könnte ich den Verkäufer mal so richtig xyxzxyz .

Unverschämt das der Verkäufer so etwas sagt.

Du musst selbstbewusster vor ihm Auftreten.

Und das kein Liefertermin drin steht ist eher ein Problem vom Verkäufer ,er muss dir sofort Liefern .

Hier eine Antwort von einem Anwalt wo jemand das gleiche Problem wie du hat !

https://www.frag-einen-anwalt.de/...n-im-Autokaufvertrag--f342293.html

Ich bin kein Anwalt und deshalb ist alles was ich oben geschrieben habe nicht verbindlich und nicht ausschlaggebend , keine Rechtsberatung.

Ahh P.s

Ich bekomme nach dem Kauf Geld noch zurück dafür werde ich sorgen , dauert ca immer so 2 Jahre aber dann fließt ein Teil vom Kaufpreis wieder zurück an mich !

Dazu später mehr Infos !

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