KFZ Zulassung auf minderjährige Person (unter 10 Jahre) ohne schwerbehinderten Ausweis/Führerschein?

Hallo Interessierte: mal etwas ausgefallenes.

Es wird versucht, KFZ auf minderjährige Personen - also meist Kind oder Enkel - anzumelden.

Wir sind schon recht weit und es gibt nachweislich schon einige Fälle, wo das durchgeführt wurde.

Der Punkt ist, dasss Zulassungstellen sich darauf berufen, dass dies nur möglich ist, wenn die Person schwerbehindert ist (aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen) oder aber dabei ist, einen entsprechenden Führschein zu erwerben (also meist mit 17 bei begleitetem Fahren, Mopeds usw. ab 16 usw.).

Dies ist aber eine reine Handlungsanweisung, diese ist durch keine einzige Rechtsgrundlage gedeckt. Die Argumentationen der Zulassungsbehörden laufen stets in Leere, da ständig mit der bettlägigen 100 jährigen Oma ohne Führerschein gekontert werden kann, auf die jederzeit ein KFZ zugelassen werden kann, denn:

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs geregelt. Nach § 6 FZV muss der Halter eines Fahrzeugs natürliche oder juristische Person sein. Es wird jedoch keine explizite Altersbeschränkung genannt.

Gemäß § 1 PflVG muss jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, haftpflichtversichert sein. Da Minderjährige keine Versicherungsverträge abschließen können, müssen die gesetzlichen Vertreter als Versicherungsnehmer fungieren.

Minderjährige sind nach § 104 BGB beschränkt geschäftsfähig und benötigen für die Zulassung eines Fahrzeugs die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (§ 107 BGB).

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Erteilung von Fahrerlaubnissen und enthält Altersbeschränkungen für den Erwerb verschiedener Fahrerlaubnisklassen (z.B. 18 Jahre für Klasse B). Diese Regelungen betreffen jedoch nicht die Zulassung, sondern die Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) selbst enthält keine explizite Altersbeschränkung für die Zulassung eines Fahrzeugs auf minderjährige Personen. Die Zulassung kann somit unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, erfolgen.

Hat wer hier schon Erfahrungen? Erfolge? Klar, wir haben in Deutschland sicher andere Probleme....aber.....es geht ums Prinzip. Es scheint, dass man in Deutschland mit weggeworfenen Unterlagen weiterkommt als wenn man sich an den Text des Gesetzes hält.

In Bayern haben wir bislang keine Erfolge, ein KFZ auf die minderjährigen Person, die nicht SB ist und keinen FS hat, zuzulassen.

Danke!

80 Antworten

Hast Du zufällig den Link gelesen?
Der kann eine Menge dafür wenn er ihm den Schlüssel überläßt.
https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html
Wenn Du keine Ahnung davon hast dann schreib doch einfach nichts.
Das gleiche gilt wenn der TÜV abgelaufen ist,ab einer bestimmten Überschreitung bekommt der Halter Punkte.
Da brauch ich mir keine Story aus dem privaten Bereich ausdenken.
https://www.bussgeldkatalog.org/halterhaftung/

Eine Aktiengesellschaft als Halter 1000er Fahrzeuge bekommt Punkte? Nicht wirklich.

Zitat:

@tartra schrieb am 19. Januar 2025 um 09:26:04 Uhr:


Ja, dem Te ging es darum ob man hochwertige Fahrzeuge auf > 10 Jährige anmelden kann, es geht um die glaubhafte übertragung auf Enkel ... da steckt eine druchaus sinnvoll überlegung dahinter wie man rechtzeitig Vermögen weiterreicht sodass wenig bis keine Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer anfällt... Das ist ein Thema womit man sich nicht früh genug beschäftigen kann, sofern vermögen vorhanden ist.

Dabei ist es relevant ob einer enkel, Kind, Tante ... ist ...Dabei ist dann auch wichtig, was passiert mit dem verschenken Vermögen, wenn beim Beschenkten Tod eintritt, oder man gönnt es doch nicht mehr aus Gründen z.B. Drogensucht, boshafte Wesensänderung, dafür gibt es durchaus gestalltungsmöglichkeiten per verträgen von spezialisierten Anwälten/Notar

Der große Fehler vom Te war im Titel "ohne schwerbehinderten Ausweis/Führerschein?" zu schreiben ... damit wurde das Thema von einigen imemr wieder in die Richtung Behinderung, SozialRabatt gedreht, obwohl das garnicht vom Te gefragt war und seine Situation garnicht betrifft ..

😁😁😁

Dann kann man den Thread ja zumachen ;-) Rechtsberatung ist nicht erlaubt und anscheinend wird dem TE nichts anderes als ein Anwalt weiterhelfen können. Der Eingangspost hat schon so viele § enthalten, in was sonst, als eine Rechtsberatung soll das hier münden?

Was eine Aktiengesellschaft bekommt ist doch völlig Wumpe,da wird es dann eben teurer werden.
Hier sind wir bei einer Privatperson die ein Fahrzueg auf einen Minderjährigen zulassen möchte.
Meine Frage dazu war:
Wer bekommt die Punkte als Halter?
Und dieser kann in den genannten Fällen Punkte bekommen,und zwar ganz offiziell.
Hier zu den Winterreifen ganz aktuell:
https://www.bussgeldkatalog.org/reifen/

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Da steht das kleine aber feine Wort (vom Halter) "angeordnet" heißt übersetzt wenn der halter den fahrer zum Fahren mehr oder weniger gezwungen hat, das muss auch noch wenn der halter das anfechtet bewiesen werden...

Daran sieht man schon das es auf den gewerblichen Bereich abzielt...

Ist halt das Problem wenn man als jura Laie ?? alles durcheinander würfelt ... Also das man als Halter im Privatbereich Punkte bekommt ist sehr unwahrscheinlich, wenn man nicht selbst als Fahrer erwischt wurde..

Klassiker auch damals PKW ohne Umweltplakette in der Umweltzone ... wird man erwischt gibt es Punkt ... wird es am parkenden Auto festgestellt... sicherlich bekommt der Halter Post, sagt er war es nicht ... bums Verfahren eingestellt, kostet dann nur noch diese Verfahrenseinstellungsgebühr... passiert das öfters , Fahrtenbuchauflage und dann bekommt auch wieder nur der fahrer eins auf den Deckel..

Vielleicht unterschlägst Du dann nicht das Wort "zulassen" danach gleich dahinter,so steht es auch im Gesetz.
Um das Wort zu lesen und zu verstehen muss ich nicht Jura studiert haben.
Zulassen bedeutet nicht aktiv dafür Sorge zu tragen, das jemand der vielleicht gerade den Schlüssel hat und damit fahren darf,es unter solchen Bedingungen auch tut.
Und ob das unwahrscheinlich ist oder nicht spielt hier doch gar keine Rolle,es ist möglich.

"Als Halter die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahr­zeugs (außer Mofa) oder Anhängers ange­ordnet oder zuge­lassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profil­rillen oder Einschnitte oder keine aus­reichende Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß"

103,50€ und 1 Punkt
Also 75€ plus 28,50€ Gebühren.

https://ksv-polizeipraxis.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
Gilt auch für die BE,die Reifen sind also kein Einzelfall.
Und die BE ist 1986 noch unter ganz anderen Bedingung erloschen als heute,waren also 270 DM für Halter und Fahrer plus Punkte.

Und Dein Beispiel der Umweltplakette taugt nichts,dafür gilt keine Halterhaftung weil solch ein Vergehen dem Fahrer nachgewiesen werden muss.
Genauso wie Geschwindigsverstöße.

Für die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges ist der Halter allerdings voll verantwortlich,völlig unabhängig vom Fahrer.

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