KFZ Zulassung auf minderjährige Person (unter 10 Jahre) ohne schwerbehinderten Ausweis/Führerschein?
Hallo Interessierte: mal etwas ausgefallenes.
Es wird versucht, KFZ auf minderjährige Personen - also meist Kind oder Enkel - anzumelden.
Wir sind schon recht weit und es gibt nachweislich schon einige Fälle, wo das durchgeführt wurde.
Der Punkt ist, dasss Zulassungstellen sich darauf berufen, dass dies nur möglich ist, wenn die Person schwerbehindert ist (aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen) oder aber dabei ist, einen entsprechenden Führschein zu erwerben (also meist mit 17 bei begleitetem Fahren, Mopeds usw. ab 16 usw.).
Dies ist aber eine reine Handlungsanweisung, diese ist durch keine einzige Rechtsgrundlage gedeckt. Die Argumentationen der Zulassungsbehörden laufen stets in Leere, da ständig mit der bettlägigen 100 jährigen Oma ohne Führerschein gekontert werden kann, auf die jederzeit ein KFZ zugelassen werden kann, denn:
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs geregelt. Nach § 6 FZV muss der Halter eines Fahrzeugs natürliche oder juristische Person sein. Es wird jedoch keine explizite Altersbeschränkung genannt.
Gemäß § 1 PflVG muss jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, haftpflichtversichert sein. Da Minderjährige keine Versicherungsverträge abschließen können, müssen die gesetzlichen Vertreter als Versicherungsnehmer fungieren.
Minderjährige sind nach § 104 BGB beschränkt geschäftsfähig und benötigen für die Zulassung eines Fahrzeugs die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (§ 107 BGB).
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Erteilung von Fahrerlaubnissen und enthält Altersbeschränkungen für den Erwerb verschiedener Fahrerlaubnisklassen (z.B. 18 Jahre für Klasse B). Diese Regelungen betreffen jedoch nicht die Zulassung, sondern die Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) selbst enthält keine explizite Altersbeschränkung für die Zulassung eines Fahrzeugs auf minderjährige Personen. Die Zulassung kann somit unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, erfolgen.
Hat wer hier schon Erfahrungen? Erfolge? Klar, wir haben in Deutschland sicher andere Probleme....aber.....es geht ums Prinzip. Es scheint, dass man in Deutschland mit weggeworfenen Unterlagen weiterkommt als wenn man sich an den Text des Gesetzes hält.
In Bayern haben wir bislang keine Erfolge, ein KFZ auf die minderjährigen Person, die nicht SB ist und keinen FS hat, zuzulassen.
Danke!
80 Antworten
Ich kenn das zwar nur aus dem Immo bereich, möglich das man sowas bei kfz ähnlich einfädeln (lassen) kann ...
Unter dem Nießbrauchrecht kann man um Steuern zu vermeiden ein Haus an ein Kind verschenken, auf dem Papier ..
Je nach Vertragsgestaltung kann man jedoch vollumfänglich verantwortlich für alles bleiben... Also man wär dann auch bei Problemen der Ansprechpartner für Behörden, ist verantwortlich das gebühren gezalt werden, bleibt für die Instandhaltung verantwortlich u.s.w. ....bis z.B. wirklich mal der Tod/geschäftsunfähigkeit eintritt...
An die Eltern die schriftlich die Übernahme der Haftung unterschrieben haben.
Das ist ja Vorraussetzung für die Zulassung auf einen Minderjährigen.
Das nächst Problem wären die Fragen der Halterhaftung mit Bußgeld und Punkten.
Zu Oldies habe ich das hier gefunden:
https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...
Das sollte eigentlich allgemeingültig sein,an was die Behörden die Einschränkung auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis fest machen ist bisher unklar.
Ist aber wohl 2015 geändert worden,diese habe ich aber nicht gefunden.
Vielleicht wegen der Halterhaftung und Bußgeld.
Das Bußgeld würden die haftenen Eltern zahlen.
Aber wer bekommt die Punkte?
Das 6 Monate alte Baby,über dessen Kopf hinweg die Eltern entschieden haben es als Halter zu nutzen?
Oder die Eltern halbiert weil sie unterschrieben haben dafür zu haften?
Ich vermute das daher die Einschränkung komt,nur jemand der eine Fahrerlaubnis hat ist mit den Pflichten vertraut.
Aus dem Bauch raus, würde ich sagen der halter kann der schenker bleiben, dann bekommt der automatisch die Bussgeldbescheide ...😁
Denke mal es macht tatsächlich keinen Sinn zu versuchen einen <10 jährigen als Halter einzutragen .. wichtig wär wohl wirklich ein Schenkungsvertrag notariell durchgeführt, dann sollte es auch keine Probleme beim Finanzamt geben... mit dem Nachweis das der Eigentümer der Enkel ist...völlig egal wer dann noch als Halter im Brief steht...
aber wie geschrieben, da wendet man sich an spezialisierte Anwälte ....
Und denke es ist klar wir reden hier wahrscheinlich nicht vom letzte Hand 3er BMW der mit trickens noch das H bekommen hat .. Wert weit unter 10 000 , denke mal es geht dem Te um Fahrzeuge wert >100 000 ??
Hey,nichts gegen meinen ersten Dreier knapp unter 10000€.
Der hat sich sein H redlich verdient,und ich bleibe letzte Hand.
Ähnliche Themen
Na dann .. fädel auch ein deal mit deinen Nachkommen ein, ansonsten wird das FA letzte Hand und streicht die dicke Kohle ein ... wenn die Nachkommen ihre Schenkung/Erbschaftsteuer nicht begleichen können... 😁😁
knackt dein e36 Oldi + restliche Vermögen die freigrenzen?
liegt das alles unter 400 000€ je kind, je enkel 200 000 € .. kannst dir das aber auch sparen, die Freibeträge haste ja ..und notariellen Verträge gibt es nicht umsonst ...
Ich denke, für das Thema Steuern rund um einen wie auch immer gearteten Eigentumsübergang an einem Fahrzeug gibt es passendere Diskussionsorte als hier. Von daher sollten wir uns hier auf das technische beschränken bzw. auf das Unmittelbare, was mit einem Fahrzeug zusammenhängt. Die Frage des TE, sofern da überhaupt je eine war, scheint ja auch geklärt…insofern gerne das Wesentliche im Fokus haben.
Zitat:
@tartra schrieb am 19. Januar 2025 um 12:53:40 Uhr:
Na dann .. fädel auch ein deal mit deinen Nachkommen ein, ansonsten wird das FA letzte Hand und streicht die dicke Kohle ein ... wenn die Nachkommen ihre Schenkung/Erbschaftsteuer nicht begleichen können... 😁😁knackt dein e36 Oldi + restliche Vermögen die freigrenzen?
liegt das alles unter 400 000€ je kind, je enkel 200 000 € .. kannst dir das aber auch sparen, die Freibeträge haste ja ..und notariellen Verträge gibt es nicht umsonst ...
Natürlich knackt mein E21 die Freigrenze,wenigstens die ideelle.😁
Mich würde aber auch interessieren wo das gesetzlich geregelt ist,das einzige was ich gefunden habe war aus 1979.
Wo steht also explizit geschrieben das es nur mit Fahrerlaubnis möglich ist?
Wie , allgemein? Sowas wird es nicht geben, weil zumindest Fahrerlaubnis kann keine Bedingung sein um der eingetragende Halter zu werden ... Das Beispiel kam bereits .. ich habe auch noch nie eine GmbH, oder AG mit Führerschein gesehen ..😁😁
Wenn Verwaltungen dafür,wie hier schon einige von mir angeführt wurden,eine Fahrerlaubnis dafür verlangen muss es dafür eine Gestzesgrundlage und Verwaltungsvorschrift geben.
Sowas muss es also geben,da helfen auch keine anderen theoretischen Beispiele.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangen Verwaltungen also den Nachweis einer Fahrerlaubnis für minderjährige Halter?
Meine Vermutung ist das es sich dabei um andere Gesetze handelt die das ausschließen.
Halterhaftung mit Punkten für ein Baby?
Verpflichtungen von Haltern die dem Minderjährigen ohne Fahrerlaubnis nicht bekannt sind,oder nicht haftbar gemacht werden können?
Das man Minderjährige nicht für etwas verantwortlich machen kann worüber sie keine Verfügung haben können(KFZ)?
ETC.
Aber aus irgendwas muss das hervor gehen,und wenn es nur eine Verwaltungsvorschrift ist die sich auf andere Gestze als die STVZO bezieht.
Es muss und ist sicherlich nicht alles bis ins kleinste detail geregelt ... sonst hätten wir auch nicht die hunderten Gerichtsverfahren, täglich, wo es sich um Verwaltungsentscheidungen dreht...
Möglicherweise hat nur noch keiner juristischen Schritte eingeleitet als ihm die Anmeldung für den Säugling verweigert wurde? 😁
Gerade Zulassungsangelegenheiten, das kennen die Foren Urgesteine hier, da können Entscheidungen bundesweit unterschiedlich ausfallen... oftmals wir es akzeptiert, einige wehren sich, bekommen Recht, bekommen kein Recht ...😉
Ich hatte mal sowas war damals Klassiker Postgolf (Golf 2) und LKW Zulassung ... da war nichts wirklich geregelt, eigentlich schon, aber trotzdem wirre Entscheiungen/Auslegungen in Form eines riesigen Flickenteppich der zuständigen Zulassungsbehörden und damals für die Steuer zuständigen Finanzämter ...
Da es in solch einem Fall aber auch um Verpflichtungen des Halters geht die nicht mit der Haftungsübernahme der Eltern abgedeckt sind muss es dafür etwas geben.
Wer bekommt nun die Punkte in Flensburg?
Ein Baby?
Die Eltern geteilt?
Da fängt es schon an,und ich gehe davon aus das solche Dinge auch die Gründe dafür sind das es nur mit Fahrerlaubnis möglich ist,selbst wenn es gesetzlich in diesem Punkt nicht genau geregelt ist.
Es wird da sicher auch ein Gesetz geben welches es verbietet jemanden zu bestrafen der sich nicht darüber bewußt sein kann überhaupt eine Straftat zu begehen.
Ich möchte sehen wie man einem Neugebohrenen für etwas haftbar macht was es weder verstehen kann,noch dafür einstehen kann.
Und soweit wird auch das Recht der Eltern nicht reichen um das so über dem Kopf des Kindes entscheiden zu dürfen.
Da liegt meiner Meinung nach der Schlüssel.
Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine Person. Und irgendwie kann ich nirgends lesen, dass etwas anderes behauptet wird oder dass eine Zulassungsstelle so etwas verlangt. Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen belastbaren Nachweis.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2025 um 16:46:57 Uhr:
Und soweit wird auch das Recht der Eltern nicht reichen um das so über dem Kopf des Kindes entscheiden zu dürfen.
Die gesetzliche Vertretung der Eltern besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bis dahin können die Eltern grds. alles bestimmen, was die Rechtsverhältnisse des Kindes betrifft.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2025 um 16:46:57 Uhr:
Da es in solch einem Fall aber auch um Verpflichtungen des Halters geht die nicht mit der Haftungsübernahme der Eltern abgedeckt sind muss es dafür etwas geben.
Wer bekommt nun die Punkte in Flensburg?
.-...
Halterhaftung haben wir in DE in der form nicht?
Wenn die Behörde keinen Fahrer ermittelt bekommt, bekommt keiner die Punkte, jedoch kann dann für das Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage kommen und da wird sich wohl nicht das Baby als Fahrer eintragen..für dann folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen.😁😁
also irgendwie versuchst du da mit Gewalt was zu konstruieren...
Das stimmt doch so nicht.
Fahr mal gerade jetzt bei der Witterung ohne Winterreifen und werde angehalten,da bezahlen der Fahrer und der Halter.
Dafür gibt es dann für den Fahrer im einfachsten Fall 60€ und 1 Punkt.
Für den Halter stehen da 75€ und 1 Punkt im Raum.
Wo geht der hin?
https://www.bussgeldkatalog.org/halterhaftung/
Da brauch ich mit Gewalt nichts zu konstruieren,und das ist nicht neu.
Sowas hatte ich schon 1986,hat mich und meinen Bruder jeweils 270 DM und keine Ahnung mehr wieviel Punkte gekostet.
Ich meine es waren 3,die hatten leider kein Verständnis dafür das ich gerade mit den Ersatzteilen im Kofferraum auf dem Weg zur Reparatur gewesen bin.
Und was kann der Halter dafür, wenn du (Fahrer) los fährst obwohl die Räder nicht zur Witterung passen?... sowas kenne ich aus dem gewerblichen Bereich ... LKW, Spedition, evtl. Firmenwagen u.s.w.
Im Privatbereich halte ich das für eine Story von dir...