Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?
Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.
Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.
Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann
Beste Antwort im Thema
Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.
Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.
360 Antworten
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 9. Oktober 2019 um 08:28:05 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 05:24:07 Uhr:
Und da er ja, nach eigener Aussage, ab November einen gut bezahlten Job hat, könnte es für den Audifahrer so gar gut aus gehen. Wenn man denn sowas gut nennen möchte.Er bleibt doch aber weiterhin in ALG2 und nimmt den Job nicht an, damit bei ihm nichts zu holen ist. Und er PKH beantragen kann wegen seinem 15€ Ticket. 😎
Schönes Leben.
30 Jahre lang unterhalb der Pfändungsgrenze leben zu wollen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:17:33 Uhr:
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 08:16:07 Uhr:
Wie schon von jemand anders erwähnt, er hat der Polizei mitgeteilt, dass das Auto nicht im Heftchen zum Unfallzeitpunkt eingetragen war.
Danach halt die Kettenreaktion, mit der Aussage des Vk, dass er von nichts wusste, um aus der Sache raus zu sein.
Hätte der Audifahrer sich diesbezüglich nicht geäußert, wäre das Fahrzeug eingetragen gewesen und somit versichert. Hier hätte der Vk sich auch nicht rausreden müssen (bei der Vernehmung der Polizei), bzgl eines nicht eingetragenen Fahrzeugs...
Der TE ist nicht Verkäufer. Er hat das Fahrzeug privat gekauft und sich von einem Händler die Kennzeichen geliehen.
Dieses Vorgehen ist aber nicht legal.Der alte Thread würde hier schon 2x verlinkt. Da steht alles drin.
Dass der Te nicht der Vk ist, weiß ich. Bin davon ausgegangen, dass ein Händler, bei dem er die Büchse gekauft, ihm die roten Kennzeichen geliehen hat.
Jetzt wars halt n anderer, wo der Te ja im Interesse des Händlers ein Auto besorgen sollte 🙄
Nichtsdestotrotz bleibt meine Kernaussage korrekt.
Hätte der Audifahrer...
Zitat:
Nichtsdestotrotz bleibt meine Kernaussage korrekt.
Hätte der Audifahrer...
Yep. Das ist der Punkt weswegen man dem Audi-fahrer sagen kann "Ätsch..." und der die Versäumnisse des TE in einem etwas milderen Licht erscheinen lässt.
Entweder war der AUDI-Fahrer ein naiver Wichtigtuer ("... und dann habe ich noch gesehen, wie der Unfallgegner nach dem Unfall was in das Fahrzeugscheinheft eingetragen hat..."😉 oder er wollte dem TE vorsätzlich noch zusätzlichen Ärger machen ("Herr Wachtmeister, verhaften Sie den Mann - er hat erst nach dem Unfall die Eintragungen ins Fahrzeugscheinheft gemacht..."😉
Im zweiten Fall war das wohl der klassische Schuss ins eigene Knie.
Und der Beweis, dass man auch als Zeuge/Geschädigter aufpassen sollte, was man aussagt.
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Ja, das stimmt. Dann ist es u.U.eigentlich fast ein Eigentor wenn man vermeintliches Fehlverhalten des Unfallgegners an die große Glocke hängt?
Vermutlich darum hat mal vor gut 20 Jahren ein (Ausländischer) Vater alle Hebel in Bewegung gesetzt (inklusive Bruder als Dolmetscher telef.herbeigeholt), als sein Töchterchen beim Rückwärts Ausparken mit Papas BMW in meine Kiste gedonnert ist.
Wir haben uns dann auf einen Sofort gezahlten Barbetrag geeinigt. Ohne Polizei und Versicherung.
Im Nachhinein glaub ich daß die Tochter keinen FS hatte oder sonstwas faul war.
Oder es war wegen Probezeit? Gabs die im Herbst 2000 schon?
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:31:35 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:17:33 Uhr:
Der TE ist nicht Verkäufer. Er hat das Fahrzeug privat gekauft und sich von einem Händler die Kennzeichen geliehen.
Dieses Vorgehen ist aber nicht legal.Der alte Thread würde hier schon 2x verlinkt. Da steht alles drin.
Dass der Te nicht der Vk ist, weiß ich. Bin davon ausgegangen, dass ein Händler, bei dem er die Büchse gekauft, ihm die roten Kennzeichen geliehen hat.
Jetzt wars halt n anderer, wo der Te ja im Interesse des Händlers ein Auto besorgen sollte 🙄
Nichtsdestotrotz bleibt meine Kernaussage korrekt.
Hätte der Audifahrer...
Auch falsch!
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:54:51 Uhr:
Zitat:
Nichtsdestotrotz bleibt meine Kernaussage korrekt.
Hätte der Audifahrer...Yep. Das ist der Punkt weswegen man dem Audi-fahrer sagen kann "Ätsch..." und der die Versäumnisse des TE in einem etwas milderen Licht erscheinen lässt.
Entweder war der AUDI-Fahrer ein naiver Wichtigtuer ("... und dann habe ich noch gesehen, wie der Unfallgegner nach dem Unfall was in das Fahrzeugscheinheft eingetragen hat..."😉 oder er wollte dem TE vorsätzlich noch zusätzlichen Ärger machen ("Herr Wachtmeister, verhaften Sie den Mann - er hat erst nach dem Unfall die Eintragungen ins Fahrzeugscheinheft gemacht..."😉
Im zweiten Fall war das wohl der klassische Schuss ins eigene Knie.
Und der Beweis, dass man auch als Zeuge/Geschädigter aufpassen sollte, was man aussagt.
Schon krass wie das Fehlverhalten des TE hier heruntergespielt wird.
Über die Beweggründe des Audifahrer wissen wir doch gar nichts.
Hätte der Audifahrer bewusst das Verhalten des TE verschwiegen, hätte es nichts an der Situation geändert.
Denn die Versicherung hätte garantiert nachgeforscht warum, wieso der Unfall geschehen ist. Dann wäre auch alles rausgekommen.
Sieht man ja schon an der Reaktion des Händlers, das er die Verantwortung für die Kennzeichen und due Fahrt nicht übernimmt und dem TE zuschiebt.
Auch krass wie das Fehlverhalten des Händlers hier so gar nicht zur Sprache kommt:
Zitat von Bogdan82:
„Der Händler sagte mir, ich solle da nichts eintragen, und im Falle einer Kontrolle dann die 30 Sekunden nutzen bis der Polizist zum Fenster gegangen ist, die Daten noch schnell einzutragen ins roserne Fahrzteugscheinbuch.
Beim Unfall war es ähnlich: Ich hatte noch schnell was eingetragen, aber die fahrgestellnummer in der Eile nicht vollständig und richtig eingeschrieben, aber noch vor dem Eintreffen der Polizei.
Der Audifahrer hatte das so der Polizei gesagt, dass ich nach dem Unfall in dem Büchlein was eingetragen haben soll
Also wertete die Polizei das als Nichteintrag,“
Was passiert nun dem Händler?
Ich würde an Bogdans Stelle den Händler als Kronzeugen benennen. Oder Ihn der Anstiftung zu einer Straftat beschuldigen.
Allerdings geht es vorrangig erstmal um die 35 € Bußgeld.....
Die sich übrigens auch in Raten zu 5€ abstottern lassen.
Hätte man fast wieder vergessen wenn man nicht im geschlossenen Ausgangsfred nachgelesen hätte.
Naja, das sind halt die Auswüchse diser Angebote im Internetz. Aber Bogdan meinte ja, es sei alles völlig legal, weil es diese Angebote gibt.
Wobei ich mir auch wirklich nicht vorstellen kann, dass der Händler so einfach aus der Nummer auskommt. Ich mein, weder Ermittler noch Versicherungen sind völlig blöd und übersehen hier das Schindluder, welches mit den roten Kennzeichen getrieben wird.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:14:48 Uhr:
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:31:35 Uhr:
Dass der Te nicht der Vk ist, weiß ich. Bin davon ausgegangen, dass ein Händler, bei dem er die Büchse gekauft, ihm die roten Kennzeichen geliehen hat.
Jetzt wars halt n anderer, wo der Te ja im Interesse des Händlers ein Auto besorgen sollte 🙄
Nichtsdestotrotz bleibt meine Kernaussage korrekt.
Hätte der Audifahrer...Auch falsch!
Nö
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:20:10 Uhr:
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:54:51 Uhr:
Yep. Das ist der Punkt weswegen man dem Audi-fahrer sagen kann "Ätsch..." und der die Versäumnisse des TE in einem etwas milderen Licht erscheinen lässt.
Entweder war der AUDI-Fahrer ein naiver Wichtigtuer ("... und dann habe ich noch gesehen, wie der Unfallgegner nach dem Unfall was in das Fahrzeugscheinheft eingetragen hat..."😉 oder er wollte dem TE vorsätzlich noch zusätzlichen Ärger machen ("Herr Wachtmeister, verhaften Sie den Mann - er hat erst nach dem Unfall die Eintragungen ins Fahrzeugscheinheft gemacht..."😉
Im zweiten Fall war das wohl der klassische Schuss ins eigene Knie.
Und der Beweis, dass man auch als Zeuge/Geschädigter aufpassen sollte, was man aussagt.
Schon krass wie das Fehlverhalten des TE hier heruntergespielt wird.
Über die Beweggründe des Audifahrer wissen wir doch gar nichts.
Hätte der Audifahrer bewusst das Verhalten des TE verschwiegen, hätte es nichts an der Situation geändert.
Denn die Versicherung hätte garantiert nachgeforscht warum, wieso der Unfall geschehen ist. Dann wäre auch alles rausgekommen.
Sieht man ja schon an der Reaktion des Händlers, das er die Verantwortung für die Kennzeichen und due Fahrt nicht übernimmt und dem TE zuschiebt.
Du verstehst es nicht. Keiner spielt das Fehlverhalten des Te runter.
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:54:16 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:14:48 Uhr:
Auch falsch!
Nö
Er hat den Wagen für sich gekauft, und eben nicht um Auftrag des Händlers für selbigen.
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:55:08 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:20:10 Uhr:
Schon krass wie das Fehlverhalten des TE hier heruntergespielt wird.
Über die Beweggründe des Audifahrer wissen wir doch gar nichts.
Hätte der Audifahrer bewusst das Verhalten des TE verschwiegen, hätte es nichts an der Situation geändert.
Denn die Versicherung hätte garantiert nachgeforscht warum, wieso der Unfall geschehen ist. Dann wäre auch alles rausgekommen.
Sieht man ja schon an der Reaktion des Händlers, das er die Verantwortung für die Kennzeichen und due Fahrt nicht übernimmt und dem TE zuschiebt.Du verstehst es nicht. Keiner spielt das Fehlverhalten des Te runter.
Doch, in dem der Audifahrer als naiver Wichtigtuer genannt wird.
Wenn das nicht vom Fehlverhalten des TE ablenken soll, was dann?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2019 um 12:45:28 Uhr:
Auch krass wie das Fehlverhalten des Händlers hier so gar nicht zur Sprache kommt:Zitat von Bogdan82:
„Der Händler sagte mir, ich solle da nichts eintragen, und im Falle einer Kontrolle dann die 30 Sekunden nutzen bis der Polizist zum Fenster gegangen ist, die Daten noch schnell einzutragen ins roserne Fahrzteugscheinbuch.
Beim Unfall war es ähnlich: Ich hatte noch schnell was eingetragen, aber die fahrgestellnummer in der Eile nicht vollständig und richtig eingeschrieben, aber noch vor dem Eintreffen der Polizei.
Der Audifahrer hatte das so der Polizei gesagt, dass ich nach dem Unfall in dem Büchlein was eingetragen haben soll
Also wertete die Polizei das als Nichteintrag,“Was passiert nun dem Händler?
Ich würde an Bogdans Stelle den Händler als Kronzeugen benennen. Oder Ihn der Anstiftung zu einer Straftat beschuldigen.
Allerdings geht es vorrangig erstmal um die 35 € Bußgeld.....
Die sich übrigens auch in Raten zu 5€ abstottern lassen.
Hätte man fast wieder vergessen wenn man nicht im geschlossenen Ausgangsfred nachgelesen hätte.
Ich könnte mir vorstellen das ihm die Versicherung die Kennzeichen wegnimmt.
Inwiefern das noch Straf- oder Zivilrechtliche Konsequenzen hat? Keine Ahnung!
Nordmann, ich hätte den Satz -dass er für nen Händler unterwegs war- evtl in Anführungszeichen setzen sollen, dann wärs besser verständlich gewesen wie ich es meine.
Ist eh schon kurios/ lustig genug hier, welche Meinung der Te hat, da brauch man nicht zu unterschiedlichen Meinungen bzgl des Unfallgegner diskutieren.