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Keine Haftpflichtversicherung unfall

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 20:49

Hallo!

Ich war auf dem Weg zur Arbeit. Ich gehe nicht zum Arzt wegen Alles war in Ordnung.

Es gab einen Unfall im Juli. Ich denke, es ist nicht meine Fehler, weil ich bin auf dem fahrradweg unterwegs.

Am Ende Rechtsanwälte von der kfz Seite hat eine Rechnung von 8000 Euro erstellt!

Ja und ich have Keine Haftpflichtversicherung. Ich bin 27 Jahre alt und ich arbeite mit dem Nettoeinkommen 1600eur.

In dieser Situation ist Haftung 50/50 möglich?

Hier ist ein Foto!

Ich weiß, dass ich in die falsche Richtung gegangen. auf der anderen Seite ist auch fahrradweg aber ist zu,wegen baustelle.

Entschuldigung für schlechtes Deutsch

Inkeduntitled-5811835991075863053-li
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 28. Juli 2018 um 09:17:28 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Juli 2018 um 09:01:14 Uhr:

...wozu jetzt ne Haftplichtversicherung abschließen?

Altschäden werden nicht nachträglich versichert und statistisch gesehen dürfte sich das Thema durch das gerade erst eingetretene Schadensereignis erstmal erledigt haben.

Gut, soll auch Leute geben die von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen hüpfen ohne auch nur eines auszulassen... da spuckt die Wahrscheinlichkeitsrechnung ein anderes Ergebnis aus. :D

Habe ja auch nichts von Altschäden!! nachträglich versichern geschrieben!

Eine Privat-Haftpflichtvers. sollte jeder haben. Das ist die wichtigste Vers. im Leben......

Der wichtigste Beitrag im ganzen Thread

Wer in der heutigen Zeit ohne Private Haftpflichtversicherung lebt, dem ist nicht mehr zu helfen!!!

Die müsste m.E. sogar Pflichtversicherung werden......:D

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Oberlandesgericht München Az.: 10 U 4616/15 (2017):

Radler 75 % - Auto 25%

Allerdings gab es in dem Fall keinen nachvollziehbaren Grund, in die flasche Richtung zu radeln.

Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, das der Radfahrer, wenn er entgegen der Richtung fährt, anhalten muss und KEIN VORFAHRTSRECHT hat

Zitat:

@random_user schrieb am 30. Juli 2018 um 13:24:58 Uhr:

Oberlandesgericht München Az.: 10 U 4616/15 (2017):

Radler 75 % - Auto 25%

Allerdings gab es in dem Fall keinen nachvollziehbaren Grund, in die flasche Richtung zu radeln.

Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, das der Radfahrer, wenn er entgegen der Richtung fährt, anhalten muss und KEIN VORFAHRTSRECHT hat

jupp, bei uns direkt vorm Büro knallt es dauert, weil die Radler aus der falschen Richtung übern Fussweg düsen. Drei Fälle hatte ich auf dem Tisch, kein Radfahrer hat über 30% Mitschuld bekommen.

Ich denke hier hat der Autofahrer mit dem Anwalt einfach die bessere Entscheidung getroffen und empfehle dringend den Rechtsanwalt für den TE.

Sonst wird es teuer. Die Versicherung holt sich schon das Geld.

Es wurde auch nicht berichtet,

ob Autofahrer zb. am Handy gespielt hat, was nicht selten vorkommt, oder ob der Radler mit Kopfhörer gefahren ist, was auch nicht so selten vorkommt.

Da wir hier mit vielen unbekannten raten sollen,

kann es nur einen Tipp geben:

Ab zum Anwalt.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 30. Juli 2018 um 08:52:58 Uhr:

Aber die wenigsten Gesellschaften versichern ein bereits brennendes Haus nicht mehr....

Die wenigsten oder die meisten?

Zitat:

@smilee45 schrieb am 30. Juli 2018 um 00:41:40 Uhr:

unterwegs versicherung in dieser Situation kann nicht helfen?

Was soll denn eine Unterwegsversicherung sein? Kannst du dich evtl. auf Englisch besser ausdrücken?

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