ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Diebstahl, was soll ich tun

KFZ Diebstahl, was soll ich tun

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 16:43

Hallöchen. Ich wollte mir mal hier Rat holen. Mir wurde im März mein Auto gestohlen. Habe Anzeige und alles nötige gemacht. Unterlagen und Schlüssel zur Versicherung geschickt. Heute kam ein Brief von dem Sachbearbeiter der Versicherung, das bei der Fahrzeugschlüsselüberprüfung festgestellt wurde dass die Schlüssel aufgrund der Herstellungsspuren zwar 4 Originalfahrzeugschlüssel zur gleichen Schließung entsprechen, aber diese Schlüssel gehören NICHT zur werkseitig eingebauten Schließung. Ein kompletter Schlüsselsatz dieses Fahrzeug besteht aus drei schließungsgleichen Originalschlüsseln, es fehlen insoweit alle Originalschlüssel. Was soll ich jetzt tun, bin etwas Ratlos......

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

Also am besten mal den Anwalt konsultieren.

Jap - und bitte unter diesem Link nachsehen, was du dann an den Anwalt an Gebühren bezahlen darfst:

http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Du suchst dir in der ganz linken Spalte den Gegenstandswert (Wert des Fahrzeuges) und gehst nach weiter nach rechts bis du in der Spalte "1,3" angekommen bist.

Da siehst du dann die Nettogebühr (also bei 25 000 EUR Fahrzeugwert = 891,80 netto, hinzu kommen die Auslagen des Anwaltes und Mehrwertsteuer).

Und diese Gebüren wirst du ganz allein zu tragen haben, wenn du auf die Anwaltsschreier hier hörst (die werden sich nämlich kaum daran beteiligen).

 

Dies hier ist ein Kaskoschadenfall - da gibt es (anders als im Haftpflichtrecht) KEINEN Anspruch auf Anwaltskostenerstattung.

Allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Verzuges könnte man die Anwaltskosten von der Gegenseite verlangen - ein solcher Verzug (oder eine Ablehnung des Schadens) liegt aber hier noch gar nicht vor - man will lediglich eine Stellungnahme haben.

 

Und NEIN: Auch eine Rechtsschutzversicherung wird hier NICHT eintreten!

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoss der Gegenseite (Versicherung) vorliegen.

Das ist aber nicht der Fall - es wurde ja noch keine Ablehnung ausgesprochen, sondern nur eine Stellungnahme angefordert.

Wenn du also gut einen Tausender übrig hast, für die Anwaltskosten, dann folge ruhig dem Rat dieser Anwaltsschreier hier, denen jegliche Ahnung in Bezug auf derartige Ding abzusprechen ist.

 

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nämlich eine Sachverhaltsaufklärung betreiben und soweit wie möglich selbst mit zur Aufklärung der offenen Fragen beitragen.

Evtl. ist die Sache dann schon auf diese Art und Weise zu klären und wenn nicht, muss man weitersehen, welcher Schritt als nächstes der beste ist.

mal ne perönliche frage:

du bekommst bist sachbearbeiter und bekommst ein schreiben von einem anwalt oder eins von mir....welches schreiben macht wohl mehr eindruck bzw auf welchem stapel wird das von mir wohl hinkommen?

fakt ist leider heutzutage nunmal das es ohne rechtsbeistand bei versicherungen kaum geht. ob eine rechtschutz greift oder net sagt dir der anwalt späterstens nach dem beratungsgespräch. das kostet eine lächerliche 2 stellige summe oder ist sogar kostenlos. dann sagt dir der rechtsbeistand "ich kann ihnen n briefchen aufsetzen, das kost dann so und soviel und hat so und soviel chance um es zu verbessern"....

am 26. Mai 2011 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

du bekommst bist sachbearbeiter und bekommst ein schreiben von einem anwalt oder eins von mir....welches schreiben macht wohl mehr eindruck bzw auf welchem stapel wird das von mir wohl hinkommen?

Beide Schreiben werden auf dem gleichen Stapel landen beim Sachbearbeiter - auf dem Rückstandsstapel.

Wer hier allen Ernstes noch meint, dass ein Anwaltsschreiben auf den Schadensachbearbeiter irgendwelchen "Eindruck" macht, zeigt einmal mehr, dass er von der Materie und von internen Abläufen von Schadenregulierungen nicht den Ansatz einer Ahnung hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

ob eine rechtschutz greift oder net sagt dir der anwalt späterstens nach dem beratungsgespräch.

Ob eine Rechtsschutzversicherung greift, oder nicht, kann den Anwalt einen feuchten Kehricht interessieren - und es interessiert ihn auch nicht.

Wenn er seine Gebühren nämlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung bekommt, dann bekommt er sie von seinem Mandanten - und dessen Geld ist genau so viel wert, wie das der Rechtsschutzversicherung.

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das kostet eine lächerliche 2 stellige summe oder ist sogar kostenlos.

Das ist sehr sehr schön zu lesen, dass sich ein Anwalt heutzutage noch die Zeit nehmen kann, längere Beratungsgespräche und Unterlagensichtungen für "lächerliche zweistellige Summen" oder gar kostenlos durchzuführen.

Er hat ja auch keine Kanzleimiete und Anwaltsgehilfinen zu bezahlen - der Anwalt arbeitet sozusagen aus dem Hobbygedanken heraus - Geld hat er nicht nötig.

Merkst du eigentlich noch, was du für einen Quatsch hier absonderst?

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dann sagt dir der rechtsbeistand "ich kann ihnen n briefchen aufsetzen, das kost dann so und soviel und hat so und soviel chance um es zu verbessern"....

....oder zu verschlechtern (wird er aber nicht sagen).

Gleich mal ordentlich auf die Kacke hauen, wenn es eigentlich nur um eine Sachverhaltsaufklärung geht, kommt besonders gut bei den Beteiligten an und wird sicherlich die Bereitschaft zu einer unkomplizierten Regulierung enorm erhöhen....is vollkommen klar:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

du bekommst bist sachbearbeiter und bekommst ein schreiben von einem anwalt oder eins von mir....welches schreiben macht wohl mehr eindruck bzw auf welchem stapel wird das von mir wohl hinkommen?

Beide Schreiben werden auf dem gleichen Stapel landen beim Sachbearbeiter - auf dem Rückstandsstapel.

 

Wer hier allen Ernstes noch meint, dass ein Anwaltsschreiben auf den Schadensachbearbeiter irgendwelchen "Eindruck" macht, zeigt einmal mehr, dass er von der Materie und von internen Abläufen von Schadenregulierungen nicht den Ansatz einer Ahnung hat.

Klingt hart. Ist aber Fakt.

In vielen Fällen ist es für den Sachbearbeiter einfacher, mit einem Anwalt zu korrespondieren, denn -im günstigsten Fall- hat der Ahnung von der Materie, trägt nur das vor, worauf es ankommt und braucht dafür keine Anleitung.

Das ist bei Laien ja naturgemäß oft anders.

 

Aber die Vorstellung "Oh, ein Brief vom Anwalt! Ich muss schnell parieren, sonst gibt´s Schelte!:eek:" ist

in Zeiten des Massengeschäfts und knapp kalkulierter Bearbeitungsdauern eher belustigend.

 

Auch die Meinung, dass man nur zu einem ganz bestimmten Anwalt oder SV gehen muss, um zu bekommen was man will, ist eine Illusion. Den meisten Sachbearbeitern ist es völlig egal, ob da Kanzlei Müller oder Meier drauf steht: sie nehmen es nichteinmal wahr, denn sie haben -je nach Ablauf bei der Gesellschaft- mit hunderten von Kanzleien im Jahr zu tun...

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Beide Schreiben werden auf dem gleichen Stapel landen beim Sachbearbeiter - auf dem Rückstandsstapel.

Wer hier allen Ernstes noch meint, dass ein Anwaltsschreiben auf den Schadensachbearbeiter irgendwelchen "Eindruck" macht, zeigt einmal mehr, dass er von der Materie und von internen Abläufen von Schadenregulierungen nicht den Ansatz einer Ahnung hat.

da brauch ich keine ahnung ham, will ich auch garnet. wen ICH alles der versicherung einreiche wie sie es will, immer wieder neue ausreden und anforderungen kommen (kostenvoranschlag 3 mal hinschicken etc), ICH soll zusätzlich noch bilder vom schaden machen etc und nach dem einschalten des anwaltes war das geld innerhalb von 10 tagen da....dann frage ich mich was da dann anders läuft.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das ist sehr sehr schön zu lesen, dass sich ein Anwalt heutzutage noch die Zeit nehmen kann, längere Beratungsgespräche und Unterlagensichtungen für "lächerliche zweistellige Summen" oder gar kostenlos durchzuführen.

Er hat ja auch keine Kanzleimiete und Anwaltsgehilfinen zu bezahlen - der Anwalt arbeitet sozusagen aus dem Hobbygedanken heraus - Geld hat er nicht nötig.

Merkst du eigentlich noch, was du für einen Quatsch hier absonderst?

ein beratungsgespräch kostet hier beim doktor satte 50€. wens bei dir mehr kost kann ich nix für.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Gleich mal ordentlich auf die Kacke hauen, wenn es eigentlich nur um eine Sachverhaltsaufklärung geht, kommt besonders gut bei den Beteiligten an und wird sicherlich die Bereitschaft zu einer unkomplizierten Regulierung enorm erhöhen....is vollkommen klar:rolleyes:

aha und du meinst das aussagen wie "ALLE schlüssel sind nicht original" sind also eine unkomplizierte reguliereung und eine bereitschaft dazu? interesant. was für einen sachverhalt willst du den nun klähren? die versicherung hat sich ihre meinung doch schon gebildet?

am 27. Mai 2011 um 6:20

@Onkel Howdy: Ich hoffe, Du hast recht mit dem Einprogrammieren eines neues Schlüssels über OBD direkt beim Herstellerwerk. Es spricht zumindest einiges dafür (siehe folg.)

Ich habe vor kurzem bei einem VW-Händler einen Golf (Jahreswagen direkt aus und von VW in WOB) erworben. Einer der beiden Schlüssel ist bei der Firma in Verlust geraten.

Es wurde ein neuer Schlüssel beim Werk bestellt, der allerdings von einem anderen Hersteller stammt, als das Original. Die Programmierung dauerte eine knappe Stunde.

Da dies keiner nach einiger Zeit mehr richtig nachvollziehen kann (vor allem bei einem evtl. Verkauf), habe ich mir dies schriftlich von der Firma bestätigen lassen. Und diese Bestätigung habe ich dann unverzüglich an meine Versicherung geschickt, damit die auch Bescheid weiß.

Mehr kann man wohl nicht machen.

Wenn man gar nichts hat und auch nichts weiß, dann hat man ein Problem, obwohl man ja gar nichts dafür kann. Daher sollte man in jedem Fall jeden Verlust oder jeden neuen Schlüssel umgehend seiner Versicherung melden.

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 7:33

Haben wir hier im Forum einen guten Anwalt der sich mit der Materie auskennt?

am 27. Mai 2011 um 7:33

Rechtsberatung wird es "hier" nicht geben ;)

ich würde, bevor ich irgendwas schriftlich an die versicherung schicke, genau zwei anrufe tätigen.

1. bei der versicherung und einfach mal mit denen reden. eventuell wirste dann schlauer was sie genau "vorwerfen" oder wissen wollen

2. mit der rechtschutzversicherung (unter welchen umständen springen die ein?)

viele rechtschutzversicherungen bieten auch eine anwaltliche erstberatung per telefon an. die ist zumeist kostenlos und hilft sicher weiter.

ich würde abstand davon nehmen sofort blind einen anwalt einzuschalten, wie viele hier immer sofort rufen.

das kann 1. teuer werden und 2. unter umständen eine situation schnell ernster werden lassen, da viele versicherungen anwaltsschreiben direkt an ihre rechtsabteilungen weiterleiten. da ist dann nix mehr mit "mal eben mit dem sachbearbeiter von mensch zu mensch sprechen".

diese tür würde ich mir niemals voreilig zuknallen.

 

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 8:15

Danke schonmal für die vielen Infos.

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Rechtsberatung wird es "hier" nicht geben ;)

Ich wollte ja keine rechtsberatung im Forum, sondern ob vielleicht hier jemand Anwalt ist und ich mich an ihn wenden kann.

am 27. Mai 2011 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Rechtsberatung wird es "hier" nicht geben ;)

Ich wollte ja keine rechtsberatung im Forum, sondern ob vielleicht hier jemand Anwalt ist und ich mich an ihn wenden kann.

Aso, na dann :cool:

Zitat:

es ist ABSOLUT unmöglich sich einen schlüssel mal eben im baumarkt oder bei audi nachmachen zu lassen OHNE das es registriert wird! ist einer oder mehrere schlüssel nachgemacht worden stecht das bei audi im rechner! das kann im übrigen von JEDER vag werkstatt über die FIN abgefragt werden.

´

Wenn der Schlüssel Legal über den Hersteller nachgemacht wurde wird es in den Fahrzeugdaten vermerkt, wenn du dir aber Schwarz einen Schlüssel nachmachst, (was bei einem Audi RS4 mit Immo3 Wegfahrsperre möglich ist) dann wirst du diesen nur erkennen wenn du das Fahrzeug per OBD ausliest!

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 16:32

So. Das mit den Schlüsseln hat sich jetzt wohl erledigt. Der Sachbearbeiter meinte das wahrscheinlich eine neue SChließanlage eingebaut worden ist. ICh sollte jetzt nur ein formloses schreiben aufsetzen und wo drin steht das ich nichts davon wußte. Letzte Woche hab ich jetzt angerufen und nochmal nachgefragt. Der Sacharbeiter meinte das er jetzt fertig sein und es jetzt den Chef vorlegt der dann wohl entscheidet. Was heißt das jetzt genau?

Themenstarteram 23. Juni 2011 um 17:27

So, jetzt will die Versicherung auf einmal gar nicht zahlen. Heute kam ein Brief von dem Stellvertretenden Schadenssachbeareiter da der Eigentliche im Urlaub ist. Da steht drin.

Sehr geehrte ........

WIR HABEN DEN VORGANG EINGEHEND GEPRÜFT.DER NACHWEIß, DASS ES SICH HIER UM EINEN VERSICHERTEN TEILKASKO-DIEBSTAHLSCHADEN HANDELT,IST NICHT GEFÜHRT. ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN KÖNNEN DAHER NICHT ERFOLGEN.

ICh hab zwar nächste Woche ein Termin beim Anwalt, wollte aber auch mal eure Meinung zu diesem Schreiben hören.

am 23. Juni 2011 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Elvis666

 

Sehr geehrte ........

WIR HABEN DEN VORGANG EINGEHEND GEPRÜFT.DER NACHWEIß, DASS ES SICH HIER UM EINEN VERSICHERTEN TEILKASKO-DIEBSTAHLSCHADEN HANDELT,IST NICHT GEFÜHRT. ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN KÖNNEN DAHER NICHT ERFOLGEN.

ICh hab zwar nächste Woche ein Termin beim Anwalt, wollte aber auch mal eure Meinung zu diesem Schreiben hören.

Das hört sich eindeutig nach Absage an. - Meine Meinung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Diebstahl, was soll ich tun