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Kennzeichen herausfinden

Themenstarteram 13. Dezember 2022 um 21:47

Hallo, wie bekommt man ein Kennzeichen zum Tag X heraus? Im Frühjahr entstand ein Schaden verursacht durch das Auto einer bekannten Person. Man wollte sich erst so einigen, das hat dann aber nicht funktioniert. Besagte Person schaltet mittlerweile auf stumm und reagiert nichtmehr.

Die jetzigen Daten sind alle bekannt. Anschrift ist bekannt, aktuelles Kennzeichen ist bekannt. Selbst das Auto trägt noch die Unfallspuren von dem zugrundeliegenden Unfall. Nur das Kennzeichen zum damaligen Schadenszeitpunkt ist nicht bekannt. Die Person ist mittlerweile in einen anderen Landkreis und hat das Kennzeichen geändert.

Zentralruf der Autoversicherer sagt, sie brauchen definitiv das Kennzeichen zum Schadenzeitpunkt. Den aktuellen Versicherer herausfinden und diesen nach dem Vorversicherer fragen wäre nicht drin. Die Zulassungsstelle sagt sie könne mit Blick auf Datenschutz keine Auskünfte erteilen.

Bliebe da nur eine Anzeige bei der Polizei, damit über diesen Weg das damalige Kennzeichen in Erfahrung gebracht wird? Diesen Vorschlag hat der Zentralruf mitgeteilt

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34 Antworten
am 13. Dezember 2022 um 22:09

Ich wuerde den Weg ueber die Polizei nehmen.

Der Name des Unfallgegners ist bekannt, die Adresse ebenso, Schaden am gegnerischen(?) Fahrzeug noch vorhanden und deine Versicherung ist hilflos bei der Regulierung?

Wie schon gesagt: Polizei. Falls die Schuldfrage klar ist -> Anzeige. Die werden dann die Person aufsuchen und den Wagen in Augenschein nehmen.

Sollte sich doch festellen lassen, ob das Fahrzeug beteiligt war und wer zu dem Unfall-Zeitpunkt der Halter war. Was interessiert dann noch das Kennzeichen?

Schau mal ob er vielleicht noch die alte Umweltplakette in der Scheibe hat. Da steht das Kennzeichen drauf.

Ich würde aber auch den Weg über die Polizei wählen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2022 um 05:56:25 Uhr:

Schau mal ob er vielleicht noch die alte Umweltplakette in der Scheibe hat. Da steht das Kennzeichen drauf.

Ich würde aber auch den Weg über die Polizei wählen.

Was soll die Polizei hier machen. Einen Unfall wird hier nach einem halben Jahr vermutlich keiner mehr aufnehmen. Der TE hat alles was er brauchst, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Etwas anderes als ein Personalienaustausch ist ja die eigentlich Unfallaufnahme vor Ort auch nicht. Außer die eventuelle Ahndung der OWI, die hier ja schon verjährt wäre. Straftaten stehen ja wohl nicht im Raum.

Wenn nichts anderes fruchtet, ab zum Anwalt.

Lag ein schädigendes Ereignis vor, das mit den ursächlichen Gefahren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr stand? Wenn ja, hat die Polizei eine Zuständigkeit und nimmt nach Anzeigenerstattung Ermittlungen auf.

In allen anders gelagerten Fällen handelt es sich um zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Da bist du beim Anwalt gut aufgehoben.

Vermutlich möchtest du einen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden. Dann gib doch wahrheitsgemäß das aktuelle Kennzeichen des verursachendes Fahrzeuges an. Der Versicherer wird der selbe sein. Der Versicherungsnehmer hat doch nur den Kreis gewechselt.

Du wirst deine Gründe haben, weshalb du keine Fotos gemacht hast.

Themenstarteram 14. Dezember 2022 um 15:49

Nee öffentlich war es nicht, ist beim Einparken vorm Haus gegen über den Stellplatz hinaus gerutscht und gegen die Hausfassade geschrammt. Also auf Privatgrund

Das mit der Umweltplakette ist eine gute Idee

Und wenn das nichts wird, dann halt zur Polizei

Kann ja nicht sein, dass ich alles hab, Adresse, aktuelles Kennzeichen, Fotos vom Schaden und dann scheitert es daran, dass man nicht das damalige Kennzeichen hat :D

Es scheitert offensichtlich daran, dass du keinen Plan hast wie du deine rechtliche Ansprüche geltend machen und durchsetzen sollst. Das ist keine Schande, das geht sicher vielen Menschen so. Deswegen gibt es Leute, die sich mit sowas auskennen und als Dienstleister solche Aufgaben übernehmen: Anwälte.

Die Polizei ist aber kein kostenloser Rechtsdienstleister, deswegen werden die diese Aufgabe nicht übernehmen. Auch wenn man jetzt wegen irgendwas Anzeige erstattet, sorgt die Polizei am Ende nicht dafür, dass man sein Geld bekommt. Sondern maximal für die "Bestrafung" der angezeigten Person, wenn der Vorwurf nachweisbar ist. Sollte sich allerdings zeigen, dass der Vorwurf unwahr ist (man also "irgendwas" angezeigt hat um die Polizei zum Handeln zu bewegen) kann es für den Anzeigeerstatter blöd werden, dann kann er selbst Ziel der Strafverfolgung werden (Vortäuschen einer Straftat etc.).

Letztlich braucht man ja auch kein Kennzeichen, um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend zu machen wenn der Fahrzeughalter bekannt ist: Ansprüche beziffern (nachweisen), einfordern, Frist setzen.

Zahlt er nach Ablauf der Frist nicht ohne der Forderung zu widersprechen: Mahnbescheid beantragen, danach ggf. Vollstreckungsbescheid und Vollstreckung beantragen.

Widerspricht er der Forderung. Klagen.

Natürlich kann man auch dezent darauf hinweisen, dass man seine Ansprüche gerne auch direkt mit der Versicherung klärt, wenn diese einem benannt wird. Wobei ich fast glaube, dass eine Versicherung erstmal abblocken wird, wenn sie nach mehr als einem halben Jahr erstmals mit einem Schadenfall konfrontiert wird.

Wenn es übrigens darum geht, Informationen aus dem zentralen Fahrzeugregister zu bekommen (andere Quellen hat die Polizei ja auch nicht): Zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche kann jeder solche Auskünfte bekommen. Zuständig ist das KBA.

Kann man da nicht einfach mal nen Eimer Farbe kaufen und die HausWand neu streichen? Und ein Auge zudrücken?

Wäre doch letztlich einfacher als den ganzen Aufwand mit Anwalt , Polizei usw..

Der Verursacher ist ja mit dem Schaden an seinem eigenen Auto in gewisser Weise ja genug bestraft.

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