KFZ Verkauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden.Bin aber Privatmann!
Hallo zusammen!
Erstmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Folgendes Problem habe ich: Anfang November 2010 kaufte ich mir einen Ford Galaxy EZ 7/1997 mit 70.000Km beim Händler.
Der Galaxy hielt bis letzte Woche durch. Jetzt ist das Automatikgetriebe hin.
Laut Getriebefirma kostet die Instandsetzung €2700.-
Heute schaute ich auf den Kaufvertrag, darauf stand Verkauf eines Gebrauchten KFZ von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden.
Ich bin aber Privatmann.
Hat der Verkäufer geschickt die Gewährleistung umgangen oder kann ich noch irgendeinen Anspruch wie durchsetzten??
Viele Grüße
Dre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Direkt zum Anwalt.Der hat einfach durch falsche Angaben Dich übers Ohr gehauen somit ist der Kaufvertrag nicht Gültig.
Wieso???
Der TE hat doch mit seiner Unterschrift unter den Vertrag eindeutig Stellung bezogen.
Laut seiner Unterschrift ist er ein Gewerbetreibender.
In der Sache kann man nun wirklich nicht von "übers Ohr gehauen" sprechen.
Hier liegt ein klarer Fall von "erst lesen und dann unterschreiben" vor.
Und unterm Strich muss der TE bei Gericht beweisen, dass er nicht als Gewerbetreibender aufgetreten ist. UNd das düfte dann sehr schwer werden mit dem eindeutigen Sachbeweis -Kaufvertrag-.
69 Antworten
Direkt zum Anwalt.
Der hat einfach durch falsche Angaben Dich übers Ohr gehauen somit ist der Kaufvertrag nicht Gültig.
und noch was....
Galaxy 14 Jahre alt und erst 70.000 Km würde ich stark bezweifeln, ein Galaxy Getrieb geht nicht bei 70.000 m kaputt. Eventuell bei 170.000 Km aber auch nur wenn der Fahrer ......... (ohne Worte)
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Bei Verkauf unter Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber im Vertrag festgehalten sein. Steht nichts diesbezüglich im Vertrag, greift die gesetzliche Regelung der Sachmängelhaftung.
In der Schule wäre dein Beitrag eine 5 geworden, da du zwar richtige Aussagen tätigst, aber total an der Frage vorbei antwortest.
Und ich habe gehofft im neuen Jahr wird das besser hier mit dem Lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Der hat einfach durch falsche Angaben Dich übers Ohr gehauen somit ist der Kaufvertrag nicht Gültig.
Davon ausgehend, dass in fast jedem Vertrag eine salvatorische Klausel zu finden ist, wird der Vertrag auch weiterhin gültig sein.
Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Galaxy Getrieb geht nicht bei 70.000 m kaputt.
Stimmt, wo doch Ford für die Haltbarkeit seiner Fahrzeuge weltberühmt ist. Da kann sogar Mercedes mit seinen kurzlebigen Fahrzeugen einpacken.
Zitat:
Original geschrieben von dreair
Heute schaute ich auf den Kaufvertrag, darauf stand Verkauf eines Gebrauchten KFZ von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden.
und wieso schaut man sich erst 2 Monate später an, was man da per Unterschrift als richtig und gültig bestätigt hat?
Wie willst Du (letztendlich) einem Richter klar machen, dass es juristisch völlig in Ordnung ist, dass Vertragspassagen nicht gelten, wenn man sie vor der Unterschriftenleistung nicht liest.
Wäre es dann auch völlig korrekt, nur 100 Euro für ein Fahrzeug zu zahlen, weil man die 170.000 Euro im Vertrag nicht gelesen hat?
Da kann man als Unterschriftsleistender wohl nur noch mit dem Argument kommen, daß man zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten gewesen ist.
Solche Argumente sollen durchaus schon vorgetragen worden sein...
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Zitat:
Original geschrieben von zille1976
In der Schule wäre dein Beitrag eine 5 geworden, da du zwar richtige Aussagen tätigst, aber total an der Frage vorbei antwortest.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Bei Verkauf unter Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber im Vertrag festgehalten sein. Steht nichts diesbezüglich im Vertrag, greift die gesetzliche Regelung der Sachmängelhaftung.
Und ich habe gehofft im neuen Jahr wird das besser hier mit dem Lesen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Davon ausgehend, dass in fast jedem Vertrag eine salvatorische Klausel zu finden ist, wird der Vertrag auch weiterhin gültig sein.Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Der hat einfach durch falsche Angaben Dich übers Ohr gehauen somit ist der Kaufvertrag nicht Gültig.
1. Dann erkläre mal, wieso meine Antwort an der vom TE gestellten Frage "Hat der Verkäufer geschickt die Gewährleistung umgangen oder kann ich noch irgendeinen Anspruch wie durchsetzen?" total vorbeigeht.
Klar, die Antwort könnte detaillierter ausfallen, wenn der Vertragstext bekannt wäre.
Und ich hatte gehofft, im Neuen Jahr wird das besser mit dem Leseverständnis
"Text gestrichen"
O.
Zitat:
Original geschrieben von Assrael
Direkt zum Anwalt.Der hat einfach durch falsche Angaben Dich übers Ohr gehauen somit ist der Kaufvertrag nicht Gültig.
Wieso???
Der TE hat doch mit seiner Unterschrift unter den Vertrag eindeutig Stellung bezogen.
Laut seiner Unterschrift ist er ein Gewerbetreibender.
In der Sache kann man nun wirklich nicht von "übers Ohr gehauen" sprechen.
Hier liegt ein klarer Fall von "erst lesen und dann unterschreiben" vor.
Und unterm Strich muss der TE bei Gericht beweisen, dass er nicht als Gewerbetreibender aufgetreten ist. UNd das düfte dann sehr schwer werden mit dem eindeutigen Sachbeweis -Kaufvertrag-.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und unterm Strich muss der TE bei Gericht beweisen, dass er nicht als Gewerbetreibender aufgetreten ist. UNd das düfte dann sehr schwer werden mit dem eindeutigen Sachbeweis -Kaufvertrag-.
Richter sind nun auch nicht völlig weltfremd, es ist doch nichts unbekanntes, dass es nicht wenige Käufer gibt, die sich ganz aktiv als "gewerblich" ausgeben, damit sie noch mal ein paar Euros sparen bzw. sich Fahrzeuge kaufen können, die über einen "klassischen" Kauf beim Händler nicht bezahlbar oder überhaupt nicht verfügbar wären.
Wie soll jetzt ein Richter erkennen, ob hier jemand über den Tisch gezogen wurde oder mit voller Absicht ein Risiko eingegangen ist, was er jetzt aber dann doch nicht tragen will, weil es eingetreten ist?
Ich finde es immer wieder amüsant. Wenn ein Händler ein Auto nicht im Kundenauftrag verkauft, dann muss er einem Privatmann Gewährleistung geben. Und wenn sie es 1000x versuchen mit Verträgen "Privat an Privat" oder "Gewerbetreibender an Gewerbetribender" zu umgehen. Ein Händler hat einen Gewerbenachweis um sein Gewerbe nachweisen zu können. Ich hab niemals auch nur eine Händlerpreisliste zu gesicht bekommen, oder den Gewerbenachweis zu schicken. Die Ausrede: Ich dachte TE wäre ein Händler, kann der Verkäufer knicken.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
1. Dann erkläre mal, ...
Zitat:
Original geschrieben von dreair
Hat der Verkäufer geschickt die Gewährleistung umgangen oder kann ich noch irgendeinen Anspruch wie durchsetzten??
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf (mit eingefügten Markierungen)
Bei Verkauf unter Gewerbetreibenden(1) kann(2) die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber im Vertrag festgehalten sein. Steht nichts diesbezüglich im Vertrag(3), greift die gesetzliche Regelung der Sachmängelhaftung.
(1) Der TE ist Privatmann, also ist es für ihn doch uninteressant was Gewerbetreibende miteinander veranstalten können.
(2) Können kann man viel. Ich kann auch morgen tot umkippen oder es kann morgen 30° warm werden. Das beantwortet aber nicht, ob der TE betrogen wurde, oder ob die Gewährleistung im speziellen Fall des TE ausgeschlossen wurde.
(3) Es steht aber etwas im Vertrag und die Frage war, ob dieses gilt und nicht was wäre wenn dort nichts steht.
Wie gesagt, es ist ja alles richtig was du da sagst, nur passt die Antwort halt nicht zur gestellten Frage.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
Und wenn sie es 1000x versuchen mit Verträgen "Privat an Privat" oder "Gewerbetreibender an Gewerbetribender" zu umgehen.
Das ist auch völlig unstrittig
Zitat:
Ein Händler hat einen Gewerbenachweis um sein Gewerbe nachweisen zu können. Ich hab niemals auch nur eine Händlerpreisliste zu gesicht bekommen, oder den Gewerbenachweis zu schicken.
Zu einer Überprüfung ist der Verkäufer aber nicht verpflichtet.
Zitat:
Die Ausrede: Ich dachte TE wäre ein Händler, kann der Verkäufer knicken.
Dazu ist doch bereits ein Gerichtsurteil genannt worden.
Deine allgemeinen Feststellungen sind so erheblich, wie die Erde rund ist, die Detailfestellung mit einer "notwendigen Überprüfung" durch den Verkäufer ist falsch und die zwei tatsächlich wichtigen Fragen werden erst garnicht beantwortet:
Wieso unterschreibt der Käufer im Kaufvertrag, dass er "gewerblich" ist?
Wieso fällt das dem Käufer erst dann auf, wenn er durch diesen Vertragspassus tatsächlich wirtschaftliche Nachteile hat, erst Monate nach dem Kauf?
Wenn das Beides glaubhaft, objektiv nachvollziehbar und positiv im Sinne des Käufers beantwortet werden kann, dann kann man sich anfangen, mit dem Verkäufer zu streiten. Alles andere ist nur reden ohne etwas zu sagen.
Gut, hab ich geredet, ohne was zu sagen. Wie gut, dass Du so ein sinnvollen Beitrag gespickt mit Fakten und Nachweisen gebracht hast. Vielen Dank 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
Vielen Dank 🙄
Was ist denn nun plötzlich?
Wenn Du dem TE helfen willst, dann gib doch Antworten, die tatsächlich helfen und das sind "funktionierende" Antworten auf diese beiden Fragen.
Antworten auf völlig irrelevante und nicht gestellte Fragen nutzen nichts - das Aufsuchen der Schmollecke noch weniger.
Die Schmollecke kenn ich nicht, nur die Ironieecke.
Keinen Bock zu zitieren:
"Zu einer Überprüfung ist der Verkäufer aber nicht verpflichtet." Steht wo?
"Dazu ist doch bereits ein Gerichtsurteil genannt worden." Ich muss blind sein, oder mein Monitor mal wieder säubern. Ich sehe es nicht.
"...die Detailfestellung mit einer "notwendigen Überprüfung" durch den Verkäufer ist falsch" Steht wieder wo?
"Wieso unterschreibt der Käufer im Kaufvertrag, dass er "gewerblich" ist?" Weil er es sich nicht richtig durchgelesen hat. Ich habe hunderte/tausende Handyverträge unterschreiben lassen, vielleicht fünf haben sich alles durchgelesen.
"Wieso fällt das dem Käufer erst dann auf, wenn er durch diesen Vertragspassus tatsächlich wirtschaftliche Nachteile hat, erst Monate nach dem Kauf?"
Ich habe mir seit Kauf dutzende Male das Scheckheft angeschaut, ob alles wirklich koscher ist, aber nicht einmal mehr den Kaufvertrag.
Und wenn Du es so siehst, dann hat keiner den Kaufvertrag gesehen und es dürfte auch keiner etwas posten.
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
"Zu einer Überprüfung ist der Verkäufer aber nicht verpflichtet." Steht wo?
Umgekehrt, wenn es eine Pflicht wäre, müsste es irgendwo aufgeführt sein, somit die Frage an Dich: Wo steht diese angebliche Pflicht an der Verkäufer, eine gewerbliche Tätigkeit des Käufers überprüfen zu müssen?
Eine den TE obliegende Beweislast einfach mal umdrehen nutzt dem TE hier wie weiter?
Zitat:
"Wieso unterschreibt der Käufer im Kaufvertrag, dass er "gewerblich" ist?" Weil er es sich nicht richtig durchgelesen hat. Ich habe hunderte/tausende Handyverträge unterschreiben lassen, vielleicht fünf haben sich alles durchgelesen.
und deshalb wird ein unterzeichneter Vertrag ungültig?
Man müsste also nur einfach anrufen, dass man das mit dem Lama und Laubbläser nicht gelesen hat, um es los zu werden?
Steht wo?
Und wie beweist man, dass man ein Vertragsdetail nicht gelesen hat, zB. die Kaufsumme, und dann rechtsunwirksam ist? Eine Aufklärung darüber wäre sicher für alle Käufer von was auch immer sehr nutzbringend.
Zitat:
"Wieso fällt das dem Käufer erst dann auf, wenn er durch diesen Vertragspassus tatsächlich wirtschaftliche Nachteile hat, erst Monate nach dem Kauf?"
Ich habe mir seit Kauf dutzende Male das Scheckheft angeschaut, ob alles wirklich koscher ist, aber nicht einmal mehr den Kaufvertrag.
und dadurch überträgt sich dann die Haftung für nicht gewollte Risiken und damit verbundenen Kosten auf den Vertragspartner?
Ich habe nicht gelesen, dass ich keine Garantie habe, also habe ich eine? Steht wo?
Zitat:
Und wenn Du es so siehst, dann hat keiner den Kaufvertrag gesehen und es dürfte auch keiner etwas posten.
Zwei relevante Dinge sind genannt, das reicht für eine vorab Einschätzung der Richtung, den Rest habe ich nachgefragt - da kommt aber nix, weder vom TE noch von Anderen.
Lies bitte das was ich lese und antworte dann. Und dann auch bitte das, was ich ich geschrieben habe und nicht Deine Interpretationen.