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Kein TÜV weil Luftfilter und ESD

Themenstarteram 30. November 2005 um 8:53

Hi Leute,

heute bzw. gerade ist uns echt der knaller Passiert.

TÜV-Termin:

Der Prüfer meinte das es nciht zulässig sein einen ESD und einen Sportluftfilter zu betreiben. Der ESD hat eine ABE und der Filter ist eingetragen. Das kann doch nicht sein, im Dez. ist unser damaliger Polo mit den gleichen eigenschaften auch durch den TÜV gekommen.

Was meint ihr dazu?

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25 Antworten

Letztes Jahr galten noch andere Regularien. Seit dieses Jahr stehen in den Gutachten, das beides nicht merh zusammen Betrieben werden darf.

Ich war auch bei drei TÜV`s bis ich einen gefunden habe der es macht. Bei mir wurde Luftfilter in Kombi mit dem ESD (welcher EG-Betriebserlaubnis) eingertagen. Anders ginge dies nicht hatte der TÜver mir gesagt. Nach einer Probefahrt und genauer Kontrolle alles wurde es dann eingetragen. Allerdings war ich danach 66€ los. 46,20€ für die EIntragung nach §19.3 und eine halbe Eintragungnach §19.3 für den ESD.

Habe dann eine Zettel bekommen und bei der nächsten Änderung im Fahrzeugschein muss das dann mit eingetragen werden. Man muss halt en bissel die TÜV`s abgrasen.

Zum Verständnis:

Die ABE des Auspuffs bezieht sich auf ein Fahrzeug im Normalzustand -> ohne offenen Luftfilter

Das Gutachten des Luftfilters bezieht sich auf ein Fahrzeug im Normalzustand -> ohne Sportauspuff

 

Ist allerdings je nach Bundesland/TÜV unterschiedlich, die einen tragen es als 2 x 19.3 ein, andere machen daraus ne §21 mit Geräuschtest (z. b. in meiner Gegend) und wieder andere wollen sogar ein Geräuschgutachten.

 

Praktisch bist du ohne ABE rumgefahren, sei froh daß es nicht der Polizei aufgefallen ist, das geht gleich in die Punkte.

hmm... da scheints mal wieder nix einheitliches zu geben.

ich hab mir zuerst nen Luffi eingebaut, den eintragen lassen.

dann hab ich mir später den Remus geholt.

mein Autochen war vorgestern zu HU/AU bei der Dekra. der Prüfer hat dazu aber nix gesagt.

ist jetzt bloß die Frage, ob er es einfach nur nicht gemerkt hat oder obs wurscht ist.

Hi,

habe mir auch letztes Jahr en offenen Luffi geholt und habe mir dieses Jahr einen ESD gekauft. Muss da mal echt schaun, was da bei mir im Gutachten steht, ich hoffe, ich habe noch ein altes Gutachten.

was wäre denn, wenn ich ein altes gutachten hätte, würde das dann einfach gehen, oder müsste ich das dann trotzdem nochmal eintragen lassen??

Themenstarteram 30. November 2005 um 10:57

der Filter wurde doch nachdem der Auspuff schon längst drunter war eingebaut. Dann hätte man uns das doch bei der Eintragung sagen müssen.

bei mir war das so, das ich mir etztes jahr meinen remus esd gehohlt hatte, der eine eg genehmigng hat. dieses jahr im frühling hab ich mr n sportluffikit gehohlt.dabei hatte ich glück das ich noch ein gutachten von 2004 hatte, wo nix von serien esd drinstand!dann hab ich n bissle rumgesucht und dann einen dekramensch gefunden,der wirklich nur im gutachten schaut was da zulässig ist!also habe ich den luffi eingetragen bekommen, ganz normal nach §19,3 für 33,50 ohne geräuschtest oder ähnliches!fahre jetz also mit eingetragenem luffi nd mit esd mit eg genehmigung rum!!!!

mfg

Themenstarteram 30. November 2005 um 13:58

@CorsaCaracho

genauso war es ja auch bei uns, der ESD war drunter und der Luftfilter wurde vor ca. 1 1/2 Jahren eingetragen. Man sagte mir nichts von einem gemeinsamen abnehmen....

am 30. November 2005 um 14:18

Dito ...

Bei mir das selbe.

Pott mit ABE war drunter und Luftfilter hab ich später eingebaut ... Iss eingetragen worden ohne meckern oder sonstigen Bemerkungen.

ja da wissen viele nicht bescheid, eigentlich gibt es die Regelun, dass man bei der kombination eine Nahfeldgeräuschmessung benötigt, aber wie das umgesetzt wird ist halt ganz unterschiedlich, bei mir hat der Dekra mensch nichts gesagt, auf meine Nachfrage sagte er er wissen nichts davon und im Gutachten steht auch nichts. Was nur das problem sein sollte, auch wenn der Luftfilter samt Auspuff eingetragen ist, wenn das Auto zu laut ist muss man Zahlen, egal ob gutachten EG-ABE oder sonstiges.

Gibts denn da jetzt nen Bestandsschutz, oder wie sol man dass verstehen ?

Ich hab nen ESD mit EG Genehmigung und dann hab ich mir den Lufi eintragen gelassen. Und jetzt sollte ch damit nicht ehr übern TÜV kommen ??? Hatte erst problemlos TÜV :-)

Also notfalls macht man den Lufi für TÜV Termin raus, steht jedem ja frei ob er den drin lässt, eine Eintragung ist janicht bindend. Und passieren kann da nichts, würd eich behaupten, solange er eingetragen ist !

zu den Thema kan ich zwar auch nichts genaues sagen. Aber Auspuff und Lufti wenn geändert werden muß das auf jedenfall aufeinander angepasst sein im Eintragungsbericht. Nicht das der Lufti nur mit Serienesd ne Freigabe hat. Das könnte evlt dann das Erlöschen der BE bedeuten und das wäre dann exterm ungünstig. Würde mich da aufjedenfall bei einer etwas höhern Instanz versichern den örtliche Prüfer tragen oft genug Mist ein.

Hi,

wo würde denn in der eg- betrieberlaubnis stehen, dass der esd nur mit originalem luffi gefahren werden darf. bei meiner steht nur, für welches fahrzeug der esd zugelassen ist und wie man den montiert.

steht nix drin, dass ich den normalen luftfilter verbaut haben muss!!!

@all

also für mein tüv termin kommt bei mir der luffi eh raus weil die kombi im mom viel zu laut ist!!!!*G*

im gutachten des luffis stand nix von serien esd und im gutachten vom esd stehen absolut keine auflagen!!!!

sollte ich mit der kombi angehalten werden lege ich einfach das gutachten vor, dann könn die bullen mir nix, weil da ja nix von serien esd drin steht oder???

also mit nem Gutachten kannst du bei den Grün Weißen mal gerade gar nichts anfangen, außer klip und klar machen, dass da was nicht eingetragen ist, sonst hättest du ja ne Eintragung :-)

 

Meinst du ABE, EG Genehmigung, Eintragung nach §19 Abs 3 oder meinst du jetzt ein Teilegutachten ?!

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