Kfz Brief nach Besichtigung und Anzahlung bekommen
Moin,
ich habe vor knapp 3 Monaten mir ein Fahrzeug bei e4ay Kleinanzeigen rausgesucht und bin zu dem Verkäufer rüber gefahren, wir haben uns an einer Tanke in seiner nähe getroffen, ich hab mir dass Fhz angeschaut Opel Zafira B 2.0 Diesel Bj 2005 in silber .
Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und ich habe ihm eine Anzahlung von 600€ geleistet, dafür gab er mir den Brief vom Fahrzeug mit und wir wollten uns 2wochen später zum ersten des Monats 01.06. treffen und die Übergabe plus Restzahlung treffen/abwickeln.
Jetzt kam zum 01.06 eine whatsapp , er hätte den Wagen geschrottet , er würde die Zylinderkopfdichtung reparieren lassen und mir dann den Wagen aushändigen.
Ich sagte ihm, dass brauch er nicht tun, da ich dann lieber doch meine 600€ Anzahlung zurück haben möchte, da ich den Mechaniker von ihm nicht kenne, noch dem vertraue , lieber mein Geld in ein anderes Fahrzeug dann investiere. Alles fand "nur" unter Mündlichen Vertrages zu, wir haben beide nix schriftliches vereinbart, aber ich hatte dann wenigstens den Whatsappverlauf der wenigstens beweist dass er mich Betrügt. Er wollte mir dass Geld zurück zahlen und es kamen Woche für Woche neue ausreden, wie ich hab es überwiesen aber es kam nicht an, keine Ahnung warum, ich mache jetzt einen such Auftrag , du kriegst es bald usw usw... Ich hab dennoch mir gedacht er könne dass Fahrzeug trotzdem anderweitig verkaufen und zwar auch zum Stva rüber und sich einen neuen Brief ausstellen lassen, weil der alte evtl. abhanden gekommen ist , auf der Seite: https://www.verkehrsblatt.de/docs/aufbietungen-suche#liste , kann man online nach Aufbietungen schauen und sehen ob dieser als gestohlen, verloren oder oder oder gemeldet wurde, bisher (zu meinem Glück) ohne Aufbietungen.
Ich habe letzten Monat 10.07. meinen Anwalt eingeschaltet, dieser hat ihm auch eine Frist gesetzt, natürlich wurde nicht bezahlt , aber der Herr hat sich nochmals gemeldet und um eine Ratenzahlung gebeten, jetzt dachte ich mir, wow , es tut sich was, zum 01.08 sollte die erste Rate kommen, leider vergebens... jetzt wird wohl die Eilklage rausgehen ...
Gibt es noch andere Möglichkeiten dass ich an Mein Geld komme?
Kann ich dass Fahrzeug Zwangsstilllegen? Oder bekomme ich trotz Datenschutzrechtlichen Gesetzen, eine Auskunft ob dass Fahrzeug noch zugelassen ist, oder es schon doch auf wen anderes umgemeldet wurde, weil ich evtl. die Aufbietung verpasst habe.
Leider habe ich sowas im meinem leben noch nicht erlebt, vielleicht aber einer von euch?
Vielleicht wurdet ihr auch vom gleichen Betrogen , er kommt aus NRW ( Blankenheim).
Lg
53 Antworten
..es fängt schon mit "an tankstelle treffen" an.
Bist Du mal (öfters) zur angegebenen Adresse gefahren ob das Auto da überhaupt auffindbar ist?
Ansonsten evtl. Anzeige wegen Unterschlagung machen (probieren) und dann versuchen das Auto zwangsabzumelden. Allerdings hast Du das Auto (und Schilder) immer noch nicht.
Evtl. kennt man die Person an einer Polizeiwache nahe des Wohnorts auch schon ...
Sind das nicht alles Fragen die ein Anwalt beantworten sollte/könnte?
Dein Fehler war, daß Fzg.nicht sofort komplett übernommen zu haben, gegen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises.
Wenn man sich beiderseits einigt die Übergabe (war das Dein Wunsch oder der des Verkäufers?) erst später zu machen, braucht es m.M.nach keine Anzahlung. Es sei denn DU als Käufer, wolltest das Auto nicht sofort komplett bezahlen und erwerben. Dann hätte ich als Verkäufer evtl.auch eine Anzahlung verlangt.
Üblicherweise beträgt die aber nur 10 bis max.20 % vom Endpreis.
Das er außer Dir noch jemand "betrogen" hat, wie Du das nennst, es also eine Masche ist glaube ich eher nicht.
Betrug bedingt Vorsatz.
Er hat sicher nur 1 x diese ZB 2 (Brief) für dieses Auto. Ob er mehrerer Autos hat und das öfter macht? Keine Ahnung, scheint mir unwahrscheinlich.
Hast Du überhaupt geprüft ob das Kennzeichen oder Fgst.Nr. in dieser ZB 2 mit dem Auto übereinstimmt?
Oder der eingetragene Halter tatsächlich der Typ ist, mit dem Du Dich getroffen hast? Ausweis, Anschrift usw.
Vermutlich bist Du einfach an einen "armen Knochen" geraten der ganz einfach in Geldnöt steckt, Coronabedingt? Privatinsolvenz? Scheidung, Jobverlust, Mietschulden?
Anwalt hast Du ja, ich würde vielleicht sogar eher versuchen, das Auto zu bekommen. Dann hättest Du einen Gegenwert und er kriegt dann das restliche Geld was er bestimmt gut gebrauchen kann.
Ich halte das mit dem Defekt an der ZK Dichtung nämlich für eine Ausrede, um das Auto noch länger nutzen zu können.
Nun musst Du halt Deinen Anwalt das machen lassen, selber wirste keine "starken Kumpels"
haben, oder sowas in der Art, um dem etwas Feuer unterm Hinterm zu machen.
Ich frage mich:
Wieso meint man, obwohl man einen Anwalt schon eingeschaltet hat, dass einem hier ein Forum helfen kann?
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Was erwartest du bei dem Beginn der Story ("... an Tanke getroffen) vom TE? 😉
Also bis ich zu dem Kauf und der Anzahlung kam, gab es einige Besichtigungen die ich hatte und ich finde es fast normal dass man sich nicht unbedingt vor der Tür trifft, weil man zb neugierige Nachbarn hat , o. einfach nicht dass ein unangenehmes Gespräch vor der Tür mit Kindern stattfindet.
Zum Fahrzeug, ja die Fahrgestellnummer war die richtige , zum Typen, ich habe während unseren Whatsapp verlaufes seine Ausweisdaten als Bild bekommen, hab eigentlich soweit alles , klar macht der Anwalt seine Arbeit, ich wollte wissen ob euch schon sowas widerfahren ist und was habt ihr gemacht, um an euer Geld oder dass Auto zu kommen?
Ich glaube es wird die Betrugs-Klage geben, dann dauert es weitere Monate , bis irgendwas geschieht, dann kommt es wohl nächstes Jahr oderso zur Verhandlung, er wird wahrscheinlich nicht erscheinen und ich bleibe weiterhin auf den Betrug sitzen. Denke Moskau Inkasso wäre fast sinnvoller.
Ich war noch nicht vor seiner Tür da es 120km sind , werde ich wohl aber mal die Tage machen, damit ich selbst Gewissheit habe ob dass Fahrzeug noch existiert...denn man kann ja so oder so sein Fahrzeug veräußern und zb. dem Schrotti sagen ich hab den Brief nicht, nimm die Kiste mit, gib mir die 300-400€ und tschüss.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 10. August 2021 um 05:19:29 Uhr:
Dein Fehler war, daß Fzg.nicht sofort komplett übernommen zu haben, gegen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises.
Wenn man sich beiderseits einigt die Übergabe (war das Dein Wunsch oder der des Verkäufers?) erst später zu machen, braucht es m.M.nach keine Anzahlung. Es sei denn DU als Käufer, wolltest das Auto nicht sofort komplett bezahlen und erwerben. Dann hätte ich als Verkäufer evtl.auch eine Anzahlung verlangt.
Üblicherweise beträgt die aber nur 10 bis max.20 % vom Endpreis.
Das er außer Dir noch jemand "betrogen" hat, wie Du das nennst, es also eine Masche ist glaube ich eher nicht.
Betrug bedingt Vorsatz.
Er hat sicher nur 1 x diese ZB 2 (Brief) für dieses Auto. Ob er mehrerer Autos hat und das öfter macht? Keine Ahnung, scheint mir unwahrscheinlich.
Hast Du überhaupt geprüft ob das Kennzeichen oder Fgst.Nr. in dieser ZB 2 mit dem Auto übereinstimmt?
Oder der eingetragene Halter tatsächlich der Typ ist, mit dem Du Dich getroffen hast? Ausweis, Anschrift usw.
Vermutlich bist Du einfach an einen "armen Knochen" geraten der ganz einfach in Geldnöt steckt, Coronabedingt? Privatinsolvenz? Scheidung, Jobverlust, Mietschulden?
Anwalt hast Du ja, ich würde vielleicht sogar eher versuchen, das Auto zu bekommen. Dann hättest Du einen Gegenwert und er kriegt dann das restliche Geld was er bestimmt gut gebrauchen kann.
Ich halte das mit dem Defekt an der ZK Dichtung nämlich für eine Ausrede, um das Auto noch länger nutzen zu können.
Nun musst Du halt Deinen Anwalt das machen lassen, selber wirste keine "starken Kumpels"
haben, oder sowas in der Art, um dem etwas Feuer unterm Hinterm zu machen.
Hat denn der Verkäufer kein Interesse seinen Fz-Brief wieder zu erlangen?
Der momentane Zustand ist für beide Seiten doch nicht auf Dauer haltbar.
Gruß jaro
Vermutlich nicht. Aber die Anzahlung ist sicherlich schon in die Reparatur geflossen und somit nicht mehr verfügbar.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 10. August 2021 um 12:38:05 Uhr:
Hat denn der Verkäufer kein Interesse seinen Fz-Brief wieder zu erlangen?
Der momentane Zustand ist für beide Seiten doch nicht auf Dauer haltbar.
Gruß jaro
Deshalb meine Frage,ob das überhaupt die aktuelle ZB2 ist.
Nicht dass der Verkäufer eine vorherige dem TE mitgegeben hat.
Nach jedem 2 Halterwechsel gibt's ja eine neue.
Hmm...die müsste ja dann als ungültig kenntlich gemacht sein.
Gruß jaro
Manche schneiden eine Ecke ab,manche drucken den Vermerk drauf,dass eine neue ZB2 erstellt wurde, manch einer vergisst das vielleicht.
Nur mit der ZB2 hast Du nix in der Hand, schriftlich fixiert wurde der kauf auch nicht.
Ich würde erst mal abklären,ob das die aktuelle ZB2 ist und dann immer schön das elektronische Verkehrsblatt im Auge behalten.
Zitat:
@Slider schrieb am 10. August 2021 um 10:44:32 Uhr:
denn man kann ja so oder so sein Fahrzeug veräußern und zb. dem Schrotti sagen ich hab den Brief nicht, nimm die Kiste mit, gib mir die 300-400€ und tschüss.
Kann man nicht, auch der Schrotti will den Brief haben.
Am wahrscheinlichsten ist mit Abstand, dass es hier sich einfach um jemand handelt, der keine Kohle hat und die 600€ sind längst ausgegeben. Denn ohne den Brief ist das ja auch nicht so prickelnd. Die Krux ist, Anwalt und Co. darfst erst einmal du auslegen und wann und ob du dein Geld jemals wieder siehst, steht in den Sternen. Darum sollte man vorsichtig sein gutes Geld der Nummer hinterher zu werfen.
Ist sicher alles sehr unbefriedigend, aber der entscheidende Fehler wurde bereits gemacht. Bei solchen Käufen (und auch Verkäufen) gilt immer: Geld gegen Ware. Zwischenlösungen haben enormes Potential, Potential Ärger zu machen.
Sehe ich auch so. Ich würde kein neues Geld dem Alten hinterher werfen.
Die 600,- siehst du nie wieder. Das einzige was der Anwalt für mich tun würde, ist eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse einholen. Wenn die gut aussehen , dann weitermachen, wenn er kurz vorm Offenbarungseid steht unter Erfahrung abschreiben.
Wobei man sagen sollte, dass man nicht komplett die Flinte ins Korn werfen sollte. Man sollte nur mit den Investitionen, um das Geld wieder zu bekommen, sparsam sein.
Dazu benötigt man natürlich einen Beleg, dass diese 600.- auch geflossen sind und auf garkeinen Fall den Brief rausrücken.
Aber das hat einem sicherlich schon alles der Anwalt gesagt.😁