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KFZ-Steuer nach CO2-Ausstoß - Boykott !!

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 8:21

Hallo an alle Corsa Diesel Fahrer und vielleicht betrifft es ja auch die Benziner,

ich habe für meinen Corsa C 1.3 cdti einen Antrag auf Neuberechnung der KFZ-Steuer nach dem CO2 Ausstoß beim Finanzamt eingereicht. Hintergrund ist der dass ich es nicht akzeptieren kann so stark benachteiligt zu werden obwohl der CO2 Ausstoß zu einem Corsa D 1.3 cdti nicht abweicht!

Man sollte diesen Umstand nicht einfach so hinnehmen, deshalb bitte ich euch genau das selbe zu tun. Seht nicht länger zu wie der Staat und ausnimmt. Es kann nicht sein dass wir alles einfach so schlucken.

Bequemlichkeit kann keine Ausrede dafür sein!

Gerne stelle ich meinen Antrag all denen zur Verfügung die bereit sind einmal etwas zu unternehmen. Natürlich darf auch jeder selbst seinen Antrag formulieren, falls ihm dann meine Fassung zu scharf erscheint.

Würde mich freuen wenn viele Mitmachen !!!

 

Gruß

Achim

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33 Antworten
am 6. August 2009 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Zyclon

Was ist den bei dir nen Hubraumzwerg? Es ist ja net nur der Corsa davon betroffen sondern auch andere Modelle. Ein Beispiel wären z.B. die 1.9 Diesel die so rum fahren. Wie gesagt. Ich bezahle im Jahr ca. 80€ mehr als wenn meiner nach neuem Steurrecht besteuert würde. Dabei verbraucht meiner in etwa genau so wenig wie nen Cora Diesel.

Gruss Zyclon

war jetzt mal rein rethorisch gesagt...

wenn du mal in meine sig schaust,weist du was ich mit hubraumzwerge meine.;)

:) Schaukelt ja nu net jeder mit 4,2l Hubaum durch die Gemeinde. Bei dem Hubraum wären die KFZ-Steuern auch meine geringste Sorge.:D

Gruss Zyclon

Gleiches Problem beim Skoda Roomster 1.9 TDI DPF, das Auto hat auch ohne DPF eine grüne Umweltplakette.

Alte Steuer 293 €, neue Steuer 230€, ich sehe nicht ein für das gleiche Auto bis 2013 mehr Steuern zu bezahlen als andere.

 

am 16. August 2009 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Zitat:

Original geschrieben von Cörsi

Ich halte die neue Besteuerung auch für verfassungswidrig. Es kann nicht sein, dass für ein und dieselbe Sache zwei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen angesetzt werden. Alle Steuerzahler werden gleich behandelt, wenn es darum geht, sie in die Steuerpflicht zu nehmen. Demzufolge ist gefälligst auch der gleiche Maßstab bei der Berechnung der Steuerlast anzuwenden. Man sollte sich tatsächlich zusammenschließen und eine Sammelklage einreichen. 

Zuviele US-Serien geschaut? Das deutsche Rechtssystem sieht das Instrument der Sammelklage NICHT vor!

Ansonsten: ich darf mit meinem alten Klasse 3 Führerschein LKW bis 7,49 Tonnen fahren, Mopeds mit 50ccm, Wohnwagenanhänger etc. Alle die den neuen Führerschein machen, dürfen das ohne zusätzliche Prüfungen nicht mehr. Nach dem hiesigen Selbstverständnis eine Mörder-Sauerei die eine Klage nach sich ziehen sollte.

Dafür gibt es tausend weitere Beispiele. Es gibt immer wieder Verordnungen/Regeln/Gesetze die einige besser stellen, einige nicht betreffen, einige schlechter stellen. Das ist das ganz normale Leben...

Da werden Birnen mit Äpfeln verglichen.

Eine Sauerei wäre es,wenn nun festgelegt wird,dass für bereits erworbene Führerscheine ab einem bestimmten Stichtag Beschränkungen gelten.Wer ihn jetzt erwirbt,weiss was er beinhaltet.

Mit dem Stichtag im November 2008 für die Günstigerprüfung wird Steuerpolitik nach Kassenlage gemacht.Richtig wäre,für alle vor dem 1.Juli 2009 zugelassenen Fahrzeuge die jeweils günstigste Steuervariante zu wählen.

Letztendlich zahlen Fahrer "alter"schadstoffarmer Fahrzeuge dafür,dass man heute noch Dreckschleudern kaufen kann und steuerlich belohnt wird.

Damit wird dann der Grundgedanke des Schadstoffminimierung völlig ad absurdum geführt.

Gegen Steuerbescheid Widerspruch einlegen,Steuer unter Vorbehalt zahlen und Klage einreichen.

Wenn es im deutschen Recht auch keine Sammelklage gibt, hat man die Möglichkeit der Prozesszusammenlegung oder der Streitgenossenschaft.

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