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Keine Haftpflichtversicherung unfall

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 20:49

Hallo!

Ich war auf dem Weg zur Arbeit. Ich gehe nicht zum Arzt wegen Alles war in Ordnung.

Es gab einen Unfall im Juli. Ich denke, es ist nicht meine Fehler, weil ich bin auf dem fahrradweg unterwegs.

Am Ende Rechtsanwälte von der kfz Seite hat eine Rechnung von 8000 Euro erstellt!

Ja und ich have Keine Haftpflichtversicherung. Ich bin 27 Jahre alt und ich arbeite mit dem Nettoeinkommen 1600eur.

In dieser Situation ist Haftung 50/50 möglich?

Hier ist ein Foto!

Ich weiß, dass ich in die falsche Richtung gegangen. auf der anderen Seite ist auch fahrradweg aber ist zu,wegen baustelle.

Entschuldigung für schlechtes Deutsch

Inkeduntitled-5811835991075863053-li
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 28. Juli 2018 um 09:17:28 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Juli 2018 um 09:01:14 Uhr:

...wozu jetzt ne Haftplichtversicherung abschließen?

Altschäden werden nicht nachträglich versichert und statistisch gesehen dürfte sich das Thema durch das gerade erst eingetretene Schadensereignis erstmal erledigt haben.

Gut, soll auch Leute geben die von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen hüpfen ohne auch nur eines auszulassen... da spuckt die Wahrscheinlichkeitsrechnung ein anderes Ergebnis aus. :D

Habe ja auch nichts von Altschäden!! nachträglich versichern geschrieben!

Eine Privat-Haftpflichtvers. sollte jeder haben. Das ist die wichtigste Vers. im Leben......

Der wichtigste Beitrag im ganzen Thread

Wer in der heutigen Zeit ohne Private Haftpflichtversicherung lebt, dem ist nicht mehr zu helfen!!!

Die müsste m.E. sogar Pflichtversicherung werden......:D

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50% mitschuld, weil man auf der falschen seite fuhr? ernsthaft? gibts da ne rechtsschwäche oder wieso kann man da nicht hingucken ?

Hallo,

mal ganz klar:

Bei 1600.- netto sind die Kosten für eine ausführliche Rechtsberatung wohl durchaus erschwinglich. Diese darf lt. § 34 RVG max 190.- Euro + MwSt. kosten. Viele Anwälte sind reilweise drastisch günstiger und auch nicht zugleich schlecht.

Wer diese Kosten nicht auf sich nehmen will, dem ist schwerlich zu raten. Zumal, wenn kein entspr. Versicherungsschutz besteht.

Zur rechtl. Situation lässt sich pauschal nur aussagen:

Der TE fuhr mit dem Bike entgegen der zul. Verkehrsrichtung. Der vorgeschriebene Fahrradweg war gesperrt. Daher--> Abwägung welches Handeln die geringere Gefahr birgt: Nutzung Fahrradweg entgegen der Verkehrsrichtung oder fahren auf der Strasse in Verkehrsrichtung.

Kommt nun auf die Umgebungssituation und das allg. Verkehrsaufkommen an.

Der Fahrzeugführer, der in einen vorfahrtsberechtigten Verkehrsweg einmünden möchte, muß den Querverkehr beachten. Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 173/16 OLG Hamm)

Leitsatz: "Ein Radfahrer behält auch dann sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gem. § 2 Abs. 4 S. 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist."

Von einer Mit-/ Teilschuld dürfte angesichts der erkennbaren Sperrung des 1. Radweges abzusehen sein, sofern die Nutzung des Radweges entgegen der allg. Verkehrsrichtung die, für den Fahrradfahrer, sichere Alternative darstellt.

Gruß vom Asphalthoppler

@TE

Hier mal ein bisschen was zum Lesen..

 

https://www.verkehrslexikon.de/.../...g_entgegen_der_Fahrtrichtung.php

 

Es wurde ja bereits dazu geraten, einen Anwalt zu konsultieren. Den wirst du früher oder später ohnehin benötigen, wenn die Versicherung ihre Forderung gerichtlich bei dir eintreiben wird. Und sei dir sicher, das wird geschehen und verursacht noch höhere Kosten, die je nach Ausgang zusätzlich von dir zu tragen sind. Also falls noch nicht geschehen, ab zur Erstberatung. Gleich danach ab zu einer Versicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, falls noch nicht geschehen.

Eine Privathaftplicht kostet 70 Euro im Jahr, das sollte auch mit einem Netto-Einkommen von 1600 Euro möglich sein zu bezahlen.

Hallo,

@Blauerflitzer81 schrieb: "Eine Privathaftplicht kostet 70 Euro im Jahr, das sollte auch mit einem Netto-Einkommen von 1600 Euro möglich sein zu bezahlen."

Recht hast Du! "Sollte"... kommt aber auf die monatlichen Ausgaben drauf an. Wer bei 1600.- Eur Einnahme, 1800.- Euro monatlich ausgibt, wird dabei ein Problem haben und wahrscheinlich noch ganz andere.;)

Tja, wer kein Auskommen mit dem Einkommen hat, darf zu RTL zum Peter sein Flip-Chart...

Themenstarteram 29. Juli 2018 um 22:41

unterwegs versicherung in dieser Situation kann nicht helfen?

Deine Beiträge sind wirklich nur schwer zu verstehen.

Tritt in einen Fahrradclub ein, z.B. ADFC (da ist in der Mitgliedschaft eine Haftpflicht enthalten). Das hilft Dir aber nur für die Zukunft und nicht für diesen Schaden.

Du solltest das mit einem Anwalt besprechen.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 6:37

Saarbrücken 4 U 406/12

Ist diese Entscheidung für meinen Fall nicht genau relevant?

Warum gehst du nicht einfach zu einem RA?

Das wurde dir hier schon mehrfach dringend empfohlen.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 6:50

dann muss ich es zuerst nehmen restschuldversicherung richtig?

Ich glaube, das Thema Versicherung ist Dir gänzlich fremd....

Allenfalls geht es um eine Rechtsschutzversicherung. Aber die wenigsten Gesellschaften versichern ein bereits brennendes Haus nicht mehr....

Doch, die Arag oder so macht doch gerade Werbung für so was. Übernahme RS bei bereits eingetretenen Fällen.

Unter welchen Bedingungen weiß ich allerdings auch nicht. Wahrscheinlich ein 10jahres Vertrag zum 5fachen Preis:)

Nee. Rückwirkend bis 3 Monate und Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. Die Kosten liegen in etwa bei der 5-fachen Prämie eines "normalen" Tarifes.

Mit den Bedingungen war ja mehr scherzhaft gemeint aber fast ein Volltreffer;)

Irgendwas muss der TE aber machen, denn allein kriegt der das nie geschissen.;)

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