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Kfz - ursprünglich aus England. Wie vorgehen bei der Zulassung in D?

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 19:17

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt umfangreich im Internet recherchiert habe und auf keine einheitliche Aussage gestoßen bin, wende ich mich mal an Euch.

Vielleicht ist ja jemand "up to date" oder hat eigene Erfahrungen gemacht.

Ich habe ein Kfz gefunden, das mir sehr zusagt.

Der jetzige Eigentümer hatte es bei einem Autohändler gekauft.

In Deutschland war es nie zugelassen, sondern es stammt ursprünglich aus England.

(Der jetzige Eigentümer bewegte das Fahrzeug nur innerhalb seines Firmengeländes)

Das Fahrzeug wurde dann in Spanien (dem wohl neuen Wohnsitz des ursprünglichen Eigentümers) an einen Deutschen verkauft, der es wiederum an den Autohändler in D veräußerte.

Da ich das Auto kaufen möchte, waren wir jetzt so weit, dass dieses - ohne COC-Papiere - eine Vollabnahme nach §21 StVZO durch den TÜV braucht.

Dies ist nun heute geschehen. (Hurra!)

Nun habe ich vorsichtshalber doch beim Landratsamt angerufen, was ich denn alles für die Zulassung mitbringen muss.

 

Nachdem ich nach mehrmaligem Rumreichen dann den Chef der Zulassungsstelle am Telefon hatte, sagte mir dieser recht väterlich-besorgt, dass es sich ganz ganz ganz bestimmt um ein gestohlenes Fahrzeug handele.

Er kenne das Spielchen. Das käme fortwährend vor, wenn keine ausreichenden Papiere beim Fahrzeug seien. Und ob ich mich vergewissert hätte, dass der momentane Eigentümer seriös sei. Ich solle unbedingt die Finger davon lassen.

Ich sagte bestimmt: ja, der jetzige Eigentümer ist sehr seriös. Er will "nur" das Fahrzeug wieder verkaufen, hat jetzt noch einiges vor der TÜV-Vollabnahme investiert etc. pp.

Ich fragte dann nochmal höflich nach, welche Papiere ich denn brauche zur Zulassung.

Es liegt vor:

- der Kaufvertrag zwischen dem Engländer und dem Deutschen in Spanien

- die Kfz-Schilder aus GB (am Fahrzeug verblieben)

- jetzt die Abnahme durch den TÜV nach §21

- sowie ein "Abrisszettelchen", d.h. das sog. V5/2 (Sektion 10) Dokument.

Mehr jedoch nicht.

Der Herr von der Zulassungsstelle meinte, das reiche auf gar keinen Fall aus. Ohne Papiere sei eine Zulassung in D nicht möglich, da ... siehe oben. Ganz ganz sicher das Übliche = Fahrzeug aus Diebstahl.

Ich habe gebeten, ob ich ihm nicht mal dieses V5/2 mailen könnte. Er solle mal schauen, ob es das ist, was er braucht.

Er sagte mir zu, er lasse jetzt mal anhand der darauf befindlichen Daten (KFZ-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, RegistrierungsNummer) das Fahrzeug durch die Polizei überprüfen. Er melde sich dann wieder.

Jedoch: er sehe keine Hoffnung, das FAhrzeug mit diesen Papieren angemeldet zu kriegen. Hmmm

Ich habe noch weiter recherchiert.

Und mal das Fahrzeug anhand der Daten aus dem V5/2 auf der Homepage des DVLA in England eingegeben.

Und siehe da: es wird genau so angezeigt, wie ich's hier in den Unterlagen stehen habe.

(Die Suchmaske dient zur Suche eben präventiv, wenn man in GB ein Auto kauft und mal checken will, ob es als gestohlen gemeldet wurde)

Alles stimmt mit meinen Unterlagen überein.

 

Nun sitze ich jedoch hier und mich gruselt schon wieder, weil ich schon von vornherein diese Vorab-Ablehnung des Herrn von der Zulassungsstelle im Kreuz habe.

Weiß hier irgendjemand, welches Dokument mir da dann doch fehlen könnte?

Sitze jetzt den gesamten Tag schon und stochere im Internet herum.

Der Herr von LRA sagte, diese V5/2 reiche nicht aus.

Nun, ich hoffe, es ist so, dass wir hier "in der Provinz" jetzt nicht so viele aus England stammenden Fahrzeuge anzumelden haben und der Herr vom LRA jetzt einfach nicht wirklich sooo gut im Futter steht.

 

Weiß jemand von Euch mehr?

Mir schwirrt der Kopf.

 

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

Herzliche Grüße aus Oberbayern

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. Juni 2015 um 07:40:58 Uhr:

Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

nein. Aber ein Certificate of Conformity ist ein technisches Dokument, welches die Einhaltung technischer Vorgaben bescheinigt. Wenn es kein CoC gibt, muss eine TÜV-Hauptabnahme nach §21 gemacht werden. Das ist hier schon erfolgt und das ist auch technisch kein Problem. CoC damit entbehrlich

Woran es hier scheitert, ist der lückenlose Eigentumsnachweis, der geführt werden muss. Dazu gehören bei einem Import die Zulassungsdokumente des letzten Halters (in England V5) und ein Kaufvertrag als Nachweis, dass es vom Eigentümer erworben wurde. Wenn dieser Nachweis nicht lückenlos geführt werden kann, wird es schwierig.

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was für ein Auto soll das sein, wwelches Baujahr? Ab 1996 gibt's sicher ein CoC, dann braucht man den anderen Kram nicht...

Leider musst Du erst einmal mit Deiner Zulassungsstelle das Problem lösen. Viele Zulassungsstellen haben ihre eigene Art an solche Fälle zu gehen.

 

Sicherlich wäre es eine Lösung sich ein COC zu besorgen. Zu diesem Zweck müsste man sich an den Hersteller wenden. Leider hast Du viel zu wenig Angaben über das besagte Fahrzeug gemacht, so dass man Dir zunächst keine großartigen Tipps geben kann.

 

Z.B. kann man bei VW unter Angabe aller Fahrzeugdaten für die Zahlung von ca. 50 Euro ein COC erhalten.

 

Der Herr vom Landratsamt kann auch beim KBA anfragen, ob das Fahrzeug in den vergangenen 8 Jahren dort gemeldet war.

 

Notfalls gäbe es dann noch die Möglichkeit einer Versicherung an Eidesstatt, dass es keine weiteren Fahrzeugzeugunterlagen mehr gibt.

 

Wenn alle Anfragen negativ verlaufen, sollte es doch nicht so schwer sein, unter Vorlage des Kaufvertrages, der restlichen englischen Dokomente, der Versicherung an Eidesstatt sowie alle anderesn erforderlichen Zulassungsunterlagen das Fahrzeug zuzulassen.

 

Beantrage einfach die Zulassung und wenn er der Meinung ist, es würde nicht gehen, solle er Dir die Zulassung schriftlich ablehnen mit einer Begründung warum und welche Unterlagen aus seiner Sicht die Zulassung ermöglichen.

 

Mal sehen, was er dann macht ?

Das coc ist völlig irrelevant, die technische Abnahme hat das Auto ja bestanden. Relevant ist der Eigentumsnachweis. Soweit ich weiß ist das V5 der englische Brief. Wenn da der letzte Halter drinsteht und Du den kauf von diesem belegen kannst, dann sollte einer Zulassung nichts im Wege stehen.

Eventuell musst Du dich an die DVLA wenden. Lies mal hier: http://www.skyline-forum.de/.../9092-V5-Dokument-und-Fahrzeugbrief

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 5:38

Guten Morgen!

Erstmal: vielen Dank für Eure Antworten!

Zum Fahrzeug:

es handelt sich um einen Suzuki Vitara, Baujahr 1993 (deshalb wohl die fehlenden COC-Papiere, die es seinerzeit noch nicht gab. = §21 StVZO war notwendig)

@ derbeste44:

Ja, den Eindruck habe ich auch gewonnen: jede Zulassungsstelle hat da zunächst mal ihre eigene Vorgehensweise.

Hier bei meiner steht zuerst mal fast schon fest: das Fahrzeug ist garantiert Diebesgut.

Wer verkauft/kauft schon ein Fahrzeug, das aus England stammt, über Spanien ging und dann hier in Oberbayern gefahren werden will, wo's doch so nette BMW gäbe. ;-)

Und dann erkundigt sich noch eine Frau, die zudem die klare Frage stellt, ob der Abschnitt der V5 als Papier gelte. Da sagt man zuerst mal reflexhaft: nein!

Zumindest ist das jetzt mein Eindruck.

Es ist eine sehr gute Idee, diese Ablehnung der Anerkennung vorhandener Papiere schriftlich einzufordern.

Dann schaue ich mich, worauf er sich berufen wird.

Ein Argument ist allerdings wirklich der Verdacht, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Das wäre dann rasch überprüft, denke ich.

@ Kai R

Relevant wird wohl jetzt die Frage sein, warum das Fahrzeug beim Kauf vom englischen Eigentümer, auf den das V5-Papier ausgestellt ist, keine weiteren Fahrzeugpapiere in Spanien ausgestellt wurden. Dort müsste demnach das Fahrzeug zuletzt gemeldet gewesen sein.

Allerdings alleine wegen dieses Fakts eine Zulassung zu verweigern, wäre wohl auch ein bissl zu kurz gesprungen. Denn es heißt ja nicht, dass ich ein Fahrzeug auch für den Straßenverkehr zulassen muss, nur weil ich es erwerbe. (Solange ich es dort nicht bewege)

Ich denke trotzdem, dass hier die Crux ist: die englischen Schilder bleiben ja wohl, wie ich jetzt weiß, immer am Fahrzeug. So tippe ich drauf, dass in Spanien einfach damit weitergefahren wurde. Wäre dann allenfalls ein Kfz-Steuerbetrug, den der weitere Besitzer in Spanien begangen hat. Oder?

Was jedoch noch lange nicht aussagt, dass er damit auch gleichsam das Fahrzeug unrechtmäßig in Besitz nahm.

Wie ich aus dem von Dir verlinkten Thread lese, muss das Fahrzeug zwingend bei der DVLA "ausgesteuert" sein.

Da ich es in der Suche dort noch finden kann, gehe ich davon aus, dass die Export-Anzeige nie stattgefunden hat.

Es gibt im Suchergebnis für mein Fahrzeug die Bemerkung:

"untaxed. Tax due 01. October 2002"

Demnach scheint das Auto schon seitdem nicht mehr in England zu sein bzw. Steuer entrichtet worden zu sein.

Möglich, dass der englische Eigentümer es unversteuert in Spanien weiterfuhr, weil der Verkauf von ihm an den Deutschen in Spanien erfolgte 2010. (Aber was kann ich für die Ordnungswidrigkeiten anderer Vorbesitzer? Müsste ja kein Hinderungsgrund sein, das Fahrzeug dennoch in meine Eigentum übernehmen zu dürfen!)

Ich bin jetzt dennoch etwas weiter bei erneuter Suche:

Es ist in England üblich, nur den Abschnitt, den ich hier habe, an den Käufer weiterzureichen und die restliche V5 nicht. (Wo auch immer die dann verbleibt?!)

Das ist der Abschnitt "New Keepers Supplement". Der liegt vor.

Außerdem weiß ich jetzt auch, dass es ab 2004 eine neue V5-Version gab.

Und da das Fahrzeug da schon außer Landes wahr, wurde die für mein Fahrzeug nie ausgestellt.

Dennoch: willkommen in Europa! Warum sollte ich hier solch einen Terz an den Hacken haben, nur weil die Engländer explizite Export-Anzeigen wollen ... und damit die Deutschen auch. Eigentlich Schwachsinn.

Die Freizügigkeit gilt scheinbar leider nicht für Dinge ;-)

Vermutlich hilft jetzt tatsächlich nur das Document V561 "Certificate of Permanent Export", wie im anderen Thread erwähnt.

Aber es nervt unsäglich, wie lange jetzt mein LRA-Mensch wohl Detektiv spielen mag und seinen erhofften Suzuki-Raub recherchieren mag.

Danke jedenfalls an Euch!

Ich werde weiter berichten. So für alle, denen es zukünftig ähnlich ergehen mag.

Vielleicht ist ja auch der Schlüssel zu dem Ganzen, die Kfz-Schilder beim LRA hier abgeben zu müssen, die diese dann nach England an die Behörden schicken müssen, um das Fahrzeug dort endgültig auszusteuern.

Ihr habt mir doch ein Stück weitergeholfen. Danke!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Juni 2015 um 23:24:36 Uhr:

Das coc ist völlig irrelevant...........

Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

 

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 5:54

So, gerade in diesem Moment bekomme ich eine Nachricht vom Landratsamt:

"Sehr geehrte Frau JeanBatten,

Die mir zur Verfügung gestellten Dokumente sind leider keine Zulassungsbescheinigung aus Großbritannien.

Ein Muster eines Registration Certificat habe ich beigefügt. Dieses muss von uns eingezogen werden, bevor Deutsche Dokumente ausgefertigt werden können."

Also faktisch kann das nicht stimmen, weil der Käufer nie das Registration Certificat ausgehändigt bekommt. Meiner Recherche nach. Sondern nur einen Abschnitt daraus.

Ich denke, es macht Sinn, wenn ich dem Herrn jetzt genau das schreibe (und mal vorerst nicht auf den Export-Nachweis hinweise).

Und ihn frage, wie es wäre, wenn die englischen Schilder eingezogen werden.

Meine Güte, so langsam überfordert es mich. Zumal genau das zutrifft, was Ihr schon geschrieben habt:

das Landratsamt behauptet jetzt mal so nach eigenem Gutdünken. Ob's mit den tatsächlichen Bestimmungen übereinstimmt, ist wurscht.

Zitat:

@JeanBatten schrieb am 12. Juni 2015 um 07:54:51 Uhr:

Also faktisch kann das nicht stimmen, weil der Käufer nie das Registration Certificat ausgehändigt bekommt. Meiner Recherche nach. Sondern nur einen Abschnitt daraus.

Andersrum wird eher ein Schuh draus. Es wird nur ein kleiner Abschnitt ausgetrennt, der an das DVLA geschickt werden muss und der Rest des Papiers wird an den Erwerber übergeben. So kenne ich das zumindestens und damit kenne ich auch keine Probleme...

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. Juni 2015 um 07:40:58 Uhr:

Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

nein. Aber ein Certificate of Conformity ist ein technisches Dokument, welches die Einhaltung technischer Vorgaben bescheinigt. Wenn es kein CoC gibt, muss eine TÜV-Hauptabnahme nach §21 gemacht werden. Das ist hier schon erfolgt und das ist auch technisch kein Problem. CoC damit entbehrlich

Woran es hier scheitert, ist der lückenlose Eigentumsnachweis, der geführt werden muss. Dazu gehören bei einem Import die Zulassungsdokumente des letzten Halters (in England V5) und ein Kaufvertrag als Nachweis, dass es vom Eigentümer erworben wurde. Wenn dieser Nachweis nicht lückenlos geführt werden kann, wird es schwierig.

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 8:40

Tecci6N

Welcher Abschnitt wäre das, der an die DVLA vom Vorbesitzer gesendet werden muss?

Meine Recherche (die durchaus fehlerhaft sein kann) hat ergeben, dass es üblich sei, dass dem neuen Halter in GB vom alten Halter in GB eben nur der Abschnitt "New Keepers Supplement" ausgehändigt wird.

Versteuert der neue Halter das Fahrzeug dann neu in GB, wird ihm erst dann die neue V5 ausgestellt.

Also anders als bei uns in D, dass der Fahrzeugbrief von Halter zu Halter mitwandert.

Soweit ich jetzt herausgefunden haben, sind die Kennzeichen-Schilder die relevanteren "Dokumente".

Diese haben wohl sowas wie den Stellenwert eines Briefes.

Kann mich auch irren.

Kai R., wie Du ja schriebst, entfällt die Notwendigkeit des COC, da ja jetzt die Vollabnahme erfolgt ist und damit die Übereinstimmung mit hiesigen technischen Anforderungen erfüllt ist.

Kai R. ... ich bin nun gespannt, ob die Kaufverträge, die mir im Original vorliegen (also zwischen dem Engländer und dem Deutschen in Spanien sowie dem Deutschen in Spanien und dem dt. Autohändler sowie diesem und meinem Verkäufer sowie diesem und mir), als Eigentumsnachweis gelten.

Faktisch kann ja nichts dagegen sprechen, oder?

Zusätzlich eben mit dem Eigentumsübergang der Schilder und dem Abschnitt aus dem V5.

Alles dann in meinem Eigentum, sodass erst mal nachgewiesen werden müsste, dass irgendwo ein Haken ist. Das hieße, dass einer der Verträge gefälscht wäre oder dass die Kennzeichen nicht echt sind oder ähnliches.

Wie könnte ICH nachweisen, dass alle drei Parameter nicht stimmen. Ich MUSS davon ausgehen, dass sie stimmen. Und solange ich mit diesem lückenlosen Nachweis die Kette nicht unterbreche, ist doch von deren Echtheit auszugehen. Oder?

Ich bin jetzt soweit, dass mir das Landratsamt vorschreiben möchte, dass das V5 eine Zulassungsbescheinigung aus dem Ausland wäre, das ich vorzulegen habe.

Nach weiterer Recherche bei der DVLA habe ich aber als dt. Staatsbürgerin und/oder nicht wohnhaft in GB keine Möglichkeit für die Neuausstellung dieser fehlenden Bescheinigung. (Obschon noch fraglich ist, ob sie wirklich fehlt! D.h. vonnöten ist)

So habe ich das dem LRA jetzt auch mitgeteilt und folgendes Procedere vorgeschlagen:

 

"- Einziehen der Kennzeichen-Schilder sowie des Abschnittes aus der V5 durch Ihre Behörde und Aufbewahrung bei Ihnen. (Auf Verlangen wären diese an die britischen Behörden herauszugeben. Hpothetisch).

- Vorsorglich und der Form halber Ausfüllen und Einreichen der beiliegenden Erklärung (hier ist anzukreuzen, dass ich nicht im Besitz der vollständigen V5 bin, da dt. Staatsbürgerin, sondern lediglich des Abschnittes "New Keepers Supplement"). Hierzu ergeht dann von der DVLA längstens 14 Tage nach Eingang des Antrages ein formelles Schreiben an mich, dass das Fahrzeug nun - da in D zugelassen etc. - von der DVLA als ausgeführt gilt und die Registrierung bei der DVLA gelöscht wurde.

(Es handelt sich hierbei um das "Certificate of permanent export", das zum Tragen kommt, wenn keine V5 vorliegt, da beispielsweise kein britischer Staatsbürger oder in GB wohnhaft.

Nähere Erläuterungen finden Sie im Antragsformular.

Das Formular ist von mir nach Swansea zur DVLA auf dem Postweg zu senden oder per Fax dort einzureichen.)

- Dieses Antwort-Schreiben könnte dann von mir an Sie weitergereicht werden, sodass Sie dieses der Aufbewahrung der Schilder und des V5-Abschnittes beifügt wird.

 

Ich würde mich über einen Bestätigung dieses wohl in diesem Falle gängigen Procedere Ihrerseits freuen."

Bin gespannt, ob dieser Kompromiss mitgegangen wird.

Ganz lieber Dank nochmal für Eure Gedanken dazu!!!!

Ich weiß diese in meiner "Not" sehr zu schätzen. (Mir raucht hier nämlich der Kopf und ich will, will, will dieses Auto haben. Jetzt erst recht)

Schöne Grüße aus dem sonnigen Oberbayern .... verhangenen mit britisch-deutschen Behördenwolken

:-)

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 9:45

Update:

neue Mail aus dem Landratsamt.

Man bittet um die Fahrgestellnummer, da diese nicht aus der vorliegenden Pdf des V5-Abschnittes abgelesen werden könne.

Schätze, jetzt sucht man zuerst mal nach dem Fahrzeug in den Polizeicomputern bzgl. möglichen Diebstahls irgendwann, irgendwo. Was mir nur recht sein soll.

spannend. Keep up the good fight!

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 11:06

Danke, Kai!

Und es ist seit fünf Minuten noch spannender.

Ich dachte so bei mir: schaust mal, ob den ursprünglichen Besitzer anhand seiner Daten im Internet findest. Dann schreibst ihn an, ob er die Papiere noch hat. Und dann: her zu mir, bitte.

Und ich habe ihn gefunden. Aber anders als erhofft.

Das Internet vergisst nichts.

Ab jetzt wird die Frage tatsächlich relevant, ob das Auto aus einem Diebstahl stammt oder nicht.

Denn "der Gute" wurde in 2003 nach Verurteilung in GB im Jahr 2002 (in Abwesenheit) in Spanien in Auslieferungshaft gebracht und in GB für 2,5 Jahre auf Staatskosten verwahrt. *schreck*

Alle Daten, die ich gefunden habe, stimmen exakt mit dem wenigen, was mir hier vorliegt, überein.

Also ab 2002 wurde das Fahrzeug in GB nicht mehr versteuert. (Er war da wohl nach Spain "ausgereist")

Verhaftung in 2003. Überstellung an die britischen Behörden. 2,5 Jahre Haft wegen Plagiatsfällen mit Kinderspielzeug. (in sechsstelliger Pfundhöhe!)

Dann Verkauf des Fahrzeugs wiederum in 2010 in Spanien an einen Deutschen. (gem. dem mir vorliegenden Kaufvertrag)

Kruzifünferl ....

Ich hoffe jetzt nur inständig, dass er seinerzeit (also 2002) das Fahrzeug rechtmäßig gekauft hat. Was sein sonstiger Lebenswandel im Grunde eher weniger erwarten lässt :-(

Und das alles mir ... einen unbedarften Mädchen vom Land ... *snüff*

Ich denke, jetzt wird es der Check in den Polizeicomputern zeigen.

Allerdings stimmt mich der Umstand etwas positiver, dass ich das Auto im Online-Register der DVLA gefunden habe und dass es dort NICHT als gestohlen geführt wird.

Puh....

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 11:08

Und das alles wegen eines 22 Jahre alten Vitara?

Ja!

Hab mich nunmal in das Autochen verliebt.

Und es ist ein Waisenjunge. Der ne neue und endgültige Heimat will.

Das ist ne echte romantische Lovestory zwischen uns *snüff*

Ich reiche mal mein Spitzentaschentüchlein rum. Wer's jetzt braucht ... wegen der Rührung.

Vitara - geht so mit der Rührung. Ist es wenigstens ein Linkslenker?

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