Kennzeichen herausfinden
Hallo, wie bekommt man ein Kennzeichen zum Tag X heraus? Im Frühjahr entstand ein Schaden verursacht durch das Auto einer bekannten Person. Man wollte sich erst so einigen, das hat dann aber nicht funktioniert. Besagte Person schaltet mittlerweile auf stumm und reagiert nichtmehr.
Die jetzigen Daten sind alle bekannt. Anschrift ist bekannt, aktuelles Kennzeichen ist bekannt. Selbst das Auto trägt noch die Unfallspuren von dem zugrundeliegenden Unfall. Nur das Kennzeichen zum damaligen Schadenszeitpunkt ist nicht bekannt. Die Person ist mittlerweile in einen anderen Landkreis und hat das Kennzeichen geändert.
Zentralruf der Autoversicherer sagt, sie brauchen definitiv das Kennzeichen zum Schadenzeitpunkt. Den aktuellen Versicherer herausfinden und diesen nach dem Vorversicherer fragen wäre nicht drin. Die Zulassungsstelle sagt sie könne mit Blick auf Datenschutz keine Auskünfte erteilen.
Bliebe da nur eine Anzeige bei der Polizei, damit über diesen Weg das damalige Kennzeichen in Erfahrung gebracht wird? Diesen Vorschlag hat der Zentralruf mitgeteilt
34 Antworten
Deine Lösung wäre zu einfach, das geht in Deutschland gar nicht ;-)
.... und vermutlich ist der heutige Versicherer noch der selbe wie im Frühjahr.
Die Versicherung wird sich schwer tun, einen Schaden einem Vertrag zuzuordnen wenn man das Kennzeichen zum Schadenszeitpunkt nicht nennen kann. Eine Meldung nach dem Motto "Das Kennzeichen weiß ich nicht mehr, aber das Auto war bei Ihnen versichert. Bestimmt." wäre doch eine Steilvorlage um die Forderung abzublocken..
Die Versicherung sollte über den Namen des Halter problemlos auch das (frühere) Kennzeichen bestimmen können. Wenn es noch die gleiche Versicherung ist, was nicht gesagt ist, viele wechseln die KFZ-Versicherung.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 15. Dezember 2022 um 09:26:59 Uhr:
Kann man da nicht einfach mal nen Eimer Farbe kaufen und die HausWand neu streichen? Und ein Auge zudrücken?
warum sollte ich mir meine Hände schmutzig machen um einen Schaden zu beheben, für den jemand anders keine Verantwortung übernehmen möchte. Geht´s noch?
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Zitat:
@Pauliese schrieb am 15. Dezember 2022 um 09:26:59 Uhr:
Kann man da nicht einfach mal nen Eimer Farbe kaufen und die HausWand neu streichen? Und ein Auge zudrücken?
Wäre doch letztlich einfacher als den ganzen Aufwand mit Anwalt , Polizei usw..
Der Verursacher ist ja mit dem Schaden an seinem eigenen Auto in gewisser Weise ja genug bestraft.
Woraus entnimmst du, dass der Schaden mit einem Eimer Farbe behoben werden könnte?
Eigentlich doch selbst schuld wenn man keine Bilder, keine Daten und auch nicht die Polizei eingeschaltet hat.
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. Dezember 2022 um 22:13:15 Uhr:
Wobei ich fast glaube, dass eine Versicherung erstmal abblocken wird, wenn sie nach mehr als einem halben Jahr erstmals mit einem Schadenfall konfrontiert wird.
Auf welcher Grundlage denn das?
Versicherungsschäden unterliegen doch der normalen 3 jährigen Verjährungsfrist? Klar, wenn ich einen eigenen Schaden zu spät an meine eigene Teilkasko/Vollkasko melde, könnte dies gegen die evtl. im Vertrag vereinbarte Obliegenheit widersprechen, einen Schaden innerhalb einer Woche zu melden.
Ist ja in dem Fall hier aber nicht so. Wenn dann wäre der Schadensverursacher in der Schuld, dass er den von ihm verursachten Schaden nicht seiner Haftpflicht gemeldet hat? Innerhalb der Verjährungsfrist dürfte das doch aber alles kein Problem darstellen
Hm also könnte man beim KBA anfragen oder wie hier beschrieben die aktuelle Versicherung ausfindig machen und bei der einmal vorstellig werden.
Klar, man könnte über den Zentralruf mit dem aktuellen Kennzeichen an die aktuelle Versicherung gelangen (die sehr wahrscheinlich auch noch die damalige Versicherung ist). Dazu müsste man aber das "Schadensdatum" auf ein aktuelles anpassen, damit das bekannte aktuelle Kennzeichen passt. Und das wäre doch dann ein Missbrauch des Zentralrufs oder?
Zitat:
Ein Missbrauch des Anfrageformulars sowie das Erschleichen von Auskünften über den Zentralruf der Autoversicherer werden strafrechtlich verfolgt.
Mein Fall ist ja nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, bin ja schließlich geschädigter, aber ganz sauber wäre dieses Frisieren des Schadendatums und dem aktuellen Kennzeichen ja nicht, oder?
Zitat:
@KingKOnt schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:53:19 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. Dezember 2022 um 22:13:15 Uhr:
Wobei ich fast glaube, dass eine Versicherung erstmal abblocken wird, wenn sie nach mehr als einem halben Jahr erstmals mit einem Schadenfall konfrontiert wird.Auf welcher Grundlage denn das?
Versicherungen brauchen keine Grundlage, um Forderungen erstmal (!) anzuzweifeln, zu kürzen oder abzulehnen. Du musst deine Forderung letztlich beweisen.
Die Versicherung schreibt dir einen netten Brief, der für den Laien so klingt als wäre die Ablehnung endgültig. Und dann stehst du erstmal da, wenn du selber nicht fachkundig bist und keinen Anwalt hast. Da nützt es auch nichts, wenn du dich auf die noch nicht eingetretene Verjährung berufst, wenn die Versicherung die Kausalität anzweifelt.
Dann nimmt man sich eben einen Anwalt? Darf am Ende ja dann sogar die Versicherung zusätzlich noch aus ihrer Kasse zahlen. Ich mein eindeutiger geht es ja nicht, Schadensverursacher war der bekannte Nachbar, alle Daten liegen vor, von dem Auto kann man heute noch die Putzreste wegkratzen, Fotos liegen vor, es sind zwei Unabhängige Zeugen vorhanden
Darum gehts in dem Thread aber auch garnicht
Ja mei, du wirst um eine Anzeige nicht drum herum kommen.
Ist ja nun auch nicht das große Problem.
Da brauchts auch keinen Anwalt.
Warum man das nicht gleich macht, ist mir ein Rätsel. Da sucht man sich lieber Hilfe im Internet. Meine Herren, da hat jemand eine Straftat begangen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Par. 142 StGB) sowie Sachbeschädigung, lass dich da nicht einlullen.
Noch unverständlicher, dass man das fast ein Jahr schleifen lässt. Habe ich dann auch kein Verständnis dafür.
Also, mach sofort eine Anzeige (geht mittlerweile auch oftmals online), dann kann ermittelt werden.
Übrigens, nicht das wir uns nicht falsch verstehen.
Wenn das jemand bekanntes ist, würde ich auch zunächst versuchen das persönlich mit dem jenigen zu klären, keiner will ein Strafverfahren an der Backe haben. Nur dann gilt eben die Regel baT (bar auf Tatze) und zwar sofort...
@TE ... auf Seite 1 @hk_do hat doch genau geschrieben wie das läuft... Schaden dokumentieren, Schaden reparieren lassen oder mit einem Gutachten oder Kostenvoranschlag die Schadenshöhe beziffern lassen und -Name, Adresse des Verursachers sind ja bekannt- mit einem "netten" Schreiben inklusive Fristsetzung vom Verursacher einfordern.
Ob der das dann seiner Versicherung meldet oder direkt aus seiner eigenen Tasche bezahlt braucht dich nicht zu interessieren. Verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, dann würde ich noch eine Mahnung inklusive weiterer (kurzer) Frist und dazu einer Klageandrohung schicken.
Verstreicht diese Frist erneut fruchtlos ist es an der Zeit einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der eine entsprechende Zivilklage gegen den Verursacher beim örtlichen Amts- oder Landgericht (je nach Schadenshöhe) einreicht... danach Urteil, vollstreckbarer Titel und danach übernimmt der Gerichtsvollzieher... wenn der Verursacher im Verlauf nicht einsichtig ist und bezahlt und damit das Verfahren abkürzt / beendet.
Das deutsche Rechtssystem hat 2 Abteilungen, die eine ist das Strafrecht (eine Anzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft hat mit dem Strafrecht zu tun und bringt keinerlei Schadensersatz sondern nur eine Bestrafung z.B. Einstellung gegen Geldauflage, Bußgeld an die Staatskasse oder irgendwelche gemeinnützige Einrichtungen oder Freiheitsstrafe, etc., etc.)... und die andere Abteilung ist das Zivilrecht... bei letzterem bist du mit einem Schaden richtig, denn du willst ja nicht, dass der Verursacher bestraft wird sondern du willst deinen Schaden bezahlt haben - das sind zivilrechtliche Ansprüche, die du ganz einfach aufgrund dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 Schadensersatzpflicht vom Verursacher einforderst... die Polizei hat damit im Grunde nichts zu tun, die helfen dir höchstens bei der Beschaffung der Personalien z.B. wenn du nur ein Kennzeichen hast... aber du hast ja scheinbar schon Namen und Adresse des Verursachers und bist damit schon einen Schritt weiter.
Zitat:
@Magouman schrieb am 17. Dez. 2022 um 17:11:44 Uhr:
Verstreicht diese Frist erneut fruchtlos ist es an der Zeit einen Rechtsanwalt aufzusuchen
Davor schickst Du ihm erst einen Mahnbescheid. Widerspricht er nicht, kannst du einen Titel erwirken. Bis dahin braucht er noch keinen Anwalt.
...jo, kann man machen... aber, so wie ich da schon Sachen erlebt hab lassen sich die meisten, die auf eine Schadensersatzforderung und einer erfolgen Mahnung inklu. Klageandrohung nicht reagieren auch vom Schreiben eines Mahngerichtes nicht beeindrucken.
Da wird kaltschnäuzig das Kreuzchen bei "es wird widersprochen" gesetzt und das gelbe Briefchen brav zurückgeschickt.