KFZ-Steuer beim ML 270 CDI + 400 CDi sparen
Bis zum 30.04.2005 wurde der ML als sonstiges FZ nach Gewicht besteuert weil er ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2.800 Kg eingetragen hatte und somit bezüglich der KFZ-Steuer als kombinations-KFZ galt.
Nun gibt es aber noch eine Gesetzeslücke auf die hier noch nie einer geachtet hat.
Im Falle einer Zulassung als Zugmaschine wird der ML wieder nach Gewicht in der KFZ-Steuer veranlagt. Eine Umrüstung des FZ ist nicht erforderlich. Es gibt auch Zugmaschinen die nur
3,5t ziehen dürfen. Was beim TÜV bei 4-türigen Pickups geht, die trotz LKW Zulassung nicht mehr nach Gewicht besteuert werden und derzeit wie PKW in der KFZ-Steuer veranalgt werden, wenn diese nicht als Zugmaschine zugelassen sind. Das sollte doch eigentlich auch beim ML gehen.
Leider ist es sicherlich so, dass nicht jeder Prüf-Ing beim TÜV da mitspielt, weil es Ermessenssache des jeweiligen Prüfers ist ob er mehr als 3.500 Kg Anhängelast fordert.
Was haltet Ihr davon?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@400ML schrieb am 23. Januar 2015 um 13:00:45 Uhr:
Hat da jemand noch eine Idee?
1. Lass alles wie es ist, zahle und ärgere dich.
2. Laste ab, dann als LKW und du bist glücklich und kaufe deiner Frau einen SLK
3. Verkaufe das Auto weil du es dir nicht leisten willst und höre auf zu jammern.
4. Ist es mir pers. völlig egal was du machst.
51 Antworten
Hi, Danke für die Info. Ich werde mich mal erkundigen bei meinem TÜV.
Hast du es an deinem Fahrzeug gemacht?
Ich hatte das mal bei einem Pickup gemacht. Aber da gab es in Hessen auch noch nicht die Bündelungsbehörde! Und da ging es mir nur darum, dass ich auch Sonntags mit Anhänger fahren durfte. Zugmschinen dürfen auch Sonntags mit Anhänger fahren, wenn das gesamtgewicht des Zuges
nicht mehr als 7,5t beträgt!
Ich hatte bezüglich des ML mal nachgefragt.
Aber der TÜV-Prüfer des TÜV-Hessen weigerte sich. Er sagte, er werde die Umschreibung nicht machen, weil die Umschreibung seiner Meinung nach nur gemacht wird, um KFZ-steuer zu sparen, und weil man dann mit Wagen auch ohne DPF in die Umweltzone rein darf..
In Hessen gibt es noch zusätzlich die Bündelungsbehörde, die im Falle, dass der ML ohne entsprechende Umrüstung als Zugmaschine zugelassen würde, die Zulassungsstelle anweisen würde, dass das FZ nur als PKW zuzulassen sei. Nur wenn so ein FZ in einem anderem Bundeland bereits als Zugmaschine zugelassen worden ist, würde es im Falle einer Halterumschreibung bei der Zulassung als Zugmaschine bleiben.
Nun ist es so, dass ich leider schon das Geld für die Nachrüstung des DPF zum Fenster rausgeworfen habe. Es wird sicher machbar sein, einen TÜV-Prüfer oder einen Dekra-Prüfer in den neuen Bundesländern zu finden, der die Änderung der FZ-Art auf Zugmaschine ohne jegliche baulichen Veränderung an dem ML bescheinigen wird. Dann muss das FZ zB in BW für einen Tag zugelassen werden, und dann wird es mit der Halterumschreibung in Hessen auch gehen, ohne das die Bündelungsbehörde das anzweifeln kann. Das hat enorme Vorteile: KFZ-Steuer nach Gewicht,
Man darf in die Umweltzone rein, ohne dass man einen DPF hat nachrüsten müssen!!!
Hallo bin neu hier und hab nen 400 er unter anderem um meinen 3,5 Tonnen Anhänger zu ziehen .
Ich würde mich für eine Zulassung als Zugmaschine interessieren kann mir da jemand bei weiter helfen ??
Vielen Dank im vorraus
Das Problem wird sein, das je nach Bundesland die
Finanzbehörde entscheidet, unabhängig der Eintragung im KFZ Brief.
BW z.B.
: Das Fahrzeug wird gemäß Weisung als PKW zugelassen.
Dagegen wird vom Halter Einspruch erhoben.
Dann erfolgt eine Vorführung beim FA.
Die habe da eine extra Stelle dafür. Dort
wird das Fahrzeug begutachtet und eben entschieden.
Geht auch ohne Eintragung im Brief.
Entscheidend ist die Beurteilung FA.
LG Ro
Ähnliche Themen
Mal eine Frage nebenbei, das wievielte Getriebe hast du drin? 😉
Zitat:
@MondiGhiaX schrieb am 13. Januar 2015 um 22:40:22 Uhr:
Mal eine Frage nebenbei, das wievielte Getriebe hast du drin? 😉
jetzt kommt der Brüller in Breitwand 😁
Das erste.
Der Sixpack, den ich damals gekauft habe liegt immer noch auf Palette im Regal.
LG Ro
Kann es sein das manch einer in Unwissenheit einen ML400 für vermeintlich kleines Geld kauft und dann später erst Merkt das der Gute keine Grüne Plakette hat und dann langsam Wach wird warum der 400er so Preiswert war😕😕😕😕
LG Detlef
Na machs Bier lieber gleich auf 😉
3,5 Tonnen und ein 400cdi, da braucht man immer ein Getriebe auf Lager. Ich denke bei 3,5 Tonnen und strammen Fahren wird es sicherlich keine 50000 km halten
Zitat:
@MondiGhiaX schrieb am 13. Januar 2015 um 23:19:21 Uhr:
Na machs Bier lieber gleich auf 😉
nein, ein SIX-Pack Getriebe 😉
Gabs im Sonderangebot.
Hab mir auch schon ein Schnell-Wechsel-Mechanismus überlegt.
😁
LG Ro
Zitat:
@Hennaman schrieb am 13. Januar 2015 um 23:01:25 Uhr:
Kann es sein das manch einer in Unwissenheit einen ML400 für vermeintlich kleines Geld kauft und dann später erst Merkt das der Gute keine Grüne Plakette hat und dann langsam Wach wird warum der 400er so Preiswert war😕😕😕😕
spielt meines Erachtens bei der Preisgestaltung keine Rolle.
Die Billigen sind halt verschließen.
So wie die 55er für kleines Geld.
Bastelpackung auf Rädern halt.
LG Ro
😁
Achso, ja dann machs lieber nicht auf, nicht das noch etwas raus läuft 😉
Getriebe kann man beim 400CDI nie genug haben. ABER es gibt Leute, die haben mehr Drehmoment beim 270CDI durch Kennfeldoptimierung 🙂
Ich verstehe nun immer noch nicht was die Umweltplakette mit dem "alten" Diesel zu tun hat? LKWs brauchen ebenfalls eine Umweltplakette.
Ein steuerlicher Vorteil ist das einzige Argument für eine LKW Zulassung.
Versuchs mal mit zulassung als Zugmaschine Ackerschlepper. Da es Quads gibt, die aufgrund der verbauten AHK als Ackerschlepper zugelassen sind, sollte die Zulassung als Ackerschlepper beim ML doch auch gehen, da er ja allrad mit Untersetzung hat. Du kriegst damit zwar kein grünes Kennzeichen, aber als Ackerschlepper darf man auch ohne
grüne Umweltplakete in die Umweltzonen rein ?
Eine Zugmaschine muss mindestens das 1,4 fache seines zulässigen Gesamtgewichtes ziehen können. Der mL muss daher auf 2.499 kg zul Gesamtgewicht abgelastet werden. Wenn Du eine AHK mit 3,5t Anhängelast verbaut hast, reicht das. Es gibt keine Vorschriften, dass eine Maulkupplung oder Druckluftbremsanalge verbaut sein muss.
Seit mein ML 2005 auf Hubraumsteuer umgestellt wurde, kenne ich keinen ML der danach wieder die Gewichtsbesteuerung bekam.
Ob dem Beamten im FA nach Ablastung die Zuladung von 269 kg reicht ist fraglich. Eine Herstellerbescheinigung welche die Ablastung einfacher macht gibt es für den W163 in den SIs nicht.
Mal abgesehen vom Aufwand der Umbaumaßnahmen am Fahrzeug, stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Rentabilität des Vorhabens.
Mit Benutzung von Tante Google findet man noch ein Landrover-Forum in dem der mögliche Aufwand beschrieben wurde.
Du möchtest wirklich versuchen ihn als "Ackerschlepper Zugmaschine" zuzulassen, also wie einen Trecker???
Gut zu manch einem Motor mag das passen "duckundweg", aber ansonsten wünsche ich die viel Erfolg.
ATVs können so zugelassen werden, allerdings unterscheiden sie sich doch sehr von Quads. Aber hast du schon eine Umweltpalette für Motorräder, Roller usw. gefunden?
Ist dann halt Ackerschlepper-Deluxe...
Wenns FA mit macht, warum nicht.
Mich würde schon die Reduzierung der Zuladung enorm stören.
LG Ro