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KFZ Diebstahl, was soll ich tun

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 16:43

Hallöchen. Ich wollte mir mal hier Rat holen. Mir wurde im März mein Auto gestohlen. Habe Anzeige und alles nötige gemacht. Unterlagen und Schlüssel zur Versicherung geschickt. Heute kam ein Brief von dem Sachbearbeiter der Versicherung, das bei der Fahrzeugschlüsselüberprüfung festgestellt wurde dass die Schlüssel aufgrund der Herstellungsspuren zwar 4 Originalfahrzeugschlüssel zur gleichen Schließung entsprechen, aber diese Schlüssel gehören NICHT zur werkseitig eingebauten Schließung. Ein kompletter Schlüsselsatz dieses Fahrzeug besteht aus drei schließungsgleichen Originalschlüsseln, es fehlen insoweit alle Originalschlüssel. Was soll ich jetzt tun, bin etwas Ratlos......

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

Also am besten mal den Anwalt konsultieren.

Jap - und bitte unter diesem Link nachsehen, was du dann an den Anwalt an Gebühren bezahlen darfst:

http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Du suchst dir in der ganz linken Spalte den Gegenstandswert (Wert des Fahrzeuges) und gehst nach weiter nach rechts bis du in der Spalte "1,3" angekommen bist.

Da siehst du dann die Nettogebühr (also bei 25 000 EUR Fahrzeugwert = 891,80 netto, hinzu kommen die Auslagen des Anwaltes und Mehrwertsteuer).

Und diese Gebüren wirst du ganz allein zu tragen haben, wenn du auf die Anwaltsschreier hier hörst (die werden sich nämlich kaum daran beteiligen).

 

Dies hier ist ein Kaskoschadenfall - da gibt es (anders als im Haftpflichtrecht) KEINEN Anspruch auf Anwaltskostenerstattung.

Allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Verzuges könnte man die Anwaltskosten von der Gegenseite verlangen - ein solcher Verzug (oder eine Ablehnung des Schadens) liegt aber hier noch gar nicht vor - man will lediglich eine Stellungnahme haben.

 

Und NEIN: Auch eine Rechtsschutzversicherung wird hier NICHT eintreten!

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoss der Gegenseite (Versicherung) vorliegen.

Das ist aber nicht der Fall - es wurde ja noch keine Ablehnung ausgesprochen, sondern nur eine Stellungnahme angefordert.

Wenn du also gut einen Tausender übrig hast, für die Anwaltskosten, dann folge ruhig dem Rat dieser Anwaltsschreier hier, denen jegliche Ahnung in Bezug auf derartige Ding abzusprechen ist.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

...Es wurde auch nicht erwähnt das die Schließanlage mal gewechselt wurde. Vieleicht auch vergessen zu erwähnen vom Verkäufer.Den Verkäufer kann ich nicht mehr ausfindig machen da der Kaufvertrag blöderweise mit im serviceheft lag.

Diese Anmerkung (fett markiert) von dir ist offenbar etwas untergegangen:

Den Kaufvertrag hast du offensichtlich nicht mehr, aber wie sieht es mit dem KFZ-Brief (und -Schein) aus? Den wirst du doch nicht etwa auch im Auto aufbewahrt haben? Darüber kannst du den Vorbesitzer doch ermitteln und ihn auch um Aufklärung bitten?

Denn offensichtlich scheint die Versicherung etwas an deinem Fahrzeug unschlüssig zu finden und mit jedem Hinweis zur Vorgeschichte wäre dir sicher geholfen. Nach derzeitigem Stand will deine Versicherung nicht zahlen, somit würde ich weitere Anstrengungen zur Ermittlung des Vorbesitzers auf mich nehmen und jeden Hinweis sowohl der Versicherung als auch den Behörden mitteilen.

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 9:53

Den KFZ Brief und den SChein hat die VErsicherung schon lange. Der Verkäufer hatte das Auto nicht auf sich angemeldet sondern nur weiterverkauft. ICh weiß nur das der letzte Besitzer nicht alle schlüssel mehr hatte und dadurch der Verkäufer von dem ich es habe eine neue schließanlage einbaute wo alle SChlüssel vorhanden sind. Um auf Nummer sicher zu gehen. Und den letzten Halter kann ich nicht erreichen.

ich weiss ich sags zum x ten mal...

man kann mal eben nicht einen schlüssel nachmachen lassen! und auch eine komplette schliessanlage nicht mal so eben tauschen das es keiner merkt. ebenso ist es nicht möglich das man einen original ersatz audi schlüssel erkennt ob er serienmässig mitgeliefert wurde oder ob er mal nachgemacht wurde.

DAS würde ich deinem anwalt und deiner versicherung mal mitteilen. bzw fragen wie die auf das schmale brett kommen das man mal eben da was getrickst hat....das kann ein bürohengst nicht und selbst ein gutachten wird damit seine probleme haben.

natürlich ist es möglich das man sich "schwarz" einen schlüssel nachmacht und den an der wfs anlernen kann. da lass ich mal meine phantasie spielen: wen ich sowas kann dann werf ich ne scheibe ein, tricks die wfst aus und ab mit der karre.

am 24. Juni 2011 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

ebenso ist es nicht möglich das man einen original ersatz audi schlüssel erkennt ob er serienmässig mitgeliefert wurde oder ob er mal nachgemacht wurde.

 

DAS würde ich deinem anwalt und deiner versicherung mal mitteilen. bzw fragen wie die auf das schmale brett kommen das man mal eben da was getrickst hat....das kann ein bürohengst nicht und selbst ein gutachten wird damit seine probleme haben.

Natürlich kann man einen Originalschlüssel von einem Nachschlüssel unterscheiden ! Mit einer gegenteiligen Aussage blamiert sich jeder Rechtsanwalt.

na dann mach mal den erklährbär. gleiche nummer, gleiche fräse, gleiches modell.

am 24. Juni 2011 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

na dann mach mal den erklährbär. gleiche nummer, gleiche fräse, gleiches modell.

Mechanischer Schließteil: Herstellungsprozess (der Originalschlüssel wird erst gefräst und dann verchromt - der Nachschlüssel ist verchromt und wird dann gefräst) und Einschnittfolge (ist beim Fahrzeughersteller hinterlegt)

 

Elektronischer Teil: Daten (unterschiedlicher Art) beim Hersteller hinterlegt

Ich hab mir für meinen Audi mal einen Schlüssel nachmachen lassen (bei Audi im Werk bestellt). Den Unterschied sieht man deutlich !

Die Nummer da drauf hat bei dem Ersatzschlüssel hinten noch ein "X" was zumindest bei den Radios bei Audi auf ein Austauschteil schliessen lässt, ob das beim Schlüssel Zufall war oder immer so ist weis ich nicht, nur der Bart ist deutlich anders !

Was ich interessant fand war, dass der Schlüssel nicht in meiner Fahrzeughistorie abgelegt ist, hab ihn bei Händler A gekauft und wollte den bei Händler B anlernen lassen, der hat den nicht gefunden. Audi weis es sicherlich aber ein Händler wohl nicht wenn er nicht angelernt wurde...

Anlernen kann man eigentlich alles selbst wenn man ein paar hundert Euro für zwilichtige Hardware ausgibt. Auch die neuen WFS Generationen.

 

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 7:37

So. War gestern beim Anwalt. Er kann jetzt auch nur noch klagen da die Versicherung mit ihrem letzten Schreiben ihren Standpunkt festgelegt hatt und nicht zahlen will. Kann jetzt ca ein halbes JAhr dauern bis da eventuell irgendwas rauskommt. :-(

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Elektronischer Teil: Daten (unterschiedlicher Art) beim Hersteller hinterlegt

und wie bekommst das ding an die wfs angelernt ohne das er registriert wird?

mal von "zwilichtem" abgesehen. im normalfall hat man ja n schlüssel verbummelt und will vielleicht nichtgrad ab bahnhof einen hausierer fragen ob er einem das mal eben macht. und dann noch gleich ALLE schlüssel. wiegesagt da MUSS es einen eintrag in der akte geben.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Elektronischer Teil: Daten (unterschiedlicher Art) beim Hersteller hinterlegt

und wie bekommst das ding an die wfs angelernt ohne das er registriert wird?

...

das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

die elektronischen bauteile im schlüssel haben seriennummern und diese sind im werk zusammen mit der fahrgestellnummer gespeichert.

ein nachgemachter schlüssel wird von audi angelernt und funktioniert dann natürlich, hat aber andere seriennummern bei den elektronischen bauteilen.

der hersteller kann belegen welche seriennummern der originale erstsatz hatte und somit einen nachgemachten zweifelfrei nachweisen.

 

am 28. Juni 2011 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Elektronischer Teil: Daten (unterschiedlicher Art) beim Hersteller hinterlegt

und wie bekommst das ding an die wfs angelernt ohne das er registriert wird?

 

mal von "zwilichtem" abgesehen. im normalfall hat man ja n schlüssel verbummelt und will vielleicht nichtgrad ab bahnhof einen hausierer fragen ob er einem das mal eben macht. und dann noch gleich ALLE schlüssel. wiegesagt da MUSS es einen eintrag in der akte geben.

Das ist ja das Problem. Wurden neue Schlüssel offiziell angelernt, ist das nachvollzieh- und letztlich auch erklärbar. Lässt es sich nicht nachvollziehen, hat der Bestohlene ein Problem - er legt schlichtweg falsche Schlüssel zum entwendeten Fahrzeug vor und kann den Verbleib der Originalschlüssel nicht erklären.

....immer wieder bin ich enttäuscht, wenn Threads kein Ende finden.

Wie hier auch, da das schon 2 1/2 Jahre her ist und der Beitragsersteller nicht mitgeteilt hat, wie die Sache nun ausgegangen ist.

Wäre doch eigentlich interessant, oder?

Ich bin nämlich auch gerade in der Phase, gegen eine nicht zahlungswillige Versicherung nach Diebstahl anzugehen.

 

gruss

19FC

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