Kfz - ursprünglich aus England. Wie vorgehen bei der Zulassung in D?

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt umfangreich im Internet recherchiert habe und auf keine einheitliche Aussage gestoßen bin, wende ich mich mal an Euch.
Vielleicht ist ja jemand "up to date" oder hat eigene Erfahrungen gemacht.

Ich habe ein Kfz gefunden, das mir sehr zusagt.
Der jetzige Eigentümer hatte es bei einem Autohändler gekauft.

In Deutschland war es nie zugelassen, sondern es stammt ursprünglich aus England.
(Der jetzige Eigentümer bewegte das Fahrzeug nur innerhalb seines Firmengeländes)

Das Fahrzeug wurde dann in Spanien (dem wohl neuen Wohnsitz des ursprünglichen Eigentümers) an einen Deutschen verkauft, der es wiederum an den Autohändler in D veräußerte.

Da ich das Auto kaufen möchte, waren wir jetzt so weit, dass dieses - ohne COC-Papiere - eine Vollabnahme nach §21 StVZO durch den TÜV braucht.

Dies ist nun heute geschehen. (Hurra!)

Nun habe ich vorsichtshalber doch beim Landratsamt angerufen, was ich denn alles für die Zulassung mitbringen muss.

Nachdem ich nach mehrmaligem Rumreichen dann den Chef der Zulassungsstelle am Telefon hatte, sagte mir dieser recht väterlich-besorgt, dass es sich ganz ganz ganz bestimmt um ein gestohlenes Fahrzeug handele.
Er kenne das Spielchen. Das käme fortwährend vor, wenn keine ausreichenden Papiere beim Fahrzeug seien. Und ob ich mich vergewissert hätte, dass der momentane Eigentümer seriös sei. Ich solle unbedingt die Finger davon lassen.
Ich sagte bestimmt: ja, der jetzige Eigentümer ist sehr seriös. Er will "nur" das Fahrzeug wieder verkaufen, hat jetzt noch einiges vor der TÜV-Vollabnahme investiert etc. pp.

Ich fragte dann nochmal höflich nach, welche Papiere ich denn brauche zur Zulassung.

Es liegt vor:
- der Kaufvertrag zwischen dem Engländer und dem Deutschen in Spanien
- die Kfz-Schilder aus GB (am Fahrzeug verblieben)
- jetzt die Abnahme durch den TÜV nach §21
- sowie ein "Abrisszettelchen", d.h. das sog. V5/2 (Sektion 10) Dokument.

Mehr jedoch nicht.

Der Herr von der Zulassungsstelle meinte, das reiche auf gar keinen Fall aus. Ohne Papiere sei eine Zulassung in D nicht möglich, da ... siehe oben. Ganz ganz sicher das Übliche = Fahrzeug aus Diebstahl.

Ich habe gebeten, ob ich ihm nicht mal dieses V5/2 mailen könnte. Er solle mal schauen, ob es das ist, was er braucht.

Er sagte mir zu, er lasse jetzt mal anhand der darauf befindlichen Daten (KFZ-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, RegistrierungsNummer) das Fahrzeug durch die Polizei überprüfen. Er melde sich dann wieder.
Jedoch: er sehe keine Hoffnung, das FAhrzeug mit diesen Papieren angemeldet zu kriegen. Hmmm

Ich habe noch weiter recherchiert.
Und mal das Fahrzeug anhand der Daten aus dem V5/2 auf der Homepage des DVLA in England eingegeben.
Und siehe da: es wird genau so angezeigt, wie ich's hier in den Unterlagen stehen habe.

(Die Suchmaske dient zur Suche eben präventiv, wenn man in GB ein Auto kauft und mal checken will, ob es als gestohlen gemeldet wurde)

Alles stimmt mit meinen Unterlagen überein.

Nun sitze ich jedoch hier und mich gruselt schon wieder, weil ich schon von vornherein diese Vorab-Ablehnung des Herrn von der Zulassungsstelle im Kreuz habe.

Weiß hier irgendjemand, welches Dokument mir da dann doch fehlen könnte?
Sitze jetzt den gesamten Tag schon und stochere im Internet herum.

Der Herr von LRA sagte, diese V5/2 reiche nicht aus.

Nun, ich hoffe, es ist so, dass wir hier "in der Provinz" jetzt nicht so viele aus England stammenden Fahrzeuge anzumelden haben und der Herr vom LRA jetzt einfach nicht wirklich sooo gut im Futter steht.

Weiß jemand von Euch mehr?

Mir schwirrt der Kopf.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

Herzliche Grüße aus Oberbayern

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. Juni 2015 um 07:40:58 Uhr:


Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

nein. Aber ein Certificate of Conformity ist ein technisches Dokument, welches die Einhaltung technischer Vorgaben bescheinigt. Wenn es kein CoC gibt, muss eine TÜV-Hauptabnahme nach §21 gemacht werden. Das ist hier schon erfolgt und das ist auch technisch kein Problem. CoC damit entbehrlich

Woran es hier scheitert, ist der lückenlose Eigentumsnachweis, der geführt werden muss. Dazu gehören bei einem Import die Zulassungsdokumente des letzten Halters (in England V5) und ein Kaufvertrag als Nachweis, dass es vom Eigentümer erworben wurde. Wenn dieser Nachweis nicht lückenlos geführt werden kann, wird es schwierig.

35 weitere Antworten
35 Antworten

Ich danke Euch allen herzlich an dieser Stelle sehr für Eure Ratschläge und für die Zeit, die Ihr Euch genommen habt für meine doch ungewöhnlichen Fragen!

Und wechsele jetzt mal, wie empfohlen, ins Suzuki-Unterforum.

Ganz lieben Dank!!!!!

Lass uns bitte wissen, wie es weitergegangen ist

A never ending story ... Kai R.

Mit der Zulassungsbehörde ist jetzt alles klar.

Nur sagt jetzt die Werkstatt, die bislang alles in der Hand hatte, der Einbau eines Kat sei technisch unmöglich. Ausgeschlossen.

Der TÜV sagt, mit Baujahr 1993 wird dieses Fahrzeug ohne Kat die Vollabnahme nicht bestehen.

Mein Verkäufer und ich vermuten momentan, dass die Werkstatt einfach jetzt nicht mehr will.
Quasi die Bastelei, die jetzt notwendig wäre, für die Werkstatt zu aufwendig oder was weiß ich.

Jetzt gehe ich mal hier bei Euch in das mir empfohlene Forum und frage dort nach, ob es hierzu ne Meinung gibt.

Puh, es ist jetzt wirklich langsam alles lästig.

LG aus Oberbayern

Mach einen Haken dran

Ähnliche Themen

Der ganze Aufwand für ein uraltes Auto, das nur ein paar Euro wert ist?
Wenn es wirklich Liebhaberei ist, dann mach weiter und versenk viele Tausend Euro in der Karre (beispielsweise Gebrauchtmotor mit Kat und MSG etc.), das macht dich arm, aber glücklich.
Wenn es halbwegs vernünftig bleiben soll, hol dir irgendeine andere Karre, das macht nicht arm, aber auch nicht so glücklich.
Wissen musst du es selbst … ;-)

Hallo Ihr lieben Ratgeber,

nachdem ich jetzt gestern noch dutzende Telefonate geführt habe und alles mögliche versucht hab', muss ich mich leider von meinem Engländer verabschieden.

Ich hatte noch das Glück, zufällig einem richtigen Suzuki-Freak zu begegnen. Der hat mir jetzt nochmal exakt jedes Schräubchen erklärt, welches sich dem Wunsch widersetzen würde, das Auto auf die Straße zu kriegen.

Wie Ihr schon schreibt:
das ginge nur mit extremstem finanziellen Aufwand, was die Sache leider nicht "wert" ist.

Auskunft TÜV: (auch in anderen Bundesländern)
Kein Weg, das Fahrzeug durch die Vollabnahme ohne Kat zu kriegen.
Der einzige Weg wäre gewesen, wenn ich mit dem Auto nach Deutschland zugezogen wäre. Dann ja.
Aber ansonsten gilt die Regelung ab 1992: keine Zulassungen mehr ohne Kat. Und die Vollabnahme und neue deutsche Papiere sind in diesem Fall eben sowas wie eine Neuzulassung.

Dem Einbau eines Kat steht auch die Rechtslenkung entgegen. Sprich: alles ist seitenverkehrt und wäre nicht einbau-passend. Von daher müsste man alles im Ausland beziehen und das ist eben ein enormer Kostenaufwand.

Jetzt habe ich zwei Monate mit intensiven Bemühungen zugebracht und weiß jetzt so ziemlich alles über Zulassungsbestimmungen im Falle englischer Autos in D ohne Papiere.

Mein schlechtes Gewissen gegenüber dem Verkäufer bleibt jetzt allerdings.
Aber ich sollte mir sagen: es war ja nicht in meiner Hand, festzustellen, was das Auto alles vorweisen muss, um es überhaupt fahren zu können/dürfen.

Es sei denn, ich schaffe mir nen Tieflader an, lade das Auto drauf .... und fahre dann so zum Einkaufen ;-)

Danke Euch für Eure Mühe und Geduld!

Deine Antwort
Ähnliche Themen