Kennzeichbeleuchtung LED
Hallo zusammen,
was haltet ihr von dieser Kennzeichenbeleuchtung für den Proceed GT ?
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_5?...
Kennt die einer und kann was dazu sagen ?
Gruß
Jumpkat
Beste Antwort im Thema
Hier scheint es eine "kleines" Mißverständnis bezüglich Austausch Halogen zu LED Lampen und E-Prüfzeichen zu geben.
Vorweg:
Das E-Prüfzeichen besagt nur, dass das Bauteil der E-Norm entspricht. ABER das heißt nicht, dass man die Halogen mit diesen E-Prüfzeichen Lampen tauschen DARF. DARF MAN NICHT!
Rechtslage:
Hat das Auto Halogenlampen für das Nummernschild verbaut, darf man die Lampen nicht auf LED tauschen, AUCH wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Dann kann es bei Unfall Probleme mit dem Versicherungsschutz geben oder bei einer Polizeikontrolle oder TüV.
"Die Leser verstehen nicht warum umgebaute LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtungen verboten sind während zeitgleich die Händler mit „E-geprüft und eintragungsfrei“, „im Bereich der StVZO zugelassen“ oder „keine Eintragung oder ABE erforderlich“ werben. Wir sagen es Euch! Der Unterschied versteckt sich im Detail! Nicht erlaubt ist das Entfernen einer normalen Halogenlampe und anschließendes Ersetzen mittels LED-Soffitte. Erlaubt ist es dagegen die komplette Beleuchtungseinheit zu ersetzen. Eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und darf deshalb verbaut werden."
Also, nur Lämpchen wechseln ist verboten. Ganze Beleuchtungseinheit wechseln, wenn diese ein gültiges E-Prüfzeichen hat, ist erlaubt. Das gilt für alle Lampen, also auch Rückfahrtlicht, usw..
Merke:
- eine komplette Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte (Fassung) ist erlaubt wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist
-erlaubt ist auch das Tauschen einer Beleuchtungseinheit gegen die Beleuchtungseinheit eines Autos, das die LED Beleuchtung ab Werk verbaut hat (OEM-Tuning)
-teuer aber eventuell auch möglich – die Halogenlampe durch eine LED Soffitte ersetzen und beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen – 100% Sicherheit ist hier allerdings auch bei einer erfolgreichen Abnahme nicht gewährleistet
244 Antworten
Es ist NICHT verboten, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren, in manchen Ländern sogar Pflicht.
Trau Dich, schalte mal das Licht ein ...
So, bin heute mal mit Standlicht, wo die Kennzeichenbeleuchtung ja an ist, zur Arbeit gefahren.
Keinerlei Störungen des DAB-Empfangs durch die LED´s. :-)
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https://www.amazon.de/.../ref=mp_s_a_1_3?...