Keine Rückdatierung beim TÜV mehr!

Opel Omega B

Wie mir heute mein TÜVler sagte, ist mit sofortiger Wirkung das Rückdatieren der TÜV Plaketten bei verspäteter Vorführung abgeschafft worden !
Zumindest hier in Hessen !

Beste Antwort im Thema

Moin
Der TÜV ist nur eine Staatlich Angeordnete Abzocke nichts anderes.
Beispiel: Als Kraftfahrer sollte ich einen Hänger zum TÜV bringen in LB , als ich Abends zurück kam holte ich diesen wieder ab.
Der TÜV Bericht bestanden ohne Mängel ist ja auch klar meine Spedition hat ja auch über 80 LKW die ja auch alle 2 Jahre da hin müssen.
Auf dem Heimweg dann die LKW Kontrolle, 2 Grüne diskutieren eine halbe Std weil ein Bremsgestänge am Hänger nicht richtig ausdrückte wobei der 2te sagte es habe richtig ausgedrückt.
Nach einer halben Std dan mit Polizei Eskorte zur DEKRA dort wurde festgestellt Vorzugsbremse Hänger Bremswirkung =0 für Nichtkenner die Haupbremse geht dann immer noch, obwohl beim TÜV am Vormittag noch ohne Mängel TÜV bekam.
150 € + 3 Punkte. So Widerspruch eingelegt und ab zu Gericht.
Da wurde die Strafe bestätigt und mir wurde hoch Richterlich gesagt der TÜV ist nur eine Grundprüfung, und keine bestätigung das das Fahrzeug technisch Einwandfrei ist , dafür ist immer der Halter und Fahrer verantwortlich. So nun meine Frage an den Richter wo für man denn alle 2 Jahre
80 € zahlen soll, antwortete er es ist halt ein Bundesgesetz und das gild halt für jeden.
So viel zum Thema TÜV ich würde mein Geld lieber aus dem Fenster werfen, aber ich muß es zum Tüv bringen es ist ja Gesetz auch wenn es nichts für den Halter bringt.
MfG majo

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Hi,

Aber , um auch auf die Rückdatierung meine Stellung zu nehmen ....Ich sehe solche Sachen wie manche andere Dinge auch,
immer von beiden Seiten , um mir eine Meinung zu bilden.

Die Strafe bei der überziehung ist die eine Sache , die Rückdatierung ne andere .
Nicht jeder kommt in eine Kontrolle .
Und hier sehe ich den Knackpunkt .
Eine Rückdatierung trifft jeden , die Strafe bei der Kontrolle nur den einzelnen , was ja eigentlich zum überziehen animiert .

Das war aus der Sicht des Gesetzgebers .

Aus der Sicht des Fahrzeughalters , muß man sagen , ab Datum der Tüvdurchsicht/Abnahme ,
ist die volle 24 monatige Laufzeit angebracht .

Zitat:

Original geschrieben von Mr MuMu


Das Ist bei uns in NDS schon ein paar Jahre so.

Gruß

Eh.. Also ich hätte 11/09 hingemusst, war aber erst 2/10 da. Meine neue Plakette hat 11/11. Also in Niedersachsen wird noch zurückdatiert 😕 . Und das ist schon ein paar Jahre so. Ich kannte das auch noch ,das man einfach später hingefahren ist und man hat volle 2 Jahre bekommen.

Irgendwie ist hier , glaub ich , ein Missverständnis mit dem zurückdatieren.

Wenn ich ,wie bei mir, erst 2/10 hinfahre und hätte schon 11/09 hingemusst wird, wird das Tüvdatum auf 11/09 zurückdatiert.

Viele Grüße

Nobby

Erklärung war wohl hinfällig. Seite 2 wurde bei mir übersprungen😁 .

Hi.
Es gab letztens einen Bericht im Fernsehen, das es jetzt auch Tüv in der Türkei gibt. Die mussten da alle vorfahren und es waren wenige, deren Fahrzeuge in Ordung waren. Oder viele LKW`s aus Osteuropa, wie die hier manchmal rumfahren. Abgefahrene Bremsen, Der Stoßdämpfer ist gar nicht mehr mit dem Fahrzeug verbunden, weil die Schraube rausgefallen ist und da gibts noch viele solcher Beispiele. Wenn hier der Tüv abgeschafft würde, hätten wir bald wohl schon das gleiche Bild. Marode Kisten, Unfälle durch massive Mängel. Und stellt Euch vor, so eine Kiste ,die 3-4 Jahre ohne Tüv durch die Gegend fährt , fährt ein Kind tot, weil die Bremsen nicht mehr oder nur einseitig zogen. Das Gebrüll kann man sich ja vorstellen. Auch wenn natürlich zwischen den Tüvterminen immer was kaputtgehen kann, ist es doch ganz Sinnvoll, das es den Tüv gibt.

Viele Grüße

Nobby

Ich bin uneingeschränkt "Pro-TüV" !

Da nicht alle Menschen mit der gleichen Vernunft ausgestattet sind, wurde die Institution bzw das "Instrument" TÜV auf die Beine gestellt. Der TÜV garantiert ein Mindestmaß an Fahr-/Funktionstüchtigkeit zugelassener Fahrzeuge, und das finde ich gut und richtig. Denn auch die eben nicht so vernünftigen bekommen so mittels einem gewissen "Zwang" (der Pflicht des vorführens des Fzg zur HU), auch gegen ihren willen, ein gewisses Maß Vernunft "eingeimpft". Davon profitiren wir alle, denn die Funktion grundlegender, für die Sicherheit im Verkehr wichtiger Betriebsteile des Fzg werden geprüft... in Ordnung = Plakette, nicht in Ordnung = dummes Gesicht.

Wäre da nicht auch eine gewisse Geldmacherei ins Spiel gekommen, sondern ginge es nur um das Grundprinzip, würde ich sogar befürworten den Prüfzyklus auf 1 Jahr oder 6 Monate zu reduzieren, die Qualität der Fahrzeuge würde dadurch nochmals stark ansteigen... auch gäbe es die Möglichkeit diese kürzeren Intervalle auf Freiwilligkeit des Halters zu trimmen, indem für diese Zusatzprüfung Anreize geschaffen werden, z.B. Sonderrabatte in der Fahrzeugversicherung (wg verringetem Risiko des Versicherers) o.ä.

Auch wenn es OT ist, ich würde auch öffentliche Verwaltungen etc. pp nicht abschaffen, denn der Grundgedanke hinter diesen Institutionen ist an sich alles andere als schlecht, nur müßten die Apparate stark vereinfacht und erheblich schlanker werden... und manches könnte man in die Eigenverantwortung der Bürger geben

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konkrete Frage:

Wird in Hessen jetzt zurückdatiert oder nicht (der Link von der ersten Seite mit dem Thema ist tot)?

Wohne zwar in NRW, bin aber häufiger in Hessen unterwegs und würde daher lieber mein Geld dorthin tragen zur HU (und es auch so meiner hiesigen TÜV-Station sagen 😉 )

keine Rückdatierung mehr in Bayern!
50 Euro Bußgeld für 2 Monate! Auto wird an Ort und Stelle nach ermessen der Polizei stillgelegt!
Fahrzeug kann auch beschlagnahmt werden und gleich zur TÜV Stelle gebracht werden!

Zitat:

Original geschrieben von Rocklegende 40


keine Rückdatierung mehr in Bayern!

Gefragt wurde nach Hessen! 😎

@Boecki

Nein in Hessen wird definitiev nicht zurück geklebt, dies ist nicht mehr zulässig und wird sowohl beim TÜH Und bei DEKRA nicht mehr gemacht.

Auskunft für Kassel und Umgebung, für andere Orte ohne Gewähr

Gruss Holger

Moin
Der TÜV ist nur eine Staatlich Angeordnete Abzocke nichts anderes.
Beispiel: Als Kraftfahrer sollte ich einen Hänger zum TÜV bringen in LB , als ich Abends zurück kam holte ich diesen wieder ab.
Der TÜV Bericht bestanden ohne Mängel ist ja auch klar meine Spedition hat ja auch über 80 LKW die ja auch alle 2 Jahre da hin müssen.
Auf dem Heimweg dann die LKW Kontrolle, 2 Grüne diskutieren eine halbe Std weil ein Bremsgestänge am Hänger nicht richtig ausdrückte wobei der 2te sagte es habe richtig ausgedrückt.
Nach einer halben Std dan mit Polizei Eskorte zur DEKRA dort wurde festgestellt Vorzugsbremse Hänger Bremswirkung =0 für Nichtkenner die Haupbremse geht dann immer noch, obwohl beim TÜV am Vormittag noch ohne Mängel TÜV bekam.
150 € + 3 Punkte. So Widerspruch eingelegt und ab zu Gericht.
Da wurde die Strafe bestätigt und mir wurde hoch Richterlich gesagt der TÜV ist nur eine Grundprüfung, und keine bestätigung das das Fahrzeug technisch Einwandfrei ist , dafür ist immer der Halter und Fahrer verantwortlich. So nun meine Frage an den Richter wo für man denn alle 2 Jahre
80 € zahlen soll, antwortete er es ist halt ein Bundesgesetz und das gild halt für jeden.
So viel zum Thema TÜV ich würde mein Geld lieber aus dem Fenster werfen, aber ich muß es zum Tüv bringen es ist ja Gesetz auch wenn es nichts für den Halter bringt.
MfG majo

@ majo0704
das nenne ich jetzt mal einen harten Tobak!

Also wenn diese Geschichte wirklich stimmen sollte, wovon ich jetzt mal ausgehe dann kann man den TÜV gleich abschaffen.

Ich denke mir mal das es durch aus mal sein kann das ein Schaden gleich noch den TÜV geben kann, dann sollten die Behörden aber so Fair sein das man keine Strafe bekommt mit der Bedingung diese gleich zu beheben.

Gut wenn das jetzt nach 4 Wochen oder länger passiert wäre, dann geht man davon aus das man sein Fahrzeug auf Schäden kontrolliert, aber gleich nach dem TÜV.

ein No Go

Zitat:

...Vorzugsbremse Hänger Bremswirkung =0 für Nichtkenner die Haupbremse geht dann immer noch,...

Was ist die Vozugsbremse, sowas wie Handbremse?

OmegaV8Fan@ Eine Vorzugsbremse ist eine Bremseinheit die dafür sorgt das der Hänger zuerst bremst, bevor bei der Zugmaschiene die bremswirkung einsetzt, damit das Fahrzeug in Kurven nicht ausbricht.
Was von sich aus ja auch sehr gut ist, bei einer beladenden Zugmaschiene mit 18 T und einem leeren Hänger und auch keiner Gefahrenbremsung in einer Kurve, bemerkt man die Funktion der Vorzugsbremse aber nicht. Allerdings sagte der Polizei Beamte, der ein VW Bulli fährt und als Zeuge geladen war,"das merkt man ganz klar denn der Hänger läuft ja bei jedem bremsen auf die Zugmaschiene auf".
Meine Frage ob er schon einen LKW gefahren hat um das zu wissen "" nein aber ist ja logisch""
Sie haben halt die Macht.
MfG Majo

@Majo0704

da haste Dich aber von dem Polizisten ganz schön übers Ohr hauen lassen.

Die von Dir beschriebene Vorzugsbremse ""auch Streckbremse genannt"" gibt es am Anhänger/Auflieger nicht.
Diese Vorbremsung des Anhängers/Aufliegers wird alleinig durch das Anhängersteuerventil an der Zugmaschine bzw Motorwagen gesteuert. Es wird Sekundenbruchteile erst der Anhänger/Auflieger abgebremst um den Zug gestreckt zuhalten Sollte der Polizist also einen solchen Mangel festgestellt haben ohne Druckmanometer kannst Du dagegen angehen. Aber wie ich gelesen ist dies ja schon zu spät.
Es ist richtig das das Steuerventil zu erst den Anhänger/Auflieger ansteuert, aber wie gesagt das Steuerventil sitzt am Zugfahrzeug und nicht am Anhänger/Auflieger.

Gruss Holger

Edit:

Es ist ohne weiteres Möglich dies als Fahrer zu spüren, wenn das Steuerventil nicht richtig arbeitet und der Anhänger/Auflieger bei jeder Bremsung in den Rücken schlägt. Es sei denn in der Zugeinheit und in dem Anhänger/Auflieger sind neue Buchsen/Bolzen/Sattelplatte/Königszapfen

Omega neuling@ das Steuer ventil sitzt mit sicherheit an der zugmaschiene und die Bremseinheit am Hänger. dafür sind die drei ventile am drehkranz solltest du dann aber auch wissen. Und wenn du richtig gelesen hättest mußte ich zur Messung zur DEKRA da es auf dem Parkplatz nicht möglich war.
Das Steuerventil gibt ca 4 bar auf die Vorzugsbremse da die Mechanik jedoch fest war löste diese verspätet aus. Und eine Vorzugsbremse ist keine Steckbremse.
Gestreckt werden soll ein Hängerzug auch nicht sonder in Spurgehalten deshalb senkt der bremsdruck am Hänger auch wieder ab
MFG Majo

@majo0704

Wir schweifen hier vom Thema ab, und dies hilft dem TE nicht weiter. Aber zur Aufklärung eine weitere Anmerkung

Upss das mit der Dekra Prüfung habe ich übersehen, sorry
Mit der Streckbremse ist regional bezeichnet, manche sagen Vorzugsbremse manche sagen Streckbremse. Eine Streckung des Zuges ist eine Art Spurhaltung, die Räder sollen ja nicht blockieren.
Die richtige scandinavische Streckbremse iss in Deutschland verboten, das iss richtig.

Aber über den Sitz des Steuerventils muss ich Dir wiedersprechen, dies sitz difinitiv in der Zugeinheit

http://www.kfz-tech.de/PneumatischeBremseAnhaenger.htm

Im Anhänger gibt es nur nur die Bremsventile und das ALB

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