Kfz Brief nach Besichtigung und Anzahlung bekommen
Moin,
ich habe vor knapp 3 Monaten mir ein Fahrzeug bei e4ay Kleinanzeigen rausgesucht und bin zu dem Verkäufer rüber gefahren, wir haben uns an einer Tanke in seiner nähe getroffen, ich hab mir dass Fhz angeschaut Opel Zafira B 2.0 Diesel Bj 2005 in silber .
Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und ich habe ihm eine Anzahlung von 600€ geleistet, dafür gab er mir den Brief vom Fahrzeug mit und wir wollten uns 2wochen später zum ersten des Monats 01.06. treffen und die Übergabe plus Restzahlung treffen/abwickeln.
Jetzt kam zum 01.06 eine whatsapp , er hätte den Wagen geschrottet , er würde die Zylinderkopfdichtung reparieren lassen und mir dann den Wagen aushändigen.
Ich sagte ihm, dass brauch er nicht tun, da ich dann lieber doch meine 600€ Anzahlung zurück haben möchte, da ich den Mechaniker von ihm nicht kenne, noch dem vertraue , lieber mein Geld in ein anderes Fahrzeug dann investiere. Alles fand "nur" unter Mündlichen Vertrages zu, wir haben beide nix schriftliches vereinbart, aber ich hatte dann wenigstens den Whatsappverlauf der wenigstens beweist dass er mich Betrügt. Er wollte mir dass Geld zurück zahlen und es kamen Woche für Woche neue ausreden, wie ich hab es überwiesen aber es kam nicht an, keine Ahnung warum, ich mache jetzt einen such Auftrag , du kriegst es bald usw usw... Ich hab dennoch mir gedacht er könne dass Fahrzeug trotzdem anderweitig verkaufen und zwar auch zum Stva rüber und sich einen neuen Brief ausstellen lassen, weil der alte evtl. abhanden gekommen ist , auf der Seite: https://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen-suche#liste , kann man online nach Aufbietungen schauen und sehen ob dieser als gestohlen, verloren oder oder oder gemeldet wurde, bisher (zu meinem Glück) ohne Aufbietungen.
Ich habe letzten Monat 10.07. meinen Anwalt eingeschaltet, dieser hat ihm auch eine Frist gesetzt, natürlich wurde nicht bezahlt , aber der Herr hat sich nochmals gemeldet und um eine Ratenzahlung gebeten, jetzt dachte ich mir, wow , es tut sich was, zum 01.08 sollte die erste Rate kommen, leider vergebens... jetzt wird wohl die Eilklage rausgehen ...
Gibt es noch andere Möglichkeiten dass ich an Mein Geld komme?
Kann ich dass Fahrzeug Zwangsstilllegen? Oder bekomme ich trotz Datenschutzrechtlichen Gesetzen, eine Auskunft ob dass Fahrzeug noch zugelassen ist, oder es schon doch auf wen anderes umgemeldet wurde, weil ich evtl. die Aufbietung verpasst habe.
Leider habe ich sowas im meinem leben noch nicht erlebt, vielleicht aber einer von euch?
Vielleicht wurdet ihr auch vom gleichen Betrogen , er kommt aus NRW ( Blankenheim).
Lg
53 Antworten
Moin, naja es kamen schon seinerseits Anfragen, kann ich den Brief haben damit ich den Wagen verkaufen kann, dass würde dass schneller gehen, natürlich kriegt er ihn nicht vorher, denn sonst habe ich ja dann garnix mehr in der Hand . Zumal er dass auch genauso handhaben könnte, jemanden finden der den Wagen haben möchte , der auch eine Anzahlung leistet, die Kohle könnte er mir dann ablösen, Brief bekommen, Wagen verkaufen.
Auch hab ich jetzt mit ihm gesprochen(Whatsapp) , wo der Wagen ist, er meinte immer noch in der Werkstatt, in Herne, wollte gern die Werkstatt wissen wo ich nachfragen kann, was der Wagen hätte, aber ich glaube es ist eine Lüge denn nach 3 Tagen Wartezeit kam immer noch nix. Denke mal so oder so hat er keine Lust dass zum Ende zu bringen , denn die Karre ist fritte ,er muss für die Reparatur noch 550€ zahlen , sprich wenn er die Restzahlung(500€) bekommen würde , wäre die schon so oder so komplett weg.
Moin,
ich glaube es ist auch so, dass selbst wenn dein Anwalt gerichtlich ein Urteil erwirkt was den Verkäufer des Betrugs überführt, du so schnell kein Geld sehen wirst. Das Geld musst du nämlich soweit ich mich erinnere (hatte mal einen ähnlichen Fall) vor dem Zivilgericht einklagen.
Bezüglich des „mündlichen Vertrages“. Auch das ist ein rechtsgültiger Vertrag, da kann man auch nicht so einfach von zurück treten.
Biete ihm an, dass Du die Reparatur direkt zahlst und den Wagen auslöst. Dann ist der gordische Knoten zerschlagen.
Moin,
ja aber, er hat den Wagen ja geschrottet ,somit nicht Fahrbereit, wie der Wagen bei der Besichtigung aber war!
Zitat:
@Passi1609 schrieb am 12. August 2021 um 08:34:26 Uhr:
Moin,
ich glaube es ist auch so, dass selbst wenn dein Anwalt gerichtlich ein Urteil erwirkt was den Verkäufer des Betrugs überführt, du so schnell kein Geld sehen wirst. Das Geld musst du nämlich soweit ich mich erinnere (hatte mal einen ähnlichen Fall) vor dem Zivilgericht einklagen.
Bezüglich des „mündlichen Vertrages“. Auch das ist ein rechtsgültiger Vertrag, da kann man auch nicht so einfach von zurück treten.
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Es gibt Neuigkeiten,
aber leider keine guten, nachdem ich ihm aus der Reserve locken konnte und ihn geschrieben habe dass mein Auto demnächst den Geist aufgibt, sagte er mir vorerst, der Wagen würde in der Werkstatt stehen und müsste mit 350€ abgelöst werden, nachdem ich nach der Nummer und den Namen gefragt habe um nachzufragen was wirklich mit dem Wagen sei, kam nix mehr ... Anschließend kam er nach 2 Tagen mit der Sprache raus dass er den Wagen an jemanden weiteres verkauft habe , dieser sei jetzt sauer und möchte gern den Brief haben, den ich ja habe ! Zugleich kam er auch auf die Idee den Brief als verloren/gestohlen zu melden um einen neuen zu Beantragen , wo ich ihm auch direkt sagte dass ich dass blocken werde , da dieser in meinem Besitz ist und wir einen Rechtsstreit haben, dass könnte dann zu noch ungünstigeren folgen kommen. leider kommt er mit der Sprache nicht raus an wen er es verkauft hat, wann, wo , wieso , wo dass Fahrzeug steht, ist es repariert usw.... ich denke er hat es weiterverkauft, aber möchte mir nur 1% der Wahrheit verraten damit er sich selbst schützt weil er die sch... am Dampfen hat.
Ich hab es natürlich sofort schwarz auf weiß meinem Anwalt weiter gegeben, da meine Hoffnung weiter schwindet und man merkt, dass seinerseits nur noch Hinhaltetaktik ausgeübt wird.
Na ist doch simple. 600.- Tacken zurück und schon bekommt er den Brief.
Zitat:
@ktown schrieb am 16. August 2021 um 14:52:29 Uhr:
Na ist doch simple. 600.- Tacken zurück und schon bekommt er den Brief.
Klar, das wäre das einfachste.
Ich vermute mal, das der Verkäufer so große Geldsorgen hat, das er nicht mal die 600,- Euro zusammen bekommt.
Zitat:
@ktown schrieb am 16. August 2021 um 14:52:29 Uhr:
Na ist doch simple. 600.- Tacken zurück und schon bekommt er den Brief.
Plus die Anwaltskosten, die beim TE bisher angefallen sind.
@Slider
Immer schön das Elektronische Verkehrsblatt beobachten und sollte die ZB2 aufgeboten sein, meldest Du Dich bei der entsprechenden Zulassungsstelle.
Dann bekommt der VK noch einen drüber wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Spätestens ab da hat er dann keinen Cent mehr an dem Wagen verdient.
Ja dass ist mir klar... sollte er durch die eidesstattliche Falschaussage abgeben, macht er sich ja strafbar erstens, aber was passiert mit dem Wagen ? Wird dieser evtl. dann beschlagnahmt, weil er ausgeschrieben wird? Was ist wenn ein Blitzer/Knölle oder eine Straftat mit dem Wagen gemacht wird? Ich mein ok, malen wir nicht alles Schwarz... Er hat jetzt nochmal bis zum 18.8 die chance zu bezahlen... meines erachtens sind es "nur" 600€ , er hatte auch letzten Monat die Chance ab dem 01.08 mtl 120€ zu zahlen und schaffte dass noch nicht mal ...*kopfschüttel*
Ich wünsche dir viel Glück.
Selbst wenn du einem Titel hast, wieviel wird die Pfändung bringen? 3 oder vielleicht doch 5 Euro im Monat. Wird lange dauern.
Zitat:
@Slider schrieb am 16. August 2021 um 19:08:56 Uhr:
Ja dass ist mir klar... sollte er durch die eidesstattliche Falschaussage abgeben, macht er sich ja strafbar erstens, aber was passiert mit dem Wagen ? Wird dieser evtl. dann beschlagnahmt, weil er ausgeschrieben wird? Was ist wenn ein Blitzer/Knölle oder eine Straftat mit dem Wagen gemacht wird?
Der Wagen wird nicht beschlagnahmt oä, warum?
Evtl Post von Behörden wird beim letzten Halter ankommen,da ihr nichts schriftlich gemacht habt, liegt der Zulassungsstelle auch keine VKA vor, so dass Du Adressat sein könntest.
Ohne die ZB2 wird der zweite Käufer,dass Teil nicht angemeldet bekommen, also wird sich der Verkäufer schon was einfallen lassen müssen,wenn er nicht möchte,dass ein Fremder weiter mit seiner Zulassung fährt.
Zitat:
@pido schrieb am 16. August 2021 um 19:52:45 Uhr:
Ich wünsche dir viel Glück.Selbst wenn du einem Titel hast, wieviel wird die Pfändung bringen? 3 oder vielleicht doch 5 Euro im Monat. Wird lange dauern.
Da hast Du vollkommen Recht,nur möchte der Verkäufer ja die ZB2 zurück,damit der zweite Käufer das Fzg anmelden kann.
Und ich würde die ZB2 erst rausrücken, wenn ich mein Geld vollständig zurück hab. Läuft ja bei ner Finanzierung auch nicht anders. Nach der letzten Rate gibt's die ZB2.
Du solltest zusehen, das der zweite Verkauf mit deiner Beteiligung über die Bühne geht ... erhälst du vom neuen Käufer nämlich die 600 €, so hättest du dein Geld (und er ein nötiges Papier). Ansonsten wandert das Geld in die Tasche vom Verkäufer, den entweder bettelarm oder sehr schmerzbefreit ist. Auf jeden Fall kommt es da wohl nur schwer wieder raus, entweder weil er zurzeit vielleicht andere Sorgen hat, das Geld für die nächste Packung Nudeln/Wohnungsmiete/Strom/Wasauchimmer braucht oder eben so nicht ein gerade ein zahlungswilliger Zeitgenosse ist.
Zitat:
@pido schrieb am 16. August 2021 um 19:52:45 Uhr:
Ich wünsche dir viel Glück.Selbst wenn du einem Titel hast, wieviel wird die Pfändung bringen? 3 oder vielleicht doch 5 Euro im Monat. Wird lange dauern.
Naja. Erstens hat er den Brief und somit ein wichtiges Pfand gegenüber dem Schuldner und zweitens gilt solch ein Titel 30 Jahre.
Dass habe ich ihm auch vorgeschlagen, leider rückt er ja nicht mit der Sprache raus, wer, wie, wo, was...
Wenn er selbst unfähig ist, hätte ich es selbst in die Hand genommen und mit dem Zweitkäufer gesprochen.
Sicher hat er jetzt schiss, weil er 2 Käufer veräppelt hat und sich damit bereichert, aber es geht ja auch nicht weiter und sollte es vor Gericht gehen, wirds teuer und ungemütlich zugleich, weil er mir auch noch vorheuelt er wäre auf Bewährung draussen... Dann sind aus den 600, schnell mal 1000 und dann ist er somit Vorbestraft und kann für die 600€ absitzen , wenn er nicht Finanziell auf der Höhe ist und auch noch Harzler ist , dann ist der Tagessatz bei ca 30-40€ , also 2Monate und wenn er rauskommt muss er trotzdem noch die 600€ bezahlen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 16. August 2021 um 20:26:45 Uhr:
Du solltest zusehen, das der zweite Verkauf mit deiner Beteiligung über die Bühne geht ... erhälst du vom neuen Käufer nämlich die 600 €, so hättest du dein Geld (und er ein nötiges Papier). Ansonsten wandert das Geld in die Tasche vom Verkäufer, den entweder bettelarm oder sehr schmerzbefreit ist. Auf jeden Fall kommt es da wohl nur schwer wieder raus, entweder weil er zurzeit vielleicht andere Sorgen hat, das Geld für die nächste Packung Nudeln/Wohnungsmiete/Strom/Wasauchimmer braucht oder eben so nicht ein gerade ein zahlungswilliger Zeitgenosse ist.