Kfz Brief nach Besichtigung und Anzahlung bekommen

Opel Zafira

Moin,
ich habe vor knapp 3 Monaten mir ein Fahrzeug bei e4ay Kleinanzeigen rausgesucht und bin zu dem Verkäufer rüber gefahren, wir haben uns an einer Tanke in seiner nähe getroffen, ich hab mir dass Fhz angeschaut Opel Zafira B 2.0 Diesel Bj 2005 in silber .
Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und ich habe ihm eine Anzahlung von 600€ geleistet, dafür gab er mir den Brief vom Fahrzeug mit und wir wollten uns 2wochen später zum ersten des Monats 01.06. treffen und die Übergabe plus Restzahlung treffen/abwickeln.
Jetzt kam zum 01.06 eine whatsapp , er hätte den Wagen geschrottet , er würde die Zylinderkopfdichtung reparieren lassen und mir dann den Wagen aushändigen.
Ich sagte ihm, dass brauch er nicht tun, da ich dann lieber doch meine 600€ Anzahlung zurück haben möchte, da ich den Mechaniker von ihm nicht kenne, noch dem vertraue , lieber mein Geld in ein anderes Fahrzeug dann investiere. Alles fand "nur" unter Mündlichen Vertrages zu, wir haben beide nix schriftliches vereinbart, aber ich hatte dann wenigstens den Whatsappverlauf der wenigstens beweist dass er mich Betrügt. Er wollte mir dass Geld zurück zahlen und es kamen Woche für Woche neue ausreden, wie ich hab es überwiesen aber es kam nicht an, keine Ahnung warum, ich mache jetzt einen such Auftrag , du kriegst es bald usw usw... Ich hab dennoch mir gedacht er könne dass Fahrzeug trotzdem anderweitig verkaufen und zwar auch zum Stva rüber und sich einen neuen Brief ausstellen lassen, weil der alte evtl. abhanden gekommen ist , auf der Seite: https://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen-suche#liste , kann man online nach Aufbietungen schauen und sehen ob dieser als gestohlen, verloren oder oder oder gemeldet wurde, bisher (zu meinem Glück) ohne Aufbietungen.
Ich habe letzten Monat 10.07. meinen Anwalt eingeschaltet, dieser hat ihm auch eine Frist gesetzt, natürlich wurde nicht bezahlt , aber der Herr hat sich nochmals gemeldet und um eine Ratenzahlung gebeten, jetzt dachte ich mir, wow , es tut sich was, zum 01.08 sollte die erste Rate kommen, leider vergebens... jetzt wird wohl die Eilklage rausgehen ...
Gibt es noch andere Möglichkeiten dass ich an Mein Geld komme?
Kann ich dass Fahrzeug Zwangsstilllegen? Oder bekomme ich trotz Datenschutzrechtlichen Gesetzen, eine Auskunft ob dass Fahrzeug noch zugelassen ist, oder es schon doch auf wen anderes umgemeldet wurde, weil ich evtl. die Aufbietung verpasst habe.
Leider habe ich sowas im meinem leben noch nicht erlebt, vielleicht aber einer von euch?
Vielleicht wurdet ihr auch vom gleichen Betrogen , er kommt aus NRW ( Blankenheim).

Lg

53 Antworten

Zitat:

@Slider schrieb am 17. Aug. 2021 um 10:4:56 Uhr:


Dann sind aus den 600, schnell mal 1000 und dann ist er somit Vorbestraft und kann für die 600€ absitzen

Wie kommst du denn darauf?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 10:11:13 Uhr:



Zitat:

@Slider schrieb am 17. Aug. 2021 um 10:4:56 Uhr:


Dann sind aus den 600, schnell mal 1000 und dann ist er somit Vorbestraft und kann für die 600€ absitzen

Wie kommst du denn darauf?

Kollege von mir selbst schon erlebt, hat irgendwie kake gebaut , sahen sich dann vor Gericht war eine ähnliche Summe (vor 10 Jahren oderso), waren dann glaube 1150€ am ende , ab 1000€ Strafe ist man Vorbestraft , da drunter nicht , ich bin aber auch kein Allwissender. Er hat die 1150€ bezahlt und fertig...somit kam er nicht ins Kitchen. Aber die Standen ihm schon vor der Tür , er rief mich an , seine Family usw, haben es zusammengekratzt und ihn dann von der Wache abgeholt.

Zitat:

@Slider schrieb am 17. August 2021 um 10:04:56 Uhr:


Dass habe ich ihm auch vorgeschlagen, leider rückt er ja nicht mit der Sprache raus, wer, wie, wo, was...
Wenn er selbst unfähig ist, hätte ich es selbst in die Hand genommen und mit dem Zweitkäufer gesprochen.
Sicher hat er jetzt schiss, weil er 2 Käufer veräppelt hat und sich damit bereichert, aber es geht ja auch nicht weiter und sollte es vor Gericht gehen, wirds teuer und ungemütlich zugleich, weil er mir auch noch vorheuelt er wäre auf Bewährung draussen... Dann sind aus den 600, schnell mal 1000 und dann ist er somit Vorbestraft und kann für die 600€ absitzen , wenn er nicht Finanziell auf der Höhe ist und auch noch Harzler ist , dann ist der Tagessatz bei ca 30-40€ , also 2Monate und wenn er rauskommt muss er trotzdem noch die 600€ bezahlen.

Zitat:

@Slider schrieb am 17. August 2021 um 10:38:53 Uhr:



Kollege von mir selbst schon erlebt, hat irgendwie kake gebaut , sahen sich dann vor Gericht war eine ähnliche Summe (vor 10 Jahren oderso), waren dann glaube 1150€ am ende , ab 1000€ Strafe ist man Vorbestraft , da drunter nicht , ich bin aber auch kein Allwissender. Er hat die 1150€ bezahlt und fertig...somit kam er nicht ins Kitchen. Aber die Standen ihm schon vor der Tür , er rief mich an , seine Family usw, haben es zusammengekratzt und ihn dann von der Wache abgeholt.

Mit Verlaub, deine "juristischen" Ausführungen haben mit der Realität nichts zu tun. Hört sich ja fast so an, als müsste der Verkäufer bald in den Schuldenturm...

Wenn ich meine Schulden nicht zahle, bin ich nicht ab 1.000€ vorbestraft; wie kommt man auf so einen Quatsch?

Sicherlich könnte man zutreffend darüber nachdenken, ob er sich beim 1. oder 2. Verkauf nicht wegen eines Eingehungsbetruges strafbar gemacht hat. Dem Staatsanwalt wünsche ich aber viel Spaß dabei, das zu beweisen.

Zitat:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. August 2021 um 18:21:30 Uhr:


Na ist doch simple. 600.- Tacken zurück und schon bekommt er den Brief.

Plus die Anwaltskosten, die beim TE bisher angefallen sind.

Darum bin ich kein großer Freund, auch wenn es hier immer wieder geraten wird, sofort zum Anwalt zu rennen. Der simple Weg funktioniert mit gutem Gewissen beim TE genau deshalb nicht mehr.

Jetzt ist der Anwalt mit im Spiel und jetzt gibt es eigentlich nur noch die Einbahnstraße. Jetzt muss man erst einmal gutes eigenes Geld hinterher werfen in der Hoffnung irgendwann mal alles wieder zu bekommen.

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@Slider
Vorbestraft bist du ab einer Strafe von 90 Tagessätzen oder einer Bewährungsstrafe. Die Höhe der Forderung ist völlig egal. Wegen zivilrechtlichen Sachen sowieso nicht.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:40:03 Uhr:


@Slider
Vorbestraft bist du ab einer Strafe von 90 Tagessätzen oder einer Bewährungsstrafe. Die Höhe der Forderung ist völlig egal. Wegen zivilrechtlichen Sachen sowieso nicht.

Verbreitet die "Moderation" jetzt auch ihr Halbwissen?

Dann verbessere mich bitte, bevor du einfach drauf los polterst. Das ist zumindest mein letzter Wissensstand, der aber zugegeben etwas älter ist.
Im Übrigen weiß ich nicht was das mit "Moderation" zu tun hat und warum es in Anführungszeichen steht. Egal, Letzteres gehört hier nicht her.

Wieso "Halbwissen"? Ist doch soweit korrekt. Was genau alles im Führungszeugnis (nicht) eingetragen wird (Wenn da was drinsteht, gilt man als Vorbestraft), steht in §32 BZRG.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:44:53 Uhr:


Dann verbessere mich bitte, bevor du einfach drauf los polterst.

Drauf los poltern? Das Halbwissen verbreitest du. Vorliegend hilft sogar die Lektüre des Wikipedia-Artikels, da werde ich dir nichts erklären.

Ja bei einem Tagessatz von 30€ bei 1150€ Strafe ist man ja demnach Vorbestraft !
Ich bin leider aber nicht allwissend und kenne nur dass von meinem Kollegen was ihm widerfahren ist.
Der Mister sagte er wäre auf Bewährung, da wird es wohl etwas brenzlich jetzt .

Zitat:

@molchhero schrieb am 17. August 2021 um 12:43:15 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:40:03 Uhr:


@Slider
Vorbestraft bist du ab einer Strafe von 90 Tagessätzen oder einer Bewährungsstrafe. Die Höhe der Forderung ist völlig egal. Wegen zivilrechtlichen Sachen sowieso nicht.

Verbreitet die "Moderation" jetzt auch ihr Halbwissen?

Nein

Bitte nicht schon wieder solche blödsinnigen Haarspaltereien vom Besservermuterzaun brechen!

Vorbestraft ist man, wenn man eine strafgerichtliche Verurteilung in irgendeiner Form an der Backe hat. Aber nicht jedes Strafurteil muss angegeben werden und auch nicht jedes wird ins einfache Führungszeugnis aufgenommen. Verurteilungen zu mehr als 90 Tagen (Tagessatz oder Freiheitsstrafe) werden eingetragen und sind ggü. bestimmten Kreisen wahrheitsgemäß auf Nachfrage anzugeben. Das hat natürlich u.a. zeitliche Grenzen. Es gibt auch ein vertieftes Führungszeugnis. Da finden sich dann u.a. auch die belangloseren Strafen. Zivilrechtliche Geschichten haben damit allerdings nichts zu tun.

Und all das ist für den TE sowieso herzlichst uninteressant. Er scheint Opfer eines Eingehungsbetruges geworden zu sein und das sollte er bei der Polizei auch als Verdacht anzeigen. Mit der Anzeige kann er im späteren InsO-Verfahren des Betrügers ggf. eine Anmeldung zur Liste mit dem Vermerk der Forderung aus unerlaubter Handlung vornehmen. Dann übersteht sein Rückforderungsanspruch auch eine etwaige Restschuldbefreiung des Täters. Manchmal hilft so eine Anzeige auch dem Täter auf die Sprünge und er gibt das Erlangte an das Opfer wieder heraus. Macht sich bei der Beichte besser. 😉

Mal etwas ganz anderes ... hast du vom Verkäufer in den letzten Wochen überhaupt eine Reaktion erhalten? Immerhin ist ja Blankenheim in NRW eines der vom Unwetter schwerst betroffenen Gebiete. Auch wenn es schlimmere Ecken dort gibt, so kann der Verkäufer durchaus schon tot sein, sein Haus/Wohnung zerstört oder ähnliches ... da rutscht so eine "Nichtigkeit" von einer Ratenzahlung ganz weit in den Hintergrund, wenn dir bspw. der Arbeitgeber oder deine Wohnungseinrichtung mit abgesoffen ist. Vielleicht ist auch das Auto überflutet worden.

Guter Einwand!

Zitat:

@Knergy schrieb am 17. Aug. 2021 um 17:51:28 Uhr:


Mal etwas ganz anderes ... hast du vom Verkäufer in den letzten Wochen überhaupt eine Reaktion erhalten? Immerhin ist ja Blankenheim in NRW eines der vom Unwetter schwerst betroffenen Gebiete. Auch wenn es schlimmere Ecken dort gibt, so kann der Verkäufer durchaus schon tot sein, sein Haus/Wohnung zerstört oder ähnliches ... da rutscht so eine "Nichtigkeit" von einer Ratenzahlung ganz weit in den Hintergrund, wenn dir bspw. der Arbeitgeber oder deine Wohnungseinrichtung mit abgesoffen ist. Vielleicht ist auch das Auto überflutet worden.

So am Rande, den Eingangspost gelesen?

Der Herr scheint ihn immer mit irgendwelchen ausreden zu vertrösten.

Die Reaktion kam doch vom Verkäufer!

Zitat:

@Slider schrieb am 16. Aug. 2021 um 09:10:13 Uhr:


Es gibt Neuigkeiten,
aber leider keine guten, nachdem ich ihm aus der Reserve locken konnte und ihn geschrieben habe dass mein Auto demnächst den Geist aufgibt, sagte er mir vorerst, der Wagen würde in der Werkstatt stehen und müsste mit 350€ abgelöst werden, nachdem ich nach der Nummer und den Namen gefragt habe um nachzufragen was wirklich mit dem Wagen sei, kam nix mehr ... Anschließend kam er nach 2 Tagen mit der Sprache raus dass er den Wagen an jemanden weiteres verkauft habe ,

Lesen!

Mit WhatsApp usw.
Hochwasser ist hier Spekulatius.

Der Verkäufer hat die Karre weiterverkauft.

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