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Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:08

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:10:09 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:58:01 Uhr:

Für aussichtslose Sachen gibt es von Gestzes wegen keine PKH.

Mag ja sein.

Aber es ist auch aussichtslos, einen Hartz 4 Bezieher zu verklagen, aber es gibt immer naive Leute auf der Welt, und manchmal findet man diese sogar am Steuer eines Audi

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:10:09 Uhr:

Zitat:

Die Entscheidung, gegen das Bußgeld vorzugehen, ist ... realy amazing and wonderful, great! ymmd :D

Das ist schon mal ein Anfang, und wird ja immerhin dank dem Tipp eines Users hier, von der ARAG bezahlt.

Für so Leute wie Dich hat Deutschland im Prinzip noch genügend Brücken frei unter denen es sich leben lässt.

Ich hoffe der Kläger erwirkt einen Titel, der Dich auf ewig verfolgen wird.

Irgendwie seltsam, der TE ist ein Mensch, der angeblich so schlau sein will und doch alles, was er anpackt, kapital versemmelt. Aber gut, von solchen Menschen leben viele Leute, nicht nur die Justiz einschl. der Rechtsanwälte, manchmal dann auch medizinisches Personal, wenn eine "prima Idee" mal wieder unerwarteterweise schief gegangen ist...

Nicht jedem ist es gegeben, sein Leben wie im Traum zu inszenieren...

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:48:01 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:24:34 Uhr:

 

 

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Nur bei uns können Sie sich noch absichern, wenn schon etwas passiert ist.

https://www.arag.de/.../?cookieSetting=true

Ist aber nur

Rotlichtverstoß

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Versichert.

Ich war heute bei der o.g. ARAG Versicherung, und habe gleich eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

Diese wird zwar nicht für den Rechtsstreit mit dem gegnerischen Rechtsanwalt eintreten, noch mir einen Rechtsanwalt in der Sache stellen, aber für das Bußgeldverfahren (die geforderten 35 €) bekomme ich Rechtschutz, denn die Bußgeldstelle behauptet ja, dass ich angeblich keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten haben soll, und genau dagegen will ich jetzt vorgehen.

........

Mal so aus Neugier! Was kostet die Verkehrsrechtschutz per Anno?

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 8. Oktober 2019 um 21:26:19 Uhr:

Jedenfalls hat sich der Audifahrer, durch seine ehrliche Aussage, selbst ans Beim gepisst.

Denke, der Audifahrer wird auf seinem Schaden sitzen bleiben. Beim Te wird wohl nix zu holen sein...regelrechter Jackpot für beide Seiten und eine kann noch nicht mal was dafür

Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?

Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?

Evtl sollte Bogdan seine Story an RTL II verkaufen, die haben doch immer Bedarf an guten Storys mitten aus dem Leben

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:13:15 Uhr:

Zitat:

[

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:13:15 Uhr:

Zitat:

 

Du hast gar keinen Fehler gemacht?

Nicht das ich wüßte.

Hört sich für mich mal wieder so danach an:

Hätte die blöde Deutschlehrerin mir anstatt der 6 ne 2 gegeben, hätte ich sie nicht erschießen müssen, aber so hat sie halt selber Schuld

@der_Nordmann:

 

Betreff: „Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?

Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?“

 

Hier mit dem da: (Zitat des TE):

 

„Der einzige Knackpunkt war, dass der Audifahrer ausgesagt hatte, ich hätte erst nach dem Unfall -aber vor Eintreffen der Polizei- die Fahrgestellnummer in das roserne Heft eingetragen.“

 

Da das die Polizei im Protokollvermerkt haben soll, hätte die Versicherung zwar etwas womit sie die Leistung verweigern könnte, aber ich verstehe das auch nicht ganz:

Normal ist es doch so, daß die Gegnerische Versicherung den Geschädigten auf jeden Fall auszahlt, aber sich später via Regress bei Ihrem Kunden schadlos hält bzw.halten kann. Meist gedeckelt auf 5000 €.

Sonst würden ja jedes Jahr Tausende Leute auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.

Denn irgendeine Verfehlung des eigenen VN , auf deren Grundlage sich die V.dann vor der Leistung drücken könnte, findet sich schnell. (Alkoholeinfluss,Drogen,keine Fahrerlaubnis,Auto technische Mängel,Prämie nicht bezahlt,Auto nicht zugelassen,Fahrlässigkeit usw.)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2019 um 03:46:02 Uhr:

@der_Nordmann:

Betreff: „Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?

Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?“

Hier mit dem da: (Zitat des TE):

„Der einzige Knackpunkt war, dass der Audifahrer ausgesagt hatte, ich hätte erst nach dem Unfall -aber vor Eintreffen der Polizei- die Fahrgestellnummer in das roserne Heft eingetragen.“

Da das die Polizei im Protokollvermerkt haben soll, hätte die Versicherung zwar etwas womit sie die Leistung verweigern könnte, aber ich verstehe das auch nicht ganz:

Normal ist es doch so, daß die Gegnerische Versicherung den Geschädigten auf jeden Fall auszahlt, aber sich später via Regress bei Ihrem Kunden schadlos hält bzw.halten kann. Meist gedeckelt auf 5000 €.

Sonst würden ja jedes Jahr Tausende Leute auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.

Denn irgendeine Verfehlung des eigenen VN , auf deren Grundlage sich die V.dann vor der Leistung drücken könnte, findet sich schnell. (Alkoholeinfluss,Drogen,keine Fahrerlaubnis,Auto technische Mängel,Prämie nicht bezahlt,Auto nicht zugelassen,Fahrlässigkeit usw.)

Es gibt aber keine gegnerische Versicherung bzw. Versicherungsschutz , da die roten Kennzeichen missbraucht wurden.

Genau deswegen hat der TE ja das Problem!

Wenn die Versicherung der Kennzeichen die Forderung des Audis erfolgreich abwehren kann, wird der TE die Sache aus eigener Tasche zahlen müssen.

Und da er ja, nach eigener Aussage, ab November einen gut bezahlten Job hat, könnte es für den Audifahrer so gar gut aus gehen. Wenn man denn sowas gut nennen möchte.

An die Versicherungsfachleute hier:

Gibt es sowas wie einen gemeinsamen Topf der Versicherer, aus dem Schäden die durch Verletzung der Versicherungspflicht ausgeglichen werden?

H

http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/

Wird hier aber wohl kaum greifen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:41:33 Uhr:

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 8. Oktober 2019 um 21:26:19 Uhr:

Jedenfalls hat sich der Audifahrer, durch seine ehrliche Aussage, selbst ans Beim gepisst.

Denke, der Audifahrer wird auf seinem Schaden sitzen bleiben. Beim Te wird wohl nix zu holen sein...regelrechter Jackpot für beide Seiten und eine kann noch nicht mal was dafür

Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?

Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?

Wie schon von jemand anders erwähnt, er hat der Polizei mitgeteilt, dass das Auto nicht im Heftchen zum Unfallzeitpunkt eingetragen war.

Danach halt die Kettenreaktion, mit der Aussage des Vk, dass er von nichts wusste, um aus der Sache raus zu sein.

Hätte der Audifahrer sich diesbezüglich nicht geäußert, wäre das Fahrzeug eingetragen gewesen und somit versichert. Hier hätte der Vk sich auch nicht rausreden müssen (bei der Vernehmung der Polizei), bzgl eines nicht eingetragenen Fahrzeugs...

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:13:15 Uhr:

Zitat:

 

Du hast gar keinen Fehler gemacht?

Nicht das ich wüßte.

Aber es gibt Leute, die investieren ihr Geld in einen Urlaub, und andere investieren es in einen Rechtsanwalt.

Der Audifahrer scheint zur letzteren Gruppe zu gehören

Du semmelst mit einer alten Karre ohne jegliche Sicherheitsrelevanten Grundvorraussetzungen jemandem hinten drauf und meinst, du hast keine Fehler gemacht :D?

Bitte mehr davon, sowas versüßt mir den tristen Morgen doch sehr. Ich hoffe extrem doll, dass diese Story einfach nur ausgedacht und zum trollen angedacht ist.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 05:24:07 Uhr:

Und da er ja, nach eigener Aussage, ab November einen gut bezahlten Job hat, könnte es für den Audifahrer so gar gut aus gehen. Wenn man denn sowas gut nennen möchte.

Er bleibt doch aber weiterhin in ALG2 und nimmt den Job nicht an, damit bei ihm nichts zu holen ist. Und er PKH beantragen kann wegen seinem 15€ Ticket. :cool:

Warum gibt es denn hier diesen Unterschied zwischen „Kennzeichenmissbrauch“,

(wobei ich nicht sagen kann ob das „Vergessen“ der Eintragung ins Heft wirklich ein solcher ist)

und anderen Vertragsverletzungen?

Wie z.B. bereits erwähnt, Fahren ohne FE, unter Alkohol usw.?

Bei letzterem wird doch auch trotzdem gezahlt.

Und hier liegt auch keine Fahrerflucht mit Untertauchen vor, also der Verursacher ist bekannt und kann von der Versicherung entsprechend nach Befriedigung der Ansprüche des Geschädigten auf Schadenersatz/Regress verklagt werden.

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 08:16:07 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:41:33 Uhr:

 

Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?

Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?

Wie schon von jemand anders erwähnt, er hat der Polizei mitgeteilt, dass das Auto nicht im Heftchen zum Unfallzeitpunkt eingetragen war.

Danach halt die Kettenreaktion, mit der Aussage des Vk, dass er von nichts wusste, um aus der Sache raus zu sein.

Hätte der Audifahrer sich diesbezüglich nicht geäußert, wäre das Fahrzeug eingetragen gewesen und somit versichert. Hier hätte der Vk sich auch nicht rausreden müssen (bei der Vernehmung der Polizei), bzgl eines nicht eingetragenen Fahrzeugs...

Der TE ist nicht Verkäufer. Er hat das Fahrzeug privat gekauft und sich von einem Händler die Kennzeichen geliehen.

Dieses Vorgehen ist aber nicht legal.

Der alte Thread würde hier schon 2x verlinkt. Da steht alles drin.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:05:43 Uhr:

Warum gibt es denn hier diesen Unterschied zwischen „Kennzeichenmissbrauch“,

(wobei ich nicht sagen kann ob das „Vergessen“ der Eintragung ins Heft wirklich ein solcher ist)

und anderen Vertragsverletzungen?

Wie z.B. bereits erwähnt, Fahren ohne FE, unter Alkohol usw.?

Bei letzterem wird doch auch trotzdem gezahlt.

Und hier liegt auch keine Fahrerflucht mit Untertauchen vor, also der Verursacher ist bekannt und kann von der Versicherung entsprechend nach Befriedigung der Ansprüche des Geschädigten auf Schadenersatz/Regress verklagt werden.

Bei dem Einem existiert gar kein Versicherungschutz, da kein Vertrag zustande gekommen ist.

Bei den anderen Beispielen, wird ein bestehender Vertrag fahrlässig oder grob fahrlässig verletzt. Was zur Folge hat, das die Haftpflicht die ja besteht, den Schaden regulieren würde. Sich aber über Regress Ansprüche beim Versicherungsnehmer melden kann.

 

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