KFZ-Kennzeichen "mitnehmen"?

Hallo Forum

Folgende Situation ist bisher gegeben:

Fahzeug ist auf Person A angemeldet und versichert.
Person A wohnt und ist gemeldet in Ort A.
Genutzt wird das Fahrzeug aber von Person B (wohnt und gemeldet in Ort B).
Warum? Weil Person B gerne ein Kennzeichen von Ort A haben wollte (nennen wir es Lokalpatriotismus).

Jetzt möchte Person B ein neues Fahrzeug kaufen.
Allerdings möchte sie dabei das "alte Kennzeichen" behalten.

Jetzt ist die Frage: Wie ist das zu schaffen?
Es ist ja geplant Kennzeichen auch bei Wohnsitzwechsel mitnehmen zu dürfen (oder ist das gar in NRW schon umgesetzt?). Allerdings ja nur, wenn der Halter derselbe bleibt.
Ich habe nun überlegt ob es eine Lösung sein kann wenn sich Person B in Stadt A meldet (was ohne Probleme umsetzbar wäre), Person A dann das Fahzeug an Person B "verkauft".
Könnte Person B dann das Kennzeichen von A "mitkaufen" und später dann bei der Ummeldung in den eigentlichen Wohnort wiederum das Kennzeichen von Stadt A in Stadt B mitziehen?

Beste Antwort im Thema

Die Regelung hängt vom Bundesland und kann dir am sichersten von deiner Zulassungsstelle beantwortet werden. Ich kenne es so, dass bem Abmelden eines Fahrzeugs mindestens 1 Tag vergehen muss, bis das Kennzeichen wieder erteilt werden kann. Manchmal kann man es aber schon vorher reservieren. Ein Anruf beim Amt kürzt das alles aber ab :-)

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ich kann sogar Halter sein, ohne Eigentümer zu sein. Ist bei jedem Leasingvertrag so.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Stimmt zwar SO nicht, aber, egal!

Stimmt ganz genau SO und ist auch nicht egal...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Anderes Beispiel um das deutlich zu machen? Die Freundin meines Sohnes kauft Möbel, mein Sohn zahlt, SIE steht im Kaufvertrag, wem gehören denn nun die Möbel?

Falsches Beispiel. Denn ein Möbelstück ist kein Gegenstand, der besondere Pflichten oder insbesondere Nutzungsaufwendungen nach sich zieht wie ein Auto. Eigentümerin ist übrigens die Freundin, da der Eigentumsübergang im KV festgelegt wird. Wer die Möbel bezahlt, ist vollkommen unerheblich. Stichwort Abstraktionsprinzip, ist aber für juristische Laien eher unverständlich...das muss auch nicht jeder verstehen, aber man kann durchaus auch mal Leuten Glauben schenken, die das ein bisschen besser wissen, weil es teilweise ihr täglich Brot ist...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Bei SIXT kaufe ich kein Auto, ich miete es. Ergo bin ich MIETER aber nicht Besitzer.

Wieder falsch. Du bist Mieter und Besitzer. Gibst du das Auto an den Sohn weiter, bleibst du Mieter, er wird Besitzer. Davon vollkommen unberührt bleibt Sixt immer Eigentümer (sofern sie es schon waren).

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ok, dann habe ich wohl die letzten Jahre ständig einen Fehler gemacht?

Du hast halt einfach Begriffe falsch benutzt...

Die juristischen Begriffe, insbesondere Eigentümer und Besitzer, sind juristisch ganz klar definiert. Es hat sich halt eine eigene Nomenklatur entwickelt, die sich oft im realen Leben so nicht wiederfindet, da ein und dieselbe Person mehrere Eigenschaften erfüllt. Aber gerade im Zulassungsrecht ist es absolut üblich, dass Begriffe wie Eigentümer, Besitzer, Halter, Steuerpflichtiger, Versicherungsnehmer durchaus auf ganz verschiedene Personen zutrifft. Es KANN zusammenfallen und auch in nur einer Person vereinigt sein (wie bspw. bei mir), aber ist ganz sicher kein MUSS...

Und die Kennzeichenmitnahme...am Besten mit der Zulassungsstelle ausmachen. In NRW ist vieles anders. In anderen Ländern auch...

Hallo TE

hier kann man schreiben was man will, aber die 1. Antwort war schon die Beste und Richtige !

Vielen Dank für eure Antworten

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Finde einfach einen Halter in Ort A. Dieser muss das Fahrzeug lediglich anmelden (und halten). Damit geht er allerdings auch gewisse Pflichten ein. Eigentümer, Besitzer, Versicherungsnehmer und Steuerpflichtiger kann sonst alles Person B sein. Ist bei mir ähnlich geregelt.

Besitzer, Eigentümer und Steuerpflichtiger: A
Versicherungsnehmer: B
Halter: C

Aber selbst Polizisten haben ein Problem so eine Konstellation nachzuvollziehen, wie ich bei einer Diebstahlmeldung feststellen musste.

Zitat:

Original geschrieben von massestrom


Finde einfach einen Halter in Ort A. Dieser muss das Fahrzeug lediglich anmelden (und halten). Damit geht er allerdings auch gewisse Pflichten ein. Eigentümer, Besitzer, Versicherungsnehmer und Steuerpflichtiger kann sonst alles Person B sein. Ist bei mir ähnlich geregelt.

Besitzer, Eigentümer und Steuerpflichtiger: A
Versicherungsnehmer: B
Halter: C

Aber selbst Polizisten haben ein Problem so eine Konstellation nachzuvollziehen, wie ich bei einer Diebstahlmeldung feststellen musste.

Ne, ist schon klar. 😁

Meine Empfehlung um die Stadt zu halten, ist die in der Mitte des Kennzeichens zu parken. Zum Beispiel würden beim Umzug von Hamburg (HH) nach Duisburg (DU), das neue Kennzeichen dann DU-HH-XXX lauten.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Fahrer-45


Es ist ja geplant Kennzeichen auch bei Wohnsitzwechsel mitnehmen zu dürfen. Allerdings ja nur, wenn der Halter derselbe bleibt.
Ich habe nun überlegt ob es eine Lösung sein kann wenn sich Person B in Stadt A meldet (was ohne Probleme umsetzbar wäre), Person A dann das Fahzeug an Person B "verkauft".
Könnte Person B dann das Kennzeichen von A "mitkaufen" und später dann bei der Ummeldung in den eigentlichen Wohnort wiederum das Kennzeichen von Stadt A in Stadt B mitziehen?

Da sich beim Verkauf des Wagens der Halter wechselt, kann das Kennzeichen nicht umgemeldet werden, wenn sich der Zulassungsbezirk ändert. Einzige Lösung: Person B melstet die Wohnung von Person A als Hauptwohnsitz an. Ist dies geschehen, wird der Wagen gekauft. Hat man das Fahrzeug mit Wunschkennzeichen angemeldet, meldet man erneut einen Umzug, zur ursprünglichen Wohnung von B.

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