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Kennzeichen herausfinden
Hallo, wie bekommt man ein Kennzeichen zum Tag X heraus? Im Frühjahr entstand ein Schaden verursacht durch das Auto einer bekannten Person. Man wollte sich erst so einigen, das hat dann aber nicht funktioniert. Besagte Person schaltet mittlerweile auf stumm und reagiert nichtmehr.
Die jetzigen Daten sind alle bekannt. Anschrift ist bekannt, aktuelles Kennzeichen ist bekannt. Selbst das Auto trägt noch die Unfallspuren von dem zugrundeliegenden Unfall. Nur das Kennzeichen zum damaligen Schadenszeitpunkt ist nicht bekannt. Die Person ist mittlerweile in einen anderen Landkreis und hat das Kennzeichen geändert.
Zentralruf der Autoversicherer sagt, sie brauchen definitiv das Kennzeichen zum Schadenzeitpunkt. Den aktuellen Versicherer herausfinden und diesen nach dem Vorversicherer fragen wäre nicht drin. Die Zulassungsstelle sagt sie könne mit Blick auf Datenschutz keine Auskünfte erteilen.
Bliebe da nur eine Anzeige bei der Polizei, damit über diesen Weg das damalige Kennzeichen in Erfahrung gebracht wird? Diesen Vorschlag hat der Zentralruf mitgeteilt
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34 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:28:55 Uhr:
Ja mei, du wirst um eine Anzeige nicht drum herum kommen.
Ist ja nun auch nicht das große Problem.
Da brauchts auch keinen Anwalt.
Warum man das nicht gleich macht, ist mir ein Rätsel. Da sucht man sich lieber Hilfe im Internet. Meine Herren, da hat jemand eine Straftat begangen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Par. 142 StGB) sowie Sachbeschädigung, lass dich da nicht einlullen.
Dein Ernst?
Dann wird der Beschuldigte angehört, der bestreitet die Vorwürfe energisch und beweist (vielleicht mit Zeugen, Mail- oder Chatverläufen oder ganz altmodischen Briefen), dass dem Anzeigenerstatter seine Daten sehr wohl bekannt waren. Damit liegt keine Unfallflucht vor, was dem TE auch nachweislich bekannt ist, und schon dreht sich der Spieß um und der TE ist Beschuldigter einer Straftat: §164 StGB, falsche Verdächtigung, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bestenfalls kann keine der beiden Seiten ihre Version beweisen und das Verfahren wird dadurch eingestellt. In keinem Fall erlangt der TE dadurch irgendeinen Schadenersatz! (das wäre übrigens auch dann nicht der Fall, wenn der Gegner wirklich wegen Unfallflucht bestraft würde...)
Dass der Beschuldigte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat (Sachbeschädigung) will doch niemand ernsthaft behaupten? Falls doch wäre übrigens die Frage nach dem Kennzeichen überflüssig: Bei Vorsatz zahlt die Versicherung ohnehin nicht.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:28:55 Uhr:
Ja mei, du wirst um eine Anzeige nicht drum herum kommen.
Ist ja nun auch nicht das große Problem.
Da brauchts auch keinen Anwalt.
Warum man das nicht gleich macht, ist mir ein Rätsel. Da sucht man sich lieber Hilfe im Internet. Meine Herren, da hat jemand eine Straftat begangen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Par. 142 StGB) sowie Sachbeschädigung, lass dich da nicht einlullen.
Nö.
Ich hab den Eingangspost so verstanden, dass man sich eigentlich geeinigt hat, es jetzt aber bei der Schadenregulierung klemmt.
Das hat mit dem 142 StGB nichts zu tun. Und eine strafbare Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus.
Strafrechtlich liegt hier also gar nichts vor. Das ist jetzt reines Zivilrecht. Der TE hat alles was er braucht, um seinen Schaden geltend zu machen. Einzig und allein das Kennzeichen, hat er, warum auch immer nicht.
Eine Straftat sehe ich hier wie gesagt nicht.
Von daher wird die Polizei auch nicht ermitteln.
Hier wird wohl nur der Anwalt helfen können.
Zitat:
@hk_do schrieb am 17. Dezember 2022 um 18:20:43 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2022 um 16:28:55 Uhr:
Ja mei, du wirst um eine Anzeige nicht drum herum kommen.
Ist ja nun auch nicht das große Problem.
Da brauchts auch keinen Anwalt.
Warum man das nicht gleich macht, ist mir ein Rätsel. Da sucht man sich lieber Hilfe im Internet. Meine Herren, da hat jemand eine Straftat begangen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Par. 142 StGB) sowie Sachbeschädigung, lass dich da nicht einlullen.
Dein Ernst?
Dann wird der Beschuldigte angehört, .......
Das wird gar nicht erst aufgenommen. Der Beamte kennt sich aus. Er wird die Angaben des Anzeigenerstatter dementsprechend bewerten und ihm sagen, dass hier noch nicht mal der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Und wenn das ganze Online gemacht wird, bekommt der Anzeigenerstatter das eben schriftlich.