Keramik Bremsen

Audi R8 4S

Moin alle miteinander,

ich bin neu hier und hätte mal eine Frage an euch!
Vielleicht kann mir jemand helfen!
Ich habe mir vor 1 Monaten einen Audi V10 plus gekauft
BJ 2015 der noch Garantie bis 2020 hat...
Beim Heim fahren ist mir schon aufgefallen
das die Bremse schleifgeräusche von sich gibt und
das Getriebe Heulgeräusche macht:-(
Darauf hin habe ich meinen Verkäufer angerufen und der meinte dazu
das ich bei mir vor Ort in die Werkstatt fahren solle um nachschauen zu lassen!
Es wäre ja Garantie drauf und so kein Problem....
Bin dann Direkt ins AZ gefahren und habe die Fehler gemeldet!
Habe aber erst ein Termin in einem Monat bekommen!
Jetzt war der Wagen endlich dran und die Werkstatt hat bei der Bremsanlage einen Fehler
gefunden ( Bremsbeläge vorne wären defekt Blasenbildung)
Das wurde Audi gemeldet die sagen keine Garantie!!!!!
Der Händler ( wo ich den Wagen gekauft habe)möchte auch nur die Hälfte übernehmen
Er meinte da ich ca. 900 km gefahren bin könnte ich ja die Belege geschrotet haben...
Was völlig blödsinnige ist da ich nur Bundesstraße gefahren bin!
Fun Auto ....
Wer weiß wie ich mich verhalten soll?

27 Antworten

Du hast oben geschrieben, dass das Fahrzeug "frisch TÜV und Punktecheck" hat. Scheint ja ein sehr (un-) fähiger Laden zu sein, wenn die einem Fahrzeug, bei dem die Bremsbeläge kurz vor der Verschleissgrenze sind auch noch TÜV geben. Ist das im TÜV-Bericht aufgeführt, dass die Beläge kurz vor Verschleißgrenze sind? Wieviel km hat das Teil gelaufen? Wenn jetzt schon die Beläge der Keramikanlage runter sind will ich nicht wissen, wie mit dem Fahrzeug umgegangen wurde.

Hi

Bei einem 3 Jahre alten R8 mit Keramikbremse schaut der TÜV nicht auf die Beläge !

Bei meinem hat der TÜV die letzten drei Prüfungen
auch nicht die Beläge begutachtet nur die Bremsenfunktion mit so einem Handy durchgeführt.

Tom

Das der TÜV da nicht nachschaut ist mir auch klar, es wird bei Fahrzeugen mit Keramikbremse eine kurze Testfahrt mit Bremsprobe gemacht. Aber der 110 Punkte Check bei Audi umfasst auch die Prüfung der Bremsscheiben und der Bremsbeläge. Da liegt wohl der Hase im Pfeffer, wenn hier nicht festgestellt wird, dass die Beläge runter sind, dann ist der Kunde im guten Glauben gelassen worden, das alles ok ist. Dies gilt ebenfalls für die Scheiben, wenn da die Ursache für die erwähnten Geräusche sind, hätte dies festgestellt werden müssen. Beides ist offensichtlich verschwiegen worden, der Käufer steht jetzt da und darf im ungünstigsten Fall 9k für Scheiben und Beläge hinblättern.

Ich stelle mir aber auch die Frage, ob der TE überhaupt eine Probefahrt vor dem Kauf gemacht hat, oder die Geräusche erst während der Heimfahrt aufgetreten sind.

Zitat:

@brave dave schrieb am 14. Juli 2019 um 14:32:14 Uhr:


Du hast oben geschrieben, dass das Fahrzeug "frisch TÜV und Punktecheck" hat. Scheint ja ein sehr (un-) fähiger Laden zu sein, wenn die einem Fahrzeug, bei dem die Bremsbeläge kurz vor der Verschleissgrenze sind auch noch TÜV geben. Ist das im TÜV-Bericht aufgeführt, dass die Beläge kurz vor Verschleißgrenze sind? Wieviel km hat das Teil gelaufen? Wenn jetzt schon die Beläge der Keramikanlage runter sind will ich nicht wissen, wie mit dem Fahrzeug umgegangen wurde.
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Der Wagen hat angeblich 34900 km gelaufen!
Im Tüv Bericht steht nichts was darauf hinweist...
AZ sind Verbrecher ... das haben die gewusst anders geht das nicht

Hi
Also 10k KM im Jahr bei womöglich Langstrecke mit Autobahn und hohe Tempi.

Bei starkem Bremsen verliert die Scheibe an Silizium und bekommt eine rauhe Oberfläche die
schnell den Belag frisst.

Bei 9k Euro ist es nur auf Kulanz des Händlers abwendbar und steht das ein Geräusch vom Getriebe noch an, sollte man vom Kauf zurück treten.

Beim Getriebe wird aber Audi in Kulanz/Garantie gehen, Bremse ist Verschleissteil.

Tom

Aber der Händler ist in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht hab ich mir sagen lassen;-)

2 Wochen Wiederrufsfrist hättest du nutzen sollen ... An dem Tag wo du heim gefahren bist am und die Mängel bemerkt hast . Wäre ich am nächsten Tag zurück gefahren und Auto zurück gegeben .

Naja jetzt ist das vorbei und nimm dir Anwalt und ein Gutachter und verklagen .

Hoffentlich hast du Rechtschutz ...

Die Widerrufsfrist gilt für Fernabsatzverträge. Das ist dem Sachverhalt aber nicht zu entnehmen.

Gruß,

vmaxPeter

Nein du kannst jeden Vertrag Widerrufen .

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß Paragraf 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufen werden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat. Die Belehrung muss auf dem Vertrag gut lesbar sein und vom Käufer gesondert unterschrieben werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.

Zitat:

@newOutlaw schrieb am 16. Juli 2019 um 06:10:09 Uhr:


Nein du kannst jeden Vertrag Widerrufen .

Die Widerrufsfrist beträgt gemäß Paragraf 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufen werden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat. Die Belehrung muss auf dem Vertrag gut lesbar sein und vom Käufer gesondert unterschrieben werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären.

Das ist doch Käse.
In dem genannten Paragraf steht dies auch: Nur wenn eine Widerrufsrecht eingeräumt wurde.
Mag sein, dass Audi das pauschal macht.

Aber warum sollten sie?

Widerruf gibt es gesetzlich z.B. bei Fernabsatzverträgen, Versicherungsverträgen oder Finanzierungsprodukten.

Also:
Du least dir den R8 und machst einen Widerruf nicht für den Kaufvertrag, sondern für das Leasing.
Es handelt sich um einen verbundenen Vertrag, das Leasing ist also die Bezahlmethode für das KFZ und unverzichtbar, weswegen auch das KFZ zurückgegeben werden kann.

Bitte um Korrektur sollte ich falsch liegen.

---------

Geh einfach zum Anwalt.
Der weiß Bescheid und regelt das für dich.

Wenn du einen (ungebundenen) Kaufvertrag in den Geschäftsräumen des Verkäufers unterschreibst / abschließt ist nix mit Widerruf.

Alles andere sind Rechtsirrtümer, oder Sondervereinbarungen.........leider.

Gruß,

Peter

Gibt es eine neue Entwicklung....

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