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Kfz fahren unter Antidepressiva

Themenstarteram 30. August 2019 um 16:25

Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.

Hat Jemand Erfahrungen?

VG

Beste Antwort im Thema

Zudem steht ein Verkehrsstraftat im Raum samt FS-Entzug, Geldstrafe und MPU. Dazu sind i.d.R. VK und TK leistungsfrei und HP nimmt Regress.

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Oh meine Güte, was hier so alles geschrieben wurde

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 18:25:02 Uhr:

Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.

Hat Jemand Erfahrungen?

VG

Es passiert garnix - niemand weiß von der Medikation. Die Vers. wird voll zahlen. Regress wird erst fällig, wenn es irgendjemanden auffällt, dass Du etwas neben der Spur durch die Gegend irrst und wirr sprichst. Sonst kommt da niemand auf diese Idee, dass die Medik. ursächlich waren - und NUR unter dieser Bedingung kannst Du bis 5000€ in Regress genommen werden

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 20:30:42 Uhr:

Macht es Sinn, der Versicherung im Vorfeld zu sagen, dass man Antidepressiva nehmen muss?Das hat mir die Audiversicherung geraten.

Was kann passieren? Können die mich rausschmeißen?

Größter Fehler ever - was die Vers. nicht weiß, macht sie nicht heiß. Wer soll denn von den Beteiligten wissen, dass Du Antidepressiva nimmst? Niemand - also halt das Schnäuzeken ;). Die Ärzte haben Schweigepflicht, die dürfen kein Sterbenswörtchen davon verlautbaren lassen. Gerade Psychiater sind diesbezüglich äußerst verschlossen

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:00:42 Uhr:

Wenn ich mich nicht in der Lage fühlen sollte, würde ich auch nicht fahren. xxxxxx

Ich möchte die Medis auch nicht nehmen komme aber aufgrund eines Klinikaufenthalt nicht drumrum. xxxxx

Wie komme ich aus der Nummer mit den Medikamenten raus, ohne mich mit nachbehandelnden Ärzten und Krankenkasse anzulegen? Das macht doch kein Arzt der Welt mit (Wiedereingliederung). Und diese ADs sollst du längere Zeit nehmen und nun?

Aus dieser Nummer kommst Du nicht raus. Nimm die Medikamente. Wenn Du sie bisher vertragen hast und Deinen Alltag normal bewältigst, kannst Du auch problemlos fahren. Deine Frage nach dem prof. Rat hast Du Dir selbst beantwortet

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:36:59 Uhr:

Der behandelnde Klinikpsychiater meint, ich könne fahren, schriftlich gib es aber nichts (sei nicht übli h)

Natürlich gibt es dafür keinen Freifahrtschein, aber Ärzte sind VERPFLICHTET, Dich bei Fahruntüchtigkeit schriftlich darauf hinzuweisen, dass Du NICHT fahren darfst. Alles andere, was Du hier liest - sicher gutgemeintes, aber völlig irrelevantes Geschw....

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 20:01:39 Uhr:

Hat sonst Jemand eine Idee, wie ich aus der Nummer rauskomme. Also: Tabletten ablehnen, Entlassung aus dem KH, ohne Stress mit weiterbehandelnden Ärzten (Krankschreibung, wiedereingliederung), Krankenkasse und AG. Meinen Job habe ich eh schon verloren, man sucht für mich eine andere Einsatzsstelle, muss ich aber auch Auto fahren.

Würde mich über Tipps wirklich freuen.

Nimm die Pillen, diese abzulehnen wäre die allerdümmste Idee. Venlafaxin und Tianeurax sind vom NW-Profil in Bezug Fahrtauglichkeit eigentlich sehr gut verträglich.

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 19:20:40 Uhr:

Man kann bei einem Facharzt für Verkehrssicherheit einen Reaktionstest machen, ca. 80 Euro, Berichte sollen mitgenommen werden. Sollte lt. Arztpraxis für die Versicherung ausreichen.

Völlig sinnlos und unnütz.

Zitat:

Aktuell behandelnder Arzt sagt mündlich, mit den Tabletten könne man fahren. Schriftlich gibt es nichts.

DIESER Arzt kennt Dich und Deine Befunde, ER ist der Guru, SEIN Wort zählt. Bitte ihn einfach, in der Behandlungsakte einen entsprechenden Vermerk zu machen, dass Du fragtest und er erlaubte (DAS wird gemacht) - und Du bist aus allen Nummern raus.

Zitat:

Audiversicherung sagt, wenn kein Fahrverbot vom Arzt bestehe, dann passiere nichts. Kann ich nicht glauben. War auch nicht die kompetenteste Anlaufstelle.

Diese Aussage stimmt aber

Zitat:

Im Schadensfall könne die Versicherung den VN in Regress nehmen. Maximal bis 5000 Euro bei einer Vertragsverletzung. Heißt das, ein Totalschaden fremder Pkw (30000 Euro) mit Körperverletzung (700000 Euro) wird auch nur mit bis zu 5000 Euro für mich berechnet?

Genau so ist es

Der Beitrag von @Moewenmann hebt sich sehr wohltuend von den vielen Halbgarheiten ab, mein Daumen dafür

Und ja - ich verstehe als Verkehrsmedizinischer Gutachter ein wenig von der Materie ;)

 

am 3. September 2019 um 13:15

Bei Herbeiführung eines Personenschaden hat man ein Offizialdelikt begangen.

Das hast Du jetzt aber sehr schön und sehr intelligent gesagt - und jetzt beantworte einfach die Frage des TE :D.

am 3. September 2019 um 13:31

Du ahnst dass ich das mangels Erfahrungen nicht kann.

Daher wäre es einfach schön, nicht für Verwirrung zu sorgen ;)

@twindance, @Moewenmann

Danke für die Klarstellung!

Eine Frage an @twindance habe ich aber doch noch: Du schreibst, dass die Versicherung von der Einnahme (u.a. wegen der ärztlichen Schweigepflicht) nichts erfährt. Meines Wissens ist es aber so, dass bei einem Unfall der Versicherung in deren Fragebogen beantwortet werden muss, ob man Alkohol oder Medikamente eingenommen hatte. Diese Fragen sind ja wahrheitsgemäß zu beantworten. Bezieht sich diese Frage nicht auf Dauermedikation? Oder wie siehst Du das?

Ungeachtet dessen bin ich - wie oben schon geschrieben - der Meinung, dass man mit Durchführung der Behandlung und damit einhergehender Medikation schon ordentlich Rückgrat beweist und damit weit risikoärmer unterwegs ist, als mit unbehandelter Erkrankung.

Themenstarteram 3. September 2019 um 15:39

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Oh meine Güte, was hier so alles geschrieben wurde

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 18:25:02 Uhr:

Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.

Hat Jemand Erfahrungen?

VG

Es passiert garnix - niemand weiß von der Medikation. Die Vers. wird voll zahlen. Regress wird erst fällig, wenn es irgendjemanden auffällt, dass Du etwas neben der Spur durch die Gegend irrst und wirr sprichst. Sonst kommt da niemand auf diese Idee, dass die Medik. ursächlich waren - und NUR unter dieser Bedingung kannst Du bis 5000€ in Regress genommen werden

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 20:30:42 Uhr:

Macht es Sinn, der Versicherung im Vorfeld zu sagen, dass man Antidepressiva nehmen muss?Das hat mir die Audiversicherung geraten.

Was kann passieren? Können die mich rausschmeißen?

Größter Fehler ever - was die Vers. nicht weiß, macht sie nicht heiß. Wer soll denn von den Beteiligten wissen, dass Du Antidepressiva nimmst? Niemand - also halt das Schnäuzeken ;). Die Ärzte haben Schweigepflicht, die dürfen kein Sterbenswörtchen davon verlautbaren lassen. Gerade Psychiater sind diesbezüglich äußerst verschlossen

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:00:42 Uhr:

Wenn ich mich nicht in der Lage fühlen sollte, würde ich auch nicht fahren. xxxxxx

Ich möchte die Medis auch nicht nehmen komme aber aufgrund eines Klinikaufenthalt nicht drumrum. xxxxx

Wie komme ich aus der Nummer mit den Medikamenten raus, ohne mich mit nachbehandelnden Ärzten und Krankenkasse anzulegen? Das macht doch kein Arzt der Welt mit (Wiedereingliederung). Und diese ADs sollst du längere Zeit nehmen und nun?

Aus dieser Nummer kommst Du nicht raus. Nimm die Medikamente. Wenn Du sie bisher vertragen hast und Deinen Alltag normal bewältigst, kannst Du auch problemlos fahren. Deine Frage nach dem prof. Rat hast Du Dir selbst beantwortet

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:36:59 Uhr:

Der behandelnde Klinikpsychiater meint, ich könne fahren, schriftlich gib es aber nichts (sei nicht übli h)

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Natürlich gibt es dafür keinen Freifahrtschein, aber Ärzte sind VERPFLICHTET, Dich bei Fahruntüchtigkeit schriftlich darauf hinzuweisen, dass Du NICHT fahren darfst. Alles andere, was Du hier liest - sicher gutgemeintes, aber völlig irrelevantes Geschw....

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 20:01:39 Uhr:

Hat sonst Jemand eine Idee, wie ich aus der Nummer rauskomme. Also: Tabletten ablehnen, Entlassung aus dem KH, ohne Stress mit weiterbehandelnden Ärzten (Krankschreibung, wiedereingliederung), Krankenkasse und AG. Meinen Job habe ich eh schon verloren, man sucht für mich eine andere Einsatzsstelle, muss ich aber auch Auto fahren.

Würde mich über Tipps wirklich freuen.

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Nimm die Pillen, diese abzulehnen wäre die allerdümmste Idee. Venlafaxin und Tianeurax sind vom NW-Profil in Bezug Fahrtauglichkeit eigentlich sehr gut verträglich.

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 19:20:40 Uhr:

Man kann bei einem Facharzt für Verkehrssicherheit einen Reaktionstest machen, ca. 80 Euro, Berichte sollen mitgenommen werden. Sollte lt. Arztpraxis für die Versicherung ausreichen.

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Völlig sinnlos und unnütz.

Zitat:

Aktuell behandelnder Arzt sagt mündlich, mit den Tabletten könne man fahren. Schriftlich gibt es nichts.

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DIESER Arzt kennt Dich und Deine Befunde, ER ist der Guru, SEIN Wort zählt. Bitte ihn einfach, in der Behandlungsakte einen entsprechenden Vermerk zu machen, dass Du fragtest und er erlaubte (DAS wird gemacht) - und Du bist aus allen Nummern raus.

Zitat:

Audiversicherung sagt, wenn kein Fahrverbot vom Arzt bestehe, dann passiere nichts. Kann ich nicht glauben. War auch nicht die kompetenteste Anlaufstelle.

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Diese Aussage stimmt aber

Nein, habe gerade wieder mit Audi VVD telefoniert. Stimmt nicht. Versicherung zahlt nicht. Und dann kommt noch die strafrechtliche Sache dazu. Ggf. Verlust Menschenleben. Nein, das ist doch nicht zu vereinbaren.

Zitat:

Im Schadensfall könne die Versicherung den VN in Regress nehmen. Maximal bis 5000 Euro bei einer Vertragsverletzung. Heißt das, ein Totalschaden fremder Pkw (30000 Euro) mit Körperverletzung (700000 Euro) wird auch nur mit bis zu 5000 Euro für mich berechnet?

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Genau so ist es

Leider nein, lt. Versicherung müsste ich für den kompletten Schäden aufkommen. Aktueller Anruf bei Audi VVD.

Der Beitrag von @Moewenmann hebt sich sehr wohltuend von den vielen Halbgarheiten ab, mein Daumen dafür

Und ja - ich verstehe als Verkehrsmedizinischer Gutachter ein wenig von der Materie ;)

Themenstarteram 3. September 2019 um 15:43

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Oh meine Güte, was hier so alles geschrieben wurde

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 18:25:02 Uhr:

Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.

Hat Jemand Erfahrungen?

VG

Es passiert garnix - niemand weiß von der Medikation. Die Vers. wird voll zahlen. Regress wird erst fällig, wenn es irgendjemanden auffällt, dass Du etwas neben der Spur durch die Gegend irrst und wirr sprichst. Sonst kommt da niemand auf diese Idee, dass die Medik. ursächlich waren - und NUR unter dieser Bedingung kannst Du bis 5000€ in Regress genommen werden

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 20:30:42 Uhr:

Macht es Sinn, der Versicherung im Vorfeld zu sagen, dass man Antidepressiva nehmen muss?Das hat mir die Audiversicherung geraten.

Was kann passieren? Können die mich rausschmeißen?

Größter Fehler ever - was die Vers. nicht weiß, macht sie nicht heiß. Wer soll denn von den Beteiligten wissen, dass Du Antidepressiva nimmst? Niemand - also halt das Schnäuzeken ;). Die Ärzte haben Schweigepflicht, die dürfen kein Sterbenswörtchen davon verlautbaren lassen. Gerade Psychiater sind diesbezüglich äußerst verschlossen

Zitat:

@twindance schrieb am 3. September 2019 um 15:04:16 Uhr:

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:00:42 Uhr:

Wenn ich mich nicht in der Lage fühlen sollte, würde ich auch nicht fahren. xxxxxx

Ich möchte die Medis auch nicht nehmen komme aber aufgrund eines Klinikaufenthalt nicht drumrum. xxxxx

Wie komme ich aus der Nummer mit den Medikamenten raus, ohne mich mit nachbehandelnden Ärzten und Krankenkasse anzulegen? Das macht doch kein Arzt der Welt mit (Wiedereingliederung). Und diese ADs sollst du längere Zeit nehmen und nun?

Aus dieser Nummer kommst Du nicht raus. Nimm die Medikamente. Wenn Du sie bisher vertragen hast und Deinen Alltag normal bewältigst, kannst Du auch problemlos fahren. Deine Frage nach dem prof. Rat hast Du Dir selbst beantwortet

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:36:59 Uhr:

Der behandelnde Klinikpsychiater meint, ich könne fahren, schriftlich gib es aber nichts (sei nicht übli h)

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Natürlich gibt es dafür keinen Freifahrtschein, aber Ärzte sind VERPFLICHTET, Dich bei Fahruntüchtigkeit schriftlich darauf hinzuweisen, dass Du NICHT fahren darfst. Alles andere, was Du hier liest - sicher gutgemeintes, aber völlig irrelevantes Geschw....

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 20:01:39 Uhr:

Hat sonst Jemand eine Idee, wie ich aus der Nummer rauskomme. Also: Tabletten ablehnen, Entlassung aus dem KH, ohne Stress mit weiterbehandelnden Ärzten (Krankschreibung, wiedereingliederung), Krankenkasse und AG. Meinen Job habe ich eh schon verloren, man sucht für mich eine andere Einsatzsstelle, muss ich aber auch Auto fahren.

Würde mich über Tipps wirklich freuen.

[/quote

Nimm die Pillen, diese abzulehnen wäre die allerdümmste Idee. Venlafaxin und Tianeurax sind vom NW-Profil in Bezug Fahrtauglichkeit eigentlich sehr gut verträglich.

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 19:20:40 Uhr:

Man kann bei einem Facharzt für Verkehrssicherheit einen Reaktionstest machen, ca. 80 Euro, Berichte sollen mitgenommen werden. Sollte lt. Arztpraxis für die Versicherung ausreichen.

[/quote

Völlig sinnlos und unnütz.

Zitat:

Aktuell behandelnder Arzt sagt mündlich, mit den Tabletten könne man fahren. Schriftlich gibt es nichts.

[/quote

DIESER Arzt kennt Dich und Deine Befunde, ER ist der Guru, SEIN Wort zählt. Bitte ihn einfach, in der Behandlungsakte einen entsprechenden Vermerk zu machen, dass Du fragtest und er erlaubte (DAS wird gemacht) - und Du bist aus allen Nummern raus.

Zitat:

Audiversicherung sagt, wenn kein Fahrverbot vom Arzt bestehe, dann passiere nichts. Kann ich nicht glauben. War auch nicht die kompetenteste Anlaufstelle.

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Diese Aussage stimmt aber

Zitat:

Im Schadensfall könne die Versicherung den VN in Regress nehmen. Maximal bis 5000 Euro bei einer Vertragsverletzung. Heißt das, ein Totalschaden fremder Pkw (30000 Euro) mit Körperverletzung (700000 Euro) wird auch nur mit bis zu 5000 Euro für mich berechnet?

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Genau so ist es

Nein, stimmt so nicht. Habe gerade mit Audi VVD gesprochen

Der Beitrag von @Moewenmann hebt sich sehr wohltuend von den vielen Halbgarheiten ab, mein Daumen dafür

Und ja - ich verstehe als Verkehrsmedizinischer Gutachter ein wenig von der Materie ;)

Den genauen Wortlaut dieser Fragestellung kenne ich aus der Erinnerung nicht.

Ging das nicht " Standen Sie unter dem EINFLUSS von Alkohol, Drogen, Medikamenten?"

Mal später nachsehen, ob ich da noch einen alten Fragebogen in meinen Unterlagen finde

Aber selbst, wenn man die Antidepressiva angibt, wird die gegnerische Versicherung nicht aus der Leistungspflicht herauskommen, da diese Medikamente nicht per se eine Fahruntüchtigkeit bedingen.

An Stelle des TE würde ich mir da jetzt nicht irgendwelche Szenarien zusammenkonstruieren(lassen), sondern auf den eigenen Körper hören. Wenn er sich unter den Medikamenten fahrtauglich fühlt, kann er locker fahren. Fühlt er sich unsicher, so lässt er das Fhzg stehen (wie er in einem seiner früheren Beiträge schrieb).

Themenstarteram 3. September 2019 um 15:49

Im Schadensfall könne die Versicherung den VN in Regress nehmen. Maximal bis 5000 Euro bei einer Vertragsverletzung. Heißt das, ein Totalschaden fremder Pkw (30000 Euro) mit Körperverletzung (700000 Euro) wird auch nur mit bis zu 5000 Euro für mich berechnet?

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Genau so ist es.

Nein, stimmt so leider nicht. Habe gerade mit Audi VVD gesprochen.

 

Es passiert garnix - niemand weiß von der Medikation. Die Vers. wird voll zahlen. Regress wird erst fällig, wenn es irgendjemanden auffällt, dass Du etwas neben der Spur durch die Gegend irrst und wirr sprichst. Sonst kommt da niemand auf diese Idee, dass die Medik. ursächlich waren - und NUR unter dieser Bedingung kannst Du bis 5000€ in Regress genommen werden

Die Polizei kann das feststellen durch Drogentest.bzw. Versicherung durch Unfallfragebogen kommt es auch raus. Man wird voll haftbar gemacht lt. Audi VVD und dann noch die strafrechtliche Konsequenzen...

Hör bitte auf, bei irgendwelchen inkompetenten Leuten herumzutelefonieren und herumzufragen. Maximal 5000€ Regress kann die Versicherung holen.

Antidepressiva sind keine Drogen und der Drogentest würde da garnix anzeigen. Und wenn Du im Bericht die Antidepressiva angeben solltest, so kann Dir daraus keinesfalls eine Fahruntüchtigkeit unterstellt werden. Das ist absoluter Blödsinn. Sollte die Versicherung entgegen aller Wahrscheinlichkeiten versuchen, da dennoch in Regress zu gehen, muss SIE beweisen, dass Du fahruntüchtig warst --- DU musst Deine Fahrtüchtigkeit keinesfalls beweisen.

Das kannst Du mir jetzt glauben (wie gesagt, mein täglich Brot) oder auch lassen.

Versicherungen dürfen viele Fragebögen schreiben. Sogar solche mit unzulässigen Fragen. Dazu gehören auch Fragen zur gesundheitlichen Situation. Es kann nicht erwartet werden, dass unzulässige Fragen (wahrheitsgemäß) beantwortet werden.

Themenstarteram 3. September 2019 um 17:10

Meinst du tatsächlich, dass diese Fragen unzulässig sind? Wo steht das?

Kann ich mir nicht vorstellen ...

Die Frage, ob man unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand, sind sicher zulässig, auch der Polizei gegenüber.

Dann mach doch, was Du willst:rolleyes:

Du wirst verhaftet und in den Hungerturm geperrt werden, Dein Vermögen fällt an die alleinseeligmachende katholische Kirche Versicherung, Deine Familie wird in die Sklaverei verkauft und Deine Seele der ewigen Verdammnis anheimfallen :rolleyes:

Suchst Du eigentlich Hilfestellung, weiter ein KFZ führen zu können oder suchst Du krampfhaft nach irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen, nicht mehr ein KFZ führen zu müssen ???

Zitat:

@Anitram_E schrieb am 3. September 2019 um 19:10:58 Uhr:

Meinst du tatsächlich, dass diese Fragen unzulässig sind? Wo steht das?

Kann ich mir nicht vorstellen ...

Die Frage, ob man unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand, sind sicher zulässig, auch der Polizei gegenüber.

Gegenüber der Polizei darfst Du lügen wie gedruckt. Du musst Dich nämlich nicht selbst belasten.

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