Keine Eintragung!Felgen
Hallo leute! kurze frage!
habe 8j*18 et 35 ,225/40 ZR18 drauf!rundum!
im gutachten steht
"Durch die Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonsitge geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkomination herzustellen."
so habe die kombination schon seit 4 wochen drauf!schleift nix!aber trotzdem keine eintragung!
Ich wollte wissen was ich machen müsste!aber da hatte der Gtü prüfer auch keine ahnung! könnt ihr mir weiterhelfen?
Muss ich da spurplatten drauf machen oder wie?
achja mein TT ist noch die original höhe! 180 ps frontler!
danke schon im vorraus!!
Beste Antwort im Thema
Wenn mal jemand seinen TT auf der Bühne gehabt hat, der wird sehen, das bei vollem Lenkeinschlag die ET33 ganz knapp am Ladeluftkühler vorbeigehen (teilweise sogar schon leicht streifen), daher das Problem und die Auflage mit Distanzscheiben bei den ET35.
Zumindest beim 180er ist dies der Fall.
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Zitat:
Original geschrieben von moerf
..getroffenen Hunde jaulen.
Altes Sprichwort![]()
Seltsam dass in meiner Rädergalerie hunderte Fotos mit legalen und TÜV konformen !! TT`s drin stehen.
Aber wahrscheinlich wohl kein einziger mit 8x18 ET 35....![]()
Woher weisst Du, dass diese Rad-/
Reifenkombis alle TÜV-konform sind? Hast Du die jeweiligen Eintragungen überprüft.
@Matlock,
worum geht es in diesem!! Thread?
Ich habe eigentlich schon gar keine Lust mehr, darauf zu antworten......
So überflüssig wie dieser Einwurf ist.
Sind das alles Dummschwätzer, die mir in zig hunderten von Mail`s die Eintragung der Radkombination per Mail bestätigt und teilweise sogar durch Vorlage der Zulassung bewiesen haben?
Vielleicht solltest Du Dir einmal das Eingangsposting durchlesen, dass der TE dort schreibt:
"Ich fahre diese Kombination schon seit 4 Wochen.. nichts streift, nichts schleift usw.... und trotzdem gibts keine Eintragung"Meine bescheidene Frage dazu: Weshalb sollte man einen Lenkeinschlagbegrenzer einbauen, wenn das Rad nirgendwo streift oder anschlägt, ergo auch keine Schleifspuren ersichtlich sind, die eine solche Maßnahme erforderlich machen würden?
Kommt der TÜV Mensch vielleicht selbst drauf, dass sich eine diesbezügliche Auflage im Gutachten damit quasi selbst auslöscht, da ihr die eigentliche Grundlage,
nämlich die Lenkeinschlagbegrenzung durch anschlagen, streifen usw. eines Rades bei vollem Lenkeinschlagfehlt?
Wahrscheinlich habe nur ich immer das Glück, in allen Diskussionen mit diversen TÜV Prüfern Recht zu bekommen?
Woran das wohl liegen mag..............
Könnte vielleicht meine Sachkenntnis und die Fähigkeit zur richtigen Argumentation sein!
Auf jeden Fall lese ich das Posting so, dass die gewählte Rad- / Reifenkombination keinerlei Probleme im tagtäglichen Fahrbetrieb verursacht.
Falls ich dabei ein Textverständnsiproblem haben sollte, dann erkläre mir das doch bitte einfach.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Wahrscheinlich habe nur ich immer das Glück, in allen Diskussionen mit diversen TÜV Prüfern Recht zu bekommen?
Woran das wohl liegen mag..............
Auch wenn ich jetzt wieder Haue bekomme: das die Dir Recht geben liegt daran, dass die froh sind, wenn Du endlich weg bist.
Das es Sachverständige gibt, die alles eintragen, ist doch zum Beispiel seit Bestehen der Fa. SAT Autosport bekannt, die bekommen gegen Bares allles eingetragen. Nur, ob das alles 100% im Sinne von "Law and Order" ist (um es mal übertrieben formuliert zu sagen), kann sich jeder selber ausrechnen.

Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Sam-TTCQ-
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@NoSfreak,
dem TroTTel einmal deutlich machen, dass die Audi 9 Speichen Serien S-Line Felge 8x18 ist und ET33 hat, mithin also nur 2mm weiter Richtung Kotflügelkante sitzt als Deine Felge.
Oder, anders gesagt, Dein Rad sitzt 2mm weiter in Richtung Federbein.
Wo bitte soll also Deine Felge eine Einschränkung in der Lenkgeometrie verursachen?
Eine Begrenzung des Lenkeinschlages ist absolut unnötig, da das Rad bei Volleinschlag ja nirgendwo schleift.
Wenn der Prüfer Schwierigkeiten macht, soll er mal die Stellen anzeigen, wo das Rad schleift.
Mein Vorschlag: gleiche Prüfstelle, aber ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und nach der Kompetenz seiner Mitarbeiter fragen...Ein GTÜ-Prüfer darf genau wie alle anderen Prüfer (ausser aaS vom TÜV) nur nach Teilegutachten eintragen. Die meissten TG werden aber vom TÜV erstellt und wenn dort die Auflage aufgeführt wird, daß ein Lenkeinschlagbegrenzer zu verwenden ist, dann wird jeder Prüfer der seinen Job behalten will auch genau diesen fordern. Etwas anderes darf er sogar garnicht. Ob es doch passt oder nicht kann nur im Fahrversuch unter voller Beladung herausgefunden werden.
Der Trottel ist hier also entweder der Mann, welcher das Gutachten erstellt hat oder der, der hier große Sprüche klopft.
Soweit klar. Ich habe z.B. meine Felgen ohne irgend ein Gutachten eingetragen bekommen (vom TÜV per Einzelabnahme). Das geht immer, wenn es technisch o.k. ist. Dann Soll der Ersteller des Threats halt zu 'nem TÜV Fahren wenn es sich in diesem Falle um eine "hoheitliche" Aufgabe der Abnahme durch einen anerkannten Sachverständigen handelt...
Und dass es hier wegen 2mm (Abweichung zur Serie) zu irgendwelchen Problemen kommen könnte, das könnt Ihr doch nicht ernsthaft anführen?
Hier fahren allen mit 20 und mehr mm Distis ´rum. Das geht ja auch noch...
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Woher weisst Du, dass diese Rad-/
Reifenkombis alle TÜV-konform sind? Hast Du die jeweiligen Eintragungen überprüft.
@Matlock,
worum geht es in diesem!! Thread?
Ich habe eigentlich schon gar keine Lust mehr, darauf zu antworten......
So überflüssig wie dieser Einwurf ist.
Sind das alles Dummschwätzer, die mir in zig hunderten von Mail`s die Eintragung der Radkombination per Mail bestätigt und teilweise sogar durch Vorlage der Zulassung bewiesen haben?
Vielleicht solltest Du Dir einmal das Eingangsposting durchlesen, dass der TE dort schreibt: "Ich fahre diese Kombination schon seit 4 Wochen.. nichts streift, nichts schleift usw.... und trotzdem gibts keine Eintragung"
Meine bescheidene Frage dazu: Weshalb sollte man einen Lenkeinschlagbegrenzer einbauen, wenn das Rad nirgendwo streift oder anschlägt, ergo auch keine Schleifspuren ersichtlich sind, die eine solche Maßnahme erforderlich machen würden?
Kommt der TÜV Mensch vielleicht selbst drauf, dass sich eine diesbezügliche Auflage im Gutachten damit quasi selbst auslöscht, da ihr die eigentliche Grundlage, nämlich die Lenkeinschlagbegrenzung durch anschlagen, streifen usw. eines Rades bei vollem Lenkeinschlag fehlt?
Wahrscheinlich habe nur ich immer das Glück, in allen Diskussionen mit diversen TÜV Prüfern Recht zu bekommen?
Woran das wohl liegen mag..............
Könnte vielleicht meine Sachkenntnis und die Fähigkeit zur richtigen Argumentation sein!
Auf jeden Fall lese ich das Posting so, dass die gewählte Rad- / Reifenkombination keinerlei Probleme im tagtäglichen Fahrbetrieb verursacht.
Falls ich dabei ein Textverständnsiproblem haben sollte, dann erkläre mir das doch bitte einfach.
Moin Moerf,
die von mir gestellte Frage, ob die bei Dir eingestellten Rad-/Reifenkombis eingetragen sind war nicht sarkastischer Natur! Ich wollte das tatsächlich wissen, denn ansonsten bringt den jeweiligen TTler deine Rädergalerie nicht weiter. Es hätte also ein ganz normales "Ja" von Dir genügt. Du musst nicht hinter jeder Frage eine Provokation vermuten.
Und mit meinem Einwurf bestätige ich ja deine Ansicht zu 100%, lies dir mal meinen Fred noch einmal genau durch. In Kurzform: Die jeweiligen Felgen passen ja in der Regel auf eine Mehrzahl von Fahrzeugen, bei dem einen Typ schleifts, beim anderen nicht. Sofern wie bei dem Fredersteller alles bestens ist, wird ein solcher Lenkeinschlagsbegrenzer technisch nicht vonnöten sein.
Wenn mir der TüVler das so nicht eintragen sollte, dann eben woanders versuchen. Der Prüfer hat einen Ermessenspielraum, ein vorhandenens Festigkeits- oder Teilegutachten nimmt ihm bei der technischen Prüfung eine Menge von Arbeit ab, weil die Auflagen in diesen Papieren eben schwarz auf weiß vorhanden sind.
Im Fall von NoSfreak kann ich diesem nur anraten, einen anderen TÜV aufzusuchen.
Hallo,
ich hatte tatsächlich Schleifspuren am Längsholm (heißt das Teil so?) mit 8x18, ET35, obwohl die Räder vom Vorbesitzer kurz vorm Verkauf noch montiert und auch eingetragen wurden.
LG
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Woher weisst Du, dass diese Rad-/
Reifenkombis alle TÜV-konform sind? Hast Du die jeweiligen Eintragungen überprüft.
@Matlock,
worum geht es in diesem!! Thread?
Ich habe eigentlich schon gar keine Lust mehr, darauf zu antworten......
So überflüssig wie dieser Einwurf ist.
Sind das alles Dummschwätzer, die mir in zig hunderten von Mail`s die Eintragung der Radkombination per Mail bestätigt und teilweise sogar durch Vorlage der Zulassung bewiesen haben?
Vielleicht solltest Du Dir einmal das Eingangsposting durchlesen, dass der TE dort schreibt: "Ich fahre diese Kombination schon seit 4 Wochen.. nichts streift, nichts schleift usw.... und trotzdem gibts keine Eintragung"
Meine bescheidene Frage dazu: Weshalb sollte man einen Lenkeinschlagbegrenzer einbauen, wenn das Rad nirgendwo streift oder anschlägt, ergo auch keine Schleifspuren ersichtlich sind, die eine solche Maßnahme erforderlich machen würden?
Kommt der TÜV Mensch vielleicht selbst drauf, dass sich eine diesbezügliche Auflage im Gutachten damit quasi selbst auslöscht, da ihr die eigentliche Grundlage, nämlich die Lenkeinschlagbegrenzung durch anschlagen, streifen usw. eines Rades bei vollem Lenkeinschlag fehlt?
Wahrscheinlich habe nur ich immer das Glück, in allen Diskussionen mit diversen TÜV Prüfern Recht zu bekommen?
Woran das wohl liegen mag..............
Könnte vielleicht meine Sachkenntnis und die Fähigkeit zur richtigen Argumentation sein!
Auf jeden Fall lese ich das Posting so, dass die gewählte Rad- / Reifenkombination keinerlei Probleme im tagtäglichen Fahrbetrieb verursacht.
Falls ich dabei ein Textverständnsiproblem haben sollte, dann erkläre mir das doch bitte einfach.
Sorry, aber du bist einfach nur noch peinlich!
Sammel weiter fleißig Bilder und glaube so das Wissen mit Löffeln in dich reinschaufeln zu können.
Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe.
Moerf du bist der Beste, aber nur, weil andere es schon lange aufgeben haben mit dir zu diskutieren, der Klügere gibt eben nach!
In diesem Sinne - Ignore!
Zitat:
Original geschrieben von kitcar
Sorry, aber du bist einfach nur noch peinlich!
Sammel weiter fleißig Bilder und glaube so das Wissen mit Löffeln in dich reinschaufeln zu können.
Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe.
Moerf du bist der Beste, aber nur, weil andere es schon lange aufgeben haben mit dir zu diskutieren, der Klügere gibt eben nach!
In diesem Sinne - Ignore!
@kitcar,
und Du bist einfach nur dumm.. denn darüber nachdenken über das was ich schreibe, und es dann eventuell verstehen, überfordert dich scheinbar ein bisschen

Der Punkt ist eben das ein Prüfer vom DEKRA oder GTÜ etc. hier in den alten Bunudesländern nur per §19(3) Änderungsabnahmen durchführen darf. Diese stützen sich immer auf ein vorhandenes Dokument. Wenn also in diesem diese Lenkeinschlagbegrenzer gefordert werden, obwohl sie garnicht notwendig sind, dann liegt das an dem Menschen, der dieses Gutachten erstellt hat.
Man kann dann die Räder trotzdem eintragen aber nur noch per §21 Abnahme.
Im übrigen höre ich öfter den Satz: "Fahre schon lange damit rum - hat nie geschliffen !". Ich frage mich nur ob diese Leute ihr Fahrzeug auch bis an das zGG ausgeladen haben und damit versucht haben es zum Schleifen zu bringen. Die meißten wohl nicht. Wenn jetzt das Argument kommt, daß sie ja eh nie voll ausgeladen fahren - dann kann man wohl nur noch lächeln. Sie dürfen aber voll ausgeladen fahren und deshalb muss es auch dann passen.
MfG Sam
Jo ,mein Tüv Prüfer hat mir auch erstmal 120 Kilo Sand in den Kofferraum geschmissen
und ich war daneben gestanden ,und hab ihn die Arbeit machen lassen , hab ja schließlich auch 112 euro fürs Eintragen bezahlen müssen
hallo leute!
also ich war leider auf montage sonst wäre ich noch frührer zu einer anderen Prüfstelle! werde das also morgen oder am samstag machen!
falls ich sie wieder nicht eingetragen bekomme muss ich halt neben an zum atu fahren und mir platten kaufen....
ohje was für ne diskusion
trotzdem danke für eure hilfe !!