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KFZ Diebstahl, was soll ich tun

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 16:43

Hallöchen. Ich wollte mir mal hier Rat holen. Mir wurde im März mein Auto gestohlen. Habe Anzeige und alles nötige gemacht. Unterlagen und Schlüssel zur Versicherung geschickt. Heute kam ein Brief von dem Sachbearbeiter der Versicherung, das bei der Fahrzeugschlüsselüberprüfung festgestellt wurde dass die Schlüssel aufgrund der Herstellungsspuren zwar 4 Originalfahrzeugschlüssel zur gleichen Schließung entsprechen, aber diese Schlüssel gehören NICHT zur werkseitig eingebauten Schließung. Ein kompletter Schlüsselsatz dieses Fahrzeug besteht aus drei schließungsgleichen Originalschlüsseln, es fehlen insoweit alle Originalschlüssel. Was soll ich jetzt tun, bin etwas Ratlos......

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

Also am besten mal den Anwalt konsultieren.

Jap - und bitte unter diesem Link nachsehen, was du dann an den Anwalt an Gebühren bezahlen darfst:

http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Du suchst dir in der ganz linken Spalte den Gegenstandswert (Wert des Fahrzeuges) und gehst nach weiter nach rechts bis du in der Spalte "1,3" angekommen bist.

Da siehst du dann die Nettogebühr (also bei 25 000 EUR Fahrzeugwert = 891,80 netto, hinzu kommen die Auslagen des Anwaltes und Mehrwertsteuer).

Und diese Gebüren wirst du ganz allein zu tragen haben, wenn du auf die Anwaltsschreier hier hörst (die werden sich nämlich kaum daran beteiligen).

 

Dies hier ist ein Kaskoschadenfall - da gibt es (anders als im Haftpflichtrecht) KEINEN Anspruch auf Anwaltskostenerstattung.

Allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Verzuges könnte man die Anwaltskosten von der Gegenseite verlangen - ein solcher Verzug (oder eine Ablehnung des Schadens) liegt aber hier noch gar nicht vor - man will lediglich eine Stellungnahme haben.

 

Und NEIN: Auch eine Rechtsschutzversicherung wird hier NICHT eintreten!

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoss der Gegenseite (Versicherung) vorliegen.

Das ist aber nicht der Fall - es wurde ja noch keine Ablehnung ausgesprochen, sondern nur eine Stellungnahme angefordert.

Wenn du also gut einen Tausender übrig hast, für die Anwaltskosten, dann folge ruhig dem Rat dieser Anwaltsschreier hier, denen jegliche Ahnung in Bezug auf derartige Ding abzusprechen ist.

 

41 weitere Antworten
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41 Antworten
am 26. Mai 2011 um 16:54

Hast du ihn neu oder gebraucht gekauft? Wie lange ist der Kauf her?

Details, Details, Details!

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 17:07

Habe ich 11.2010 von Privat gebraucht über mobile gekauft. War ein Audi RS6 Plus Bj 2004. Ich verstehe jetzt nur nich ganz das schreiben von der Versicherung. Die Schlüssel haben alle gepasst und es wurde auch keiner nachgemacht.

am 26. Mai 2011 um 17:31

Offenbar ist dir das Auto ohne die eigentlich dazu gehörigen Schlüssel verkauft worden. Dann hat man ein halbes Jahr Gras über die Sache wachsen lassen und den Wagen (mit Hilfe der Originalschlüssel) gestohlen. Einzig logische Fortsetzung wäre dann, ihn innerhalb kurzer Zeit außer Landes zu schaffen.

Hast du die Anzeige unter Angabe des Verkäufers und aller Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer usw.) gemacht? Falls nicht: Nachholen. Und auch mal beim Audihändler anrufen, dann können die nämlich oft anhand der Nummer vermerken, dass der Wagen gestohlen ist. So kann das jeder Vertragshändler sehen, wenn das Auto repariert werden soll.

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 17:41

So kann ich mir das aber nicht ganz vorstellen. Ich hatte ja auch originale schlüssel zu dem Auto. (keine Nachgemachten. 2 Klapp, ein normalen und einen Plasteschlüssel. Demzufolge hätten die alten schlüssel gar nicht mehr gepasst. Was ich mir noch erklären könnte, das da ein komplett anderer Schlosssatz aus irgendwelchen Gründen mal eingebaut wurde....Hmm

am 26. Mai 2011 um 17:45

Was hindert mich daran, mir zusätzliche Schlüssel zu besorgen, bei Audi selbst, wenn mir danach ist?

Oder haben deine jetzigen Schlüssel eine ganz andere Schließung als damals verbaut wurde?

Das Schreiben verstehe ich so, das eben nicht mher die Original-Schliesanlage im Auto ist.. was eigentlich auch egal ist... solang alle Schlüssel vorhaden waren... und ab Werk kann man natürlich auch original Schlüssel nachbesteleln, bzw. gegen Aufpreis auch zu einen Neuwagen bestellen... Die Versicherugn sucht gerade den kleinsten Grashalm um nicht zahlen zu müssen. Evtl. unterstellen sie dir, das du irgendwelche Schlüssel eingesendet hast, aber nicht die, die zu dem Auto gehören...

Auch wenn ich es von Grundaus nicht gerne sage... Nochmal Versicherung anrufen, stellen die sich quer... zum Anwalt... ich hab es gesagt, bäh... it aber wahrscheinlich deine einzige Chance, sollte die Versicherung bocken.

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 17:51

Also laut Audi wurden keine weiteren Schlüssel angefertigt bzw. bestellt.

Mit Schließung meint die Versicherung bestimmt das zwar ein Audi schloss Satz mit 4 originalen schlüsseln drin war aber nur nicht der Schlosssatz der werksseitig verbaut wurde

am 26. Mai 2011 um 17:53

Tja, dann kann ich meinem Vorredner erstmal nur zustimmen: So vorhanden, Kontakt zur Rechtsschutzversicherung aufnehmen, dann ab zum Anwalt (mit allen Papieren und eventuellen Protokollen unterm Arm), und den das regeln lassen.

Wir reden ja nicht über einen Escort für 500 €...

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Das Schreiben verstehe ich so, das eben nicht mher die Original-Schliesanlage im Auto ist.. was eigentlich auch egal ist... solang alle Schlüssel vorhaden waren... und ab Werk kann man natürlich auch original Schlüssel nachbesteleln, bzw. gegen Aufpreis auch zu einen Neuwagen bestellen... Die Versicherugn sucht gerade den kleinsten Grashalm um nicht zahlen zu müssen. Evtl. unterstellen sie dir, das du irgendwelche Schlüssel eingesendet hast, aber nicht die, die zu dem Auto gehören...

Auch wenn ich es von Grundaus nicht gerne sage... Nochmal Versicherung anrufen, stellen die sich quer... zum Anwalt... ich hab es gesagt, bäh... it aber wahrscheinlich deine einzige Chance, sollte die Versicherung bocken.

Die Versicherung will ja jetzt eine Stellungsname. Was sollte ich denn da jetzt rein schreiben bzw sagen??

Ich habe das Fahrzeug so mit allen 4 Schlüsseln gekauft.Es wurde auch nicht erwähnt das die Schließanlage mal gewechselt wurde. Vieleicht auch vergessen zu erwähnen vom Verkäufer.Den Verkäufer kann ich nicht mehr ausfindig machen da der Kaufvertrag blöderweise mit im serviceheft lag.

Zitat:

Original geschrieben von self

Was hindert mich daran, mir zusätzliche Schlüssel zu besorgen, bei Audi selbst, wenn mir danach ist?

Oder haben deine jetzigen Schlüssel eine ganz andere Schließung als damals verbaut wurde?

was für ein auto fährst du den? einen 2er golf?

ein rs hat so spässle wie eine wegfahrsperre. ein nachgemachter schlüsser der schliesst dir nur das auto auf. "kurzschliessen" und die wfst aushebeln und die alarmanlage deaktivieren musst noch selber.

so und jetzt gehts nämlich weiter...selbst das ANLERNEN eines neuen schlüssels an die wegfahrsperre kann KEIN legak arbeitendes autohaus der welt! das auto wird mittels obd2 steckdose mit einem pc verbunden. dieser pc hängt via internet an einem rechner bei audi direkt. vor diesem rechner sitzen einige wenige leute die neue schlüssel an wegfahrsperren anlernen können. somit wird ausgeschlossen das sich irgendwelche schwarzen schaafe beim autohaus schlüssel nachmachen und diese an düstere quellen weitergeben. die vertragswerkstatt kann nur ihren rechner einstecken, die jungs anrufen und dann zuschauen...bzw sehen tust da nix.

es ist ABSOLUT unmöglich sich einen schlüssel mal eben im baumarkt oder bei audi nachmachen zu lassen OHNE das es registriert wird! ist einer oder mehrere schlüssel nachgemacht worden stecht das bei audi im rechner! das kann im übrigen von JEDER vag werkstatt über die FIN abgefragt werden.

ICH an deiner stelle würde späterstens JETZT das ganze einem anwalt übergeben. den lässte die stellungnahme schreiben. das obrige anlernen an eines neuen schlüssels an die wegfahrsperre das nur von audi durchgeführt werden kann wird dir im übrigen auch jeder fixe chef einer vertragswerkstatt bestätigen können.

desweiteren würde ich die versicherung mal nach ihrer kompetenz in sachen schlüsseln fragen. wen es ein origional schlüssel ist dann wage ich zu bezweifeln das man einen unterschied zu einem nachgemachten original schlüssel sieht. den der wird ja im selben werk von der selben maschine gefertigt wie dein "orginaler"...und wiegesagt dann immernoch das problem mit der wfst und dem alarmanlage....

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 19:10

Also am besten mal den Anwalt konsultieren.

am 26. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

Also am besten mal den Anwalt konsultieren.

Jap - und bitte unter diesem Link nachsehen, was du dann an den Anwalt an Gebühren bezahlen darfst:

http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Du suchst dir in der ganz linken Spalte den Gegenstandswert (Wert des Fahrzeuges) und gehst nach weiter nach rechts bis du in der Spalte "1,3" angekommen bist.

Da siehst du dann die Nettogebühr (also bei 25 000 EUR Fahrzeugwert = 891,80 netto, hinzu kommen die Auslagen des Anwaltes und Mehrwertsteuer).

Und diese Gebüren wirst du ganz allein zu tragen haben, wenn du auf die Anwaltsschreier hier hörst (die werden sich nämlich kaum daran beteiligen).

 

Dies hier ist ein Kaskoschadenfall - da gibt es (anders als im Haftpflichtrecht) KEINEN Anspruch auf Anwaltskostenerstattung.

Allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Verzuges könnte man die Anwaltskosten von der Gegenseite verlangen - ein solcher Verzug (oder eine Ablehnung des Schadens) liegt aber hier noch gar nicht vor - man will lediglich eine Stellungnahme haben.

 

Und NEIN: Auch eine Rechtsschutzversicherung wird hier NICHT eintreten!

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoss der Gegenseite (Versicherung) vorliegen.

Das ist aber nicht der Fall - es wurde ja noch keine Ablehnung ausgesprochen, sondern nur eine Stellungnahme angefordert.

Wenn du also gut einen Tausender übrig hast, für die Anwaltskosten, dann folge ruhig dem Rat dieser Anwaltsschreier hier, denen jegliche Ahnung in Bezug auf derartige Ding abzusprechen ist.

 

am 26. Mai 2011 um 19:49

Ich würde mal direkt bei Audi nachfragen, ob die den Schlüsseltausch nachvollziehen können und

- wenn ja, wie/wann/wo dieses von statten gegangen ist.

- wenn nein, die Versicherung fragen woher die diese Info haben

 

Den Vorbesitzer solltest Du auch aus dem Brief erfahren. Denn dort stehen die drin - bei den neuen Papieren nur noch zwei, aber meist erhält man die alten Unterlagen entwertet dazu.

 

Der Versicherung teilst Du dann mit, was Du über den Schlüsseltausch weißt, nennst den Vorbesitzer, wenn Du ihn erfahren kannst (den kann die Versicherung aber evtl. auch selber finden) und schaust dann mal, was die Versicherung wirklich will. Den Anwalt kannst Du dann immernoch einschalten, denn wie mein Vorposter schon schrieb, ist der nicht billig!

am 26. Mai 2011 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Ich würde mal direkt bei Audi nachfragen, ob die den Schlüsseltausch nachvollziehen können und

- wenn ja, wie/wann/wo dieses von statten gegangen ist.

- wenn nein, die Versicherung fragen woher die diese Info haben(...)

 

Der Versicherung teilst Du dann mit, was Du über den Schlüsseltausch weißt, nennst den Vorbesitzer, wenn Du ihn erfahren kannst

Genau das ist im Moment einmal die sinnvollste Vorgehensweise.

Nämlich eine Sachverhaltsaufklärung betreiben und soweit wie möglich selbst mit zur Aufklärung der offenen Fragen beitragen.

Evtl. ist die Sache dann schon auf diese Art und Weise zu klären und wenn nicht, muss man weitersehen, welcher Schritt als nächstes der beste ist.

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