Kfz fahren unter Antidepressiva
Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.
Hat Jemand Erfahrungen?
VG
Beste Antwort im Thema
Zudem steht ein Verkehrsstraftat im Raum samt FS-Entzug, Geldstrafe und MPU. Dazu sind i.d.R. VK und TK leistungsfrei und HP nimmt Regress.
96 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. August 2019 um 22:23:20 Uhr:
Weil mit dem Wiederauftreten zu rechnen ist und wg. Ziff. 9.6.2..
Warum sollte mit einem Wiederauftreten zu rechnen sein (bisher das 1
. Mal) und somit mir fehlt der Bezug zu 9.6.2
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:16:56 Uhr:
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du da mal nachfragen.
Schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn du wieder fahren willst. Dann kannst du wenigstens rechtliche Mittel einlegen, falls die Versicherung dich in Regress nehmen will.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 31. August 2019 um 08:36:44 Uhr:
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:16:56 Uhr:
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du da mal nachfragen.Schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn du wieder fahren willst. Dann kannst du wenigstens rechtliche Mittel einlegen, falls die Versicherung dich in Regress nehmen will.
Kann man das, wenn der Fall schon eingetreten ist? Ich nehme ja schon Antidepressiva.
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Zitat:
@Anselm-M schrieb am 31. August 2019 um 08:36:44 Uhr:
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:16:56 Uhr:
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du da mal nachfragen.Schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn du wieder fahren willst. Dann kannst du wenigstens rechtliche Mittel einlegen, falls die Versicherung dich in Regress nehmen will.
Habe gerade bei der advocard angerufen. Fällt unter Vorsatzbegehen und ist nicht abgesichert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. August 2019 um 22:51:16 Uhr:
Das beantwortet sich eigentlich selbst.
Das verstehe ich leider nicht ...
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 20:05:24 Uhr:
Bin seit 5,5 Monaten in der Klinik und werde bald bekloppt bzw. bin ich schon. Ich suche die Rettung für mich. Hat Jemand eine Idee.
Ich kann auf das Autofahren nicht verzichten - geht nicht.
Wie lange nimmst du die Medikamente jetzt? Bei vielen ADs legen sich die Nebenwirkungen mit der Gewöhnung. Ich habe mit DEINEN Medis keine Erfahrungen, aber mit anderen. Bei mir war es aber so dass mir mein Arzt gesagt hat es könnte die Fahrtauglichkeit anfangs beeinträchtigt werden. Explizit verboten hat er mir das Autofahren nicht.
Tatsächlich fühlte ich mich die ersten vier bis sechs Wochen im Straßenverkehr etwas unsicher und bin mehr oder weniger nur zum Einkaufen in den nächsten Supermarkt gefahren. Dann wurde es besser und nach drei Monaten habe ich keine Einschränkung mehr gespürt. Dann habe ich nur noch eine Weile auf Langstrecken (>100km) verzichtet. Allerdings war ich auch fast drei Monate krank geschrieben.
Rechtlich war das wohl eine Grauzone. Ein explizites Fahrverbot stand weder im Beipackzettel, noch wurde es von ärztlicher Seite ausgesprochen. Nebenwirkungen die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können sind aber bekannt. Daher wirst du kaum einen Arzt finden der dir die unbeschränkte Fahrtauglichkeit bestätigen wird. Allerdings wirst du so ein Attest bei schweren Depressionen auch ohne Medis nicht erhalten. Mit Depressionen ist man unter gut eingestellter Medikation vermutlich weniger gefährlich als unbehandelt.
Hier könnte die Gefahr für dich lauern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, es bekannt wird dass du unter dem Einfluss von AD standest und der Unfall es von seinen Umständen wahrscheinlich erscheinen lässt, dass du ihn ohne den Einfluss von ADs hättest verhindern können.
Nehme seit 8 Monaten immer wieder verschiedene Medikamente. Es sieht ganz danach aus, dass ich auf das Autofahren wohl besser verzichten sollte. Bin seit 5 Monaten in der Klinik. VG
Ich habe einen guten Freund, der schon seit Jahren auf die Einnahme von Antidepressiva angewiesen ist. Bei ihm sind die Medikamente (ich weiß nicht, welche er nimmt) so gut eingestellt, dass er ein ganz normales Leben führen kann. Das ist also möglich. Ob es bei Dir möglich ist, ist natürlich ohne weitere Informationen und vor allem ohne die entsprechende Qualifikation nicht zu beurteilen.
Bei psych. Erkrankungen unbehandelt Auto zu fahren kann deutlich riskanter sein, als mit medikamentöser Behandlung. Man muss hier das Gespräch mit dem Arzt suchen, der/die einem die Medikamente verschreibt. Eine pauschale Antwort wird es hier nicht geben.
Allerdings stehen in den Beipackzetteln vieler Medikamente Hinweise zur Fahrtauglichkeit - nicht nur bei Medikamten für psych. Erkrankungen (ich nenne hier nur mal Schmerzmittel, Allergiemedikamente, Blutdrucksenker, Antidiabetika etc.). Wenn all diese Patienten kein Auto fahren dürften, ich denke, wir hätten 50% weniger Autos auf der Straße.
Meine Meinung: in den allermeisten Fällen wird die Medikation, eingenommen nach Weisung des Arztes, eher die Fahrtauglichkeit unterstützen und das Unfallrisiko mindern. Wie gesagt - Rücksprache mit dem verordneten Mediziner halten!
Das wichtigste ist die Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Gut eingestellt beeinträchtigen die Antidepressiva die Fahrtüchtigkeit nicht.
Bloss nicht selber einfach absetzen, wenn langsam ausschleichen in Rücksprache mit den Ärzten.
Probleme bezüglich Fahrtüchtigkeit gibt es am ehesten in der Einstellungsphase, hier wird geschaut wie das Medikament individuell vertragen wird und welche Dosis angemessen ist. In dieser Zeit sollte nicht Auto gefahren werden.
Tja, nur was ist im Falle eines Unfalls, egal, ob selbst verursacht oder mit reingezogen? Da kann man im Regress genommen werden ...
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 2. September 2019 um 14:05:12 Uhr:
Tja, nur was ist im Falle eines Unfalls, egal, ob selbst verursacht oder mit reingezogen? Da kann man im Regress genommen werden ...
In Regress kann man schließlich immer genommen werden, wenn man etwas falsch macht. Letztlich müsste dann überhaupt festgestellt werden, dass die Einnahme des Medikaments ursächlich für den Unfall war.
Ja, sicher, ich denke, man hat dann aber schlechte Karten gegenüber der Versicherung, oder? Ggf. muss man das Gutachten auch noch bezahlen. Und wenn AD ursächlich und dann ggf. noch Personenschäden, dann gute Nacht ...
Hier habe ich gerade was gefunden. Vielleicht kannst Du damit was anfangen. Gnaz auf die sichere Seite scheinst Du Dich mit einer MPU zu begeben. Allerdings bist Du dann bei einem kritischen Befund bis auf Weiteres vom Auto fahren ausgeschlossen. Wenn Du nämlich trotzdem Auto fährst und es passiert etwas, dürftest Du mit ziemlicher Sicherheit im Vorsatz drin sein.