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Keine Auftragsbestätigung nach 1.5 Monaten ?

Themenstarteram 28. November 2007 um 8:00

Hallo,

wie der Titel schon sagt habe ich nach 1.5 Monaten immer noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Mein :) sagt ich soll einfach warten... dennoch muss ich sagen dass ich von Audi Leasing in dieser Beziehung sehr enttäuscht bin, da ich damals von BMW Financial Services nach 10 Tagen die Bestätigung auf dem Tisch hatte.

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30 Antworten
Themenstarteram 29. November 2007 um 10:26

Nein wie gesagt hat es sich ja jetzt geklärt. Audi wollte keine Bestätigung verschicken - da Sie eine 4 Monaten Preisgarantie geben...sprich die 4 Monate würden bis Mai ja erst ab Januar gerechnet... Mein :) hat aber wohl mit denen gesprochen und gesagt dass die Bestätigung auch vorher kein Problem darstellt - so dass ich nun eine innerhalb von 14 Tagen erhalten soll (garantiert)

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

 

Als Jurist kann ich dir sagen, daß dies wahrscheinlich nur die Verbindlichkeit für dich betrifft. Du müsstes jedenfalls die Möglichkeit haben gegen den Vermittler vorzugehen.

Hallo Herr Jurist, wie willst Du denn gegen den Vermittler vorgehen, wenn Du noch nicht einmal einen Vertrag mit ihm hast? Und was möchtest Du denn erstreiten? Einen Vertrag?....:-)))))

Das Gesetz, nach dem Laien keine Rechtsberatung geben dürfen, finde ich klasse....

Dem TE kann ich nur raten, sich einfach mit der Leasing in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob der Vertrag überhaupt schon eingegangen ist (das können die anhand der in der Bestellung angegebenen EVA-Vertrags-Nr. direkt nachschauen). Falls ja, fragen, wo es hakt; falls nein, einfach mal im Hauptbetrieb nachfragen (das ist der Betrieb, der oben rechts in der Leasing-Bestellung steht).

Im Zweifelsfall den Antrag zurückziehen und einen Händler suchen, der die Sache direkt an die Leasing weitergibt...

Hallo Herr Besserwisser! Ich weiss zwar nicht, aus welchem Loch du kommst, aber hier in Europa gibt es tatsächlich Gesetze und darunter befinden sich auch Gesetze für Vermittler. Vermittler schließen Verträge im Aufrag von Herstellern (zumindest ist das so in Österreich, vielleicht ist D ja hinterher und dort kann jeder irgendeinen Scheiss abschließen ohne Bindung). Vermittlerhaftung bei ungenügender Aufklärung? vorvertragliche Pflichten? Vertrag zwischen Vermittler und Hersteller zur rechtzeitigen Auftragsbestätigung bei Bestellung eines Kunden?

Ich mein ich sag ja nur, reiß das Maul nicht zu weit auf wenn du selbst ein Laie bist. Außerdem gibt es kein Gesetz dagegen das Laien keine Rechtsauskunft geben können, nur rechtlich Vertreten können sie nicht. Klugscheißer!

Sorry, aber sowas macht mich immer sauer!

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

 

Hallo Herr Jurist, wie willst Du denn gegen den Vermittler vorgehen, wenn Du noch nicht einmal einen Vertrag mit ihm hast? Und was möchtest Du denn erstreiten? Einen Vertrag?....:-)))))

Das Gesetz, nach dem Laien keine Rechtsberatung geben dürfen, finde ich klasse....

Dem TE kann ich nur raten, sich einfach mit der Leasing in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob der Vertrag überhaupt schon eingegangen ist (das können die anhand der in der Bestellung angegebenen EVA-Vertrags-Nr. direkt nachschauen). Falls ja, fragen, wo es hakt; falls nein, einfach mal im Hauptbetrieb nachfragen (das ist der Betrieb, der oben rechts in der Leasing-Bestellung steht).

Im Zweifelsfall den Antrag zurückziehen und einen Händler suchen, der die Sache direkt an die Leasing weitergibt...

Hallo Herr Besserwisser! Ich weiss zwar nicht, aus welchem Loch du kommst, aber hier in Europa gibt es tatsächlich Gesetze und darunter befinden sich auch Gesetze für Vermittler. Vermittler schließen Verträge im Aufrag von Herstellern (zumindest ist das so in Österreich, vielleicht ist D ja hinterher und dort kann jeder irgendeinen Scheiss abschließen ohne Bindung). Wenn diese Vermittler mit dem Hersteller keinen Vertrag haben, ist die Sache sowieso nur schwindel. Vermittlerhaftung bei ungenügender Aufklärung? vorvertragliche Pflichten? Vertrag zwischen Vermittler und Hersteller zur rechtzeitigen Auftragsbestätigung bei Bestellung eines Kunden?

Ich mein ich sag ja nur, reiß das Maul nicht zu weit auf wenn du selbst ein Laie bist. Ich hatte lediglich behauptet, dass die Bindung für ihn als Konsument nicht gilt und das er möglicherweise gegen den Vertreter vorgehen kann (mit dem er hoffentlich irgendeine Beziehung hat). Außerdem gibt es kein Gesetz dagegen das Laien keine Rechtsauskunft geben können (zumindest kann ich meinen Freund alle rechtlichen Tipps geben die ich will), nur rechtlich Vertreten können sie nicht. Klugscheißer!

Sorry, aber sowas macht mich immer sauer!

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

 

Hallo Herr Jurist, wie willst Du denn gegen den Vermittler vorgehen, wenn Du noch nicht einmal einen Vertrag mit ihm hast? Und was möchtest Du denn erstreiten? Einen Vertrag?....:-)))))

Das Gesetz, nach dem Laien keine Rechtsberatung geben dürfen, finde ich klasse....

Dem TE kann ich nur raten, sich einfach mit der Leasing in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob der Vertrag überhaupt schon eingegangen ist (das können die anhand der in der Bestellung angegebenen EVA-Vertrags-Nr. direkt nachschauen). Falls ja, fragen, wo es hakt; falls nein, einfach mal im Hauptbetrieb nachfragen (das ist der Betrieb, der oben rechts in der Leasing-Bestellung steht).

Im Zweifelsfall den Antrag zurückziehen und einen Händler suchen, der die Sache direkt an die Leasing weitergibt...

Hallo Herr Besserwisser! Ich weiss zwar nicht, aus welchem Loch du kommst, aber hier in Europa gibt es tatsächlich Gesetze und darunter befinden sich auch Gesetze für Vermittler. Vermittler schließen Verträge im Aufrag von Herstellern (zumindest ist das so in Österreich, vielleicht ist D ja hinterher und dort kann jeder irgendeinen Scheiss abschließen ohne Bindung). Vermittlerhaftung bei ungenügender Aufklärung? vorvertragliche Pflichten? Vertrag zwischen Vermittler und Hersteller zur rechtzeitigen Auftragsbestätigung bei Bestellung eines Kunden?

Ich mein ich sag ja nur, reiß das Maul nicht zu weit auf wenn du selbst ein Laie bist. Außerdem gibt es kein Gesetz dagegen das Laien keine Rechtsauskunft geben können, nur rechtlich Vertreten können sie nicht. Klugscheißer!

Sorry, aber sowas macht mich immer sauer!

Nur angeschossene Hunde bellen....:-)))

Zum Thema: Bei der Leasing-Bestellung eines Audi schliesst man keinen Vertrag; der kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin ist es nur ein Antrag. Ungenügende Aufklärung scheidet aus, da alles in den Leasing-Bedingungen steht. Ein Recht auf eine AUB gibt es (zumindest in D) nicht.

In D gibt es übrigens sehr wohl ein Gesetz, was Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt (Rechtsberatungsgesetz). Und der Sinn dieses Gesetzes dürfte hier auf der Hand liegen.

Nix für ungut.....

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

 

 

Hallo Herr Besserwisser! Ich weiss zwar nicht, aus welchem Loch du kommst, aber hier in Europa gibt es tatsächlich Gesetze und darunter befinden sich auch Gesetze für Vermittler. Vermittler schließen Verträge im Aufrag von Herstellern (zumindest ist das so in Österreich, vielleicht ist D ja hinterher und dort kann jeder irgendeinen Scheiss abschließen ohne Bindung). Vermittlerhaftung bei ungenügender Aufklärung? vorvertragliche Pflichten? Vertrag zwischen Vermittler und Hersteller zur rechtzeitigen Auftragsbestätigung bei Bestellung eines Kunden?

Ich mein ich sag ja nur, reiß das Maul nicht zu weit auf wenn du selbst ein Laie bist. Außerdem gibt es kein Gesetz dagegen das Laien keine Rechtsauskunft geben können, nur rechtlich Vertreten können sie nicht. Klugscheißer!

Sorry, aber sowas macht mich immer sauer!

Nur angeschossene Hunde bellen....:-)))

Zum Thema: Bei der Leasing-Bestellung eines Audi schliesst man keinen Vertrag; der kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin ist es nur ein Antrag. Ungenügende Aufklärung scheidet aus, da alles in den Leasing-Bedingungen steht. Ein Recht auf eine AUB gibt es (zumindest in D) nicht.

In D gibt es übrigens sehr wohl ein Gesetz, was Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt (Rechtsberatungsgesetz). Und der Sinn dieses Gesetzes dürfte hier auf der Hand liegen.

Nix für ungut.....

Das ist doch dann keine richtige Vermittlung, wohl eher wird der Antrag nur an Audi weitergeleitet. In so einem Fall ist der Händler auch nicht als richtiger Vermittler tätig. Bei richtiger Vermittlung genügt bei Konsumenten durchaus nicht immer der Verweis auf die AGB.

Übrigens solltest du dir mal das RBerG durchlesen (vor allem Art.1 "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig"). Ich denke mal die Besorgung auch immer einen Vetrag (zumindest Vorvertrag) voraussetzt (wohl auch in D) und geschäftsmäßig muss mal das auch erst mal betreiben.

Nix für ungut.

 

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

 

Nur angeschossene Hunde bellen....:-)))

Zum Thema: Bei der Leasing-Bestellung eines Audi schliesst man keinen Vertrag; der kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin ist es nur ein Antrag. Ungenügende Aufklärung scheidet aus, da alles in den Leasing-Bedingungen steht. Ein Recht auf eine AUB gibt es (zumindest in D) nicht.

In D gibt es übrigens sehr wohl ein Gesetz, was Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt (Rechtsberatungsgesetz). Und der Sinn dieses Gesetzes dürfte hier auf der Hand liegen.

Nix für ungut.....

Das ist doch dann keine richtige Vermittlung, wohl eher wird der Antrag nur an Audi weitergeleitet. In so einem Fall ist der Händler auch nicht als richtiger Vermittler tätig.

Übrigens solltest du dir mal das RBerG durchlesen (vor allem Art.1 "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig"). Ich denke mal das die Besorgung auch immer einen Vetrag (zumindest Vorvertrag) voraussetzt (wohl auch in D) und geschäftsmäßig muss mal das auch erst mal betreiben.

Nix für ungut.

am 29. November 2007 um 12:15

wieso sind deine beiträge hier immer doppelt?

Zitat:

Original geschrieben von Timko80

wieso sind deine beiträge hier immer doppelt?

Keine Ahnung.

Zitat:

Das ist doch dann keine richtige Vermittlung, wohl eher wird der Antrag nur an Audi weitergeleitet. In so einem Fall ist der Händler auch nicht als richtiger Vermittler tätig. Bei richtiger Vermittlung genügt bei Konsumenten durchaus nicht immer der Verweis auf die AGB.

Übrigens solltest du dir mal das RBerG durchlesen (vor allem Art.1 "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig"). Ich denke mal die Besorgung auch immer einen Vetrag (zumindest Vorvertrag) voraussetzt (wohl auch in D) und geschäftsmäßig muss mal das auch erst mal betreiben.

Nix für ungut.

Um dieses leidige Thema zu beenden:

Punkt eins: Leasing-Bedingungen durchlesen...

Punkt zwei: Ich empfehle die Lektüre des Kommentares zum Rechtsberatungsgesetz, von Jürgen Chemnitz, Franz Johnigk; 11. Auflage, Aschendorffs juristische Handbücher.

Zitat:

Original geschrieben von kshilden

Zitat:

Das ist doch dann keine richtige Vermittlung, wohl eher wird der Antrag nur an Audi weitergeleitet. In so einem Fall ist der Händler auch nicht als richtiger Vermittler tätig. Bei richtiger Vermittlung genügt bei Konsumenten durchaus nicht immer der Verweis auf die AGB.

Übrigens solltest du dir mal das RBerG durchlesen (vor allem Art.1 "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig"). Ich denke mal die Besorgung auch immer einen Vetrag (zumindest Vorvertrag) voraussetzt (wohl auch in D) und geschäftsmäßig muss mal das auch erst mal betreiben.

Nix für ungut.

Um dieses leidige Thema zu beenden:

Punkt eins: Leasing-Bedingungen durchlesen...

Punkt zwei: Ich empfehle die Lektüre des Kommentares zum Rechtsberatungsgesetz, von Jürgen Chemnitz, Franz Johnigk; 11. Auflage, Aschendorffs juristische Handbücher.

Punkt eins: Leasingbedingung durchlesen? Gut idee, allerdings verstoßen diese oft gegen zwingende Konsumentenschutzbestimmungen oder sind sittenwidrig. Gesetze zu kennen lohnt sich!

Punkt zwei: Wenn du nicht selbst in der Lage bist die Worte "Besorgung" und "geschäftsmäßig" juristisch zu interpretieren, solltest du das lieber selbst lesen. Falls du es gelesen hast, solltest du mir eher mitteilen wo ich falsch liege.

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

 

daß dies (...) nur die Verbindlichkeit für dich (anm.: dir gegenüber) betrifft.

Da hat er Recht! In privatwirtschaftlichen Vereinbarungen gelten u. A. Bindefristen, die das anbietende Unternehmen verpflichten, eine bestimmte Leistung (z. B. Warenlieferung), zu einem bestimmten Termin, zu einem bestimmten Preis, und in einer bestimmten Ausführung zu erbringen.

Wo ist das Problem? Außer einer zusätzlichen Sicherheit für den Käufer hat's doch keine Nachteile:rolleyes:

Edit: Bei Audi steht eine Preiserhöhung an. Schon mal darüber nachgedacht ob's daran liegt?

 

am 2. Dezember 2007 um 0:22

Zitat:

Original geschrieben von Highland Park

Zitat:

Original geschrieben von Folk-Implosion

 

daß dies (...) nur die Verbindlichkeit für dich (anm.: dir gegenüber) betrifft.

Da hat er Recht! In privatwirtschaftlichen Vereinbarungen gelten u. A. Bindefristen, die das anbietende Unternehmen verpflichten, eine bestimmte Leistung (z. B. Warenlieferung), zu einem bestimmten Termin, zu einem bestimmten Preis, und in einer bestimmten Ausführung zu erbringen.

Wo ist das Problem? Außer einer zusätzlichen Sicherheit für den Käufer hat's doch keine Nachteile:rolleyes:

Edit: Bei Audi steht eine Preiserhöhung an. Schon mal darüber nachgedacht ob's daran liegt?

Habe mir gerade mal den Thread interessehalber komplett durchgelesen...vor allem den Fight zwischen kshilden und folk-implosion. Dazu hätte ich ein paar Bemerkungen:

- Wenn man einen Leasing-Antrag unterschreibt, ist das so ähnlich, wie ein Kredit-Antrag bei einer Bank - einen Anspruch auf eine

Auftragsbestätigung oder gar eine Zusage hat man nicht, da ein Vertragsabschluss meist noch an andere Dinge (Schufa-Auskunft etc.)

geknüpft ist.

- Die Bestellung eines Neuwagens ist hier das nachrangige Rechtsgeschäft. Audi geht hier meines Wissens den Weg, daß die Fahrzeugbestellung

erst dann gilt, wenn der Leasing-Antrag genehmigt ist. Dies ist meines Erachtens sogar sehr kundenfreundlich. Es könnte ja sonst sein, daß der

Leasing-Antrag (z.B. wegen fehlender Bonität) abgelehnt wird und Audi dann trotzdem auf Abnahme des Fahrzeuges besteht. Der Käufer hätte

dann i.d.R. das Nachsehen bzw. ein Liquiditäts-Problem.

- kshilden hat Recht, in dem er ausführt, daß beim Unterschreiben einer Leasing-Bestellung kein Vertrag geschlossen wird. Daher lässt sich

privatrechtlich daraus auch kein Anspruch ableiten (weder auf Lieferung eines Fahrzeuges noch auf Abschluss eines Leasing-Vertrages; und

schon gar nicht auf eine entsprechende Auftragsbestätigung). Hier werden auch keine Konsumentenrechte beschnitten (sofern es sich bei

Leasing überhaupt um Konsumenten und keine Kaufleute handelt). Insbesondere handelt hier Audi bzw. der Vermittler nicht sittenwidrig

(folk-implosion verweist hier hauptsächlich auf Allgemeinplätze und "Stammtischweisheiten").

- Sittenwidrige Vertragsbedingungen stellen (im deutschen Recht) neben den "unerlaubten Handlungen" den gröbsten Verstoß gegen das

Vertragsrecht dar; ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß Audi dagegen seit vielen Jahren verstösst, ohne daß dies je geahndet wurde.

Soweit zum Thema Auto und Leasing. Ich möchte es mir allerdings nicht nehmen lassen, auch zum Thema "Rechtsberatung durch Laien" Stellung zu beziehen (auch wenn es in diesem Forum nicht unbedingt angebracht ist):

Sicherlich hat folk-implosion recht, indem er darauf hinweist, daß nur die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsgeschäfte vom Gesetz sanktioniert wird. Die Intention des Gesetzes ist allerdings, den um rechtlichen Rat Suchenden vor unqualifizierter Beratung zu schützen und

vor daraus resultierenden juristischen Nachteilen zu schützen.

Da folk-implosion hier ein öffentliches Forum benutzt und sich außerdem selbst als "Jurist" bezeichnet, muß man davon ausgehen, daß er seine Beratungen (auch) geschäftsmäßig betreibt. Das Vertrauen der lesenden Teilnehmer wird dadurch ausgenutzt, was wiederum gegen das RBerG

verstösst. Hier hätte folk-implosion tatsächlich gut daran getan, entsprechende Kommentare und Erläuterungen zu lesen. Dem geneigten Leser sollte auch aufgefallen sein, daß sich folk-implosion in seinen Beiträgen selbst wiederspricht.

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, sollte sich vor allem der Betreiber des Forums Gedanken machen, da er eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt und i.d.R. für die Inhalte verantwortlich zeichnet (eine Abmahnung wäre theoretisch denkbar); zumal das Betreiben eines Forums in Deutschland regelmäßig als "geschäftsmäßig" betrachtet wird.

Urteile gibt es zu o.g. Sachverhalten übrigens zur genüge. Ich möchte noch anmerken, daß sich meine Ausführungen nur auf das Rechtgebiet der BR Deutschland beziehen...in Österreich kenne in mich zu diesem Thema leider nicht aus. Ich gehe aber mal davon aus, daß Audi auch in Österreich einige Anwälte beschäftigt, die mit den lokalen Gesetzen vertraut sind.

 

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 6:43

ist schon klar dass man keinen Anspruch hat auf eine Annahme der Leasinganfrage - dennoch sollte die Prüfung etc. nicht so lange dauern - da es eh keine Probleme geben wird. Man hätte mich ja auch informieren können dass es länger dauert mit der Bestätigung etc. zb. wegen der Preiserhöhung bzw. 4 monatiger Preisgarantie etc.

Zitat:

Original geschrieben von schweinchen4711

 

Da folk-implosion (...) sich außerdem selbst als "Jurist" bezeichnet, muß man davon ausgehen, daß er seine Beratungen (auch) geschäftsmäßig betreibt.

;):p:D

 

hallo

ich habe meinen a5 am 30.9. 07 bestellt und die auftragsbestätigung 2 wochen danach bekommen.

liefertermin soll februar 2008 sein.

steht zumindest drauf.

kann ich da auch mit rechnen?

mfg

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