KFZ-Steuer beim ML 270 CDI + 400 CDi sparen
Bis zum 30.04.2005 wurde der ML als sonstiges FZ nach Gewicht besteuert weil er ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2.800 Kg eingetragen hatte und somit bezüglich der KFZ-Steuer als kombinations-KFZ galt.
Nun gibt es aber noch eine Gesetzeslücke auf die hier noch nie einer geachtet hat.
Im Falle einer Zulassung als Zugmaschine wird der ML wieder nach Gewicht in der KFZ-Steuer veranlagt. Eine Umrüstung des FZ ist nicht erforderlich. Es gibt auch Zugmaschinen die nur
3,5t ziehen dürfen. Was beim TÜV bei 4-türigen Pickups geht, die trotz LKW Zulassung nicht mehr nach Gewicht besteuert werden und derzeit wie PKW in der KFZ-Steuer veranalgt werden, wenn diese nicht als Zugmaschine zugelassen sind. Das sollte doch eigentlich auch beim ML gehen.
Leider ist es sicherlich so, dass nicht jeder Prüf-Ing beim TÜV da mitspielt, weil es Ermessenssache des jeweiligen Prüfers ist ob er mehr als 3.500 Kg Anhängelast fordert.
Was haltet Ihr davon?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@400ML schrieb am 23. Januar 2015 um 13:00:45 Uhr:
Hat da jemand noch eine Idee?
1. Lass alles wie es ist, zahle und ärgere dich.
2. Laste ab, dann als LKW und du bist glücklich und kaufe deiner Frau einen SLK
3. Verkaufe das Auto weil du es dir nicht leisten willst und höre auf zu jammern.
4. Ist es mir pers. völlig egal was du machst.
51 Antworten
Zitat:
@brummi v8 schrieb am 21. Januar 2015 um 10:34:45 Uhr:
hiChiptuning?und dann 0€ steuer??
wie soll das gehen?
ein joke,grinsbrummi v8
Merkmal aG = volle KFZ Steuerbefreiung
oder Merkmal G = 50% KFZ Steuerbefreiung 😁
LG Detlef
Zitat:
@Hennaman schrieb am 21. Januar 2015 um 14:20:51 Uhr:
Merkmal aG = volle KFZ Steuerbefreiung
Ahh, verstehe,
aG = Gelb + 3 Schwarze Punkte ?
LG Ro
Zitat:
@LT 4x4 schrieb am 21. Januar 2015 um 15:04:02 Uhr:
Ahh, verstehe,Zitat:
@Hennaman schrieb am 21. Januar 2015 um 14:20:51 Uhr:
Merkmal aG = volle KFZ Steuerbefreiung
aG = Gelb + 3 Schwarze Punkte ?LG Ro
Ja Roland es ist wirklich fast so, zumindest wenn es ums Parken geht, ich darf mit meinem Merkmal "G" = Gehbehindert eigentlich nicht auf Behindertenparkplätzen Parken obwohl ich einen Rolli zur Fortbewegung brauche!
Ein Blinder Merkmal "Bl" der darf auf einem Behinderten Parkplatz Parken nur sollte der ja nun wirklich nicht Fahren und der wenige der den Blinden durch die Gegend fährt der könnte ja auch auf normalen Plätzen Parken!
Ohne jetzt jemanden Persöhnlich anzusprechen, Merkmal "aG" = Aussergewöhnlich Gehbehindert darf natürlich auch auf einem Behinderten Parkplatz Parken und das auch wenn man ein Steifes Bein hat (was ich keinem Wünsche) aber dennoch ohne Hilfsmittel laufen kann!
Die Einstufungen sind schon Merkwürdig und nicht immer Nachvollziehbar!
Nur ist man es irgendwann einfach Leid sich mit den Ämtern rumzuschlagen, ist sicher ein Fehler!
Sorry wg OT
LG Detlef
hi Henna
kann ich eigentlich garnicht verstehen,
was hat eine behinderung, egal welcher art, mit steuern zu tun??
brummi v8
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Zitat:
@brummi v8 schrieb am 22. Januar 2015 um 12:56:37 Uhr:
hi Hennakann ich eigentlich garnicht verstehen,
was hat eine behinderung, egal welcher art, mit steuern zu tun??brummi v8
Warum das so ist kann ich Dir auch nicht sagen, weis ich nicht!
Ab Merkmal "G" und mind. 50% Schwerbehinderung hast Du die Wahl ob Du Kostenlos im Öffentlichen Nahverkehr fährst (Bus & Bahn) oder eben die KFZ Steuer ermäßigt/befreit wird!
Beides geht aber nicht, entweder oder!
Wenn aber ein Wagen von Schwerbehinderten Steuerbegünstigt ist hat man nicht nur Vorteile, so darf man zB. niemandem dann Wagen Leihen, mit meinem Wagen darf nur eine Begleitperson Fahren wenn ich dabei bin oder wenn der wenige zB. für mich in der Apotheke oder beim Arzt etwas abholt.
Die Befreiung/Ermäßigung ist auch im KFZ Schein Vermerkt!
Man darf auch nicht einfach einen Anhänger mit diesem Fahrzeug ziehen, wenn dann nur zB. einen Anhänger auf dem der Krankenrollstuhl Transportiert wird. Will man zB. etwas aus dem Baumarkt etc holen oder einen Umzug oder so durchführen müsste dies zuvor dem Finanzamt mitgeteilt werden da es sonst Steuerhinterziehung sei!
Ich darf auch keinen Autotransportanhänger ziehen und damit Fahrzeuge Transportieren, ist alles Verboten!
Da gibt es noch jede Menge anderer Einschränkungen aber das würde zu weit führen!
Früher war auch die KFZ Versicherung für Schwerbehinderte Günstige, das ist Heute nicht mehr so!
Bei Neuwagenkauf (keine Vorführer und keine Tageszulassungen) bekommst man bei den meisten Herstellern Rabat, Ford gibt zB. 25% Renault 30% und Mercedes immerhin 15%
Aber dennoch ist es auf jeden Fall besser man ist Gesund!
Manch einer findet diese Regelungen vielleicht Unfair, aber Tauschen will auch keiner😎
LG Detlef
Hallo ML Peter
Ich komme beim TÜV in Sachen Zugmaschinen Zulassung ganz gut weiter allerdings gehen die noch vom 1,5 fachen zulässigen Gesamtgewicht aus welches bei Ablastung hieße maximal 1 Person darf sich im Wagen befinden.
Das heißt wiederum Rückbank und Beifahrersitz müssen raus dann währe allerdings meine Ladefläche zu groß .
Hat da jemand noch eine Idee?
Zitat:
@400ML schrieb am 23. Januar 2015 um 13:00:45 Uhr:
Hat da jemand noch eine Idee?
1. Lass alles wie es ist, zahle und ärgere dich.
2. Laste ab, dann als LKW und du bist glücklich und kaufe deiner Frau einen SLK
3. Verkaufe das Auto weil du es dir nicht leisten willst und höre auf zu jammern.
4. Ist es mir pers. völlig egal was du machst.