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KFZ Versicherung reguliert falsch

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 11:50

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz gegenüber den Unfallgegner einzuklagen, wenn nachweislich die Regulierungsquote nicht korrekt von der eigenen Versicherung ermittelt wurde und die die Schadenssumme zu Unrecht voll durchgewunken hat?

Laut Gesetzgebung hätte eine volle Regulierung niemals stattfinden dürfen, eher 50/50 oder was am meisten angenommen wird, keine Schadensregulierung vorgenommen werden dürfen.

Danke schon mal, LG

Beste Antwort im Thema

Dann hast Du das hier nicht verstanden. Schade.

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Klagen kann man immer, mit welchem Erfolg kann ich nicht abschätzen.

Wenn du im ADAC bist, kannst du eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Zitat:

@musikstar schrieb am 11. Dezember 2018 um 12:50:43 Uhr:

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz gegenüber den Unfallgegner einzuklagen, wenn nachweislich die Regulierungsquote nicht korrekt von der eigenen Versicherung ermittelt wurde und die die Schadenssumme zu Unrecht voll durchgewunken hat?

Laut Gesetzgebung hätte eine volle Regulierung niemals stattfinden dürfen, eher 50/50 oder was am meisten angenommen wird, keine Schadensregulierung vorgenommen werden dürfen.

Danke schon mal, LG

In welcher Gesetzgebung sind denn konkrete Regulierungsquoten angegeben?

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 12:02

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 11. Dezember 2018 um 12:58:22 Uhr:

Zitat:

@musikstar schrieb am 11. Dezember 2018 um 12:50:43 Uhr:

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz gegenüber den Unfallgegner einzuklagen, wenn nachweislich die Regulierungsquote nicht korrekt von der eigenen Versicherung ermittelt wurde und die die Schadenssumme zu Unrecht voll durchgewunken hat?

Laut Gesetzgebung hätte eine volle Regulierung niemals stattfinden dürfen, eher 50/50 oder was am meisten angenommen wird, keine Schadensregulierung vorgenommen werden dürfen.

Danke schon mal, LG

In welcher Gesetzgebung sind denn konkrete Regulierungsquoten angegeben?

Fahrzeug wendet und beschädigt mein Fahrzeug. Laut § 9 STVO Abs 5 darf beim Wenden keine Fahrzeuge gefährdet oder beschädigt werden. Zumindest eine Teilschuld müsste statt gegebenwerden. Hat aber meine Versicherung nicht berücksichtigen wollen.

Du hast in dem Fall doch sicherlich einen Rechtsanwalt mit deiner Interessenwahrnehmung beauftragt, oder?

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 12:13

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:09:57 Uhr:

Du hast in dem Fall doch sicherlich einen Rechtsanwalt mit deiner Interessenwahrnehmung beauftragt, oder?

Richtig, der eine Anwalt sagt, man kann zivilrechtlich als Schadenersatz vorgehen. Nun erfahre ich von einem anderen Anwalt, dass das nicht geht, weil eigene Versicherung Herr des Regulierungsverfahrens ist und man sich da nicht einmischen kann und darf.

Welchen Schaden möchtest du denn ersetzt bekommen?

Hat die gegnerische Versicherung nichts an dich gezahlt?

am 11. Dezember 2018 um 12:40

Zitat:

@musikstar schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:02:29 Uhr:

Fahrzeug wendet und beschädigt mein Fahrzeug. Laut § 9 STVO Abs 5 darf beim Wenden keine Fahrzeuge gefährdet oder beschädigt werden. Zumindest eine Teilschuld müsste statt gegebenwerden. Hat aber meine Versicherung nicht berücksichtigen wollen.

Wieso 50:50, der Wendende trägt nach meiner Erfahrung 100% Schuld.

Wenn Du der Geschädigte bist und Zeugen für den Unfallhergang hast würde ich von der Versicherung des Verursachers die fehlenden 50% fordern, nötigenfalls einklagen.

Dem TE kann es nur um seinen Prämienschaden gehen, der durch die Belastung der Hafptlichtversicherung erwächst. Dagegen ist die Feststellungsklage gegen diese Verischerung statthaft. Es ist dann festzustellen, dass der Verrtag nicht durch den Regulierungsfall vom xx.yy.zzzz zu belasten ist.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 12:42

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:36:03 Uhr:

Welchen Schaden möchtest du denn ersetzt bekommen?

Hat die gegnerische Versicherung nichts an dich gezahlt?

Weil meine Versicherung voll reguliert hat, hat daraufhin die gegnersiche Versicherung nichts bezahlt. Verrückt, aber ist so.

am 11. Dezember 2018 um 12:47

@berlin-paul

Das ist ja ein Ding.

Und wenn der Klagende 50% Schuld hat?

Wie soll das gehen, wenn ich meine Unschuld ggü. der gegnerischen Versich. des Unfallverursachers nicht beweisen kann habe ich doch gegen die eigene auch keine Argumente.

Oder denke ich da zu einfach?

Das ist wieder ein Fall für sich und bedarf der näheren Aufklärung warum deine Versicherung zu 100% an den Gegner geleistet hat obwohl der aus meiner Sicht erst mal volle Schuld trägt bzw. aber mind. den Großteil.

Irgendwie komme ich da nicht ganz mit.

Wer hat entschieden das der wendende Gegner unschuldig sei und voll den Schaden zu erstatten bekommen hat?

Am besten wär der TE würde mal das komplette Unfallgeschehen darlegen. So weiß man ja nicht wer gewendet hat und wer noch gewunden hat und weshalb der Wendende in den nicht wendenden hinein gekracht ist und wer sich letztlich nun an wen gewendet hat bzw wer sich an wen wenden soll...:D

Mon oh Mann, du bist aber ein Wendehals:) Sorry, musste jetzt sein.

Aber ja TE, drösel das mal bitte auf.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:18:48 Uhr:

Mon oh Mann, du bist aber ein Wendehals:) Sorry, musste jetzt sein.

Aber ja TE, drösel das mal bitte auf.

Vielleicht kommt aber noch Bernd und erklärt uns die Lage....:D die Quotelung ist doch letztlich egal, selbst wenn der TE nur 1% Teilschuld bekommt, würde seine Versicherung in hochstufen. Allerdings wäre der Betrag, den er zahlen müsste, um den Schaden freizukaufen, natürlich erheblich geringer.

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